1.6.2018   

DE

Amtsblatt der Europäischen Union

CA 187/6


Veröffentlichung der Ausschreibung einer Direktorenstelle (m/w) beim Europäischen Innovations- und Technologieinstitut (EIT) in Budapest

(Bediensteter auf Zeit — Besoldungsgruppe AD 14)

COM/2018/20026

(2018/C 187 A/02)

 

Die Agentur

Das Europäische Innovations- und Technologieinstitut (EIT) (1) ist eine EU-Einrichtung, die sich als Wegbereiter für Exzellenz im Bereich der europäischen Innovation versteht. Derzeit stellt das EIT Finanzhilfen für sechs Wissens- und Innovationsgemeinschaften (KIC) bereit; zwei weitere sollen 2018 gegründet werden. Der Haushalt des EIT für den Zeitraum 2014 bis 2020 beläuft sich auf 2,3 Mrd. EUR. Darüber hinaus sollen die KIC finanzielle Mittel von mehr als 7,5 Mrd. EUR aus europäischen, nationalen und privaten Quellen mobilisieren.

Das EIT ist die erste europäische Initiative zur Förderung der Innovation in Europa, bei der die drei Seiten des „Wissensdreiecks“ (Hochschulbildung, Forschung, Unternehmensinnovation) umfassend in die KIC integriert werden sollen. Die Förderung des Unternehmergeistes stellt die Triebfeder für Innovationen und das „Bindeglied“ im Wissensdreieck dar und ist für das EIT und die KIC von zentraler Bedeutung. Das EIT strebt den Status eines Innovationsinstituts von Weltrang an, das den Wandel in den bestehenden europäischen Universitäten, Forschungseinrichtungen und Unternehmen anregt und vorantreibt. Dies gilt sowohl für neue als auch für länger bestehende Unternehmen, von KMU bis hin zu multinationalen Konzernen.

Das klar marktorientierte EIT beschleunigt nachhaltiges Wirtschaftswachstum und die Schaffung von Arbeitsplätzen in der gesamten Union, indem es neue Fähigkeiten, Produkte, Dienstleistungen und Geschäftsmodelle entwickelt, die der öffentlichen Nachfrage sowie den Bedürfnissen der wissensbasierten Wirtschaft entsprechen. Ein wichtiges Ziel des EIT besteht darin, als Vorbild für die Förderung neuer systemischer Innovationskonzepte zu dienen.

Das strategische Management des EIT wird von einem Verwaltungsrat koordiniert und beschlossen, dem anerkannte, im Bereich der Innovation in Europa führende Persönlichkeiten aus dem Wissensdreieck angehören.

Bei den KIC handelt es sich um hochgradig integrierte öffentlich-private Netzwerke aus Hochschulen, Forschungseinrichtungen und Unternehmen. Die direkte Beteiligung von Unternehmen — auch kleinen und mittleren Unternehmen und Stiftungen — an allen strategischen, operativen und finanziellen Belangen des EIT stellt die Grundlage dieser Initiative dar.

Das EIT verfügt über ein Jahresbudget von rund 450 Mio. EUR und hat etwa 70 Mitarbeiter.

Sitz des EIT ist Budapest. Weitere Informationen finden Sie unter: http://eit.europa.eu

Stellenprofil

Der Direktor (m/w) (*1) ist für den Betrieb und die Geschäftsführung des EIT verantwortlich und ist dessen gesetzlicher Vertreter. Er ist dem Verwaltungsrat rechenschaftspflichtig, dem er kontinuierlich über die Entwicklung der Tätigkeiten des EIT Bericht erstattet. Der Direktor hat insbesondere folgende Aufgaben:

a)

Organisation und Verwaltung der Tätigkeiten des EIT;

b)

Unterstützung des Verwaltungsrats und des Exekutivausschusses bei ihrer Arbeit, Führung der Sekretariatsgeschäfte für deren Sitzungen und Bereitstellung aller für deren Aufgaben notwendigen Informationen;

c)

Ausarbeitung der Entwürfe der Strategischen Innovationsagenda (SIA) und des dreijährigen fortlaufenden Arbeitsprogramms sowie Erstellung des Jahresberichts und des jährlichen Haushaltsplans zur Vorlage beim Verwaltungsrat;

d)

