15.5.2019   

DE

Amtsblatt der Europäischen Union

CA 166/17


Generaldirektion Handel

Ausschreibung der Stelle eines Hauptberaters (m/w) (Besoldungsgruppe AD 14)

(Artikel 29 Absatz 2 des Statuts)

COM/2019/10387

(2019/C 166 A/04)

 

Die Generaldirektion

Die Generaldirektion Handel (GD TRADE) ist für die Durchführung der Außenhandelspolitik der Europäischen Union, eine der ausschließlichen Zuständigkeiten der EU, zuständig. Die Handelspolitik spielt eine entscheidende Rolle für Wachstum, Investitionen und Beschäftigung beim Versuch der EU, die Herausforderungen der Globalisierung zu bewältigen.

Die Handelspolitik der EU umfasst drei Hauptachsen:

Nachhaltiger Handel

Multilaterale Handelszusammenarbeit

Aushandlung und Umsetzung bilateraler und regionaler Handels- und Investitionsabkommen

Die GD TRADE strebt seit jeher einen dynamischen, transparenten und effizienten politischen Prozess in den EU-Organen an, um die rechtliche Reichweite der Handelspolitik auf die Bedürfnisse der EU-Händler und die Erwartungen der Zivilgesellschaft abzustimmen. Sie sorgt durch einen aktiveren Dialog mit allen interessierten Akteuren für ein besseres gemeinsames Verständnis des Ziels eines nachhaltigen Handels.

Weitere Informationen über die GD TRADE und ihr Organigramm finden Sie unter: https://ec.europa.eu/info/departments/trade_de

Stellenprofil

Funktion eines Hauptberaters (Principal Advisor), der den Generaldirektor berät und die Gesamtkohärenz der Handelsbeziehungen der EU mit wichtigen Handelspartnern sowie die Kohärenz mit anderen Bereichen der EU-Politik, die für die aktuellen Debatten über Handel und Multilateralismus von Bedeutung sind, gewährleistet.

Diese Beratung betrifft die EU-Verhandlungen auf bilateraler, regionaler und multilateraler Ebene und beruht auf einem eingehenden Verständnis der EU-Politik und insbesondere der Handelspolitik sowie umfassenden Erfahrungen bei der Interaktion mit den EU-Organen und/oder den Mitgliedstaaten.

Der Hauptberater berät den Generaldirektor und sorgt für Kohärenz bei Fragen, die die Handelsbeziehungen der EU zu wichtigen Partnern betreffen. In dieser Eigenschaft koordiniert der Hauptberater im Falle einer entsprechenden Ermächtigung und in enger Zusammenarbeit mit den zuständigen höheren Führungskräften der GD TRADE die Ausarbeitung der diesbezüglichen Standpunkte der Kommission und vertritt die GD TRADE bei Bedarf gegenüber Vertretern von Drittländern sowie auf entsprechenden Koordinierungssitzungen innerhalb der Europäischen Kommission und mit anderen EU-Organen und Mitgliedstaaten.

Der Hauptberater vertritt ferner den Generaldirektor, indem er die GD TRADE sowohl innerhalb als auch außerhalb der Europäischen Kommission vertritt, sofern er die hierfür erforderliche die erforderliche Autorität erlangt hat.

Auswahlkriterien

Der erfolgreiche Bewerber muss über herausragende Fachkenntnisse und Eigeninitiative verfügen und folgendes Profil aufweisen:

a)

Management-/Beratungserfahrung, insbesondere:

nachgewiesene Fähigkeit, kreativ und strategisch zu denken, um eine klare Vision der zu erreichenden Ziele zu entwickeln und dies in praktische und realistische Kompromisslösungen umzusetzen;

nachgewiesene Erfahrung und solide Kompetenz bei der Erbringung fachlicher Beratung und der Abgabe von Stellungnahmen auf strategischer Ebene;

ausgezeichnetes politisches Urteilsvermögen und Verständnis eines komplexen politischen Umfelds, Fähigkeit, einen Gesamtüberblick über die Politik der GD TRADE zu erlangen;

b)

