16.11.2017 |
DE |
Amtsblatt der Europäischen Union |
CA 386/1 |
BEKANNTMACHUNG EINES ALLGEMEINEN AUSWAHLVERFAHRENS
EPSO/AD/339/17 — Beamte (m/w) der Funktionsgruppe Administration (AD 7) in folgenden Fachgebieten:
1. FINANZMARKTÖKONOMIE
2. MAKROÖKONOMIE
(2017/C 386 A/01)
Bewerbungsschluss: 19. Dezember 2017, 12.00 Uhr mittags (MEZ)
Das Europäische Amt für Personalauswahl (EPSO) führt ein allgemeines Auswahlverfahren auf der Grundlage von Befähigungsnachweisen und Prüfungen zur Erstellung von Reservelisten durch, von denen die Europäische Kommission, das Europäische Parlament und der Rat der Europäischen Union neue Mitarbeiter des öffentlichen Dienstes als Beamte der Funktionsgruppe „Administration“ (AD) einstellen können.
Die vorliegende Bekanntmachung und ihre Anhänge bilden den rechtlich verbindlichen Rahmen für dieses Auswahlverfahren.
Die Allgemeinen Vorschriften für allgemeine Auswahlverfahren finden Sie in ANHANG III.
Anzahl der Plätze auf der Reserveliste:
1. |
Finanzmarktökonomie — 55 |
2. |
Makroökonomie — 32 |
Diese Bekanntmachung betrifft zwei Fachgebiete. Sie können sich jedoch nur für eines davon bewerben. Die Wahl ist zum Zeitpunkt der elektronischen Bewerbung zu treffen und kann nicht mehr geändert werden, nachdem Sie Ihren Online-Bewerbungsbogen validiert haben.
WELCHE AUFGABEN ERWARTEN MICH?
1. Finanzmarktökonomie:
Dieses Fachgebiet des allgemeinen Auswahlverfahrens dient der Einstellung von Beamten (m/w) der Funktionsgruppe Administration (AD 7) im Bereich Finanzmarktökonomie mit den Schwerpunkten multilaterale Überwachung und Länderüberwachung sowie politische Analyse, Gestaltung und Bewertung.
2. Makroökonomie:
Dieses Fachgebiet des allgemeinen Auswahlverfahrens dient der Einstellung von Beamten (m/w) der Funktionsgruppe Administration (AD 7) im Bereich Makroökonomie mit den Schwerpunkten multilaterale Überwachung und Länderüberwachung sowie politische Analyse, Gestaltung und Bewertung.
In ANHANG I sind weitere Informationen über die typischen Aufgaben aufgeführt.
KOMME ICH FÜR EINE BEWERBUNG INFRAGE?
Zum Zeitpunkt der Validierung Ihrer Bewerbung müssen Sie ALLE nachstehenden Zulassungsbedingungen erfüllen:
1) Allgemeine Zulassungsbedingungen:
— |
Sie müssen als Staatsbürger eines EU-Mitgliedstaats im Besitz Ihrer bürgerlichen Ehrenrechte sein. |
— |
Sie müssen Ihren Verpflichtungen im Rahmen der nationalen Rechtsvorschriften über den Wehrdienst nachgekommen sein. |
— |
Sie müssen den sittlichen Anforderungen der Tätigkeit genügen. |
2) Besondere Zulassungsbedingungen — Sprachen:
Sie müssen mindestens zwei EU-Amtssprachen beherrschen, d. h., in einer der beiden Sprachen benötigen Sie mindestens gründliche Kenntnisse (Niveau C1), in der anderen mindestens ausreichende Kenntnisse (Niveau B2).
Bitte beachten Sie, dass die oben genannten Mindestniveaus sich auf alle im Bewerbungsbogen genannten sprachlichen Kompetenzen (Sprechen, Schreiben, Lesen und Hörverständnis) beziehen. Diese entsprechen den im Gemeinsamen europäischen Referenzrahmen für Sprachen genannten Kompetenzen (https://europass.cedefop.europa.eu/de/resources/european-language-levels-cefr).
Nachfolgend werden diese Sprachen wie folgt bezeichnet:
— |
Sprache 1: Sprache, in der die computergestützten Multiple-Choice-Tests absolviert werden. |
— |
Sprache 2: Sprache, in der der Bewerbungsbogen auszufüllen ist und das Assessment-Center absolviert wird. In dieser Sprache (darf nicht mit Sprache 1 identisch sein) erfolgt die Kommunikation zwischen EPSO und den Bewerbern, die eine gültige Bewerbung eingereicht haben. |
Die Sprache 2 muss Deutsch, Englisch oder Französisch sein.
Die Bewerber, die in den genannten Fachgebieten eingestellt werden, müssen über ausreichende Deutsch-, Englisch- oder Französischkenntnisse (mindestens Niveau B2) verfügen. Weitere Sprachkenntnisse sind unter Umständen von Vorteil, da jedoch die Finanzreferate der betreffenden Organe (in Brüssel und Luxemburg) für ihre Analysen, die interne und externe Kommunikation, Veröffentlichungen und Berichte die deutsche, englische oder französische Sprache nutzen, werden im Interesse des Dienstes in jedem Fall ausreichende Kenntnisse in mindestens einer dieser Sprachen vorausgesetzt. Ohne diese ausreichenden Deutsch-, Englisch- oder Französischkenntnisse wären die künftigen Mitarbeiter nicht unmittelbar in der Lage, ihre jeweiligen Aufgaben wahrzunehmen.
3) Besondere Zulassungsbedingungen — Bildungsabschlüsse und Berufserfahrung:
Für das Fachgebiet „Finanzmarktökonomie“:
— |
Bildungsniveau, das einem abgeschlossenen Hochschulstudium der Wirtschaftswissenschaften, Mathematik, Statistik, Ökonometrie oder Finanzwissenschaften mit einer Regelstudiendauer von mindestens vier Jahren entspricht, sowie eine einschlägige, daran anschließende mindestens sechsjährige Berufserfahrung in den Bereichen Wirtschaft, Finanzen oder Analytik oder |
— |
Bildungsniveau, das einem abgeschlossenen Hochschulstudium der Wirtschaftswissenschaften, Mathematik, Statistik, Ökonometrie oder Finanzwissenschaften mit einer Regelstudiendauer von mindestens drei Jahren entspricht, sowie eine einschlägige, daran anschließende mindestens siebenjährige Berufserfahrung in den Bereichen Wirtschaft, Finanzen oder Analytik |
Für das Fachgebiet „Makroökonomie“:
— |
Bildungsniveau, das einem abgeschlossenen Hochschulstudium der Wirtschaftswissenschaften, Mathematik oder Statistik mit einer Regelstudiendauer von mindestens vier Jahren entspricht, sowie eine einschlägige, daran anschließende mindestens sechsjährige Berufserfahrung im Bereich Makroökonomie oder makroökonomische Statistik oder |
— |
Bildungsniveau, das einem abgeschlossenen Hochschulstudium der Wirtschaftswissenschaften, Mathematik oder Statistik mit einer Regelstudiendauer von mindestens drei Jahren entspricht, sowie eine einschlägige, daran anschließende mindestens siebenjährige Berufserfahrung im Bereich Makroökonomie oder makroökonomische Statistik |
Beispiele für Mindestqualifikationen finden Sie in ANHANG IV.
WIE LÄUFT DAS AUSWAHLVERFAHREN AB?
1) Bewerbung
Der Bewerbungsbogen ist in der von Ihnen gewählten Sprache 2 auszufüllen (siehe Abschnitt „Besondere Zulassungsbedingungen — Sprachen“).
Wenn Sie Ihren Bewerbungsbogen ausfüllen, müssen Sie bestätigen, dass Sie die Zulassungskriterien dieses Auswahlverfahrens erfüllen. Darüber hinaus werden Sie um weitere Angaben gebeten, die für das von Ihnen gewählte Fachgebiet des Auswahlverfahrens von Bedeutung sind , z. B. Bildungsabschlüsse, Berufserfahrung, Antworten auf fachspezifische Fragen im „Talent Screener“ (Talentfilter). Ferner müssen Sie Ihre Sprache 1 (eine beliebige EU-Amtssprache) und Ihre Sprache 2 (Deutsch, Englisch oder Französisch) wählen.
Mit der Validierung Ihres Bewerbungsbogens bestätigten Sie ehrenwörtlich, dass Sie alle im Abschnitt „Komme ich für eine Bewerbung infrage?“ genannten Bedingungen erfüllen. Nachdem Sie Ihren Bewerbungsbogen validiert haben, können Sie ihn nicht mehr ändern. Bitte beachten Sie, dass Ihre Bewerbung fristgerecht abzuschließen und zu validieren ist.