Vorbereitung und Durchführung des Auswahlverfahrens für die KIC und Gewährleistung der Transparenz und Objektivität der verschiedenen Etappen des Auswahlverfahrens;

e)

Ausarbeitung, Aushandlung und Abschluss vertraglicher Vereinbarungen mit den KIC;

f)

Organisation des Forums der Interessenträger, einschließlich der speziellen Formation der Vertreter der Mitgliedstaaten;

g)

Sicherstellung effizienter Verfahren zur Überwachung und Evaluierung der Erfüllung der Aufgaben des EIT gemäß der Verpflichtung des Instituts nach Artikel 16 der EIT-Verordnung, seine Tätigkeiten einer fortlaufenden und systematischen Überwachung und einer regelmäßigen unabhängigen Evaluierung zu unterziehen;

h)

Übernahme der Verantwortung für die Verwaltungs- und Finanzangelegenheiten einschließlich der Ausführung des Haushaltsplans des EIT unter gebührender Berücksichtigung der Ratschläge der internen Auditstelle;

i)

Übernahme der Verantwortung für alle Personalangelegenheiten;

j)

Vorlage des Entwurfs des Jahresabschlusses und der Bilanz bei der internen Auditstelle und anschließend beim Verwaltungsrat über den Exekutivausschuss;

k)

Gewährleistung der Erfüllung der Verpflichtungen des EIT aus den von ihm geschlossenen Verträgen und Vereinbarungen;

l)

Gewährleistung einer effizienten Kommunikation mit den Organen der Europäischen Union;

m)

unabhängiges und transparentes Vorgehen im Interesse des EIT unter Wahrung seiner Ziele, Aufgaben, Identität, Eigenständigkeit und Kohärenz.

Zulassungskriterien

Um zur Auswahlphase zugelassen zu werden, müssen die Bewerber vor Ablauf der Bewerbungsfrist folgende formale Kriterien erfüllen:

Staatsangehörigkeit: Die Bewerber müssen Staatsbürger eines Mitgliedstaats der Europäischen Union sein.

Hochschulabschluss oder gleichwertiger Bildungsabschluss: Die Bewerber müssen Folgendes nachweisen:

ein abgeschlossenes Hochschulstudium, bescheinigt durch ein Diplom, wenn die Regelstudienzeit vier Jahre oder mehr beträgt, oder

ein Bildungsniveau, das einem abgeschlossenen Hochschulstudium mit einer Regelstudienzeit von mindestens drei Jahren entspricht, sowie eine einschlägige Berufserfahrung von mindestens einem Jahr (die einjährige Berufserfahrung kann nicht auf die nachstehend geforderte, nach dem Hochschulabschluss erworbene Berufserfahrung angerechnet werden);

Berufserfahrung: nach Erwerb des Hochschulabschlusses mindestens 15 Jahre Berufserfahrung auf einer Ebene, für die die o.g. Qualifikationen Voraussetzung sind, davon mindestens fünf Jahre in Tätigkeiten, die mit den Arbeitsbereichen des EIT in Zusammenhang stehen: Innovation, Forschung, Unternehmen und/oder Hochschulbildung;

Managementerfahrung: Die Bewerber müssen nachweisen, dass sie mindestens fünf Jahre ihrer Berufstätigkeit mit Personalführung und Mittelverwaltung betraut oder in Führungsstrukturen auf ausreichend hoher Verantwortungsebene tätig waren (2);

Sprachkenntnisse: solide Kenntnisse in einer Amtssprache der Europäischen Union (3) sowie für die Wahrnehmung der Aufgaben ausreichende Kenntnisse in einer zweiten Amtssprache. Die Auswahlausschüsse überprüfen während des Gesprächs, ob die Bewerber über die geforderten ausreichenden Kenntnisse einer weiteren EU-Amtssprache verfügen. Ein Teil des Gesprächs kann deshalb in dieser weiteren Sprache durchgeführt werden;

Altersbeschränkung: Die Bewerber müssen — bei Ablauf der Bewerbungsfrist — das volle vierjährige Mandat vor Erreichen des Ruhestandsalters ableisten können. Für Zeitbedienstete der Europäischen Union beginnt der Ruhestand am Ende des Monats, in dem das 66. Lebensjahr vollendet wird (siehe Artikel 47 der Beschäftigungsbedingungen für die sonstigen Bediensteten der Europäischen Union (4)).

