22.11.2019   

DE

Amtsblatt der Europäischen Union

CA 395/24


STELLENAUSSCHREIBUNG PE/229/S

BEDIENSTETER AUF ZEIT

HILFSTECHNIKER FÜR GEBÄUDE (AST 3)

(m/w)

(2019/C 395 A/02)

 

Das Europäische Parlament führt ein Auswahlverfahren aufgrund von Befähigungsnachweisen und Prüfungen zur Erstellung einer Eignungsliste für die Besetzung von vier Stellen durch:

BEDIENSTETER AUF ZEIT

HILFSTECHNIKER FÜR GEBÄUDE (AST 3)

(m/w)

Lesen Sie vor Ihrer Bewerbung den Leitfaden für Bewerber im Anhang zu dieser Stellenausschreibung aufmerksam durch.

Dieser Leitfaden ist Bestandteil der Stellenausschreibung und erläutert die verfahrensrechtlichen Vorschriften und die Teilnahmebedingungen.

INHALTSVERZEICHNIS

A.

ART DER TÄTIGKEIT, ZULASSUNGSBEDINGUNGEN

B.

ABLAUF DES VERFAHRENS

C.

EINREICHUNG DER BEWERBUNGEN

ANLAGE:

LEITFADEN FÜR BEWERBER BEI AUSWAHLVERFAHREN DES EUROPÄISCHEN PARLAMENTS

A.   ART DER TÄTIGKEIT, ZULASSUNGSBEDINGUNGEN (ANFORDERUNGSPROFIL)

1.   Allgemeines

Das Europäische Parlament hat beschlossen, das Verfahren zur Besetzung von vier Stellen für Bedienstete auf Zeit (AST 3) in der Generaldirektion Infrastrukturen und Logistik, in der Direktion Infrastrukturen in Brüssel und in der Direktion Immobilienprojekte für die Standorte Brüssel, Straßburg und Luxemburg zu eröffnen.

Gesucht werden Techniker für Gebäude in einem der folgenden drei Bereiche:

1.

Verwaltung der Qualitätskontrollen und der Aufträge für Einsätze für die Bereiche des Facility Managements (Verwaltung der Anlagen) (1 Stelle in Brüssel);

2.

technische Verwaltung von Bauprojekten (1 Stelle in Straßburg, 1 Stelle in Luxemburg);

3.

administrative und finanzielle Verwaltung von Bauprojekten (1 Stelle in Brüssel).

Bitte beachten Sie, dass Sie sich nur für einen der drei Bereiche bewerben können.

Die Einstellung erfolgt in der Besoldungsgruppe AST 3, erste Dienstaltersstufe; das monatliche Grundgehalt beträgt 3 739,68 EUR. Dieses Gehalt unterliegt der Gemeinschaftssteuer und anderweitigen in den Beschäftigungsbedingungen für die sonstigen Bediensteten der Europäischen Union (BBSB) vorgesehenen Abzügen (1); es ist von nationalen Steuern befreit. Die Dienstaltersstufe, in der die erfolgreichen Bewerber eingestellt werden, kann jedoch je nach Berufserfahrung angepasst werden. Zudem erhöht sich das Grundgehalt unter bestimmten Voraussetzungen durch Zulagen.

Das Europäische Parlament verfolgt eine Politik der Chancengleichheit und akzeptiert Bewerbungen ohne jede Diskriminierung aufgrund des Geschlechts, der Rasse, der Hautfarbe, der ethnischen oder sozialen Herkunft, der genetischen Merkmale, der Sprache, der Religion oder der Weltanschauung, der politischen oder einer sonstigen Anschauung, der Zugehörigkeit zu einer nationalen Minderheit, des Vermögens, der Geburt, einer Behinderung, des Alters, der sexuellen Orientierung, des Familienstands oder der familiären Situation.

Wird in der vorliegenden Ausschreibung auf eine Person männlichen Geschlechts Bezug genommen, so ist dies auch als Bezugnahme auf eine Person weiblichen Geschlechts zu verstehen und umgekehrt.

2.   Art der Tätigkeit

Die Stellen sind in Brüssel bzw. in Luxemburg oder Straßburg (2) angesiedelt. Die erfolgreichen Bewerber werden zur Verwaltung der Immobilienbestände und -projekte des Europäischen Parlaments beitragen. Unter der Leitung des Referatsleiters und im Rahmen der von den parlamentarischen Gremien und ihren Vorgesetzten festgelegten Programme und Prioritäten werden die Aufgaben Folgendes umfassen:

Bereich 1 : Verwaltung der Qualitätskontrollen und der Aufträge für Einsätze für die Bereiche des Facility Managements (Verwaltung der Anlagen);

dieser Bereich umfasst die verschiedenen Bereiche des Facility Managements, wozu die Wartung der technischen Anlagen und die Instandhaltung der Gebäude gehören;

Beitrag zur Prüfung der Aufträge für Einsätze des Buildings Help Desks, Erstellung von Berichten und Statistiken;

Funktion als Hauptansprechpartner für das Buildings Help Desk;

Abstimmung der Einsätze an den technischen Systemen (Elektrizität, Brandmeldung, Beleuchtung, Heizung, Klimaanlage, Wasserführung und sanitäre Anlagen, Aufzüge usw.) und des Hygienedienstes;

Funktion als Schnittstelle zwischen den Kunden und dem Buildings Help Desk und Koordinierung der Besuche bei den Kunden;

Koordinierung und Durchführung der Qualitätskontrollen zur Bestätigung, dass die Auftragnehmer Leistungen der Wartung erbracht und Arbeiten ausgeführt haben, und zur Bestätigung, dass die Mitarbeiter, die die Büros belegen, zufrieden sind;

Abstimmung der Tätigkeiten zwischen den Auftragnehmern und den internen Dienststellen;

Beteiligung an der Verwaltung der technischen Aspekte von Veranstaltungen im Europäischen Parlament (Tage der offenen Tür, Ausstellungen, Konferenzen usw.) am Standort;

Beitrag zur Erstellung von Lastenheften vor der Veröffentlichung von Ausschreibungen und Beteiligung an den Verfahren zur Vergabe von Aufträgen;

Bereich 2 : Technische Verwaltung von Bauprojekten;

Dieser Bereich umfasst die Verwaltung von Projekten, die entweder den Bau von Neubauten, den teilweisen oder vollständigen Umbau bestehender Gebäude oder den Innenausbau von Gebäuden betreffen.

Teilnahme an den Durchführungs- und Kontrolloperationen hinsichtlich der Immobilienprojekte (Begleitung der Programmplanung, haushaltsmäßige Erfassung, Teilnahme an der Vorbereitung von Lastenheften und Ausschreibungen, Begleitung der Leistungen, Organisation von Operationen vor der Abnahme von Arbeiten, Verwaltung der Fertigstellungsgarantie und anderer Garantien);

Unterstützung der Vorgesetzten bei der Begleitung von Studien und von Arbeiten im Bereich der Immobilienprojekte, einschließlich des Rohbaus, des Innenausbaus, der Haustechniken (Heizung, Lüftung und Klimaanlage (CVAC), Elektrizität, technische Gebäudeverwaltung), Brandschutz, Asbestsanierung und Sicherung;

Zusammenarbeit mit den verschiedenen internen und externen Akteuren, die an den Projekten beteiligt sind: Dienststellen des Europäischen Parlaments, örtliche und nationale Verwaltungen, Architekten, Planungsbüros, Kontrollstellen, Koordinatoren der Brandschutzsysteme, Bauunternehmen;

Unterstützung der Vorgesetzten in allen Fragen im Zusammenhang mit diesem Tätigkeitsbereich;

Bereich 3 : Administrative und finanzielle Verwaltung von Bauprojekten;

Dieser Bereich umfasst die verschiedenen administrativen und finanziellen Aspekte von Bauprojekten:

Teilnahme an der administrativen und rechnungsmäßigen Verwaltung von Gebäuden durch die Begleitung von Dossiers (Verträge von Planungsbüros und Bauverträge, Erstellung von Vermerken und technischen Beschreibungen, Festlegung von Zeitplänen);

Beteiligung an der Verwaltung der Haushaltsmittel und der haushaltsmäßigen Berichterstattung;

Verwaltung der Datenbanken;

Kontrolle vor Ort der Qualität der Arbeit, die für die Baustellen geleistet wurde, die sich in der Ausführung befinden (Bestandsaufnahmen, technische Aufzeichnungen).