Fachkompetenz und -erfahrung, insbesondere:

gutes Verständnis und gute Kenntnis der EU-Politik, insbesondere, aber nicht nur der EU-Handelspolitik, sowie nachweisliche Erfahrung in der Politikgestaltung und -durchführung;

gute Kenntnis und gutes Verständnis des Entscheidungsprozesses der EU;

c)

Kommunikations- und Verhandlungskompetenz, insbesondere:

hohe Sozialkompetenz, großes Entscheidungs- und Verhandlungsgeschick auf internationaler Ebene und nachweisliche Erfahrung in der Vertretung der sowie der Interaktion mit den Organen der Europäischen Union, den Mitgliedstaaten und Drittländern auf hoher Ebene;

eine ausgezeichnete Fähigkeit, effizient mit verschiedenen Akteuren auf hoher Ebene zu kommunizieren und vertrauensvolle Beziehungen zu ihnen aufzubauen.

Zulassungskriterien

Um zur Auswahlphase zugelassen zu werden, müssen die Bewerber vor Ablauf der Bewerbungsfrist folgende formale Anforderungen erfüllen:

Staatsangehörigkeit: Bewerber müssen die Staatsangehörigkeit eines Mitgliedstaats der Europäischen Union besitzen.

Hochschulabschluss oder gleichwertiger Bildungsabschluss: Bewerber müssen Folgendes nachweisen:

entweder ein Bildungsniveau, das einem abgeschlossenen Hochschulstudium mit einer Regelstudienzeit von mindestens 4 Jahren entspricht;

oder ein Bildungsniveau, das einem abgeschlossenen Hochschulstudium mit einer Regelstudienzeit von mindestens drei Jahren entspricht, und eine mindestens einjährige einschlägige Berufserfahrung (diese einjährige Berufserfahrung kann nicht auf die weiter unten geforderte nach dem Hochschulabschluss erworbene Berufserfahrung angerechnet werden).

Berufserfahrung: Bewerber müssen nach Erwerb des Hochschulabschlusses mindestens 15 Jahre Berufserfahrung auf einer Ebene, für die die vorstehend genannten Qualifikationen Voraussetzung sind, erworben haben.

Managementerfahrung: Nach Erwerb des Hochschulabschlusses muss der Bewerber mindestens 5 Jahre Berufserfahrung in einer höheren Beratungsposition (1) in einem für diese Position relevanten Bereich erworben haben.

Sprachkenntnisse: Bewerber müssen über gründliche Kenntnisse einer Amtssprache der Europäischen Union (2) und ausreichende Kenntnisse einer weiteren Amtssprache verfügen. Die Auswahlausschüsse überprüfen während des Gesprächs, ob die geforderten ausreichenden Kenntnisse einer weiteren EU-Amtssprache vorhanden sind. Das Gespräch (oder ein Teil davon) kann deshalb in dieser weiteren Sprache geführt werden.

Altersgrenze: Bewerber dürfen das reguläre Ruhestandsalter noch nicht erreicht haben, das für Beamtinnen und Beamte der Europäischen Union am letzten Tag des Monats beginnt, in dem das 66. Lebensjahr vollendet wird (siehe Artikel 52 Buchstabe a des Statuts (3)).

Darüber hinaus müssen die Bewerber ihre Verpflichtungen aus den für sie geltenden Wehrgesetzen erfüllt haben, den für die Ausübung des Amtes zu stellenden sittlichen Anforderungen genügen und die für die Ausübung der Tätigkeit erforderliche körperliche Eignung besitzen.

Auswahl und Ernennung

Der Hauptberater wird von der Europäischen Kommission nach ihren üblichen Verfahren ausgewählt und ernannt (siehe: Compilation Document on Senior Officials Policy (nur in englischer Sprache (4)).

Im Rahmen dieses Auswahlverfahrens setzt die Europäische Kommission einen Vorauswahlausschuss ein. Der Vorauswahlausschuss sichtet sämtliche Bewerbungen, prüft die Zulässigkeit der Bewerber und ermittelt die Bewerber, deren Anforderungsprofil den vorstehend genannten Auswahlkriterien am besten entspricht. Diese Bewerber werden gegebenenfalls zu einem Gespräch mit dem Vorauswahlausschuss eingeladen.