2) Computergestützte Multiple-Choice-Tests
Wenn die Zahl der Bewerber im jeweiligen Fachgebiet oberhalb einer bestimmten Schwelle liegt, die der Direktor von EPSO in seiner Funktion als Anstellungsbehörde festgelegt hat, werden alle Bewerber, die ihren Bewerbungsbogen fristgerecht validiert haben, zu einer Reihe von computergestützten Multiple-Choice-Tests in einem von EPSO anerkannten Prüfungszentrum eingeladen.
Sofern nicht anders angegeben, müssen Sie einen Termin für die Multiple-Choice-Tests buchen . Folgen Sie dazu den Anweisungen, die Sie von EPSO erhalten haben. In der Regel können Sie zwischen verschiedenen Terminen und Testzentren wählen. Die Phasen, in denen Sie die Buchung vornehmen und die Tests absolvieren können, sind zeitlich begrenzt .
Falls die Zahl der Bewerber unter dem Schwellenwert liegt, finden diese Tests im Rahmen des Assessment-Centers statt (Abschnitt 5).
Die computergestützten Multiple-Choice-Tests werden nach folgendem Schema durchgeführt:
Tests |
Sprache |
Fragen |
Dauer |
Bewertung |
Erforderliche Mindestpunktzahl |
Sprachlogisches Denken |
Sprache 1 |
20 Fragen |
35 Min. |
Höchstpunktzahl: 20 |
Sprachlogisches und abstraktes Denken zusammen: 15 von 30 |
Zahlenverständnis |
Sprache 1 |
10 Fragen |
20 Min. |
Höchstpunktzahl: 10 |
6 von 10 |
Abstraktes Denken |
Sprache 1 |
10 Fragen |
10 Min. |
Höchstpunktzahl: 10 |
Sprachlogisches und abstraktes Denken zusammen: 15 von 30 |
Das Nichtbestehen dieser Tests führt zum Ausschluss vom Auswahlverfahren. Die bei diesen Tests erzielten Punkte gehen nicht in die Berechnung der bei den anderen Prüfungen des Assessment-Centers erzielten Punkte ein.
3) Prüfung der Teilnahmeberechtigung
Anhand der Angaben in den Online-Bewerbungen wird geprüft, ob die Bewerber die im Abschnitt „Komme ich für eine Bewerbung infrage?“ genannten Zulassungsbedingungen erfüllen. EPSO prüft, ob die allgemeinen Zulassungsbedingungen erfüllt sind, der Prüfungsausschuss, ob die besonderen Zulassungsbedingungen erfüllt sind.
Dies kann auf zwei Weisen erfolgen:
— |
Werden die computergestützten Tests im Vorfeld durchgeführt , so wird — angefangen bei den Bewerbern, die bei diesen Tests am besten abgeschnitten haben — in absteigender Reihenfolge die Erfüllung der Zulassungsbedingungen überprüft. Diese Prüfung wird so lange fortgesetzt, bis die Zahl der für die nächste Phase in Betracht kommenden Bewerber im jeweiligen Fachgebiet den Schwellenwert erreicht, der vom Direktor von EPSO in seiner Eigenschaft als Anstellungsbehörde vor den Tests festgelegt wurde. Die übrigen Bewerbungen werden nicht überprüft. |
— |
Werden die computergestützten Multiple-Choice-Tests nicht im Vorfeld durchgeführt , so werden die Bewerbungen aller Bewerber, die ihren Bewerbungsbogen fristgerecht validiert haben, im Hinblick auf die Erfüllung der Zulassungsbedingungen überprüft. |
4) Auswahl anhand von Befähigungsnachweisen — Talent Screener (Talentfilter)
Damit der Prüfungsausschuss die Qualifikationen aller Bewerber nach einer vorgegebenen Struktur miteinander vergleichen und objektiv bewerten kann, müssen alle Bewerber mit demselben Fachgebiet des Auswahlverfahrens in der Rubrik „Talent Screener“ (Talentfilter) des Bewerbungsbogens dieselben Fragen beantworten. Die Auswahl anhand der Befähigungsnachweise wird nur bei den Bewerbern vorgenommen, die für die nächste Phase in Betracht kommen (siehe Abschnitt 3), wobei ausschließlich die Angaben der Bewerber im „Talent Screener“ zur Beurteilung herangezogen werden. Daher sollten Sie bei der Beantwortung der Fragen im „Talent Screener“ alle relevanten Informationen anführen, auch wenn Sie diese bereits in anderen Abschnitten Ihres Bewerbungsbogens angegeben haben. Die Fragen basieren auf den in dieser Bekanntmachung genannten Auswahlkriterien.
Die Liste der Auswahlkriterien finden Sie in ANHANG II.
Um eine Auswahl anhand der Befähigungsnachweise vorzunehmen, weist der Prüfungsausschuss zunächst jedem Auswahlkriterium entsprechend seiner Bedeutung einen bestimmten Gewichtungsfaktor (1 bis 3) zu; jede Antwort wird mit 0 bis 4 Punkten bewertet. Anschließend werden die Punkte jedes einzelnen Kriteriums mit dem entsprechenden Gewichtungsfaktor multipliziert und addiert, um die Bewerber herauszufiltern, deren Profil sich am besten mit den zu erfüllenden Aufgaben deckt.
Nur die Bewerber, die bei der Auswahl anhand der Befähigungsnachweise die höchste Gesamtpunktzahl erreicht haben, werden zur nächsten Phase zugelassen.
5) Assessment-Center
Zu dieser Phase werden pro Fachgebiet höchstens 3-mal so viele Bewerber eingeladen, wie es Plätze auf der Reserveliste gibt. Wenn Sie laut den Angaben in Ihrer Online-Bewerbung sämtliche Zulassungsbedingungen erfüllen und zu den Bewerbern gehören, die bei der Auswahl anhand der Befähigungsnachweise eines der besten Gesamtergebnisse erzielt haben, werden Sie zum ein- oder zweitägigen Assessment-Center eingeladen, das in Ihrer Sprache 2 durchgeführt wird und voraussichtlich in Brüssel stattfindet.
Werden die unter Abschnitt 2 beschriebenen computergestützten Multiple-Choice-Tests nicht im Vorfeld durchgeführt , absolvieren Sie diese im Assessment-Center. Das Nichtbestehen dieser Tests führt zum Ausschluss vom Auswahlverfahren. Die bei diesen Tests erzielten Punkte werden nicht zu den Ergebnissen der übrigen Prüfungen des Assessment-Centers hinzugezählt und gehen somit nicht in die Berechnung Ihrer Gesamtpunktzahl ein.
Sofern nicht anders angegeben, müssen Sie Ihre Nachweise (Originale oder beglaubigte Kopien) zum Assessment-Center mitbringen. EPSO wird diese Unterlagen während Ihrer Assessment-Center-Prüfungen scannen und Ihnen am selben Tag zurückgeben.
Im Rahmen des Assessment-Centers werden acht allgemeine Kompetenzen und die für das jeweilige Fachgebiet geforderten Fachkompetenzen anhand von vier Prüfungen (Gespräch zu den allgemeinen und zu den fachspezifischen Kompetenzen, Gruppenübung und Fallstudie) geprüft:
Kompetenzen |
Prüfungen |
|||
|
Gruppenübung |
Fallstudie |
||
|
Fallstudie |
Gespräch zu den allgemeinen Kompetenzen |
||
|
Fallstudie |
Gespräch zu den allgemeinen Kompetenzen |
||
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Gruppenübung |
Gespräch zu den allgemeinen Kompetenzen |
||
|
Gruppenübung |
Fallstudie |
||
|
Gruppenübung |
Gespräch zu den allgemeinen Kompetenzen |
||
|
Gruppenübung |
Gespräch zu den allgemeinen Kompetenzen |
||
|
Gruppenübung |
Gespräch zu den allgemeinen Kompetenzen |
||
Erforderliche Mindestpunktzahl |
3 von 10 pro Kompetenz und 40 von 80 insgesamt |
Kompetenzen |
Prüfung |
Fachspezifische Kompetenzen |
Gespräch zu den fachspezifischen Kompetenzen |
Erforderliche Mindestpunktzahl |
50 von 100 |
6) Reserveliste
Nachdem der Prüfungsausschuss die Nachweise der Bewerber überprüft hat, erstellt er für jedes Fachgebiet eine Reserveliste der Bewerber, die alle Zulassungsbedingungen erfüllen, alle Assessment-Center-Prüfungen bestanden und die besten Gesamtergebnisse erzielt haben. Es werden so viele Bewerber aufgenommen, wie es Plätze auf der Reserveliste gibt. Die Namen auf der Liste werden in alphabetischer Reihenfolge aufgeführt.
Die Reservelisten sowie die Kompetenzpässe der erfolgreichen Bewerber mit dem qualitativen Feedback des Prüfungsausschusses werden den EU-Organen für die Einstellungsverfahren und zur künftigen Karriereplanung zur Verfügung gestellt. Die Aufnahme in die Reserveliste begründet weder ein Recht auf eine Einstellung noch eine Garantie hierfür.