Die Wahrnehmung dieser Aufgaben erfordert unter anderem Kapazitäten in den Bereichen Organisation, Koordination, Analyse, administrative Verwaltung sowie mündliche und schriftliche Kommunikation und fundierte praktische Kenntnisse in den Bereichen Büro-Software sowie Konzipierung und Verwaltung computergestützter Projekte.

Mit diesen Aufgaben sind häufige Dienstreisen zu den Arbeitsorten des Europäischen Parlaments sowie zahlreiche interne und externe Kontakte verbunden.

3.   Zulassungsbedingungen

Zum Datum des Bewerbungsschlusses müssen Sie folgende Bedingungen erfüllen:

a)   Allgemeine Bedingungen

Gemäß Artikel 12 Absatz 2 der BBSB müssen Sie

Staatsangehörige(r) eines Mitgliedstaats der Europäischen Union sein,

die bürgerlichen Ehrenrechte besitzen,

ihren Verpflichtungen aus den für sie geltenden Wehrgesetzen nachgekommen sein,

den sittlichen Anforderungen für die angestrebte Tätigkeit genügen.

b)   Besondere Bedingungen

i)   Erforderliche Befähigungsnachweise, Bildungsabschlüsse und Kenntnisse

Sie müssen

einen postsekundären Bildungsabschluss, bescheinigt durch ein Diplom,

oder

einen Sekundarschulabschluss, der den Zugang zu einer postsekundären Ausbildung ermöglicht, und mindestens dreijährige Berufserfahrung (3) mit direktem Bezug zu der Art der Aufgaben haben.

ii)   Erforderliche Berufserfahrung

Sie müssen nach Erwerb der unter A.3 Buchstabe b Ziffer i erforderlichen Befähigungsnachweise mindestens drei Jahre einschlägige Berufserfahrung in Funktionen haben, die mit dem gewählten Bereich übereinstimmen und nachstehend angegeben sind.

Für den Bereich 1, Verwaltung der Qualitätskontrollen und der Aufträge für Einsätze für die Bereiche des Facility Managements (die Erfahrung ist einschlägig, wenn sie ein Gebäude mit einer Mindestfläche von 10 000 m2 betrifft):

Verwaltung der Qualität der Leistungen der Auftragnehmer des Facility Managements, einschließlich der Bestätigung, dass die Mitarbeiter, die die Büros belegen, zufrieden sind;

Wartung der technischen Anlagen und Instandhaltung;

Verwaltung der Aufträge von Kunden, einschließlich der Prüfung und der Berichterstattung;

Teilnahme an der Abstimmung der Tätigkeiten zwischen dem Referat Facility Management und den verschiedenen internen Dienststellen;

Unterstützung der Leitung von Teams;

Beitrag zur Verwaltung von Verträgen, einschließlich der finanziellen Verwaltung;

Beitrag zur Erarbeitung von Verfahren;

Unterstützung der Erstellung von Lastenheften und der Vergabe von öffentlichen Aufträgen;

Für den Bereich 2, Technische Verwaltung von Bauprojekten (die Erfahrung ist einschlägig, wenn sie ein Gebäude mit einer Mindestfläche von 10 000 m2 betrifft):

Unterstützung der Verwaltung von Immobilienprojekten, an denen alle Gewerke beteiligt sind, einschließlich der administrativen, technischen, architektonischen und finanziellen Aspekte);

Beitrag zur Durchführung von Projekten, die die folgenden Spezialgebiete umfassen; Rohbau, Innenausbau, Heizung, Lüftung und Klimaanlage (CVAC), Elektrizität, technische Gebäudeverwaltung, Brandschutz, Asbestsanierung;

Einrichtung von Brandschutzsystemen in den Gebäuden mit Publikumsverkehr;

Umsetzung von Regeln für die Sicherheit und den Gesundheitsschutz am Arbeitsplatz;

Sicherung von Gebäuden (Einbruchsschutz, Videoüberwachungssystem, gesichertes Informatiksystem);

Leitung von Projekten in belegten Gebäuden;

Teilnahme an der Erarbeitung von Verfahren für die Vergabe öffentlicher Aufträge;

Für den Bereich 3, Administrative und finanzielle Verwaltung von Bauprojekten (die Erfahrung ist einschlägig, wenn sie ein Bauprojekt mit einem Mindestwert von 10 Millionen EUR betrifft):

Rechnungsmäßige Verwaltung von Verträgen von Planungsbüros und Bauverträgen, d. h.:

Erstellung von technischen Vermerken und Belegen;

Erstellung und Eintragung von Mittelbindungen;

Erstellung und Ausgabe von Schuldscheinen;

Überprüfung der Fortschrittsberichte;

Registrierung von Rechnungen;

Archivierung von Rechnungsführungsakten im Zusammenhang mit Ausgaben für Bauarbeiten;

Kontrolle der Qualität der Arbeit, die auf den Baustellen geleistet wurde;

Erstellung von Berichten über die Bestandsaufnahme;

technische Aufzeichnungen.

iii)   Sprachkenntnisse

Sie müssen eine gründliche Kenntnis (mindestens Niveau C1 (4)) einer Amtssprache der Europäischen Union (Sprache 1) besitzen: Bulgarisch, Dänisch, Deutsch, Englisch, Estnisch, Finnisch, Französisch, Griechisch, Irisch, Italienisch, Kroatisch, Lettisch, Litauisch, Maltesisch, Niederländisch, Polnisch, Portugiesisch, Rumänisch, Schwedisch, Slowakisch, Slowenisch, Spanisch, Tschechisch und Ungarisch,

sowie

sehr gute Kenntnisse (mindestens Niveau B21). der englischen oder französischen Sprache (Sprache 2).

Die Sprache 2 muss eine andere als die Sprache 1 sein.

Wegen der besonderen Qualifikationen, die angesichts der besonderen Art und des Maßes an Verantwortung der Aufgaben erforderlich sind, müssen die eingestellten erfolgreichen Bewerber in der Lage sein, die Aufgaben zu verstehen, die sie wahrnehmen müssen, die Verwaltungsakten zu bearbeiten und effizient mit externen Gesprächspartnern sowie mit ihren Vorgesetzten und Kollegen zu kommunizieren.

Die französische Sprache ist die Sprache, die in den beiden einstellenden Direktionen und in den Beziehungen zwischen diesen Direktionen am häufigsten verwendet wird. Gute Französischkenntnisse, einschließlich der technischen Terminologie, sind auch für ein gutes Verständnis der geltenden Gesetzgebung im Immobilienbereich, die Überwachung des Immobilienbestands und der Immobilienprojekte in Brüssel, Luxemburg und Straßburg erforderlich. Französisch ist auch die Sprache, die üblicherweise in der Kommunikation mit externen Ansprechpartnern (Dienstleistern, Verwaltungen und Kommunen im Rahmen der geltenden Vorschriften in den Bereichen Bau sowie Hygiene und Gesundheit) verwendet wird.

Englisch ist die am häufigsten verwendete Sprache im Austausch mit den anderen Direktionen der Generaldirektion Infrastrukturen und Logistik, mit den anderen Generaldirektionen und mit den politischen Gremien und Verwaltungsstellen des Organs, insbesondere bei der Erstellung von Dokumenten.

Darüber hinaus sind die Anweisungen und Vorschriften für die Gebäudesicherheit in englischer und französischer Sprache verfasst und müssen in beiden Sprachen verfügbar sein und der Öffentlichkeit mitgeteilt werden.

Um ihre Aufgaben wahrzunehmen und zum ordnungsgemäßen Funktionieren der Dienste beizutragen, müssen die eingestellten erfolgreichen Bewerber daher in der Lage sein, in mindestens einer dieser beiden Sprachen effektiv zu arbeiten und zu kommunizieren.

Darüber hinaus müssen alle Bewerber im Sinne der Gleichbehandlung, selbst wenn eine dieser beiden Amtssprachen ihre erste Sprache ist, ausreichende Kenntnisse in einer zweiten Sprache besitzen, die aus diesen beiden Sprachen auszuwählen ist.

B.   ABLAUF DES VERFAHRENS

Das Verfahren wird auf der Grundlage von Befähigungsnachweisen und Prüfungen durchgeführt.

