5.11.2018   

DE

Amtsblatt der Europäischen Union

C 398/18


AUFFORDERUNG ZUR EINREICHUNG VON VORSCHLÄGEN — EACEA/41/2018

Programm Erasmus+, Leitaktion 3 — Unterstützung politischer Reformen

Zusammenarbeit mit der Zivilgesellschaft im Bereich Jugend (1)

(2018/C 398/14)

Einleitung

Die Zusammenarbeit mit Organisationen der Zivilgesellschaft in den Bereichen allgemeine und berufliche Bildung und Jugend trägt wesentlich dazu bei, dass sich breite Schichten mit den Strategien und politischen Maßnahmen in Bezug auf Lernen identifizieren und alle Interessengruppen ihre Ideen und Anliegen auf allen Ebenen einbringen.

Sie ist auch entscheidend, um die aktive Einbeziehung von Interessengruppen ihre Mitwirkung am Programm Erasmus+ und an anderen europäischen Programmen zu fördern und politische Maßnahmen, Programmergebnisse und bewährte Verfahrensweisen durch weitreichende Mitgliedernetze zu verbreiten.

1.   Ziele

Ziel dieser Aufforderung ist es, als Betriebskostenzuschüsse bezeichnete strukturelle Unterstützung für europäische Nichtregierungsorganisationen (ENRO) und EU-weite Netzwerke bereitzustellen, die im Bereich Jugend tätig sind und die folgenden allgemeinen Ziele verfolgen:

Förderung der Bekanntheit bei Interessengruppen von die EU-Strategie für die Jugend (2) für den Zeitraum 2019-2027 auf der Grundlage eines Kommissionsvorschlags (3), der bis zum Jahresende angenommen werden soll;.

Entwicklung, Förderung und Unterstützung von Maßnahmen zur Einbeziehung, Vernetzung und Stärkung der Jugend im Sinne der EU-Jugendstrategie;

Steigerung des Bewusstseins und der Beteiligung von Jugendlichen an EU-Maßnahmen für junge Menschen, einschließlich der kürzlich gegründeten Maßnahmen wie dem Europäischen Solidaritätskorps und Discover EU.

Intensivierung der Einbeziehung von Interessengruppen und der Zusammenarbeit von Interessengruppen mit Behörden bei der Umsetzung von politischen Strategien für Jugendliche relevanten Bereichen;

Förderung der Mitwirkung von Interessengruppen in den Bereichen Jugend;

Stärkung der Einbindung von Interessengruppen in die Verbreitung von politischen und programmbezogenen Maßnahmen, einschließlich Ergebnissen dieser Maßnahmen sowie bewährten Verfahrensweisen, unter ihren Mitgliedern und darüber hinaus.

Diese Ziele sollten sich in den Arbeitsplänen, Aktivitäten und vorgegebenen Leistungen der antragstellenden Organisationen klar widerspiegeln.

Des Weiteren werden von den im Bereich Jugend tätigen Organisationen, die im Rahmen dieser Aufforderung gefördert werden, Aktivitäten mit folgenden Zielsetzungen erwartet:

Förderung einer stärkeren Beteiligung aller jungen Menschen am demokratischen und gesellschaftlichen Leben in Europa; Mitwirkung an der Debatte über politische Themen, die junge Menschen und Jugendorganisationen auf europäischer, nationaler, regionaler oder lokaler Ebene betreffen, bzw. Erarbeitung solcher Themen; Verbesserung der Vertretung der Interessen von jungen Menschen in der Gesellschaft; Förderung der Beteiligung an den Wahlen zum Europäischen Parlament; Stärkung der Kompetenz junger Menschen zur Mitgestaltung der Gesellschaft und Förderung ihrer Mitwirkung an Entscheidungsfindungsprozessen;

Förderung von Chancengerechtigkeit und -gleichheit für junge Menschen; Erleichterung des Übergangs von der Jugend ins Erwachsenenalter, unter besonderer Berücksichtigung der Eingliederung in den Arbeitsmarkt und der Beschäftigungsfähigkeit junger Menschen; Verbesserung der Integration aller jungen Menschen in die Gesellschaft und der Beteiligung aller jungen Menschen an Solidaritätsmaßnahmen;

Förderung der Aneignung von Kompetenzen, Kenntnissen und Fähigkeiten im Rahmen von nicht formalem Lernen, Jugendorganisationen und Jugendarbeit; Förderung von Medienkompetenz, interkulturellem Lernen, kritischem Denken, Achtung der Vielfalt sowie der Werte der Solidarität, Gleichberechtigung und Menschenrechte bei jungen Menschen in Europa;