WANN UND WO KANN ICH MEINE BEWERBUNG EINREICHEN?
Die Bewerbung erfolgt online über die EPSO-Website http://jobs.eu-careers.eu bis zum:
19. Dezember 2017, 12.00 Uhr mittags (MEZ).
ANHANG I
AUFGABEN
1. Finanzmarktökonomie
Dieser Fachbereich des allgemeinen Auswahlverfahrens dient der Einstellung von Beamten (m/w) der Funktionsgruppe Administration (AD 7) im Bereich Finanzmarktökonomie mit folgenden Schwerpunkten: multilaterale Überwachung und Länderüberwachung, Ausarbeitung und Durchführung von Rechtsvorschriften im Bereich Banken- und Finanzdienstleistungen, politische Analyse, Gestaltung und Bewertung, Konzeption und/oder Durchführung von Finanzierungsprogrammen (einschließlich Europäischer Fonds für strategische Investitionen (EFSI), EU-Finanzierungsinstrumente und externe Mischfinanzierungsfazilitäten), Beziehungen und verstärkte Zusammenarbeit der EU mit internationalen Finanzinstitutionen (IFI), Portfoliomanagement, Finanzrisikomanagement und Anleihen auf Finanzmärkten.
Zu den wesentlichen Aufgaben gehören:
— |
Überwachung und Analyse der Funktionsweise der Finanzmärkte oder Marktsegmente der Mitgliedstaaten, des Euro-Währungsraums und der Europäischen Union, einschließlich Ermittlung eines etwaigen Marktversagens oder falscher Preisbildung; |
— |
Analyse und Bewertung der Existenz-, Leistungs- und Tragfähigkeit der Finanzinstitute und -märkte in den Mitgliedstaaten, einschließlich der Mitgliedstaaten mit einem wirtschaftlichen Anpassungsprogramm; |
— |
(theoretische, empirische oder modellbasierte) Analyse zur Unterstützung der Ausarbeitung und Bewertung von Strategien, die die Vertiefung der Wirtschafts- und Währungsunion (WWU) und die Regulierung der Finanzmärkte, Finanzinstitute und Finanzinfrastruktur betreffen; |
— |
Ausarbeitung von Rechtsvorschriften für Finanzinstitute und -dienstleistungen im Zusammenhang mit der Vollendung der Banken- und der Kapitalmarktunion; |
— |
Entwicklung und Anwendung von Methoden, mathematischen Gleichungen, Instrumenten und Verfahren für das Verständnis und/oder die Verarbeitung und Auslegung von Finanz-, Währungs-, Wirtschaftsdaten und/oder Daten, die die Grundlage für politische Entscheidungen bilden. Dies umfasst auch Daten zu Finanzierungsinstrumenten, gegebenenfalls unter Einsatz fortgeschrittener quantitativer Techniken für Bewertungs- und Berechnungszwecke; |
— |
Entwicklung und Anwendung von Methoden und Instrumenten für das Management von Vermögensportfolios (u. a. strategische und taktische Vermögensstrukturierung, Umsetzung der Investitionsstrategien sowie Monitoring und Rebalancing); |
— |
Entwicklung und Anwendung von Methoden und Instrumenten zur Bewertung und Überwachung finanzieller Risiken im Zusammenhang mit der Vermögensverwaltung; |
— |
Gestaltung, Aushandlung und Umsetzung von Finanzierungsinstrumenten oder Zweckgesellschaften (beispielsweise Kredit- und Darlehensinstrumente, Sicherungs- oder Risikoteilungsinstrumente), mit denen die Durchführung von EU-Strategien — auch außenpolitisch — unterstützt werden soll; |
— |
Zusammenarbeit mit internationalen Wirtschafts- und Finanzinstituten, Behörden und sonstigen Interessenträgern bei der wirtschaftlichen Überwachung der Finanzmärkte, einschließlich Überwachung im Rahmen wirtschaftlicher Anpassungsprogramme sowie Anwendung von Finanzierungsinstrumenten; |
— |
im Rahmen der oben beschriebenen Aufgaben Abfassen von Analyse-, Strategie- und Rechtsdokumenten für den internen und externen Gebrauch; |
— |
Ermittlung von Leistungsindikatoren oder -messgrößen sowie von Maßnahmen zur Leistungsverbesserung oder -korrektur; |
— |
Gewährleistung der reibungslosen Fertigstellung und Anwendung ökonometrischer Modelle; Sicherstellen, dass die Modelle höchsten Standards entsprechen, kohärente, auf andere Projekte anwendbare Techniken nutzen und Antworten auf die einschlägigen politischen Fragen liefern. |
2. Makroökonomie
Dieses Fachgebiet des allgemeinen Auswahlverfahrens dient der Einstellung von Beamten (m/w) der Funktionsgruppe Administration (AD 7) im Bereich Makroökonomie mit den Schwerpunkten multilaterale Überwachung und Länderüberwachung sowie politische Analyse, Gestaltung und Bewertung.
Zu den wesentlichen Aufgaben gehören:
— |
Überwachung der makroökonomischen Entwicklungen und Strategien der Mitgliedstaaten, des Euro-Währungsgebiets und der Europäischen Union; |
— |
Analyse makroökonomischer Indikatoren und Ungleichgewichte oder Ausarbeitung, Umsetzung und/oder Bewertung von Ausgleichsmaßnahmen z. B. im Rahmen wirtschaftlicher Anpassungsprogramme; |
— |
empirische Analyse oder Modellsimulation zur Unterstützung der Ausarbeitung und Bewertung wirtschaftspolitischer Strategien, unter anderem in den Bereichen öffentliche Finanzen, Strukturreformen sowie Finanzinstitute und -märkte; |
— |
Konzeption analytischer Rahmen und Instrumente zur Analyse wirtschaftlicher Entwicklungen und zur Prüfung der Wirksamkeit der Maßnahmen in den verschiedenen Branchen; |
— |
Ausarbeitung von Wirtschaftsprognosen; |
— |
Zusammenarbeit mit internationalen Wirtschafts- und Finanzinstituten, Behörden und sonstigen Interessenträgern, u. a. bei der wirtschaftlichen Überwachung und der Durchführung wirtschaftlicher Anpassungsprogramme; |
— |
im Rahmen der oben beschriebenen Aufgaben Abfassen von Analyse-, Strategie- und Rechtsdokumenten für den internen Gebrauch und Veröffentlichungszwecke sowie Nutzung und Bewertung offizieller Statistiken. |
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ANHANG II
AUSWAHLKRITERIEN
Der Prüfungsausschuss legt bei der Auswahl anhand der Befähigungsnachweise folgende Kriterien zugrunde:
1. Finanzmarktökonomie
1. |
Abschluss in einem der folgenden Bereiche (zusätzlich zu dem für die Zulassung zum Auswahlverfahren verlangten Bildungsabschluss): Finanzmarktökonomie, Wirtschaftswissenschaften, Corporate Finance, quantitative Analyse, Statistik, angewandte Wirtschaftswissenschaften oder Finanzmathematik. |
2. |
Mindestens zwei Jahre Berufserfahrung in den Bereichen Kapitalmarktanalyse oder Analyse der Leistungsfähigkeit von Finanzinstituten. |
3. |
Mindestens zwei Jahre Berufserfahrung im Bereich Mikro- und Makroaufsicht bei einer öffentlichen Verwaltung, einer nationalen Zentralbank oder einer internationalen Einrichtung (außer der Analyse von Kapitalmärkten oder Finanzinstituten). |
4. |
Mindestens zwei Jahre Berufserfahrung im Bereich der Planung, Verwaltung oder Durchführung von Strategien zur Finanzmarktstabilisierung oder der Konzeption/Umsetzung von Finanzierungsinstrumenten (einschließlich Finanzhilfeinstrumente) in einer öffentlichen Verwaltung, einer nationalen Zentralbank oder einer internationalen Einrichtung. |
5. |
Mindestens zwei Jahre Berufserfahrung in Hochschul- oder Forschungseinrichtungen mit Spezialisierung im Bereich Finanz- und Wirtschaftswissenschaften (außer Lehrtätigkeit) und/oder Veröffentlichungen in anerkannten Peer-Review-Wirtschaftsfachjournalen. |
6. |
Mindestens zwei Jahre Berufserfahrung in der Ausarbeitung/Entwicklung quantitativer Modelle (u. a. ökonometrische Modelle, Asset-Pricing-Modelle oder makroökonomische Modelle). |
7. |
International anerkannte Zertifikate, z. B. „Chartered Financial Analyst“ (CFA), „Certified International Investment Analyst“ (CIIA), „Certified European Financial Analyst“ (CEFA), „Financial Risk Manager“ (FRM), „Chartered Statistician“ (CStat), „Professional Risk Manager“ (PRM) oder „Investment Foundations Certificate“. |
