2.12.2019   

DE

Amtsblatt der Europäischen Union

C 406/2


Bestimmung der Kammern, die mit den in Art. 107 der Verfahrensordnung des Gerichtshofs genannten Rechtssachen (Eilvorabentscheidungsverfahren) betraut sind

(2019/C 406/03)

Der Gerichtshof hat in seiner Generalversammlung vom 24. September 2019 gemäß Art. 11 Abs. 2 der Verfahrensordnung die Dritte und die Vierte Kammer als Kammern bestimmt, die für die Zeit vom 7. Oktober 2019 bis zum 6. Oktober 2020 mit den in Art. 107 der Verfahrensordnung genannten Rechtssachen betraut sind.