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17.12.2018 |
DE |
Amtsblatt der Europäischen Union |
C 455/3 |
Bestimmung der Kammer, die mit den in Art. 107 der Verfahrensordnung des Gerichtshofs genannten Rechtssachen betraut ist
(2018/C 455/08)
Der Gerichtshof hat in seiner Generalversammlung vom 10. Oktober 2018 gemäß Art. 11 Abs. 2 der Verfahrensordnung die Erste Kammer und die Zweite Kammer als Kammern bestimmt, die für die Zeit vom 10. Oktober 2018 bis zum 6. Oktober 2019 mit den in Art. 107 der Verfahrensordnung genannten Rechtssachen betraut sind.