1.   Zulassung zum Auswahlverfahren

Wenn Sie

die allgemeinen Zulassungsbedingungen erfüllen und

Ihre Unterlagen form- und fristgerecht eingereicht haben,

prüft der Auswahlausschuss Ihre Bewerbungsunterlagen in Bezug auf die besonderen Zulassungsbedingungen.

Wenn Sie die besonderen Zulassungsbedingungen erfüllen, lässt der Auswahlausschuss Sie zum Auswahlverfahren zu.

Der Ausschuss stützt sich dabei ausschließlich auf die Angaben im Bewerbungsbogen, die durch entsprechende Nachweise belegt sind.

2.   Bewertung der Befähigungsnachweise

Der Auswahlausschuss bewertet die Befähigungsnachweise der zu dem Auswahlverfahren zugelassenen Bewerber auf der Grundlage eines zuvor festgelegten Bewertungsrasters und stellt die Liste der 36 besten Bewerber (neun für den Bereich 1, 18 für den Bereich 2 und neun für den Bereich 3) auf, die zu den schriftlichen Prüfungen eingeladen werden.

Bei der Bewertung der Befähigungsnachweise der Bewerber berücksichtigt der Auswahlausschuss insbesondere folgende Elemente, die in der Bewerbungsakte begründet werden müssen:

Bereich 1: Verwaltung der Qualitätskontrollen und der Aufträge für Einsätze für die Bereiche des Facility Managements:

Berufserfahrung in der Qualitätskontrolle der verschiedenen Bereiche des Facility Managements und der Bescheinigung der Zufriedenheit des Kunden,

Berufserfahrung in der Abstimmung der Tätigkeiten des Facility Managements mit den internen Dienststellen,

Berufserfahrung in der Nutzung von computergestützten Systemen für das Instandhaltungsmanagement (GMAO) und in der Unterstützung von Kunden (Help Desk oder Gleichwertiges), einschließlich Analyse und Berichterstattung;

Berufserfahrung in der Erarbeitung von Verfahren;

Berufserfahrung in der Unterstützung der Erstellung von Lastenheften und der Vergabe von öffentlichen Aufträgen;

Bereich 2: Technische Verwaltung von Bauprojekten:

Berufserfahrung in der Abstimmung der verschiedenen technischen Phasen des Baus:

Vorstudien,

Projektstudien,

Vergabe von Bauaufträgen,

Durchführung,

Abnahme,

Erfüllungsgarantien und sonstige Garantien,

Berufserfahrung in der Unterstützung der technischen Verwaltung von Projekten in den folgenden Bereichen:

Brandschutz,

Zugänglichkeit für Personen eingeschränkter Mobilität,

Asbestsanierung,

Arbeiten in belegten Gebäuden;

technische Verwaltung von Gebäuden,

Heizung, Lüftung und Klimaanlage (CVAC),

Elektrizität,

Rohbau und Innenausbau,

Sicherung von Gebäuden,

Berufserfahrung in der Unterstützung bei Arbeiten in belegten Gebäuden in folgenden Bereichen:

Vorbereitung des Projektprogramms,

Schätzung der zu erwartenden Kosten und Überprüfung der tatsächlichen Betriebskosten,

Erstellung der Zeitpläne für die Bauarbeiten,

Umsetzung von Regeln für Hygiene und Gesundheit am Arbeitsplatz,

administrative und rechtliche Verwaltung von Verträgen,

Berufserfahrung in der Unterstützung der Vergabe öffentlicher Aufträge;

Bereich 3: Administrative und finanzielle Verwaltung von Bauprojekten;

Berufserfahrung in

der Unterstützung der haushaltsrechtlichen Vorbereitung und der Haushaltsführung,

der Qualitätskontrolle der Arbeiten auf der Baustelle,

technischen Aufzeichnungen und der Erstellung von Bestandsaufnahmen,

der Unterstützung der Vergabe öffentlicher Aufträge,

der Benutzung spezifischer EDV Werkzeuge für die Verwaltung haushaltsrechtlicher Datenbanken.

Bewertung: 0 bis 20 Punkte.

3.   Prüfungen

Schriftliche Prüfung

a)

Verfassen eines Textes in Sprache 2 (Englisch oder Französisch) anhand von Unterlagen; überprüft werden Ihre Kenntnisse in den in Abschnitt A.2 beschriebenen Bereichen Ihrer Wahl und Ihre Fähigkeit, Texte zu verfassen.

Dauer der Prüfung: 3 Stunden.

Bewertung: 0 bis 40 Punkte (erforderliche Mindestpunktzahl: 20).

Mündliche Prüfungen

b)

Gespräch mit dem Auswahlausschuss in Sprache 2 (Englisch oder Französisch), in dessen Verlauf unter Berücksichtigung aller in den Bewerbungsunterlagen enthaltenen Elemente Ihre Eignung für die Wahrnehmung der in Abschnitt A.2 beschriebenen Aufgaben Ihrer Wahl eingeschätzt wird. Der Auswahlausschuss kann Ihre im Bewerbungsbogen angegebenen Sprachkenntnisse prüfen.

Dauer der Prüfung: 45 Minuten.

Bewertung: 0 bis 40 Punkte (erforderliche Mindestpunktzahl: 20).

c)

Gruppendiskussion in Sprache 2 (Englisch oder Französisch), damit der Auswahlausschuss Ihre Anpassungsfähigkeit, Ihr Verhandlungsgeschick und Ihr Verhalten in einer Gruppe beurteilen kann.

Die Dauer dieser Prüfung wird vom Auswahlausschuss in Abhängigkeit von der endgültigen Zusammensetzung der Gruppen festgelegt.

Bewertung: 0 bis 20 Punkte (erforderliche Mindestpunktzahl: 10).

4.   Aufnahme in die Eignungsliste

In die Eignungsliste werden in der Reihenfolge der Ergebnisse die Namen der zwölf Bewerber aufgenommen, die beim gesamten Verfahren (Bewertung der Befähigungsnachweise und Prüfungen) die höchste Punktzahl und bei jeder einzelnen Prüfung die Mindestpunktzahl erzielt haben. Die erfolgreichen Bewerber werden folgendermaßen aufgeteilt: drei für den Bereich 1, sechs für den Bereich 2 und drei für den Bereich 3.

Sie werden schriftlich persönlich über Ihre Ergebnisse informiert.

Die Eignungsliste wird an den Anschlagtafeln in den Gebäuden des Europäischen Parlaments ausgehängt. Die Eignungsliste gilt bis zum 31. Dezember 2023; ihre Geltungsdauer kann verlängert werden. In diesem Fall werden die in die Liste aufgenommenen erfolgreichen Bewerber rechtzeitig benachrichtigt.

Wird Ihnen eine Stelle angeboten, haben Sie zwecks Feststellung der Übereinstimmung die Originale aller verlangten Dokumente und besonders Ihrer Abschlüsse und Arbeitsbescheinigungen vorzulegen.

C.   EINREICHUNG DER BEWERBUNGEN

Sie müssen den offiziellen Bewerbungsbogen für diese Stellenausschreibung verwenden (im Original oder als Kopie), der diesem vom Amt für Veröffentlichungen der Europäischen Union veröffentlichten Amtsblatt beigefügt ist. Sie können nur einen Bereich aus den drei vorgeschlagenen Bereichen auswählen.

Bitte lesen Sie den Leitfaden für Bewerber aufmerksam durch, bevor Sie ihr Bewerbungsformular ausfüllen.

Frist für die Einreichung der Bewerbungen

Der Bewerbungsbogen und die Fotokopien der Unterlagen müssen spätestens bis zum 23. Dezember 2019 (maßgebend ist das Datum des Poststempels) unbedingt per Einschreiben (5) an folgende Anschrift gesandt werden:

PARLEMENT EUROPÉEN

Unité Sélection des talents — MON 05S030

Procédure de sélection PE/229/S

(Geben Sie unbedingt die Nummer des Auswahlverfahrens an!)

60 rue Wiertz

1047 Bruxelles/Brussel

BELGIQUE/BELGIË

Bewerbungen, die mit nicht eingeschriebenem Brief oder durch die interne Post übermittelt werden, bleiben unberücksichtigt. Das Referat Talentauswahl akzeptiert keine persönliche Übergabe von Bewerbungen.

Empfangsbelege für Bewerbungsunterlagen werden nur versandt, wenn einem Einschreiben ein Rückschein der Post beiliegt.