Im Anschluss an diese Gespräche erstellt der Vorauswahlausschuss seine Schlussfolgerungen und eine Liste der Bewerber, die er für weitere Gespräche mit dem Beratenden Ausschuss für Ernennungen der Europäischen Kommission vorschlägt. Dieser Beratende Ausschuss wählt unter Berücksichtigung der Schlussfolgerungen des Vorauswahlausschusses die Bewerber aus, die zu einem Gespräch eingeladen werden.

Die eingeladenen Bewerber nehmen an einem ganztägigen von externen Personalberatern durchgeführten Management-Assessment-Center teil. Anhand der Ergebnisse des Gesprächs und des Assessment-Center-Berichts erstellt der Beratende Ausschuss für Ernennungen eine Auswahlliste der seiner Meinung nach für das Amt des Hauptberaters geeigneten Bewerber.

Die auf der Auswahlliste des Beratenden Ausschusses aufgeführten Bewerber werden dann zu einem Gespräch mit dem für Handel zuständigen Kommissionsmitglied eingeladen. Nach diesen Gesprächen trifft die Europäische Kommission die Ernennungsentscheidung.

Aus praktischen Gründen und um das Auswahlverfahren im Interesse der Bewerber und des Organs so zügig wie möglich abzuwickeln, findet das Auswahlverfahren nur in englischer und/oder französischer Sprache statt (5).

Chancengleichheit

Die Europäische Kommission verfolgt eine Politik der Chancengleichheit und Nichtdiskriminierung nach Artikel 1d des Beamtenstatuts (6).

Beschäftigungsbedingungen

Die Dienstbezüge und Beschäftigungsbedingungen sind im Statut festgelegt (7).

Die Einstellung erfolgt als Beamter der Besoldungsgruppe AD14. Der ausgewählte Bewerber wird entsprechend seiner Erfahrung in der Dienstaltersstufe 1 oder 2 der Besoldungsgruppe eingestellt.

Die Bewerber werden darauf hingewiesen, dass laut Statut eine neunmonatige Probezeit zu absolvieren ist.

Dienstort ist Brüssel.

Unabhängigkeit und Erklärung zu etwaigen Interessenkonflikten

Vor Aufnahme der Tätigkeit muss der Hauptberater sich in einer Erklärung verpflichten, unabhängig und im öffentlichen Interesse zu handeln, und alle Interessen angeben, die seine Unabhängigkeit gefährden könnten.

Bewerbungsverfahren

Bitte prüfen Sie vor Einreichung Ihrer Bewerbung sorgfältig, ob Sie sämtliche oben genannten Zulassungskriterien erfüllen, vor allem, ob Sie über den verlangten Hochschulabschluss, die Berufserfahrung in einer höheren Führungsposition und die geforderten Sprachkenntnisse verfügen. Ist eines der Zulassungskriterien nicht erfüllt, werden Sie automatisch vom Auswahlverfahren ausgeschlossen.

Falls Sie sich bewerben möchten, müssen Sie sich zunächst im Internet auf folgender Seite anmelden und den dortigen Anleitungen zu den einzelnen Verfahrensschritten folgen:

https://ec.europa.eu/dgs/human-resources/seniormanagementvacancies/CV_Encadext/index.cfm?fuseaction=premierAcces&langue=DE

Sie benötigen eine gültige E-Mail-Adresse, über die Ihnen Ihre Bewerbung zugeordnet werden kann und die für den weiteren Schriftwechsel während der verschiedenen Stufen des Auswahlverfahrens verwendet wird. Änderungen Ihrer E-Mail-Adresse sind der Europäischen Kommission daher unbedingt mitzuteilen.