8. |
Berufserfahrung in der Konzeption, der Durchführung oder dem Follow-up von EU-Strategien zur Vertiefung der Wirtschafts- und Währungsunion (WWU), der Kapitalmarktunion oder der Bankenunion. |
9. |
Berufserfahrung in den Bereichen Portfoliomanagement, Überwachung finanzieller Risiken, Banken- oder Kapitalmärkte (Anleiheemission, -generierung, -syndizierung, -handel, -strukturierung, -analysen etc.). |
2. Makroökonomie
1. |
Abschluss in einem der folgenden Bereiche (zusätzlich zu dem für die Zulassung zum Auswahlverfahren verlangten Bildungsabschluss): Wirtschaft, quantitative Analyse, Statistik, Finanzen oder angewandte Makroökonomie. |
2. |
Mindestens zwei Jahre Berufserfahrung in der Konzeption oder Durchführung wirtschaftspolitischer (fiskalischer oder monetärer) Maßnahmen oder im Bereich Statistik in einer internationalen Wirtschafts- oder Finanzinstitution. |
3. |
Mindestens zwei Jahre Berufserfahrung in der Konzeption oder Durchführung wirtschaftspolitischer (fiskalischer oder monetärer) Maßnahmen oder im Bereich Statistik in einer nationalen Behörde oder einer nationalen Zentralbank. |
4. |
Mindestens zwei Jahre Berufserfahrung in Hochschul- oder Forschungseinrichtungen mit Spezialisierung im Bereich Finanz- und Wirtschaftswissenschaften (außer Lehrtätigkeit) und/oder Veröffentlichungen in anerkannten Peer-Review-Wirtschaftsfachjournalen. |
5. |
Berufserfahrung in der Erstellung von Berichten über makroökonomische Trends, Überwachung oder Prognoseerstellung, über wirtschaftliche Auswirkungen von Strukturreformen und Strategien zur Verbesserung der Wettbewerbsfähigkeit oder über öffentliche Finanzen oder die europäische wirtschaftspolitische Steuerung. |
6. |
Mindestens zwei Jahre Berufserfahrung in der Entwicklung quantitativer makroökonomischer Modelle (wie DSGE-Modelle, „Value-at-Risk“ — VAR) und in der Nutzung ökonometrischer Methoden (wie Zeitreihen- oder Panelregressionsanalyse). |
7. |
Berufserfahrung in der Analyse makroökonomischer Indikatoren und Ungleichgewichte oder in der Ausarbeitung, Umsetzung oder Bewertung von Ausgleichsmaßnahmen, z. B. im Rahmen wirtschaftlicher Anpassungsprogramme. |
8. |
Berufserfahrung in der Überwachung der öffentlichen Finanzen und in der Konzeption und Durchführung fiskalpolitischer Maßnahmen. |
9. |
Berufserfahrung in der Konzeption, der Durchführung oder dem Follow-up von EU-Strategien zur Vertiefung der Wirtschafts- und Währungsunion (WWU), der Kapitalmarktunion oder der Bankenunion. |
Ende von ANHANG II. Klicken Sie hier, um zum Haupttext zurückzukehren.
ANHANG III
ALLGEMEINE VORSCHRIFTEN FÜR ALLGEMEINE AUSWAHLVERFAHREN
ALLGEMEINE INFORMATIONEN
Jede Bezugnahme in einem von EPSO organisierten Auswahlverfahren auf Personen eines bestimmten Geschlechts gilt grundsätzlich ebenso für Personen anderen Geschlechts.
Teilen sich mehrere Bewerber mit gleichem Ergebnis in einer Phase des Auswahlverfahrens den letzten Platz, werden sie alle zur nächsten Phase zugelassen. Gleiches gilt für Bewerber, die nach einer erfolgreichen Berufung nachträglich wieder zugelassen wurden.
Wenn mehrere Bewerber für den letzten verfügbaren Platz auf der Reserveliste in Betracht kommen, werden sie alle in die Liste aufgenommen. Gleiches gilt für Bewerber, die nach einer erfolgreichen Berufung zu diesem Zeitpunkt des Verfahrens nachträglich wieder zugelassen wurden.
1. WER KANN SICH BEWERBEN?
1.1. Allgemeine und besondere Zulassungsbedingungen
Die allgemeinen und besonderen Zulassungsbedingungen (einschließlich Sprachkenntnissen) für die einzelnen Fachgebiete oder Profile finden Sie im Abschnitt „Komme ich für eine Bewerbung infrage?“.
Die besonderen Zulassungsbedingungen (Qualifikationen, Berufserfahrung und Sprachkenntnisse) variieren je nach gesuchtem Profil. Bitte erläutern Sie die für die Ausübung der Tätigkeit relevanten Qualifikationen und Ihre einschlägige Berufserfahrung (falls verlangt) in Ihrer Bewerbung so präzise wie möglich (siehe Abschnitt „Komme ich für eine Bewerbung infrage?“ dieser Bekanntmachung).
a) |
Bildungsabschlüsse und/oder Abschlusszeugnisse: Bildungsabschlüsse, die Sie in der oder außerhalb der EU erworben haben, müssen durch eine offizielle Stelle in einem EU-Mitgliedstaat (z. B. das Bildungsministerium) anerkannt sein. Der Prüfungsausschuss trägt den unterschiedlichen Bildungssystemen Rechnung. Im Falle postsekundärer Bildungsabschlüsse, einer Fach- oder Berufsausbildung bzw. einer Spezialisierung sind die Dauer und die behandelten Themen anzugeben. Des Weiteren ist zu präzisieren, ob es sich um einen Vollzeit-, Teilzeit- oder Abendlehrgang gehandelt hat. |
b) |
Ihre Berufserfahrung (falls verlangt) wird nur dann berücksichtigt, wenn sie für die Ausübung der künftigen Tätigkeit relevant ist und
|
1.2. Nachweise
In verschiedenen Phasen des Auswahlverfahrens werden Sie aufgefordert, als Nachweis Ihrer Staatsbürgerschaft ein zum Zeitpunkt der Frist für Ihre Bewerbung (bei einem zweiteiligen Bewerbungsszenario zum Zeitpunkt der Frist für den ersten Teil Ihrer Bewerbung) gültiges offizielles Dokument (z. B. Reisepass oder Personalausweis) vorzulegen.
Für alle Beschäftigungszeiten sind Originale oder beglaubigte Kopien folgender Dokumente erforderlich:
— |
Bescheinigungen des (der) ehemaligen und derzeitigen Arbeitgeber(s), aus der die Art der Tätigkeiten, die Ebene, auf der sie ausgeführt wurden, sowie Beschäftigungsbeginn und -ende hervorgehen. Die Unterlagen müssen den offiziellen Briefkopf und Stempel des Unternehmens sowie den Namen und die Unterschrift der zuständigen Person enthalten; |
— |
oder Arbeitsvertrag/-verträge sowie die jeweils erste und letzte Lohn- oder Gehaltsabrechnung mit einer detaillierten Beschreibung der ausgeübten Tätigkeiten; |
— |
(im Falle nicht lohn- oder gehaltsabhängiger Berufstätigkeit, z. B. Selbstständige, freie Berufe) Rechnungsbelege oder Auftragsscheine mit detaillierter Angabe der ausgeführten Tätigkeiten oder andere einschlägige offizielle Belege; |
— |
(im Falle von Konferenzdolmetschern, bei denen Berufserfahrung gefordert wird) Nachweise über die Zahl der Konferenzdolmetschtage und die Sprachen, aus denen bzw. in die gedolmetscht wurde. |
In der Regel werden keine Nachweise über die Sprachkenntnisse verlangt, außer bei bestimmten Auswahlverfahren für Sprachenberufe oder Spezialisten.
Sie können zu jedem Zeitpunkt des Auswahlverfahrens um weitere Informationen gebeten werden. EPSO wird Sie darüber informieren, welche Nachweise zu welchem Zeitpunkt erforderlich sind.
1.3. Chancengleichheit und besondere Vorkehrungen
Falls Sie eine Behinderung oder gesundheitliche Beeinträchtigung haben, die Sie an der Testteilnahme hindern könnten, geben Sie dies bitte auf dem Bewerbungsbogen an und teilen Sie uns mit, welche besonderen Vorkehrungen erforderlich sind. Tritt die Behinderung oder Beeinträchtigung nach Ablauf der Bewerbungsfrist ein, ist EPSO so schnell wie möglich darüber zu unterrichten (siehe unten).
Bitte beachten Sie, dass Ihr Antrag nur berücksichtigt werden kann, wenn Sie eine Bescheinigung der in Ihrem Land zuständigen Behörde oder ein ärztliches Attest an EPSO schicken. Ihre Unterlagen werden geprüft, damit erforderlichenfalls angemessene Vorkehrungen getroffen werden können.