Die Bewerber müssen ferner ihren Verpflichtungen aus den für sie geltenden Wehrgesetzen nachgekommen sein, den für die Ausübung des Amtes zu stellenden sittlichen Anforderungen genügen und die für die Ausübung der Tätigkeit erforderliche körperliche Eignung besitzen.

Auswahlkriterien:

Wir suchen eine Persönlichkeit mit

A.

sehr guten analytischen und organisatorischen Fähigkeiten, die in der Lage ist, langfristige Strategien zu entwickeln und eine große europäische oder internationale Einrichtung sowohl auf strategischer als auch auf operativer Ebene zu leiten;

B.

guter Kenntnis und gutem Verständnis der EU-Organe, ihrer Funktionsweise und ihres Zusammenspiels;

C.

nachgewiesener Erfahrung in der Verwaltung von Haushalts- und Finanzmitteln sowie Humanressourcen in einem europäischen oder internationalen Umfeld;

D.

nachgewiesener Erfahrung in politischen und praxisbezogenen Aspekten in den Bereichen Hochschulbildung, Forschung, Unternehmen und Innovation sowie Erfahrung in einer führenden Position in einem dieser Bereiche;

E.

ausgezeichneter Kommunikationsfähigkeit in Wort und Schrift sowie großem Verhandlungsgeschick. Vorausgesetzt wird ferner die Fähigkeit, mit der Öffentlichkeit zu kommunizieren und wirksam und effizient mit allen Beteiligten (europäischen, internationalen, nationalen und kommunalen Behörden, internationalen Organisationen usw.) zusammenzuarbeiten;

F.

der Fähigkeit, ein großes Team in einem europäischen, multikulturellen und mehrsprachigen Umfeld zu leiten und zu motivieren, und u. a. Zielvorgaben festzulegen und zu vermitteln, Aufgabenschwerpunkte zu setzen und für die Ausführung der Aufgaben zu sorgen;

G.

guter Kenntnis von EU-Politik und -Verfahren und von internationalen Aktivitäten mit Relevanz für die Tätigkeiten des ETI.

H.

Sehr gute Kenntnisse des Englischen, das die Arbeitssprache des EIT ist, wären ein zusätzlicher Vorteil.

Unabhängigkeit und Erklärung zu etwaigen Interessenkonflikten

Vor Aufnahme seiner Tätigkeit muss der Direktor eine Erklärung abgeben, in der er sich verpflichtet, unabhängig und im öffentlichen Interesse zu handeln. Ferner muss er alle Interessen angeben, die seine Unabhängigkeit gefährden könnten.

Auswahl und Ernennung

Der Direktor wird vom EIT-Verwaltungsrat anhand einer von der Europäischen Kommission erstellten Liste ernannt.

Die Europäische Kommission wählt den Exekutivdirektor nach ihren üblichen Auswahl- und Einstellungsverfahren aus (siehe auch: „Document on Senior Officials Policy“ (5)). Zu diesem Zweck setzt sie einen Vorauswahlausschuss ein. Dieser Ausschuss prüft alle Bewerbungen und wählt mehrere Bewerber aus, deren Profil den vorstehend dargelegten Auswahlkriterien am besten entspricht. Diese können anschließend zu einem Gespräch mit dem Vorauswahlausschuss eingeladen werden.

Nach diesen Gesprächen schlägt der Vorauswahlausschuss die in die engere Wahl genommenen Bewerber für ein weiteres Gespräch mit dem Beratenden Ausschuss für Ernennungen der Europäischen Kommission vor. Der Beratende Ausschuss für Ernennungen wählt unter Berücksichtigung der Schlussfolgerungen des Vorauswahlausschusses die Bewerber aus, die zu einem Gespräch eingeladen werden.

Bewerber, die vom Beratenden Ausschuss für Ernennungen zu einem Gespräch gebeten werden, nehmen an einem ganztägigen von externen Personalberatern geleiteten Management-Assessment-Center teil. Anhand der Ergebnisse des Gesprächs und des Assessment-Center-Berichts erstellt der Beratende Ausschuss für Ernennungen eine Auswahlliste der seiner Meinung nach für das Amt des Direktors geeigneten Bewerber.