Ihre Bewerbung ist erst vollständig, wenn Sie Ihren Lebenslauf (als PDF-Datei) hochgeladen und ein Online-Bewerbungsschreiben (höchstens 8 000 Zeichen) eingegeben haben. Ihr Lebenslauf und Ihr Bewerbungsschreiben können in jeder Amtssprache der Europäischen Union eingereicht werden.

Nach Abschluss der Online-Anmeldung erhalten Sie eine E-Mail, in der bestätigt wird, dass Ihre Bewerbung registriert wurde. Wenn Sie keine Bestätigungsmail erhalten, wurde Ihre Bewerbung nicht registriert!

Der Fortgang Ihrer Bewerbung lässt sich nicht online verfolgen. Die Europäische Kommission wird sich direkt mit Ihnen in Verbindung setzen und Sie über den Stand des Bewerbungsverfahrens informieren.

Zwecks weiterer Auskünfte und/oder bei technischen Problemen wenden Sie sich bitte per E-Mail an: HR-MANAGEMENT-ONLINE@ec.europa.eu

Bewerbungsschluss

Bewerbungsschluss ist der 14. Juni 2019, 12.00 Uhr (mittags), Brüsseler Zeit; danach ist keine Online-Bewerbung mehr möglich.

Die Online-Bewerbung ist fristgerecht abzuschließen. Wir empfehlen dringend, mit der Bewerbung nicht bis zuletzt zu warten, da eine Überlastung der Leitungen oder eine Störung Ihrer Internetverbindung dazu führen kann, dass Sie den ganzen Vorgang wiederholen müssen. Nach Bewerbungsschluss können keine Daten mehr eingegeben werden. Verspätete Bewerbungen werden nicht berücksichtigt.

Wichtige Hinweise für Bewerber

Die Arbeiten der verschiedenen Auswahlausschüsse sind vertraulich. Den Bewerbern ist es untersagt, sich persönlich oder über Dritte an einzelne Mitglieder dieser Ausschüsse zu wenden. Alle Anfragen sind an das Sekretariat des jeweiligen Ausschusses zu richten.

Schutz personenbezogener Daten

Die Kommission trägt dafür Sorge, dass die personenbezogenen Daten der Bewerber gemäß der Verordnung (EU) 2018/1725 des Europäischen Parlaments und des Rates (8) verarbeitet werden. Dies gilt insbesondere für die Vertraulichkeit und Sicherheit dieser Daten.


(1)  Im Lebenslauf sollten Bewerber für alle Jahre, in denen sie Beratungserfahrung gesammelt haben, Folgendes genau angeben: (1) Bezeichnung der Positionen und Zuständigkeitsbereiche; (2) genauer Themenbereich sowie Angabe, auf welcher Organisationsebene sich die Position befand (Zahl der unter- und übergeordneten Hierarchieebenen); (3) Berichtswege für jede gehaltene Position.

(2)  http://eur-lex.europa.eu/legal-content/DE/TXT/PDF/?uri=CELEX:01958R0001-20130701&qid=1408533709461&from=EN

(3)  http://eurlex.europa.eu/LexUriServ/LexUriServ.do?uri=CONSLEG:1962R0031:20140101:DE:PDF

(4)  https://ec.europa.eu/info/sites/info/files/compilation-of-the-senior-official-policy-at-the-european-commission_en.pdf

(5)  Der Auswahlausschuss stellt sicher, dass Muttersprachlern kein ungerechtfertigter Vorteil erwächst.

(6)  https://eur-lex.europa.eu/legal-content/DE/TXT/PDF/?uri=CELEX:01962R0031-20140701&from=DE

(7)  https://eur-lex.europa.eu/legal-content/DE/TXT/PDF/?uri=CELEX:01962R0031-20140701&from=DE

(8)  Verordnung (EU) 2018/1725 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 23. Oktober 2018 zum Schutz natürlicher Personen bei der Verarbeitung personenbezogener Daten durch die Organe, Einrichtungen und sonstigen Stellen der Union, zum freien Datenverkehr und zur Aufhebung der Verordnung (EG) Nr. 45/2001 und des Beschlusses Nr. 1247/2002/EG (ABl. L 295 vom 21.11.2018, S. 39).