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25.3.2019 |
DE |
Amtsblatt der Europäischen Union |
C 111/43 |
Programm „HERCULE III“
Aufforderung zur Einreichung von Vorschlägen 2019
Rechtliche Weiterbildung und Rechtsstudien
(C/2018/8568)
(2019/C 111/10)
1. Zielsetzung und Beschreibung
Diese Ankündigung einer Aufforderung zur Einreichung von Vorschlägen gründet sich auf die Verordnung (EU) Nr. 250/2014 des Europäischen Parlaments und des Rates (1) zur Einführung des Programms „Hercule III“, insbesondere auf Artikel 8 Buchstabe a („Förderfähige Maßnahmen“), sowie auf den Finanzierungsbeschluss für 2019 zur Annahme des jährlichen Arbeitsprogramms zur Umsetzung des Programms „Hercule III“ im Jahr 2019 (2), insbesondere auf Abschnitt 2.2.1 („Schulungsmaßnahmen“), Maßnahmen 8 und 9. Der Finanzierungsbeschluss für 2019 sieht vor, dass eine Aufforderung zur Einreichung von Vorschlägen zum Thema „Rechtliche Weiterbildung und Rechtsstudien“ durchgeführt wird.
2. Förderungswürdige Antragsteller
Folgende Einrichtungen können im Rahmen des Programms finanziell gefördert werden:
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nationale oder regionale Verwaltungsbehörden eines Mitgliedstaats, die die Verstärkung eines unionsweiten Vorgehens auf dem Gebiet des Schutzes der finanziellen Interessen der Union fördern, oder |
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seit mindestens einem Jahr bestehende und tätige Forschungs- und Lehranstalten und gemeinnützige Einrichtungen eines Mitgliedstaats, die die Verstärkung eines unionsweiten Vorgehens zum Schutz der finanziellen Interessen der Union fördern. |
3. Förderfähige Maßnahmen
Mit dieser Aufforderung zur Einreichung von Vorschlägen sollen förderungswürdige Antragsteller aufgefordert werden, Vorschläge für Maßnahmen in einem der folgenden drei Bereiche einzureichen:
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1. |
Rechtsvergleichende Studien und Verbreitung ihrer Ergebnisse (Bereich 1): Entwicklung der Spitzenforschung, einschließlich rechtsvergleichender Studien (einschließlich der Verbreitung der Ergebnisse und ggf. einer Abschlusskonferenz), |
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2. |
Zusammenarbeit und Sensibilisierung (Bereich 2): Intensivierung der Zusammenarbeit und Vermehrung des Wissens unter Experten aus Theorie und Praxis (unter anderem durch die Veranstaltung der Jahrestagung der Vorsitzenden der Juristenvereinigungen für europäisches Strafrecht bzw. zum Schutz der finanziellen Interessen der EU), |
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3. |
Regelmäßig erscheinende Veröffentlichungen (Bereich 3): verstärkte Sensibilisierung von Richtern, Staatsanwälten und anderen Zweigen der Rechtsberufe für den Schutz der finanziellen Interessen der Union, einschließlich der Veröffentlichung einschlägiger wissenschaftlicher Erkenntnisse. |
Antragsteller können im Rahmen ein und derselben Aufforderung zur Einreichung von Vorschlägen mehrere Vorschläge für unterschiedliche Projekte einreichen. Sie müssen sich gleichwohl für einen Hauptbereich entscheiden und sich darüber im Klaren sein, dass ein Vorschlag auch Aspekte aus anderen Bereichen einschließen kann.
4. Haushalt
Für diese Aufforderung zur Einreichung von Vorschlägen stehen vorläufig Haushaltsmittel in Höhe von 500 000 EUR zur Verfügung.
Der Finanzbeitrag erfolgt in Form einer Finanzhilfe. Die Finanzhilfen dürfen 80 % der förderfähigen Kosten nicht überschreiten. In hinreichend begründeten Ausnahmefällen kann der Finanzbeitrag auf bis zu 90 % der förderfähigen Kosten erhöht werden. Die Kriterien, nach denen über das Vorliegen hinreichend begründeter Ausnahmefälle beschieden wird, sind in den Unterlagen zu der Aufforderung zur Einreichung von Vorschlägen aufgeführt.
Das finanzielle Mindestvolumen eines Projekts zum Thema „Rechtliche Weiterbildung und Rechtsstudien“ beträgt 40 000 EUR, d. h. das Budget für ein Projekt, für das eine Finanzhilfe beantragt wird, darf diesen Betrag nicht unterschreiten.
Die Kommission behält sich das Recht vor, nicht alle verfügbaren Mittel zuzuweisen.
5. Frist für die Einreichung
Spätester Abgabetermin für Anträge ist Mittwoch, 15. Mai 2019, 17.00 Uhr MEZ. Anträge können nur über das Teilnehmerportal für das Programm „Hercule III“ eingereicht werden:
https://ec.europa.eu/research/participants/portal/desktop/en/opportunities/herc/index.html
6. Weitere Informationen
Alle Unterlagen im Zusammenhang mit dieser Aufforderung zur Einreichung von Vorschlägen können von dem in Abschnitt 5 genannten Teilnehmerportal oder von folgender Website heruntergeladen werden:
http://ec.europa.eu/anti-fraud/policy/hercule_de
Etwaige Fragen oder Anfragen nach zusätzlichen Informationen zu dieser Aufforderung zur Einreichung von Vorschlägen sind über das Teilnehmerportal einzureichen.
Die betreffenden Fragen und Antworten können in anonymisierter Form in dem vom Teilnehmerportal abrufbaren Leitfaden für Antragsteller und auf der Website der Kommission veröffentlicht werden, wenn sie für andere Antragsteller hilfreich sein können.
(1) Verordnung (EU) Nr. 250/2014 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 26. Februar 2014 zur Einführung eines Programms zur Förderung von Maßnahmen auf dem Gebiet des Schutzes der finanziellen Interessen der Europäischen Union (Programm „Hercule III“) und zur Aufhebung des Beschlusses Nr. 804/2004/EG (ABl. L 84 vom 20.3.2014, S. 6).
(2) Beschluss der Kommission zur Annahme des jährlichen Arbeitsprogramms und zur Finanzierung des Programms „Hercule III“ im Jahr 2019 (C/2018/8568 final vom 17. Dezember 2018).