Bewerber, die vom Beratenden Ausschuss für Ernennungen in die engere Wahl gezogen wurden, werden dann zu einem Gespräch mit dem (den) zuständigen Kommissionsmitglied(ern) eingeladen.

Im Anschluss an diese Gespräche stellt die Kommission eine Auswahlliste der am besten geeigneten Bewerber auf und übermittelt diese dem EIT-Verwaltungsrat. Aus der Aufnahme in die Liste der Europäischen Kommission der in die engere Auswahl gekommenen Bewerber erwächst kein Anspruch auf eine Ernennung.

Die Bewerber führen dann ein Gespräch mit dem EIT-Verwaltungsrat. Der Verwaltungsrat wählt aus den in die engere Wahl gezogenen Bewerbern den Direktor.

Aus praktischen Gründen und um das Auswahlverfahren im Interesse der Bewerber und des Organs so zügig wie möglich abzuwickeln, findet das Auswahlverfahren nur in englischer und/oder französischer Sprache statt (6).

Chancengleichheit

Die Europäische Union und das EIT verfolgen eine Politik der Chancengleichheit und Nichtdiskriminierung nach Artikel 1d des Beamtenstatuts (7).

Beschäftigungsbedingungen

Der Direktor wird entsprechend Artikel 2 Buchstabe a der Beschäftigungsbedingungen für die sonstigen Bediensteten der Europäischen Union (8) als Bediensteter auf Zeit der Besoldungsgruppe AD 14 für einen Zeitraum von vier Jahren eingestellt. Dieser Zeitraum kann gemäß der EIT-Verordnung einmal verlängert werden.

Die Bewerber werden darauf hingewiesen, dass alle neuen Bediensteten gemäß den Beschäftigungsbedingungen für die sonstigen Bediensteten eine neunmonatige Probezeit absolvieren müssen.

Der Ort der dienstlichen Verwendung ist Budapest (Ungarn), wo das EIT seinen Sitz hat.

Bewerbungsverfahren

Bitte prüfen Sie vor Einreichung Ihrer Bewerbung sorgfältig, ob Sie sämtliche Zulassungskriterien (siehe oben) erfüllen, vor allem, ob Sie über den verlangten Hochschulabschluss, die geforderte Berufserfahrung und die erforderlichen Sprachkenntnisse verfügen. Ist eines der Zulassungskriterien nicht erfüllt, werden Sie automatisch vom Auswahlverfahren ausgeschlossen.

Falls Sie sich bewerben möchten, müssen Sie sich zunächst im Internet auf folgender Seite anmelden und den dortigen Anleitungen zu den einzelnen Verfahrensschritten folgen:

https://ec.europa.eu/dgs/human-resources/seniormanagementvacancies/CV_Encadext/index.cfm?fuseaction=premierAcces&langue=DE

Sie benötigen eine gültige E-Mail-Adresse, über die Ihnen Ihre Bewerbung zugeordnet werden kann und die für den weiteren Schriftwechsel während der verschiedenen Stufen des Auswahlverfahrens verwendet wird. Sie werden ersucht, der Europäischen Kommission jede Änderung Ihrer E-Mail-Adresse mitzuteilen.

Ihre Bewerbung ist erst vollständig, wenn Sie Ihren Lebenslauf (als PDF-Datei) hochgeladen und ein Bewerbungsschreiben (Online-Formular, höchstens 8 000 Zeichen) erstellt haben.

Nach Abschluss der Online-Anmeldung erhalten Sie eine E-Mail, in der bestätigt wird, dass Ihre Bewerbung registriert wurde. Diese E-Mail enthält auch eine Registrierungsnummer, die bei jeder künftigen Bezugnahme auf Ihre Bewerbung anzugeben ist. Wenn Sie keine Bestätigungsmail erhalten, wurde Ihre Bewerbung nicht registriert!

Bitte beachten Sie, dass sich der Fortgang Ihrer Bewerbung nicht online verfolgen lässt. Die Europäische Kommission wird sich direkt mit Ihnen in Verbindung setzen und Ihnen den Stand Ihrer Bewerbung mitteilen.