Förderung der Eingliederung benachteiligter junger Menschen in die Gesellschaft;

Mitwirkung an der Umsetzung der am 17. März 2015 in Paris verabschiedeten „Erklärung zur Förderung von Politischer Bildung und der gemeinsamen Werte von Freiheit, Toleranz und Nichtdiskriminierung“, beispielsweise durch die Einbeziehung der Förderung von politischer Bildung, interkulturellem Dialog und demokratiepolitischer Bildung in alle Aktivitäten ihrer Arbeitsprogramme;

Mitwirkung an der Umsetzung des am 7. Juni 2016 angenommenen Aktionsplans für die Integration von Drittstaatsangehörigen durch Einleitung und Förderung von Maßnahmen und Projekten, die die Integration junger Menschen mit Migrationshintergrund, einschließlich neu angekommener Flüchtlinge, in die Aufnahmegesellschaft zum Gegenstand haben.

Sämtliche oben genannten Aktivitäten sollten dazu beitragen, mehr junge Menschen anzusprechen, um eine Vielfalt von Stimmen zu gewährleisten, junge Menschen in und außerhalb von Jugendorganisationen sowie benachteiligte Jugendliche zu erreichen und dabei verschiedenste Kanäle zu nutzen.

2.   Förderfähigkeit

2.1.   Förderfähige Antragsteller

Diese Aufforderung steht zwei Kategorien von Einrichtungen offen: europäischen Nichtregierungsorganisationen (ENRO) und EU-weiten Netzwerken (informellen Netzwerken).

Im Rahmen der Zusammenarbeit mit der Zivilgesellschaft im Bereich Jugend gelten folgende Definitionen:

Kategorie 1 : Eine europäische Nichtregierungsorganisation (ENRO) muss folgende Bedingungen erfüllen:

Sie muss im Rahmen einer offiziell anerkannten Struktur arbeiten, die sich zusammensetzt aus a) einer europäischen Einrichtung bzw. einem europäischen Sekretariat (dem Antragsteller), die bzw. das zum Zeitpunkt der Antragseinreichung seit mindestens einem Jahr rechtmäßig in einem förderfähigen Land niedergelassen ist, und aus b) nationalen Organisationen/Niederlassungen in mindestens zwölf förderfähigen Ländern, wobei zwischen diesen nationalen Organisationen/Niederlassungen und der europäischen Einrichtung bzw. dem europäischen Sekretariat eine rechtliche Verbindung besteht.

Sie muss im Jugendbereich tätig sein und Aktivitäten ausüben, die die Umsetzung der Aktionsbereiche der EU-Strategie für die Jugend unterstützen.

Sie muss junge Menschen in die Verwaltung und Führung der Organisation einbinden.

Kategorie 2 : Ein EU-weites Netzwerk (informelles Netzwerk) muss folgende Bedingungen erfüllen:

Es muss aus rechtlich selbstständigen Organisationen ohne Erwerbszweck bestehen, die im Jugendbereich tätig sind und Aktivitäten ausüben, die die Umsetzung der Aktionsbereiche der EU-Strategie für die Jugend unterstützen.

Es muss im Rahmen einer informellen Führungsstruktur tätig sein, die sich zusammensetzt aus a) einer Organisation, die zum Zeitpunkt der Antragseinreichung seit mindestens einem Jahr rechtmäßig in einem förderfähigen Land niedergelassen ist und für das Netzwerk auf europäischer Ebene Koordinierungs- und Unterstützungsaufgaben wahrnimmt, (Antragsteller) und aus b) anderen Organisationen, die in mindestens zwölf förderfähigen Ländern niedergelassen sind.

Es muss junge Menschen in die Verwaltung und Führung des Netzwerks einbinden.

2.2.   Förderfähige Länder

Förderfähig im Rahmen dieser Aufforderung sind Anträge juristischer Personen, die in einem der folgenden Länder niedergelassen sind:

EU-Mitgliedstaaten: Belgien, Bulgarien, Dänemark, Deutschland, Estland, Finnland, Frankreich, Griechenland, Irland, Italien, Kroatien, Lettland, Litauen, Luxemburg, Malta, Niederlande, Österreich, Polen, Portugal, Rumänien, Schweden, Slowakei, Slowenien, Spanien, Tschechische Republik, Ungarn, Vereinigtes Königreich, Zypern;

Für britische Antragsteller: Zu beachten ist, dass die Kriterien für die Teilnahmeberechtigung während der gesamten Laufzeit der Finanzhilfe erfüllt sein müssen. Wenn das Vereinigte Königreich während des Förderungszeitraums aus der EU austritt, ohne mit der EU eine Vereinbarung zu schließen, durch die insbesondere gewährleistet wird, dass britische Antragsteller weiterhin förderfähig sind, erhalten Sie keine EU-Fördergelder mehr (auch wenn Sie, soweit möglich, weiterhin teilnehmen) oder Sie müssen sich gemäß Artikel II.16.2.1 a) der Finanzhilfevereinbarung aus dem Projekt zurückziehen.