Sie werden gebeten, VON TELEFONISCHEN RÜCKFRAGEN zum Zeitplan für die Arbeiten ABZUSEHEN.

Wenn Sie bis zum 31. März 2020 keine E-Mail in Bezug auf Ihre Bewerbung erhalten, wenden Sie sich bitte an folgende E-Mail-Adresse: PERS-229S@ep.europa.eu.


(1)  Verordnung (EWG, Euratom, EGKS) Nr. 259/68 des Rates vom 29. Februar 1968 zur Festlegung des Statuts der Beamten der Europäischen Gemeinschaften und der Beschäftigungsbedingungen für die sonstigen Bediensteten dieser Gemeinschaften sowie zur Einführung von Sondermaßnahmen, die vorübergehend auf die Beamten der Kommission anwendbar sind (ABl. L 56 vom 4.3.1968, S. 1), geändert durch die Verordnung (EG, Euratom) Nr. 723/2004 (ABl. L 124 vom 27.4.2004, S. 1) und zuletzt durch die Verordnung (EU, Euratom) Nr. 1023/2013 des Europäischen Parlaments und des Rates (ABl. L 287 vom 29.10.2013, S. 15).

(2)  Diese Stellen können einem der anderen Arbeitsorte des Europäischen Parlaments zugewiesen werden.

(3)  Diese Berufserfahrung wird bei der Bewertung der unter A.3 Buchstabe b Ziffer ii geforderten Berufserfahrung nicht berücksichtigt.

(4)  Siehe den Gemeinsamen europäischen Referenzrahmen für Sprache — https://europass.cedefop.europa.eu/sites/default/files/cefr-de.pdf

(5)  Die Übersendung durch einen privaten Kurierdienst gilt als Einreichung per Einschreiben. In diesem Fall ist das auf dem Lieferschein vermerkte Absendedatum maßgebend.


Leitfaden für Bewerber bei Auswahlverfahren des Europäischen Parlaments

Seite

1.

EINLEITUNG

33

Wie läuft ein Auswahlverfahren ab?

33

2.

PHASEN DES AUSWAHLVERFAHRENS

34

Eingang der Bewerbungsunterlagen

34

Prüfung der Erfüllung der allgemeinen Bedingungen

34

Prüfung der Erfüllung der besonderen Bedingungen

35

Bewertung der Befähigungsnachweise

35

Prüfungen

35

Eignungsliste

36

3.

WIE WIRD DIE BEWERBUNG EINGEREICHT?

36

Allgemeines

36

Wie werden die vollständigen Bewerbungsunterlagen eingereicht?

36

Welche Nachweise sind den Bewerbungsunterlagen beizufügen?

36

Allgemeines

36

Nachweise für die Erfüllung der allgemeinen Bedingungen

37

Nachweise für die Erfüllung der besonderen Bedingungen und Bewertung der Befähigungsnachweise

37

4.

MITTEILUNG

38

5.

ALLGEMEINE HINWEISE

38

Chancengleichheit

38

Antrag der Bewerber auf Zugang zu sie betreffenden Informationen

39

Schutz personenbezogener Daten

39

Fahrt- und Aufenthaltskosten

39

ANLAGE I

40

ANLAGE II

44

1.   EINLEITUNG

Wie läuft ein Auswahlverfahren ab?

Ein Auswahlverfahren umfasst mehrere Phasen, in denen die Bewerber (1) im Wettbewerb zueinander stehen. Das Verfahren steht allen Bürgern der Europäischen Union offen, die am Tag des Ablaufs der Frist für die Einreichung von Bewerbungen die erforderlichen Kriterien erfüllen. Es bietet allen Bewerbern eine faire Chance, ihre Fähigkeiten unter Beweis zu stellen, und ermöglicht eine Auswahl auf der Grundlage der Leistung und unter Wahrung des Grundsatzes der Gleichbehandlung.

Nach Abschluss eines Auswahlverfahrens werden die erfolgreichen Bewerber in eine Eignungsliste aufgenommen, auf die das Europäische Parlament dann zurückgreift, wenn eine der Ausschreibung entsprechende Stelle zu besetzen ist.

Für jedes Auswahlverfahren wird ein Auswahlausschuss gebildet, der sich aus Mitgliedern der Verwaltung und des Personalrats zusammensetzt. Die Arbeit des Ausschusses ist vertraulich und unterliegt den Bestimmungen von Anhang III des Statuts der Beamten der Europäischen Union (2).

Den Bewerbern ist es förmlich untersagt, sich persönlich oder über Dritte an den Auswahlausschuss zu wenden. Die Anstellungsbehörde behält sich das Recht vor, alle Bewerber auszuschließen, die dieses Verbot missachten.

Bei der Entscheidung über die Zulassung der einzelnen Bewerber hält sich der Auswahlausschuss genau an die Zulassungsbedingungen, die in der Bekanntgabe der Ausschreibung aufgeführt sind. Die Bewerber können keine Zulassung zu einem früheren Auswahlverfahren geltend machen.

Damit der Auswahlausschuss die besten Bewerber auswählen kann, vergleicht er die Leistungen der einzelnen Bewerber und beurteilt, inwieweit diese in der Lage sind, die in der Bekanntmachung genannten Aufgaben zu erfüllen. Er darf dabei nicht nur die Kenntnisse der Bewerber beurteilen, sondern muss vielmehr diejenigen Bewerber ermitteln, die aufgrund ihrer Leistungen am besten geeignet sind.

Zur Information sei angemerkt, dass sich ein Auswahlverfahren je nach Anzahl der eingegangenen Bewerbungen auf einen Zeitraum von sechs bis neun Monaten erstrecken kann.

2.   PHASEN DES AUSWAHLVERFAHRENS

Das Auswahlverfahren umfasst folgende Phasen:

Eingang der Bewerbungsunterlagen,

Prüfung der Erfüllung der allgemeinen Bedingungen,

Prüfung der Erfüllung der besonderen Bedingungen,

Bewertung der Befähigungsnachweise,

Prüfungen,

Aufnahme in die Eignungsliste.

Eingang der Bewerbungsunterlagen

Personen, die sich zur Einreichung einer Bewerbung entschließen, müssen vollständige Bewerbungsunterlagen einreichen, da sie andernfalls vom Verfahren ausgeschlossen werden. Die Bewerbungsunterlagen umfassen den ausgefüllten und unterschriebenen zur Stellenausschreibung gehörenden Bewerbungsbogen sowie sämtliche verlangten Nachweise, aus denen hervorgeht, dass sie die in der Stellenausschreibung aufgeführten allgemeinen und besonderen Bedingungen erfüllen. Diese Unterlagen sind per Einschreiben zu dem in der Stellenausschreibung festgelegten Datum zu versenden. (Der Versand mit einem privaten Kurierdienst gilt als eingeschriebene Sendung. In diesem Fall ist das auf dem Lieferschein vermerkte Absendedatum maßgebend.) Die Adresse und das Datum, bis zu dem die Bewerbungen einzureichen sind, sind Titel C der Stellenausschreibung zu entnehmen.

Prüfung der Erfüllung der allgemeinen Bedingungen

Das Referat Talentauswahl prüft, ob die Bewerbung zulässig ist, d. h. ob sie nach den Modalitäten und innerhalb der Frist, die in der Stellenausschreibung angegeben sind, eingereicht wurde und ob die allgemeinen Zulassungsbedingungen erfüllt sind.

Dementsprechend scheiden von vornherein alle Bewerber aus , die

ihre Bewerbungsunterlagen nicht fristgerecht versandt haben (maßgebend ist das Datum des Poststempels bzw. des Einlieferungsscheins des privaten Kurierdiensts) oder

ihre Bewerbungsunterlagen weder per Einschreiben noch durch einen privaten Kurierdienst übermittelt haben oder

nicht den zu der jeweiligen Stellenausschreibung gehörenden Bewerbungsbogen verwendet haben oder

den zur Stellenausschreibung gehörenden Bewerbungsbogen nicht ordnungsgemäß ausgefüllt haben oder

den Bewerbungsbogen nicht unterschrieben haben oder

die allgemeinen Zulassungsbedingungen nicht erfüllen.

Hiervon betroffene Bewerber werden nach Ablauf der Frist für die Einreichung der Bewerbungen einzeln vom Ausschluss ihrer Bewerbung unterrichtet.