Für weitere Informationen wenden Sie sich bitte an das „EPSO-Accessibility-Team“:
— |
per E-Mail (EPSO-accessibility@ec.europa.eu), |
— |
per Fax (+32 22998081) oder |
— |
per Post:
|
2. WER BEURTEILT MICH?
Es wird ein Prüfungsausschuss eingesetzt, der die Bewerber untereinander vergleicht, um anhand der in der vorliegenden Bekanntmachung des Auswahlverfahrens festgelegten Kriterien die Personen auszuwählen, die aufgrund ihrer Kompetenzen, Fähigkeiten und Qualifikationen am besten geeignet sind. Die Mitglieder des Prüfungsausschusses legen den Schwierigkeitsgrad der Prüfungen fest und genehmigen deren Inhalt auf der Grundlage der Vorschläge von EPSO.
Um die Unabhängigkeit des Prüfungsausschusses zu gewährleisten, ist es den Bewerbern sowie allen anderen nicht zum Prüfungsausschuss gehörenden Personen ausdrücklich untersagt, zu einem Mitglied des Prüfungsausschusses Kontakt aufzunehmen. Eine Ausnahme bilden Prüfungen, die eine direkte Interaktion zwischen den Bewerbern und dem Prüfungsausschuss erfordern.
Bewerber, die ihren Standpunkt oder ihre Rechte geltend machen möchten, müssen dies schriftlich tun, indem sie ihre Mitteilungen an den Prüfungsausschuss über EPSO einreichen, das diese an den Prüfungsausschuss weiterleitet. Den Bewerbern ist es untersagt, sich entgegen dieser Vorschriften direkt oder indirekt an den Prüfungsausschuss zu wenden. Bei Zuwiderhandlung können die Bewerber vom Auswahlverfahren ausgeschlossen werden.
Familiäre oder hierarchische Beziehungen zwischen einem Bewerber und einem Mitglied des Prüfungsausschusses stellen einen Interessenkonflikt dar. Die Prüfungsausschüsse sind gehalten, EPSO eine derartige Situation unverzüglich mitzuteilen, wenn sie davon Kenntnis erlangen. EPSO wird jeden Fall im Einzelnen prüfen und die jeweils geeigneten Maßnahmen ergreifen. Die Nichteinhaltung der vorgenannten Vorschriften kann für die Mitglieder des Prüfungsausschusses Disziplinarmaßnahmen nach sich ziehen und zum Ausschluss der Bewerber vom Auswahlverfahren führen (siehe Ziffer 4.4).
Die Namen der einzelnen Mitglieder des Prüfungsausschusses werden auf der EPSO-Website (www.eu-careers.eu) vor Beginn des Assessment-Centers/der Assessment-Phase veröffentlicht.
3. KOMMUNIKATION
3.1. Kommunikation mit EPSO
Bitte konsultieren Sie Ihr EPSO-Konto mindestens zweimal pro Woche, um den Stand Ihrer Bewerbung zu verfolgen. Ist Ihnen dies aufgrund eines technischen Problems seitens EPSO nicht möglich, ist EPSO unverzüglich zu unterrichten:
— |
vorzugsweise über die Schaltfläche „Kontaktieren Sie uns“ auf der EPSO-Website (www.eu-careers.eu) oder |
— |
telefonisch via „Europe Direct“ (00 800 67 89 10 11) oder |
— |
per Post:
|
EPSO behält sich das Recht vor, keine Anfragen zu beantworten, wenn die entsprechenden Informationen eindeutig aus der vorliegenden Bekanntmachung des Auswahlverfahrens, den dazugehörigen Anhängen oder der EPSO-Website (u. a. unter „Fragen und Antworten“) hervorgehen.
Bitte geben Sie bei jedem Schriftwechsel zu Ihrer Bewerbung Ihren Namen (wie in Ihrem EPSO-Konto angegeben), Ihre Bewerbernummer und die Nummer des Auswahlverfahrens an.
EPSO wendet die Grundsätze des Kodex für gute Verwaltungspraxis an: https://ec.europa.eu/info/about-european-union/principles-and-values/ethics-and-integrity/code-conduct-eu-staff_de (veröffentlicht im Amtsblatt). EPSO behält sich demzufolge das Recht vor, bei Schreiben mit mehrfach gleichlautendem oder beleidigendem Inhalt bzw. Äußerungen ohne erkennbaren Sinn und Zweck den Schriftwechsel einzustellen.
3.2. Zugang zu Informationen
Als Teilnehmer an einem Auswahlverfahren werden Ihnen vor dem Hintergrund der Begründungspflicht besondere Rechte für den Zugang zu bestimmten Sie betreffenden Informationen gewährt, damit Sie im Falle einer ablehnenden Entscheidung ein Rechtsmittel einlegen können.
Diese Begründungspflicht muss in einem ausgewogenen Verhältnis zur Vertraulichkeit der Arbeiten der Prüfungsausschüsse stehen, die die Unabhängigkeit des Prüfungsausschusses und Objektivität der Auswahl gewährleistet. Aus Gründen der Vertraulichkeit können die Ansichten der Mitglieder des Prüfungsausschusses in Bezug auf individuelle oder vergleichende Beurteilungen der Bewerber nicht offengelegt werden.
Diese Rechte gelten speziell für Bewerber allgemeiner Auswahlverfahren. Aus den Vorschriften über den Zugang der Öffentlichkeit zu Dokumenten lassen sich über die in diesem Abschnitt dargelegten Rechte hinaus keinerlei weiteren Ansprüche ableiten.
3.2.1. Automatische Benachrichtigung
Nach jeder Phase eines Auswahlverfahrens erhalten Sie über Ihr EPSO-Konto automatisch folgende Informationen:
— |
Multiple-Choice-Tests: Ihre Ergebnisse sowie eine Aufstellung mit Ihren Antworten und den korrekten Antworten nach Referenzzahlen/-buchstaben. Der Zugang zum Wortlaut der Fragen und Antworten ist explizit ausgeschlossen; |
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Zulassung: Information, ob Sie zugelassen wurden oder, falls nicht, welche Zulassungskriterien nicht erfüllt waren; |
— |
Talent Screener (Talentfilter): Ihre Ergebnisse sowie eine Aufstellung mit der Gewichtung der einzelnen Fragen, die für Ihre Antworten vergebenen Punkte sowie Ihre Gesamtpunktzahl; |
— |
Vorauswahltests: Ihre Ergebnisse; |
— |
Zwischenprüfungen: Ihre Ergebnisse, wenn Sie nicht zu den Bewerbern zählen, die zur nächsten Phase zugelassen wurden; |
— |
Assessment-Center/Assessment-Phase: Ihren Kompetenzpass mit der Gesamtpunktzahl, die Sie für jede Kompetenz erzielt haben, und dem quantitativen und qualitativen Feedback des Prüfungsausschusses zu Ihren Ergebnissen des Assessment-Centers/der Assessment-Phase (sofern Sie nicht vom Auswahlverfahren ausgeschossen wurden). |
EPSO übermittelt den Bewerbern generell keine Ausgangstexte oder Aufgabenstellungen, da diese gegebenenfalls in künftigen Auswahlverfahren wiederverwendet werden. Bei bestimmten Tests jedoch können die Ausgangstexte oder Aufgabenstellungen ausnahmsweise auf der EPSO-Website veröffentlicht werden, sofern
— |
die Prüfungen abgeschlossen sind, |
— |
die Ergebnisse feststehen und den Bewerbern mitgeteilt wurden und |
— |
die Ausgangstexte/Aufgabenstellungen nicht in künftigen Auswahlverfahren wiederverwendet werden. |
3.2.2. Auskunftsersuchen
Sie können eine unkorrigierte Kopie Ihrer Antworten bei den schriftlichen Prüfungen anfordern, deren Inhalte in künftigen Auswahlverfahren nicht wiederverwendet werden. Antworten auf Fallstudien sind hiervon ausdrücklich ausgeschlossen.
Insbesondere Ihre korrigierten Antworten sowie Einzelheiten zur Bewertung unterliegen der Geheimhaltungspflicht für die Arbeiten des Prüfungsausschusses und werden nicht offengelegt.
EPSO ist bestrebt, den Bewerbern im Einklang mit der Begründungspflicht sowie unter Beachtung der Vertraulichkeit der Arbeiten des Prüfungsausschusses und der Datenschutzbestimmungen so viele Informationen wie möglich zur Verfügung zu stellen. Alle Auskunftsersuchen werden mit Blick auf diese Pflichten geprüft.
Auskunftsersuchen sind über die Schaltfläche „Kontaktieren Sie uns“ auf der EPSO-Website (www.eu-careers.eu) binnen zehn Kalendertagen, nachdem Sie Ihre Ergebnisse über Ihr EPSO-Konto erhalten haben, zu übermitteln.