Staaten der Europäischen Freihandelszone (EFTA), die dem Europäischen Wirtschaftsraum (EWR) angehören: Island, Liechtenstein, Norwegen;

Kandidatenländer, die im Rahmen einer Heranführungsstrategie auf den Beitritt vorbereitet werden, gemäß den allgemeinen Grundsätzen und den allgemeinen Bedingungen und Modalitäten der Rahmenabkommen, die mit diesen Ländern im Hinblick auf ihre Teilnahme an den EU-Programmen geschlossen werden: Ehemalige jugoslawische Republik Mazedonien, Serbien (4) und die Türkei.

3.   Aktivitäten

Antragstellende Einrichtungen müssen einen stimmigen Arbeitsplan vorlegen, der nicht gewinnorientierte, von jungen Menschen geleitete Aktivitäten umfasst, die geeignet sind, zur Erreichung der Ziele dieser Aufforderung beizutragen.

Hierzu gehören insbesondere:

Nicht formale und informelle Lern- und Tätigkeitsprogramme für junge Menschen und junge Arbeitnehmer;

Aktivitäten für die qualitative Weiterentwicklung der Jugendarbeit;

Aktivitäten für die Entwicklung und Förderung von Instrumenten für Anerkennung und Transparenz im Jugendbereich;

Seminare, Sitzungen, Workshops, Anhörungen oder Debatten für Jugendliche über Jugendpolitik und/oder europäische Angelegenheiten;

Konsultationen von jungen Menschen, wobei die Ergebnisse in den strukturierten Dialog im Jugendbereich einfließen mit dem Ziel, Instrumente, Methodiken und Formate für Konsultationen im Hinblick auf den künftigen EU-Jugenddialog (5) zu entwickeln;

Aktivitäten für die Förderung der aktiven Mitwirkung junger Menschen am demokratischen Leben;

Aktivitäten für die Förderung des interkulturellen Lernens und Verständnisses in Europa;

Aktivitäten und Instrumente für den Medien- und Kommunikationsbereich zu Jugendfragen und europäischen Fragen.

Einem Querschnittansatz folgend sollten antragstellende Organisationen Strategien verfolgen, um Jugendliche mit unterschiedlichsten Hintergründen an der Basis anzusprechen und so sicherzustellen, dass eine wachsende Zahl von Jugendlichen an der Basis erreicht wird.

Weder nationale Agenturen des Programms Erasmus+ noch Organisationen, deren Mitglieder überwiegend (zu zwei Dritteln oder mehr) aus nationalen Agenturen des Programms Erasmus+ bestehen, sind im Rahmen dieser Aufforderung förderfähig.

4.   Mittelausstattung

Diese Aufforderung zur Einreichung von Vorschlägen bietet die Möglichkeit, jährliche Betriebskostenzuschüsse zu beantragen. (6)

Jährliche Betriebskostenzuschüsse sind auf die kurzfristige Zusammenarbeit auf europäischer Ebene zugeschnitten. Anträge müssen ein ausführliches zwölfmonatiges Arbeitsprogramm (Jahresarbeitsprogramm) für 2019 sowie die für die Berechnung des Zuschusses erforderlichen Angaben beinhalten.

5.   Vergabekriterien

Die Qualität der förderfähigen Anträge wird anhand der folgenden Kriterien beurteilt (7):

Relevanz (maximal 30 Punkte);

Qualität der Gestaltung und Umsetzung des Arbeitsplans (maximal 20 Punkte);

Profil, Zahl und Vielfalt des Hintergrunds der an den Aktivitäten beteiligten Teilnehmer und Länder (maximal 30 Punkte);

Wirkung, Verbreitung und Nachhaltigkeit (maximal 20 Punkte).

6.   Einreichung der Anträge

Die Anträge sind unter Verwendung des Online-Antragsformulars (e-Form) einzureichen.