Die Anstellungsbehörde erstellt die Liste der Bewerber, die die in der Stellenausschreibung aufgeführten allgemeinen Bedingungen erfüllen, und übermittelt sie zusammen mit den Bewerbungsunterlagen an den Auswahlausschuss.

Prüfung der Erfüllung der besonderen Bedingungen

Der Auswahlausschuss prüft die Bewerbungen und erstellt die Liste der Bewerber, die die in der Stellenausschreibung aufgeführten besonderen Bedingungen erfüllen. Er stützt sich dabei ausschließlich auf die im Bewerbungsbogen gemachten Angaben, die durch entsprechende Nachweise belegt sind.

Zu Studium, Ausbildung, Sprachkenntnissen und (gegebenenfalls) Berufserfahrung sind im Bewerbungsbogen genaue Angaben zu machen:

Studium: Datum des Studienbeginns und -abschlusses sowie Art des Studiums und Studienbeginns,

Berufserfahrung (gegebenenfalls): Datum des Beginns und Endes sowie genaue Art der ausgeübten Tätigkeiten.

Bewerber, die Studien, Artikel oder andere Texte im Zusammenhang mit der Art der Tätigkeit veröffentlicht haben, müssen diese im Bewerbungsbogen angeben.

In dieser Phase scheiden alle Bewerber aus, die die in der Stellenausschreibung geforderten besonderen Zulassungsbedingungen nicht erfüllen.

Jedem Bewerber wird die Entscheidung des Auswahlausschusses über seine Zulassung bzw. Nichtzulassung zum Verfahren schriftlich mitgeteilt.

Bewertung der Befähigungsnachweise

Für die Auswahl der Bewerber, die zu den Prüfungen zugelassen werden, bewertet der Auswahlausschuss die Befähigungsnachweise der zugelassenen Bewerber. Er stützt sich dabei ausschließlich auf die im Bewerbungsbogen gemachten Angaben, die durch entsprechende Nachweise belegt sind (siehe Punkt 3 oben). Der Auswahlausschuss legt dabei die von ihm zuvor festgelegten Kriterien zugrunde und berücksichtigt insbesondere Befähigungsnachweise, die in der Stellenausschreibung unter Titel B.2 gefordert werden.

Jedem Bewerber wird die Entscheidung des Auswahlausschusses über seine Zulassung bzw. Nichtzulassung zu den Prüfungen schriftlich mitgeteilt.

Prüfungen

Alle Prüfungen sind obligatorisch; das Nichtbestechen einer Prüfung führt automatisch zum Ausscheiden aus dem Verfahren. Die Höchstzahl der zu den Prüfungen zugelassenen Bewerber ist unter Titel B.2 der Stellenausschreibung festgelegt.

Bricht ein Bewerber die Teilnahme am Auswahlverfahren ab, werden dessen Prüfungen nicht benotet.

Eignungsliste

Nur die unter Titel B.4 der Stellenausschreibung festgelegte Höchstzahl an Bewerbern wird in die Eignungsliste aufgenommen.

Die Aufnahme des Namens eines Bewerbers in die Eignungsliste bedeutet, dass der Bewerber von einer der Dienststellen des Organs zu einem Gespräch eingeladen werden kann, stellt aber weder einen Anspruch noch eine Garantie auf eine Einstellung durch das Organ dar.

3.   WIE WIRD DIE BEWERBUNG EINGEREICHT?

Allgemeines

Die Bewerber müssen vor der Bewerbung sorgfältig prüfen, ob sie alle allgemeinen und besonderen Zulassungsbedingungen erfüllen, was voraussetzt, dass sie sich im Vorfeld mit der Stellenausschreibung und dem vorliegenden Leitfaden vertraut gemacht und die darin enthaltenen Bedingungen akzeptiert haben.

Obwohl in den Stellenausschreibungen keine Altersgrenzen angegeben ist, sollte das im Statut der Beamten der Europäischen Union festgelegte Alter für den Eintritt in den Ruhestand berücksichtigt werden.

Die Bewerber sind gehalten, den zur Stellenausschreibung gehörenden Bewerbungsbogen (Original oder Kopie) auszufüllen, der in dem vorliegenden Amtsblatt, das vom Amt für Veröffentlichungen der Europäischen Union herausgegeben wurde, enthalten ist.

Nach Ablauf der Frist übermittelte Unterlagen werden nicht berücksichtigt.

Bewerber, die an einer Behinderung leiden oder sich in einer besonderen Situation (z. B. Schwangerschaft, Stellzeit, schlechtem Gesundheitszustand, medizinischer Behandlung) befinden, die ihre Teilnahme an den Prüfungen erschweren könnten, müssen dies im Bewerbungsbogen angeben und alle relevanten Informationen übermitteln, damit die Verwaltung gegebenenfalls entsprechende Maßnahmen ergreifen kann. Gegebenenfalls müssen sie auf einem separaten Blatt, das sie dem Bewerbungsbogen beifügen, genauer erläutern, welche Vorkehrungen ihres Erachtens erforderlich sind, um ihnen die Teilnahme an den Prüfungen zu erleichtern.

Wie werden die vollständigen Bewerbungsunterlagen eingereicht?

1.

Der zur Stellenausschreibung gehörende Bewerbungsbogen muss ausgefüllt und unterschrieben werden.

2.

Ein nummeriertes Verzeichnis der Nachweise, die der Bewerbung beiliegen, ist beizufügen.

3.

Alle erforderlichen Nachweise, die zuvor nummeriert wurden, sind beizufügen.

4.

Die Bewerbungsunterlagen sind nach den Modalitäten und innerhalb der Frist, die in der Stellenausschreibung angegeben sind, einzureichen.

Welche Nachweise sind den Bewerbungsunterlagen beizufügen?

Allgemeines

Es sollten keine Originale, sondern nicht beglaubigte Fotokopien der erforderlichen Dokumente übermittelt werden. Verweise auf Websites gelten nicht als Nachweise im vorstehenden Sinne. Ausdrucke von Websites gelten nicht als Nachweise, können diesen jedoch informationshalber beigefügt werden.

Es wird darauf hingewiesen, dass in die Eignungsliste aufgenommene Bewerber, denen eine Stelle angeboten wird, die Originale sämtlicher verlangten Nachweise vorlegen müssen, bevor sie eingestellt werden können.

Ein Lebenslauf gilt nicht als Nachweis.

Die Bewerber können sich nicht auf Bewerbungsbögen oder andere Unterlagen berufen, die sie bei einer früheren Bewerbung eingereicht haben (3).

Die Bewerbungsunterlagen werden weder gänzlich noch teilweise an die Bewerber zurückgesandt.

Nachweise für die Erfüllung der allgemeinen Bedingungen

In dieser Phase des Auswahlverfahrens sind keinerlei Nachweise dafür erforderlich, dass die Bewerber

Staatsangehörige eines Mitgliedstaats der Europäischen Union sind,

die bürgerlichen Ehrenrechte besitzen,

ihren Verpflichtungen aus den für sie geltenden Wehrgesetzen nachgekommen sind,

den sittlichen Anforderungen für die angestrebte Tätigkeit genügen und

die für die Ausübung der Tätigkeit erforderliche körperliche Eignung besitzen.

Die Bewerber müssen den Bewerbungsbogen unterschreiben. Mit dieser Unterschrift bestätigen sie ehrenwörtlich, dass sie die genannten Bedingungen erfüllen und die Angaben der Wahrheit entsprechen und vollständig sind.

Nachweise für die Erfüllung der besonderen Bedingungen und Bewertung der Befähigungsnachweise

Die Bewerber müssen dem Auswahlausschuss alle nötigen Auskünfte erteilen und Nachweise vorlegen, damit dieser die Richtigkeit der im Bewerbungsbogen gemachten Angaben überprüfen kann.

Abschlusszeugnisse bzw. Bescheinigungen

Die Bewerber müssen den in der Stellenausschreibung geforderten Bildungsabschluss mit Fotokopien der entsprechenden Diplome oder Zeugnisse nachweisen und eine Kopie ihres Führerscheins bzw. ihrer Führerscheine übermitteln.

Der Auswahlausschuss trägt in diesem Zusammenhang den unterschiedlichen Bildungssystemen der Mitgliedstaaten der Europäischen Union Rechnung.