4. BESCHWERDEN UND PROBLEME
4.1. Technische Probleme
Wenn Sie in irgendeiner Phase des Auswahlverfahrens mit einem ernsthaften technischen oder organisatorischen Problem konfrontiert sind, teilen Sie dies EPSO bitte unverzüglich mit, damit dem Problem nachgegangen und die nötigen Abhilfemaßnahmen ergriffen werden können:
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vorzugsweise über die Schaltfläche „Kontaktieren Sie uns“ auf der EPSO-Website (www.eu-careers.eu) oder |
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per Post:
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Bitte geben Sie bei jedem Schriftwechsel Ihren Namen (wie in Ihrem EPSO-Konto angegeben), Ihre Bewerbernummer und die Nummer des Auswahlverfahrens an.
Wenn ein Problem außerhalb der Testzentren auftritt (z. B. bei der Bewerbung oder Terminbuchung), übermitteln Sie EPSO (siehe Ziffer 3.1) bitte eine knappe Beschreibung des Problems.
Bei einem Problem in einem Testzentrum
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informieren Sie das Aufsichtspersonal und bitten es, Ihre Beschwerde schriftlich festzuhalten, und |
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übermitteln Sie EPSO über die Schaltfläche „Kontaktieren Sie uns“ auf der EPSO-Website (www.eu-careers.eu) eine knappe Beschreibung des Problems. |
4.2. Interne Überprüfungsverfahren
4.2.1. Fehler in den computergestützten Multiple-Choice-Fragen
Die Datenbank mit den Multiple-Choice-Fragen wird von EPSO und den Prüfungsausschüssen laufend einer eingehenden Qualitätskontrolle unterzogen.
Falls Sie allerdings der Meinung sind, dass ein Fehler in einer oder mehrerer der Multiple-Choice-Fragen Ihnen Probleme bei der Beantwortung bereitet hat, können Sie beantragen, dass der Prüfungsausschuss die betreffende(n) Frage(n) überprüft („Neutralisierungsverfahren“).
Gemäß diesem Verfahren kann der Prüfungsausschuss beschließen, die fehlerhafte Frage nicht zu werten und die ursprünglich für diese Frage vorgesehene Punktzahl auf die verbleibenden Testfragen zu verteilen. Die Neuberechnung der Punkte betrifft nur die Bewerber, denen die betreffende Prüfungsfrage tatsächlich gestellt wurde. Die in der vorliegenden Bekanntmachung jeweils angegebene Benotung der Tests bleibt unverändert.
Beschwerden zu Multiple-Choice-Fragen sind wie folgt einzulegen:
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Verfahren: Bitte kontaktieren Sie EPSO (siehe Ziffer 3.1) ausschließlich über das Online-Kontaktformular; |
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Sprache: die von Ihnen für das betreffende Auswahlverfahren gewählte Sprache 2; |
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Frist: binnen zehn Kalendertagen ab dem Datum Ihrer computergestützten Tests; |
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weitere Angaben: Bitte beschreiben Sie, worum es bei der Frage ging (Inhalt), damit die betreffende Frage ermittelt werden kann, und erläutern Sie den angeblichen Fehler möglichst präzise. |
Anträge, die nicht fristgerecht eingereicht wurden oder in denen die strittige(n) Testfrage(n) oder der vermutete Fehler nicht klar beschrieben werden, werden nicht berücksichtigt.
Insbesondere Anträgen, bei denen lediglich auf angebliche Übersetzungsfehler hingewiesen wird, ohne diese näher auszuführen, wird nicht stattgegeben.
4.2.2. Anträge auf Überprüfung
Sie können eine Überprüfung jeder Entscheidung des Prüfungsausschusses oder von EPSO beantragen, mit der Ihre Ergebnisse festgelegt werden und/oder bestimmt wird, ob Sie zur nächsten Phase des Auswahlverfahrens zugelassen werden oder nicht.
Ein Überprüfungsantrag kann sich auf Folgendes stützen:
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einen materiellen Fehler im Auswahlverfahren und/oder |
— |
einen Verstoß gegen das Beamtenstatut, die Bekanntmachung des Auswahlverfahrens, die dazugehörigen Anhänge und/oder die gängige Rechtsprechung durch den Prüfungsausschuss oder durch EPSO. |
Bitte beachten Sie, dass Sie die Gültigkeit der Bewertung des Prüfungsausschusses in Bezug auf die Qualität Ihrer Leistung bei einer Prüfung oder die Relevanz Ihrer Qualifikationen und Berufserfahrung nicht anfechten können. Diese Bewertung ist Ausdruck eines Werturteils des Prüfungsausschusses. Eine Beanstandung der Bewertung Ihrer Tests, Erfahrung und/oder Qualifikationen kann nicht als Beweis dafür dienen, dass dem Prüfungsausschuss ein Fehler unterlaufen ist. Überprüfungsanträgen auf dieser Grundlage kann nicht stattgegeben werden.
Anträge auf Überprüfung sind wie folgt einzureichen:
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Verfahren: Bitte kontaktieren Sie EPSO (siehe Ziffer 3.1); |
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Sprache: die von Ihnen für das betreffende Auswahlverfahren gewählte Sprache 2; |
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Frist: binnen zehn Kalendertagen, nachdem Ihnen die Entscheidung, die Sie anfechten wollen, über Ihr EPSO-Konto mitgeteilt wurde; |
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weitere Angaben: Bitte geben Sie präzise an, welche Entscheidung Sie anfechten wollen, und begründen Sie Ihren Antrag. |
Anträge, die nicht fristgerecht eingereicht wurden, werden nicht berücksichtigt.
Binnen 15 Arbeitstagen erhalten Sie eine Empfangsbestätigung. Die Stelle, die die angefochtene Entscheidung getroffen hat (entweder der Prüfungsausschuss oder EPSO), wird Ihren Antrag prüfen und darüber befinden. Danach geht Ihnen so schnell wie möglich ein mit Gründen versehenes Antwortschreiben zu.
Wird Ihrem Antrag stattgegeben, nehmen Sie das Auswahlverfahren in der Phase wieder auf, in der Sie ausgeschlossen wurden, und zwar unabhängig von der Phase, in der sich das Auswahlverfahren zu diesem Zeitpunkt befindet.
4.3. Sonstige Beschwerdewege
4.3.1. Verwaltungsbeschwerden
Als Teilnehmer an einem allgemeinen Auswahlverfahren haben Sie das Recht, eine Verwaltungsbeschwerde an den Direktor von EPSO in seiner Funktion als Anstellungsbehörde zu richten.
Sie können Beschwerde einreichen gegen eine Entscheidung (bzw. gegen die Tatsache, dass eine Entscheidung nicht getroffen wurde), wenn sich diese direkt und unmittelbar auf Ihren Rechtsstatus als Bewerber auswirkt. Voraussetzung jedoch ist, dass ein klarer Verstoß gegen die Vorschriften des Auswahlverfahrens vorliegt. Der Direktor von EPSO ist nicht befugt, ein Werturteil des Prüfungsausschusses zu ändern (siehe Ziffer 4.2.2).
Verwaltungsbeschwerden sind wie folgt einzureichen:
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Verfahren: Bitte kontaktieren Sie EPSO (siehe Ziffer 3.1); |
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Sprache: die von Ihnen für das betreffende Auswahlverfahren gewählte Sprache 2; |
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Frist: binnen drei Monaten nach Mitteilung der Entscheidung, die Sie anfechten möchten, oder ab dem Tag, an dem die Entscheidung hätte getroffen werden müssen; |
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weitere Angaben: Bitte geben Sie präzise an, welche Entscheidung Sie anfechten wollen, und begründen Sie Ihren Antrag. |
Anträge, die nicht fristgerecht eingereicht wurden, werden nicht berücksichtigt.
4.3.2. Rechtsmittel
Als Teilnehmer an einem allgemeinen Auswahlverfahren haben Sie das Recht, ein Rechtsmittel beim Gericht einzulegen.
Wenn Sie eine Entscheidung von EPSO anfechten wollen, müssen Sie zunächst eine Verwaltungsbeschwerde einreichen (siehe Ziffer 4.3.1).
Rechtsmittel sind wie folgt einzulegen:
— |
Verfahren: siehe Website des Gerichts (http://curia.europa.eu/jcms/). |
4.3.3. Europäischer Bürgerbeauftragter
Alle Unionsbürger und in der EU ansässigen Personen können eine Beschwerde beim Europäischen Bürgerbeauftragten einlegen.
Einer Beschwerde beim Bürgerbeauftragten müssen die geeigneten administrativen Schritte bei dem betroffenen Organ oder der betroffenen Einrichtung vorausgegangen sein (siehe Ziffern 4.1-4.3).
