15.7.2019   

DE

Amtsblatt der Europäischen Union

C 238/2


Fortführung der Tätigkeit des Gerichts zwischen dem 1. und dem 26. September 2019

(2019/C 238/02)

Das Gericht hat in seiner Vollversammlung vom 19. Juni 2019 festgestellt, dass die Eidesleistung der neuen Mitglieder des Gerichts vor dem Gerichtshof am 26. September 2019 stattfindet und dass daher nach Art. 5 Abs. 3 des Protokolls über die Satzung des Gerichtshofs der Europäischen Union bis zum Amtsantritt der neuen Mitglieder des Gerichts Folgendes gilt:

Der Vorsitz des Gerichts wird durch den Präsidenten Jaeger wahrgenommen;

der stellvertretende Vorsitz des Gerichts wird durch den Vizepräsidenten van der Woude wahrgenommen;

der Vorsitz der Kammern mit fünf und mit drei Richtern wird durch Kammerpräsidentin Pelikánová, die Kammerpräsidenten Prek, Frimodt Nielsen, Kanninen, Gratsias und Berardis, Kammerpräsidentin Tomljenović und die Kammerpräsidenten Collins und Gervasoni wahrgenommen;

die Entscheidung über die Zuteilung der Richter zu den Kammern, zuletzt geändert durch Entscheidung vom 20. März 2019 (ABl. 2019, C 139, S. 2), die Entscheidungen vom 13. Juli 2016 über die Besetzung der Großen Kammer und die Art und Weise der Bestimmung des einen verhinderten Richter ersetzenden Richters (ABl. 2016, C 296, S. 2) und die Entscheidung vom 11. Mai 2016 über die Kriterien für die Zuweisung der Rechtssachen an die Kammern (ABl. 2016, C 296, S. 2) gelten fort.