Zu den postsekundären Abschlusszeugnissen sind möglichst detaillierte Angaben zu machen, insbesondere zur Dauer des Studiums und zu den Studienfächern, damit der Auswahlausschuss beurteilen kann, ob die Bewerber für die künftige Tätigkeit einen einschlägigen Abschluss nachweisen können.

Im Falle einer Fach- oder Berufsausbildung bzw. einer Weiterbildung oder Spezialisierung müssen die Bewerber angeben, ob es sich um einen Vollzeit-, Teilzeit- oder Abendlehrgang handelte, welche Fächer unterrichtet wurden und wie lang die reguläre Ausbildungszeit war.

Berufserfahrung

Wenn in der Stellenausschreibung Berufserfahrung verlangt wird, wird nur die Berufserfahrung berücksichtigt, die nach Erlangung des für die Zulassung zu dem Auswahlverfahren erforderlichen Diploms oder Zeugnisses erworben wurde. Dauer und Niveau der Berufserfahrung sind unbedingt zu belegen, und die Art der ausgeführten Aufgaben muss möglichst detailliert angegeben werden, damit der Auswahlausschuss beurteilen kann, ob die Bewerber über Berufserfahrung verfügen, die den künftigen Aufgaben entspricht.

Für alle relevanten Beschäftigungszeiten sind folgende Nachweise erforderlich:

Bescheinigungen der ehemaligen Arbeitgeber und des derzeitigen Arbeitgebers dienen als Nachweis, dass die Bewerber über die für die Zulassung zum Auswahlverfahren erforderliche Berufserfahrung verfügen.

Können Bewerber aus Gründen der Vertraulichkeit den erforderlichen Nachweis des Beschäftigungsverhältnisses nicht erbringen, sind stattdessen unbedingt Fotokopien des Arbeitsvertrags oder des Einstellungsschreibens bzw. der ersten und der letzten Gehaltsabrechnung beizufügen.

Eine nicht lohn- oder gehaltsabhängige Berufstätigkeit (Selbständige, freie Berufe usw.) kann durch Rechnungsbelege mit detaillierter Angabe der erbrachten Dienstleistungen oder durch einen entsprechenden anderen amtlichen Beleg nachgewiesen werden.

Sprachkenntnisse

Die Kenntnis der verlangten Sprachen (Sprache 1, Sprache 2, Französisch und Englisch) ist durch ein Diplom, ein Zeugnis oder eine formlose ehrenwörtliche Erklärung (auf einem separaten Blatt) nachzuweisen, in der angegeben wird, wie diese Sprachkenntnisse erworben wurden.

Wird zu irgendeinem Zeitpunkt des Verfahrens festgestellt, dass die im Bewerbungsbogen gemachten Angaben fehlerhaft sind, nicht durch die verlangten Belege nachgewiesen werden oder nicht allen in der Stellenausschreibung angegebenen Bedingungen entsprechen, wird die Zulassung des Bewerbers für ungültig erklärt.

4.   MITTEILUNG

Die Bewerber haben aufgrund der ihnen obliegenden Sorgfaltspflicht darauf zu achten, dass der ordnungsgemäß ausgefüllte und unterschriebene Bewerbungsbogen (Original oder Kopie) sowie sämtliche Nachweise fristgerecht per Einschreiben (4) versandt werden. Es gilt das Datum des Poststempels.

Bewerbungen, die mit nicht eingeschriebenem Brief oder durch die interne Post übermittelt werden, bleiben unberücksichtigt. Das Referat Talentauswahl akzeptiert keine persönliche Übergabe von Bewerbungen.

Empfangsbelege für Bewerbungsunterlagen werden nur versandt, wenn einem Einschreiben ein Rückschein der Post beiliegt.

Die Bewerber müssen das Referat Talentauswahl per Schreiben oder per E-Mail benachrichtigen (5), falls sie zu dem im letzten Absatz der Stellenausschreibung genannten Zeitpunkt keine E-Mail betreffend ihre Bewerbung erhalten haben.

Im gesamten eine Bewerbung unter einem bestimmten Namen betreffenden Schriftverkehr hat der Bewerber diesen Namen und die Nummer des Auswahlverfahrens anzugeben.

Alle Mitteilungen des Europäischen Parlaments zu einem Auswahlverfahren, einschließlich der Einladungen zu den Prüfungen, werden per E-Mail an die vom Bewerber im Bewerbungsbogen angegebene Adresse versandt. Es obliegt den Bewerbern, ihre E-Mails regelmäßig (mindestens zweimal wöchentlich) abzufragen und das Referat Talentauswahl von einer etwaigen Änderung ihrer persönlichen Daten in Kenntnis zu setzen.

Für jede Mitteilung im Zusammenhang mit dem Auswahlverfahren sollte eine E-Mail an folgende Mailbox gesandt werden:

PERS-229S@ep.europa.eu

Wenn die Bewerber ihre E-Mails nicht mehr abfragen können, obliegt es ihnen, dies dem Referat Talentauswahl unverzüglich anzuzeigen und ihm eine neue E-Mail-Adresse mitzuteilen.

Um die Unabhängigkeit des Auswahlausschusses zu wahren, ist es den Bewerbern förmlich untersagt, sich persönlich oder über Dritte an den Auswahlausschuss zu wenden; eine Missachtung dieses Verbots kann den Ausschluss vom Verfahren bedeuten.

Jeglicher Schriftverkehr an den Auswahlausschuss sowie Anträge auf Auskunft oder anderweitiger Schriftwechsel zum Ablauf des Auswahlverfahrens sind ausschließlich an das Referat Talentauswahl 5 zu richten, das bis zum Abschluss des Auswahlverfahrens für die Kommunikation mit den Bewerbern zuständig ist.

5.   ALLGEMEINE HINWEISE

Chancengleichheit

Das Europäische Parlament achtet darauf, jegliche Diskriminierung zu vermeiden.

Es verfolgt eine Politik der Chancengleichheit und nimmt die Bewerbungen ohne jede Diskriminierung aufgrund des Geschlechts, der Rasse, der Hautfarbe, der ethnischen oder sozialen Herkunft, der genetischen Merkmale, der Sprache, der Religion oder der Weltanschauung, der politischen oder sonstigen Anschauung, der Zugehörigkeit zu einer nationalen Minderheit, des Vermögens, der Geburt, einer Behinderung, des Alters, der sexuellen Ausrichtung, des Familienstands oder der familiären Situation entgegen.

Antrag der Bewerber auf Zugang zu sie betreffenden Informationen

Bei Auswahlverfahren haben die Bewerber — unter den nachfolgend genannten Bedingungen — das Recht auf Zugang zu bestimmten Informationen, die sie direkt und individuell betreffen. In Anwendung dieses Rechts kann das Europäische Parlament Bewerbern — auf ihren Antrag hin — folgende zusätzliche Informationen übermitteln:

a)

Bewerber, die nicht zu den (schriftlichen und mündlichen) Prüfungen eingeladen wurden, können auf ihren Antrag hin eine Kopie des Formulars, das zur Bewertung ihrer Befähigungsnachweise verwendet wurde, erhalten. Jeder Antrag muss innerhalb eines Monats nach Absendung des Schreibens eingereicht werden, mit dem die Entscheidung mitgeteilt wird.

b)

Bewerber, die zu den Prüfungen eingeladen, jedoch nicht für die Eignungsliste berücksichtigt wurden, werden erst dann über die bei den verschiedenen Prüfungen von ihnen erreichten Punkte unterrichtet, wenn der Auswahlausschuss die Erstellung der Eignungsliste abgeschlossen hat. Auf ihren Antrag hin können sie eine Kopie der schriftlichen Prüfung sowie — für die schriftliche und mündliche Prüfung — eine Kopie des sie betreffenden Formulars, das vom Auswahlausschuss zur Bewertung der Prüfungen verwendet wurde, erhalten. Anträge auf Kopien müssen innerhalb eines Monats nach Absendung des Schreibens eingereicht werden, mit dem die Entscheidung, den Bewerber nicht in die Eignungsliste aufzunehmen, mitgeteilt wird.

c)

Die in die Eignungsliste aufgenommenen Bewerber werden nur darüber informiert, dass sie das Auswahlverfahren erfolgreich abgeschlossen haben.