Eine Beschwerde beim Bürgerbeauftragten hat keine aufschiebende Wirkung hinsichtlich der Fristen für die Einlegung einer Verwaltungsbeschwerde oder eines Rechtsmittels.
Beschwerden beim Bürgerbeauftragten sind wie folgt einzulegen:
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Verfahren: siehe Website des Europäischen Bürgerbeauftragten (http://www.ombudsman.europa.eu/). |
4.4. Ausschluss vom Auswahlverfahren
Sie können jederzeit vom Auswahlverfahren ausgeschlossen werden, wenn EPSO feststellt, dass Sie
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mehr als ein EPSO-Konto erstellt haben; |
— |
sich für Fachgebiete oder Profile beworben haben, die nicht miteinander vereinbar sind; |
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nicht die Zulassungsbedingungen erfüllen; |
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falsche Angaben gemacht haben oder für Ihre Angaben die entsprechenden Nachweise fehlen; |
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keinen Testtermin gebucht oder die Tests nicht absolviert haben; |
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während der Tests betrogen haben; |
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in Ihrem Bewerbungsbogen nicht die Sprache(n), die als Sprache 2 zugelassen wurde(n), oder nicht das für die Sprache 2 erforderliche Mindestniveau angegeben haben; |
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versucht haben, unerlaubten Kontakt zu einem Mitglied des Prüfungsausschusses aufzunehmen; |
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EPSO nicht über einen möglichen Interessenkonflikt mit einen Mitglied des Prüfungsausschusses informiert haben; |
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Ihre Bewerbung in einer anderen als der (den) in der vorliegenden Bekanntmachung des Auswahlverfahrens angegebenen Sprache(n) eingereicht haben (die Verwendung einer anderen Sprache kann ausnahmsweise zulässig sein, wenn es sich um Eigennamen, offizielle Titel oder Stellenbezeichnungen handelt gemäß den Nachweisen oder Bezeichnungen/Titeln von Abschlüssen); und/oder |
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Ihre Unterlagen bei anonym benoteten schriftlichen oder praktischen Tests eindeutig gekennzeichnet oder mit Ihrem Namen versehen haben. |
Bei Bewerbern auf eine Stelle bei den EU-Organen und -Einrichtungen wird ein Höchstmaß an Integrität vorausgesetzt. Jede Form von Betrug oder versuchtem Betrug kann rechtliche Konsequenzen haben und dazu führen, dass Sie zu künftigen Auswahlverfahren nicht mehr zugelassen werden.
Ende von ANHANG III. Klicken Sie hier, um zum Haupttext zurückzukehren.
ANHANG IV
BEISPIELE FÜR MINDESTABSCHLÜSSE (PRO LAND UND BESOLDUNGSGRUPPE), DIE DEN IN DEN BEKANNTMACHUNGEN VON AUSWAHLVERFAHREN GEFORDERTEN ABSCHLÜSSEN GRUNDSÄTZLICH ENTSPRECHEN
Bitte klicken Sie hier für eine leicht lesbare Übersicht.
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AST-SC 1 bis AST-SC 6 AST 1 bis AST 7 |
AST 3 bis AST 11 |
AD 5 bis AD 16 |
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LAND |
Sekundarschulabschluss (der den Zugang zur postsekundären Bildung ermöglicht) |
Postsekundärer Bildungsabschluss (postsekundäre nichtuniversitäre Ausbildung oder universitärer Kurzzeitstudiengang von mindestens zwei Jahren) |
Ausbildung auf Hochschulniveau (von mindestens drei Jahren) |
Ausbildung auf Hochschulniveau (von mindestens vier Jahren) |
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Belgique — België — Belgien |
Certificat de l’enseignement secondaire supérieur (CESS)/Diploma secundair onderwijs Diplôme d’aptitude à accéder à l’enseignement supérieur (DAES)/ Getuigschrift van hoger secundair onderwijs Diplôme d’enseignement professionnel Getuigschrift van het beroepssecundair onderwijs |
Candidature — Kandidaat Graduat — Gegradueerde Bachelor/Professioneel gerichte Bachelor |
Bachelor académique (180 crédits) Academisch gerichte Bachelor (180 ECTS) |
Licence/Licentiaat Master Diplôme d’études approfondies (DEA) Diplôme d’études spécialisées (DES) Diplôme d’études supérieures spécialisées (DESS) Gediplomeerde in de Voortgezette Studies (GVS) Gediplomeerde in de Gespecialiseerde Studies (GGS) Gediplomeerde in de Aanvullende Studies (GAS) Agrégation/Aggregaat Ingénieur industriel/Industrieel ingenieur Doctorat/Doctoraal diploma |
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България |
Диплома за завършено средно образование |
Специалист по … |
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Диплома за висше образование Бакалавър Магистър |
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Česká republika |
Vysvědčení o maturitní zkoušce |
Vysvědčení o absolutoriu (Absolutorium) + diplomovaný specialista (DiS.) |
Diplom o ukončení bakalářského studia (Bakalář) |
Diplom o ukončení vysokoškolského studia Magistr Doktor |
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Danmark |
Bevis for: Studentereksamen Højere Forberedelseseksamen (HF) Højere Handelseksamen (HHX) Højere Afgangseksamen (HA) Bac pro: Bevis for Højere Teknisk Eksamen (HTX) |
Videregående uddannelser = Bevis for = Eksamensbevis som (erhversakademiuddannelse AK) |
Bachelorgrad (BA or BS) Professionsbachelorgrad Diplomingeniør |
Kandidatgrad/Candidatus Master/Magistergrad (mag.art) Licenciatgrad ph.d.-grad |
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Deutschland |
Abitur/Zeugnis der allgemeinen Hochschulreife Fachabitur/Zeugnis der Fachhochschulreife |
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Fachhochschulabschluss Bachelor |
Hochschulabschluss/ Fachhochschulabschluss/ Master Magister Artium/Magistra Artium Staatsexamen/Diplom Erstes Juristisches Staatsexamen Doktorgrad |
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Eesti |
Gümnaasiumi lõputunnistus + riigieksamitunnistus Lõputunnistus kutsekeskhariduse omandamise kohta |
Tunnistus keskhariduse baasil kutsekeskhariduse omandamise kohta |
Bakalaureusekraad (min 120 ainepunkti) Bakalaureusekraad (< 160 ainepunkti) |
Rakenduskõrghariduse diplom Bakalaureusekraad (160 ainepunkti) Magistrikraad Arstikraad Hambaarstikraad Loomaarstikraad Filosoofiadoktor Doktorikraad (120–160 ainepunkti) |
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Éire/Ireland |
Ardteistiméireacht, Grád D3, i 5 ábhar Leaving Certificate Grade D3 in 5 subjects Gairmchlár na hArdteistiméireachta (GCAT) Leaving Certificate Vocational Programme (LCVP) |
Teastas Náisiúnta National Certificate Gnáthchéim bhaitsiléara Ordinary bachelor degree Dioplóma náisiúnta (ND, Dip.) National diploma (ND, Dip.) Ardteastas (120 ECTS) Higher Certificate (120 ECTS) |
Céim onóracha bhaitsiléara (3 bliana/180 ECTS) (BA, B.Sc, B.Eng) Honours bachelor degree (3 years/180 ECTS) (BA, B.Sc, B.Eng) |
Céim onóracha bhaitsiléara (4 bliana/240 ECTS) Honours bachelor degree (4 years/240 ECTS) Céim ollscoile University degree Céim mháistir (60-120 ECTS) Master’s degree (60-120 ECTS) Dochtúireacht Doctorate |
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Ελλάδα |
Απολυτήριο Γενικού Λυκείου Απολυτήριο Κλασικού Λυκείου Απολυτήριο Τεχνικού Επαγγελματικού Λυκείου Απολυτήριο Ενιαίου Πολυκλαδικού Λυκείου Απολυτήριο Ενιαίου Λυκείου Απολυτήριο Τεχνολογικού Επαγγελματικού Εκπαιδευτηρίου |
Δίπλωμα επαγγελματικής κατάρτισης (IΕΚ) |
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Πτυχίο ΑΕI (πανεπιστημίου, πολυτεχνείου, ΤΕI) Μεταπτυχιακό Δίπλωμα Ειδίκευσης (2ος κύκλος) Διδακτορικό Δίπλωμα (3ος κύκλος) |
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España |
Bachillerato + Curso de Orientación Universitaria (COU) Bachillerato BUP Diploma de Técnico especialista |
FP grado superior (Técnico superior) |
Diplomado/ Ingeniero técnico |
Licenciatura Máster Ingeniero Título de Doctor |
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France |
Baccalauréat Diplôme d’accès aux études universitaires (DAEU) Brevet de technicien |
Diplôme d’études universitaires générales (DEUG) Brevet de technicien supérieur (BTS) Diplôme universitaire de technologie (DUT) Diplôme d’études universitaires scientifiques et techniques (DEUST) |