Das Formular „eForm“ kann in Englisch, Französisch und Deutsch unter folgender Internetadresse abgerufen werden: http://eacea.ec.europa.eu/erasmus-plus/forderung_de. Es ist ordnungsgemäß in einer der EU-Amtssprachen auszufüllen.

Das ordnungsgemäß ausgefüllte e-Form ist bis zum 6. Dezember 2018 um 12.00 Uhr (mittags, Brüsseler Ortszeit) zusammen mit den entsprechenden Anlagen einzureichen (8).

Für die Übermittlung verbindlich vorgeschriebener zusätzlicher Anlagen (9) per E-Mail an die Agentur gilt dieselbe Frist.

7.   Weitere Informationen

Die Anträge müssen den Bestimmungen des Leitfadens für Antragsteller — Aufforderung zur Einreichung von Vorschlägen EACEA/41/2018 — entsprechen, der unter folgender Internetadresse abgerufen werden kann: https://eacea.ec.europa.eu/erasmus-plus/forderung_de


(1)  Siehe Jährliches Arbeitsprogramm für Erasmus+, in der im ABl. C(2018) 6572 11.10.2018 angenommenen Fassung, WPI 3.77.

(2)  https://ec.europa.eu/youth/policy/youth-strategy_en

(3)  Mitteilung der Kommission „Engaging, Connecting and Empowering young people: a new EU Youth Strategy“, 22.5.2018, COM(2018) 269

(4)  Die Haushaltsanpassungen infolge der Einbeziehung Serbiens als Programmland in das Programm Erasmus+ erlangen vom 1. Januar 2019 an Wirksamkeit, vorbehaltlich der Annahme des Beschlusses der Kommission zur Genehmigung (der Änderung) des Abkommens zwischen der Europäischen Union und der Republik Serbien über die Teilnahme der Republik Serbien am Programm „Erasmus+“, dem Programm der Union für allgemeine und berufliche Bildung, Jugend und Sport, ab dem 1. Januar 2019.

(5)  Die Kommission hat diesen Dialog im Rahmen des Vorschlags für eine EU-Strategie für junge Menschen 2019-2027 vorgesehen, den sie in ihrer Mitteilung „Beteiligung, Begegnung und Befähigung: eine neue EU-Strategie für junge Menschen“ vom 22.5.2018 [COM(2018) 269] unterbreitete. Der künftige EU-Jugenddialog wird „neue und alternative Formen der Beteiligung, einschließlich Online-Kampagnen, aufgreifen, d. h. Konsultationen über digitale Plattformen, die mit dem europäischen Jugendportal verbunden sind. Der Dialog soll auf EU-Ebene koordiniert werden, mit Beiträgen von Jugendlichen auf allen Ebenen und unterstützt von nationalen Arbeitsgruppen mit verbesserten Monitoringmechanismen. Er sollte im Hinblick auf seine Wirkung transparent und sichtbar sein. Damit junge Menschen sich ihre Meinung auf der Grundlage von Fakten und Argumenten bilden können, ist ein Zugang zu hochwertigen Informationen von entscheidender Bedeutung.“

(6)  Für die Zusammenarbeit mit der Zivilgesellschaft im Bereich Jugend sind im Jahr 2019 Haushaltsmittel in Höhe von insgesamt 4 000 000 EUR veranschlagt, die wie folgt aufgeteilt werden: 3 500 000 EUR — Begünstigten vorbehalten, die 2018 die Partnerschaftsrahmenvereinbarungen über die Zusammenarbeit mit der Zivilgesellschaft im Bereich Jugend unterzeichnet haben; sie stehen daher nicht für diese Aufforderung zur Verfügung; 500 000 EUR — für Begünstigte, die im Rahmen der vorliegenden Aufforderung Vorschläge für einen jährlichen Betriebskostenzuschuss einreichen.

(7)  Siehe Jährliches Arbeitsprogramm für Erasmus+, in der im ABl. C(2018) 6572 11.10.2018 angenommenen Fassung, WPI 3.77.

(8)  Weitere Verwaltungsdokumente, die gemäß dem Leitfaden für Antragsteller einzureichen sind, sind bis zum 6.12.2018 (mittags, Brüsseler Ortszeit) per E-Mail an folgende E-Mail-Adresse bei der Exekutivagentur Bildung, Audiovisuelles und Kultur zu übermitteln: EACEA-YOUTH@ec.europa.eu.

(9)  Nähere Angaben zu den zu übermittelnden Anlagen können Abschnitt 14 des Leitfadens für Antragsteller entnommen werden.