Die Anträge werden unter Beachtung der im Rahmen des Statuts der Beamten der Europäischen Union (Anhang III Artikel 6) vorgesehenen Geheimhaltung der Arbeiten des Auswahlausschusses und unter Berücksichtigung der Bestimmungen für den Schutz natürlicher Personen bei der Verarbeitung personenbezogener Daten bearbeitet.

Schutz personenbezogener Daten

Das Europäische Parlament stellt als die für die Auswahl zuständige Einrichtung sicher, dass die persönlichen Daten der Bewerber in voller Übereinstimmung mit der Verordnung (EU) 2018/1725 des Europäischen Parlaments und des Rates (6) behandelt werden, insbesondere mit Blick auf die Vertraulichkeit und den Schutz dieser Daten.

Fahrt- und Aufenthaltskosten

Die Fahrt- und Aufenthaltskosten der zu den Prüfungen eingeladenen Bewerber werden zum Teil erstattet. Die geltenden Modalitäten und Erstattungssätze werden den Bewerbern zusammen mit ihrer Einladung zu den Prüfungen mitgeteilt.

Die von den Bewerbern im Bewerbungsbogen angegebene Adresse gilt als der Ort, von dem aus sie sich zum in der Einladung angegebenen Prüfungsort begeben. Daher kann eine nach Versand der Einladungen zu den Prüfungen durch das Europäische Parlament von den Bewerbern mitgeteilte Adressenänderung nicht berücksichtigt werden, es sei denn, das Parlament beurteilt die von den Bewerbern angegebenen Gründe als gleichwertig mit einem Fall höherer Gewalt oder widrigen Umständen.


(1)  Verweise in diesem Leitfaden auf eine Person männlichen Geschlechts gelten auch als Verweise auf eine Person weiblichen Geschlechts und umgekehrt.

(2)  Verordnung (EWG, Euratom, EGKS) Nr. 259/68 des Rates.

(3)  Diese Bedingungen gelten für alle Bewerber, einschließlich der Beamten und sonstigen Bediensteten der Europäischen Union.

(4)  Die Übersendung durch einen privaten Kurierdienst gilt als Einreichung per Einschreiben. In diesem Fall ist das auf dem Lieferschein vermerkte Absendedatum maßgebend.

(5)  

Anschrift:

PARLEMENT EUROPÉEN, Unité de sélection des Talents — MON 05S030,

Procédure de sélection PE/229/S, 60 rue Wiertz, 1047 Bruxelles/Brussel, BELGIQUE/BELGIË.

E-Mail-Adresse: PERS-229S@ep.europa.eu

(6)  Verordnung (EU) 2018/1725 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 23. Oktober 2018 zum Schutz natürlicher Personen bei der Verarbeitung personenbezogener Daten durch die Organe, Einrichtungen und sonstigen Stellen der Union, zum freien Datenverkehr und zur Aufhebung der Verordnung (EG) Nr. 45/2001 und des Beschlusses Nr. 1247/2002/EG (ABl. L 295 vom 21.11.2018, S. 39).


ANLAGE I

Unverbindliche Tabelle der Ausbildungsabschlüsse, die zur Teilnahme an Auswahlverfahren der Funktionsgruppe AST berechtigen

LAND

Sekundarschulabschluss (1) (der den Zugang zur postsekundären Bildung ermöglicht)

Postsekundärer Abschluss (nicht universitärer Tertiärbereich oder kurze Universitätsausbildung von einer gesetzlichen Mindestdauer von zwei Jahren)

Belgique – België – Belgien

Certificat de l’enseignement secondaire supérieur (CESS) / Diploma secundair onderwijs / Diplôme d'aptitude à accéder à l'enseignement supérieur (DAES) / Getuigschrift van hoger secundair onderwijs / Diplôme d'enseignement professionnel / Getuigschrift van het beroepssecundair onderwijs

Candidature - Kandidaat

Graduat - Gegradueerde

Bachelier (dit «professionnalisant» ou de «type court»)/ Professioneel gerichte Bachelor — 180 ECTS

България

Диплома за средно образование / Свидетелство за зрелост / Диплома / Диплома за завършено средно образование / Диплома за средно специално образование

Специалист по …

Česko

Vysvědčení o maturitní zkoušce

Vysvědčení o absolutoriu (Absolutorium) + diplomovaný specialista (DiS.)

Danmark

Bevis for: Studentereksamen

Højere Forberedelseseksamen (HF) / Højere Handelseksamen (HHX) / Højere Afgangseksamen (HA) / Bevis for Højere Teknisk Eksamen (HTX)

Videregående uddannelser = Bevis for = Eksamensbevis som (erhversakademiuddannelse AK)

Deutschland

Allgemeine Hochschulreife / Abitur / Fachgebundene Hochschulreife / Fachhochschulreife / Hochschulzugang für beruflich Qualifizierte

 

Eesti

Gümnaasiumi lõputunnistus + riigieksamitunnistus

Lõputunnistus kutsekeskhariduse omandamise kohta

Tunnistus keskhariduse baasil kutsekeskhariduse omandamise kohta

Éire/Ireland

Ardteistiméireacht Grád D3 i 5 ábhar / Leaving Certificate Grade D3 in 5 subjects / Gairmchlár na hArdteistiméireachta (GCAT) / Leaving Certificate Vocational Programme (LCVP)

Teastas Náisiúnta / National Certificate /

Céim Bhaitsiléara / Ordinary Bachelor Degree Dioplóma Náisiúnta (ND, Dip.) / National Diploma (ND, Dip.) / Dámhachtain Ardteastas Ardoideachais (120 ECTS) / Higher Certificate (120 ECTS)

Ελλάδα

α)

Απολυτήριο Γενικού Λυκείου

β)

Απολυτήριο Κλασικού Λυκείου

γ)

Απολυτήριο Τεχνικού — Επαγγελματικού Λυκείου

δ)

Απολυτήριο Ενιαίου Πολυκλαδικού Λυκείου

Απολυτήριο Ενιαίου Λυκείου / Απολυτήριο Τεχνολογικού Επαγγελματικού Εκπαιδευτηρίου / Απολυτήριο Γενικού Λυκείου / Απολυτήριο Επαγγελματικού Λυκείου

Δίπλωμα επαγγελματικής κατάρτισης (ΙΕΚ)

España

Bachillerato Unificado y Polivalente (BUP) + Curso de Orientación Universitaria (COU) / Bachillerato

Técnico superior / Técnico especialista

France

Baccalauréat / Diplôme d'accès aux études universitaires (DAEU) / Brevet de technicien

Diplôme d'études universitaires générales (DEUG) / Brevet de technicien supérieur (BTS) / Diplôme universitaire de technologie (DUT) / Diplôme d'études universitaires scientifiques et techniques (DEUST)

Hrvatska

Svjedodžba o državnoj maturi

Svjedodžba o zavrsnom ispitu

Associate degree

Graduate specialist

Stručni Pristupnik / Pristupnica

Italia

Diploma di scuola secondaria superiore (diploma di maturità o esame di Stato conclusivo dei corsi di studio di istruzione secondaria superiore)

Certificato di specializzazione tecnica superiore/attestato di competenza (4 semestri) Diploma di istruzione e formazione tecnica superiore (IFTS) / Diploma di istruzione tecnica superiore (ITS) Diploma universitario (2 anni)

Diploma di Scuola diretta a fini speciali (2 anni)

Κύπρος

Απολυτήριο

Δίπλωμα = Programmes offered by Public/Private Schools of Higher Education (for the latter accreditation is compulsory) / Higher Diploma

Latvija

Atestāts par vispārējo vidējo izglītību

Diploms par profesionālo vidējo izglītību

Diploms par pirmā līmeņa profesionālo augstāko izglītību

Lietuva

Brandos atestatas

Aukštojo mokslo diplomas

Aukštesniojo mokslo diplomas

Luxembourg

Diplôme de fin d’études secondaires et techniques

Brevet de technicien supérieur (BTS) / Brevet de maîtrise / Diplôme de premier cycle universitaire (DPCU) / Diplôme universitaire de technologie (DUT)

Magyarország

Gimnáziumi érettségi bizonyítvány / Szakközép-iskolai érettségiképesítő bizonyítvány / Érettségi bizonyítvány