Licence |
Maîtrise Maîtrise des sciences et techniques (MST), maîtrise des sciences de gestion (MSG), diplôme d’études supérieures techniques (DEST), diplôme de recherche technologique (DRT), diplôme d’études supérieures spécialisées (DESS), diplôme d’études approfondies (DEA), master 1, master 2 professionnel, master 2 recherche Diplôme des grandes écoles Diplôme d’ingénieur Doctorat |
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Italia |
Diploma di maturità (vecchio ordinamento) Perito ragioniere Diploma di superamento dell’esame di Stato conclusivo dei corsi di studio di istruzione secondaria superiore |
Diploma universitario (DU) Certificato di specializzazione tecnica superiore/ Attestato di competenza (4 semestri) |
Diploma di laurea — L (breve) |
Diploma di laurea (DL) Laurea specialistica (LS) Master di I livello Dottorato di ricerca (DR) |
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Κύπρος |
Απολυτήριο |
Δίπλωμα = Programmes offered by Public/Private Schools of Higher Education (for the latter accreditation is compulsory) Higher Diploma |
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Πανεπιστημιακό Πτυχίο/ Bachelor Master Doctorat |
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Latvija |
Atestāts par vispārējo vidējo izglītību Diploms par profesionālo vidējo izglītību |
Diploms par pirmā līmeņa profesionālo augstāko izglītību |
Bakalaura diploms (min. 120 kredītpunktu) |
Bakalaura diploms (160 kredītpunktu) Profesionālā bakalaura diploms Maģistra diploms Profesionālā maģistra diploms Doktora grāds |
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Lietuva |
Brandos atestatas |
Aukštojo mokslo diplomas Aukštesniojo mokslo diplomas |
Profesinio bakalauro diplomas Aukštojo mokslo diplomas |
Aukštojo mokslo diplomas Bakalauro diplomas Magistro diplomas Daktaro diplomas Meno licenciato diplomas |
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Luxembourg |
Diplôme de fin d’études secondaires et techniques |
BTS Brevet de maîtrise Brevet de technicien supérieur Diplôme de premier cycle universitaire (DPCU) Diplôme universitaire de technologie (DUT) |
Bachelor Diplôme d’ingénieur technicien |
Master Diplôme d’ingénieur industriel DESS en droit européen |
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Magyarország |
Gimnáziumi érettségi bizonyítvány Szakközépiskolai érettségi — képesítő bizonyítvány |
Felsőfokú szakképesítést igazoló bizonyítvány (Higher Vocational Programme) |
Főiskolai oklevél Alapfokozat (Bachelor degree 180 credits) |
Egyetemi oklevél Alapfokozat (Bachelor degree 240 credits) Mesterfokozat (Master degree) (Osztatlan mesterképzés) Doktori fokozat |
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Malta |
Advanced Matriculation or GCE Advanced level in 3 subjects (2 of them grade C or higher) Matriculation certificate (2 subjects at Advanced level and 4 at Intermediate level including Systems of Knowledge with overall grade A-C) + Passes in the Secondary Education Certificate examination at Grade 5 2 A Levels (passes A-C) + a number of subjects at Ordinary level, or equivalent |
MCAST diplomas/certificates Higher National Diploma |
Bachelor’s degree |
Bachelor’s degree Master of Arts Doctorate |
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Nederland |
Diploma VWO Diploma staatsexamen (2 diploma’s) Diploma staatsexamen voorbereidend wetenschappelijk onderwijs (Diploma staatsexamen VWO) Diploma staatsexamen hoger algemeen voortgezet onderwijs (Diploma staatsexamen HAVO) |
Kandidaatsexamen Associate degree (AD) |
Bachelor (WO) HBO bachelor degree Baccalaureus of „Ingenieur“ |
HBO/WO Master’s degree Doctoraal examen/Doctoraat |
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Österreich |
Matura/Reifeprüfung Reife- und Diplomprüfung Berufsreifeprüfung |
Kollegdiplom/ Akademiediplom |
Fachhochschuldiplom/ Bakkalaureus/Bakkalaurea |
Universitätsdiplom/ Fachhochschuldiplom/ Magister/Magistra Master Diplomprüfung, Diplom-Ingenieur Magisterprüfungszeugnis Rigorosenzeugnis Doktortitel |
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Polska |
Świadectwo dojrzałości Świadectwo ukończenia liceum ogólnokształcącego |
Dyplom ukończenia kolegium nauczycielskiego Świadectwo ukończenia szkoły policealnej |
Licencjat/Inżynier |
Magister/Magister inżynier Dyplom doktora |
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Portugal |
Diploma de Ensino Secundário/ Certificado de Habilitações do Ensino Secundário |
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Bacharel Licenciado |
Licenciado Mestre Doutorado |
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Republika Hrvatska |
Svjedodžba o državnoj maturi Svjedodžba o završnom ispitu |
Stručni pristupnik/pristupnica |
Baccalaureus/Baccalaurea (sveučilišni prvostupnik/prvostupnica) |
Baccalaureus/Baccalaurea (sveučilišni prvostupnik/prvostupnica) Stručni specijalist Magistar struke Magistar inženjer/magistrica inženjerka (mag. ing) Doktor struke Doktor umjetnosti |
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România |
Diplomă de bacalaureat |
Diplomă de absolvire (Colegiu universitar) învățământ preuniversitar |
Diplomă de licenţă |
Diplomă de licenţă Diplomă de inginer Diplomă de urbanist Diplomă de master Certificat de atestare (studii academice postuniversitare) Diplomă de doctor |
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Slovenija |
Maturitetno spričevalo (spričevalo o poklicni maturi) (spričevalo o zaključnem izpitu) |
Diploma višje strokovne šole |
Diploma o pridobljeni visoki strokovni izobrazbi |
Univerzitetna diploma/ magisterij/specializacija/doktorat |
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Slovensko |
Vysvedčenie o maturitnej skúške |
Absolventský diplom |
Diplom o ukončení bakalárskeho štúdia (Bakalár) |
Diplom o ukončení vysokoškolského štúdia Bakalár (Bc.) Magister Magister/Inžinier ArtD. |
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Suomi/Finland |
Ylioppilastutkinto tai peruskoulu + kolmen vuoden ammatillinen koulutus – Studentexamen eller grundskola + treårig yrkesinriktad utbildning (Betyg över avlagd yrkesexamen på andra stadiet) Todistus yhdistelmäopinnoista (Betyg över kombinationsstudier) |
Ammatillinen opistoasteen tutkinto — Yrkesexamen på institutnivå |
Kandidaatin tutkinto — Kandidatexamen/ Ammattikorkeakoulututkinto — Yrkeshögskoleexamen (min. 120 opintoviikkoa — studieveckor) |
Maisterin tutkinto — Magisterexamen / Ammattikorkeakoulututkinto — Yrkeshögskoleexamen (min. 160 opintoviikkoa — studieveckor) Tohtorin tutkinto (Doktorsexamen) joko 4 vuotta tai 2 vuotta lisensiaatin tutkinnon jälkeen — antingen 4 år eller 2 år efter licentiatexamen Lisensiaatti/Licentiat |
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Sverige |
Slutbetyg från gymnasieskolan (3-årig gymnasial utbildning) |
Högskoleexamen (80 poäng) Högskoleexamen, 2 år, 120 högskolepoäng Yrkeshögskoleexamen/ Kvalificerad yrkeshögskoleexamen, 1–3 år |
Kandidatexamen (akademisk examen omfattande minst 120 poäng, varav 60 poäng fördjupade studier i ett ämne + uppsats motsvarande 10 poäng) Meriter på grundnivå: Kandidatexamen, 3 år, 180 högskolepoäng (Bachelor) |
Magisterexamen (akademisk examen omfattande minst 160 poäng, varav 80 poäng fördjupade studier i ett ämne + uppsats motsvarande 20 poäng eller två uppsatser motsvarande 10 poäng vardera)
Meriter på avancerad nivå:
Meriter på forskarnivå:
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United Kingdom |
General Certificate of Education Advanced level — 2 passes or equivalent (grades A to E) BTEC National Diploma General National Vocational Qualification (GNVQ), advanced level Advanced Vocational Certificate of Education, A level (VCE A level) |
Higher National Diploma/Certificate (BTEC)/SCOTVEC Diploma of Higher Education (DipHE) National Vocational Qualifications (NVQ) Scottish Vocational Qualifications (SVQ) level 4 |
(Honours) Bachelor degree NB: Master’s degree in Scotland |
Honours Bachelor degree Master’s degree (MA, MB, MEng, MPhil, MSc) Doctorate |
Ende von ANHANG IV. Klicken Sie hier, um zum Haupttext zurückzukehren.