Zwecks weiterer Auskünfte und/oder bei technischen Problemen wenden Sie sich bitte per E-Mail an: HR-MANAGEMENT-ONLINE@ec.europa.eu

Bewerbungsschluss

Bewerbungsschluss ist der 29. Juni 2018, 12.00 Uhr (mittags), Brüsseler Zeit; danach ist keine Online-Bewerbung mehr möglich.

Die Online-Bewerbung ist fristgerecht abzuschließen. Wir empfehlen dringend, mit der Bewerbung nicht bis zuletzt zu warten, da eine Überlastung der Leitungen oder eine Störung Ihrer Internet-Verbindung dazu führen kann, dass Sie den ganzen Vorgang wiederholen müssen, was nach Bewerbungsschluss nicht mehr möglich ist. Nach Ablauf der Anmeldefrist können keine Daten mehr eingegeben werden. Verspätete Bewerbungen werden nicht berücksichtigt.

Wichtiger Hinweis für die Bewerber

Die Arbeiten der Auswahlausschüsse sind vertraulich. Den Bewerbern ist es untersagt, sich persönlich oder über Dritte an Mitglieder dieser Ausschüsse zu wenden.

Schutz personenbezogener Daten

Die Europäische Kommission und das EIT tragen dafür Sorge, dass die personenbezogenen Daten der Bewerber gemäß der Verordnung (EG) Nr. 45/2001 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 18. Dezember 2000 zum Schutz natürlicher Personen bei der Verarbeitung personenbezogener Daten durch die Organe und Einrichtungen der Gemeinschaft und zum freien Datenverkehr verarbeitet werden. Dies gilt insbesondere für die Vertraulichkeit und Sicherheit dieser Daten (9).


(1)  Verordnung (EG) Nr. 294/2008 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 11. März 2008 zur Errichtung des Europäischen Innovations- und Technologieinstituts (ABl. L 97 vom 9.4.2008, S. 1), geändert durch die Verordnung (EU) Nr. 1292/2013 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 11. Dezember 2013.

(*1)  Jeder Hinweis in dieser Bekanntmachung auf eine Person männlichen Geschlechts gilt auch als Hinweis auf eine Person weiblichen Geschlechts.

(2)  Im Lebenslauf sind zumindest zu den fünf Jahren Berufserfahrung in einer ausreichend hohen Führungsposition folgende Angaben zu machen: 1) Bezeichnung der Führungspositionen und Zuständigkeitsbereiche, 2) Zahl der unterstellten Mitarbeiter, 3) Höhe des verwalteten Etats, 4) Zahl der unter- und übergeordneten Hierarchie-Ebenen sowie der Führungskräfte auf gleicher Ebene.

(3)  http://eur-lex.europa.eu/legal-content/EN/TXT/PDF/?uri=CELEX:01958R0001-20130701&qid=1408533709461&from=EN

(4)  http://eurlex.europa.eu/LexUriServ/LexUriServ.do?uri=CONSLEG:1962R0031:20140101:DE:PDF

(5)  https://ec.europa.eu/info/sites/info/files/compilation-of-the-senior-official-policy-at-the-european-commission_en.pdf

(6)  Der Auswahlausschuss stellt sicher, dass Muttersprachlern kein ungerechtfertigter Vorteil erwächst.

(7)  Statut der Beamten der Europäischen Gemeinschaften und die Beschäftigungsbedingungen für die sonstigen Bediensteten der Europäischen Wirtschaftsgemeinschaft und der Europäischen Atomgemeinschaft, Seite 12.

http://eur-lex.europa.eu/LexUriServ/LexUriServ.do?uri=CONSLEG:1962R0031:20140101:DE:PDF

(8)  Statut der Beamten der Europäischen Gemeinschaften und die Beschäftigungsbedingungen für die sonstigen Bediensteten der Europäischen Wirtschaftsgemeinschaft und der Europäischen Atomgemeinschaft, Seite 187.

http://eur-lex.europa.eu/LexUriServ/LexUriServ.do?uri=CONSLEG:1962R0031:20140101:DE:PDF

(9)  ABl. L 8 vom 12.1.2001, S. 1.