Bizonyítvány felsőfokú szakképesítésről

Malta

Advanced Matriculation or GCE Advanced level in 3 subjects (2 of them grade C or higher) / Matriculation certificate (2 subjects at Advanced level and 4 at Intermediate level including systems of knowledge with overall grade A-C) + Passes in the Secondary Education Certificate examination at Grade 5 /2 A Levels (passes A-E) + a number of subjects at Ordinary level, or equivalent

MCAST diplomas/certificates

Higher National Diploma

Nederland

Diploma VWO / Diploma staatsexamen (2 diploma’s) / Diploma staatsexamen voorbereidend wetenschappelijk onderwijs (Diploma staatsexamen VWO) / Diploma staatsexamen hoger algemeen voortgezet onderwijs (Diploma staatsexamen HAVO)

Kandidaatsexamen

Associate degree (AD)

Österreich

Matura/Reifeprüfung

Reife-und Diplomprüfung

Berufsreifeprüfung

Kollegdiplom

Akademiediplom

Polska

Świadectwo dojrzałości

Świadectwo ukończenia liceum ogólnokształcącego

Dyplom ukończenia kolegium nauczycielskiego Świadectwo ukończenia szkoły policealnej

Portugal

Diploma de Ensino Secundário/ Certificado de Habilitações do Ensino Secundário

 

România

Diplomă de bacalaureat

Diplomă de absolvire (Colegiu universitar) învățamânt preuniversitar

Slovenija

Maturitetno spričevalo (Spričevalo o poklicni maturi) (Spričevalo o zaključnem izpitu)

Diploma višje strokovne šole

Slovensko

vysvedčenie o maturitnej skúške

absolventský diplom

Suomi/Finland

Ylioppilastutkinto tai peruskoulu + kolmen vuoden ammatillinen koulutus – Studentexamen eller grundskola + treårig yrkesinriktad utbildning (Betyg över avlagd yrkesexamen på andra stadiet)

Todistus yhdistelmäopinnoista (Betyg över kombinationsstudier)

Ammatillinen opistoasteen tutkinto — Yrkesexamen på institutnivå

Sverige

Slutbetyg från gymnasieskolan (3-årig gymnasial utbildning)

Högskoleexamen (80 poäng)

Högskoleexamen, 2 år, 120 högskolepoäng Yrkeshögskoleexamen/Kvalificerad yrkeshögskoleexamen, 1– 3 år

United Kingdom

General Certificate of Education Advanced level — 2 passes or equivalent (grades A to E)

BTEC National Diploma

General National Vocational Qualification (GNVQ), advanced level

Advanced Vocational Certificate of Education, A level (VCE A level)

Higher National Diploma/Certificate (BTEC)/SCOTVEC

Diploma of Higher Education (DipHE)

National Vocational Qualifications (NVQ) and Scottish Vocational Qualifications (SVQ) level 4


(1)  Für die Einstufung in die Funktionsgruppe AST ist als zusätzliche Bedingung eine angemessene Berufserfahrung von mindestens drei Jahren Voraussetzung.


ANLAGE II

ERSUCHEN UM ERNEUTE PRÜFUNG — RECHTSMITTEL — BESCHWERDE BEIM EUROPÄISCHEN BÜRGERBEAUFTRAGTEN

Bewerber können bei einer sie ihrer Ansicht nach beschwerenden Entscheidung eine erneute Prüfung dieser Entscheidung verlangen, Rechtsmittel einlegen oder eine Beschwerde beim Europäischen Bürgerbeauftragten einreichen (1).

Ersuchen um erneute Prüfung

Bewerber können beim Auswahlausschuss einen Antrag auf erneute Prüfung folgender Entscheidungen stellen:

Nichtzulassung zum Auswahlverfahren,

Nichtzulassung zu den schriftlichen und mündlichen Prüfungen.

Die Entscheidung, einen Bewerber nicht in die Eignungsliste aufzunehmen, kann nicht erneut durch den Auswahlausschuss geprüft werden.

Mit einer Begründung versehene Anträge auf erneute Prüfung sind per E-Mail an die Adresse

PERS-229S@ep.europa.eu

zu richten. Dies muss innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen nach Absendung der E-Mail des Referats Talentauswahl, mit der diese Entscheidung mitgeteilt wurde, erfolgen. Die Antwort wird dem Betroffenen schnellstmöglich mitgeteilt.

Rechtsmittel

Einreichung einer Beschwerde gemäß Artikel 90 Absatz 2 des Statuts der Beamten der Europäischen Union an den Generalsekretär (2):

M. le Secrétaire général

Parlement européen

Bât. Konrad Adenauer

L-2929 Luxembourg

LUXEMBOURG

Dieser Weg steht in allen Phasen des Auswahlverfahrens offen.

Es ist zu beachten, dass die Auswahlausschüsse, die völlig unabhängig entscheiden und deren Beschlüsse durch die Anstellungsbehörde nicht geändert werden dürfen, über einen weiten Ermessensspielraum verfügen. Dieser Ermessensspielraum wird nur im Falle eines offensichtlichen Verstoßes gegen die für die Arbeiten geltenden Vorschriften einer Kontrolle unterzogen. Die Entscheidung des Auswahlausschusses kann also unmittelbar vor dem Gericht der Europäischen Union angefochten werden, ohne dass zuvor eine Beschwerde nach Artikel 90 Absatz 2 des Statuts der Beamten der Europäischen Union eingereicht werden muss.

Einlegung eines Rechtsbehelfs beim Gericht der Europäischen Union:

Tribunal de l'Union européenne

L-2925 Luxembourg

LUXEMBOURG

auf der Grundlage von Artikel 270 des Vertrags über die Arbeitsweise der Europäischen Union und Artikel 91 des Statuts der Beamten der Europäischen Union.

Dieser Weg steht nur in Bezug auf die Entscheidungen des Auswahlausschusses offen.

Gegen Verwaltungsentscheidungen, die die Nichtzulassung vorsehen und dadurch begründet sind, dass die Bewerbung nicht die Bedingungen für die Zulassung zum Auswahlverfahren gemäß Titel B.1 der Bekanntmachung erfüllt, ist eine Klage beim Gericht der Europäischen Union nur zulässig, wenn zuvor eine Beschwerde im oben dargelegten Sinn eingereicht wurde.

Die Einreichung einer Klage beim Gericht der Europäischen Union erfordert zwingend die Einschaltung eines bei einem Gericht eines Mitgliedstaats der Europäischen Union oder des Europäischen Wirtschaftsraums zugelassenen Anwalts.

Die in den Artikeln 90 und 91 des Statuts der Beamten der Europäischen Union genannten Fristen für diese beiden Arten von Rechtsmitteln beginnen entweder mit der Mitteilung der beschwerenden Entscheidung oder – im Fall von Anträgen auf erneute Prüfung – mit der Mitteilung der ursprünglichen Antwort des Auswahlausschusses auf diesen Antrag.

Beschwerden beim Europäischen Bürgerbeauftragten

Die Bewerber können wie alle Bürger der Europäischen Union eine Beschwerde an den Europäischen Bürgerbeauftragten richten, und zwar unter

Médiateur européen

1, avenue du Président Robert Schuman — BP 403

67001 STRASBOURG CEDEX

FRANCE

gemäß Artikel 228 Absatz 1 des Vertrags über die Arbeitsweise der Europäischen Union und unter den Bedingungen, die im Beschluss 94/262/EGKS, EG, Euratom des Europäischen Parlaments (3) festgelegt sind.

Es wird darauf hingewiesen, dass die zwingende Klagefrist, die gemäß Artikel 91 des Statuts der Beamten der Europäischen Union für die Einlegung von Rechtsmitteln beim Gericht der Europäischen Union gemäß Artikel 270 des Vertrags über die Arbeitsweise der Europäischen Union gilt, durch die Befassung des Bürgerbeauftragten nicht ausgesetzt wird.


(1)  Die Einlegung einer Reklamation, eines Rechtsmittels oder einer Beschwerde beim Europäischen Bürgerbeauftragten unterbricht nicht die Arbeiten des Auswahlausschusses.

(2)  Verordnung (EWG, Euratom, EGKS) Nr. 259/68 des Rates.

(3)  Beschluss 94/262/EGKS, EG, Euratom des Europäischen Parlaments vom 9. März 1994 über die Regelungen und allgemeinen Bedingungen für die Ausübung der Aufgaben des Bürgerbeauftragten (ABl. L 113 vom 4.5.1994, S. 15).


 

Image 1

Image 2

Image 3

Image 4