28.7.2017   

DE

Amtsblatt der Europäischen Union

C 244/5


AUFRUF ZUR EINREICHUNG VON VORSCHLÄGEN

GR/001/17

Unterstützung von Maßnahmen zur Sensibilisierung für den Wert von geistigem Eigentum und für die Schadwirkungen von Nachahmung und Produktpiraterie

(2017/C 244/04)

1.   Ziele und Beschreibung

Allgemeines Ziel des Aufrufs zur Einreichung von Vorschlägen ist es, für den Wert und den Nutzen von geistigem Eigentum und für die Schadwirkungen von Verletzungen von Rechten des geistigen Eigentums zu sensibilisieren.

Der Aufruf dient dazu, den Kenntnisstand zu verbessern und vorrangige Zielgruppen einzubinden, um die Achtung von geistigem Eigentum zu fördern und auf diese Weise letztlich eine Änderung des Verhaltens der Menschen im Hinblick auf die Reduzierung ihrer Einkäufe von nachgeahmten Waren und ihres Zugriffs auf digitale Inhalte aus illegalen Quellen zu bewirken.

Mit diesem Aufruf werden die folgenden spezifischen Ziele verfolgt:

1.

Verbesserung des Kenntnisstands über den Wert von geistigem Eigentum als ein Instrument, Kreativität, Innovation und Unternehmertum zu schützen, durch Bereitstellung konkreter und objektiver Informationen über geistiges Eigentum in diesem Zusammenhang und durch die Verbesserung des Kenntnisstands über Schadwirkungen von Verletzungen des geistigen Eigentums;

2.

Einbindung vorrangiger Zielgruppen zu diesen Themen, wobei entsprechende Möglichkeiten der Hebelwirkung genutzt werden sollten und insbesondere die Form beachtet werden sollte, die die Zielgruppen erwarten, wenn sie um Stellungnahme zu diesen Fragen ersucht werden, (d. h. nicht bevormundend, objektiv und neutral) mit dem Ziel, Verhalten zu ändern, das Interesse an Nachahmungen und Produktpiraterie zu verringern und/oder Möglichkeiten für Nachahmer und Produktpiraten zu begrenzen.

Die folgenden Ergebnisse werden erwartet:

Die EU-Bürger und insbesondere die vorrangigen Zielgruppen wie Schulkinder, die jüngere Generation und jüngere Bürger (im Alter von 15 bis 30 Jahren) sowie politische Entscheidungsträger und Multiplikatoren auf dem Gebiet von geistigem Eigentum und Fragen im Zusammenhang mit geistigem Eigentum wurden erreicht.

Die relevanten Einflussnehmer und Multiplikatoren, die die Zielgruppen im Rahmen eines klar vorgegebenen Verfahrens erreichen können, wurden eingebunden.

Die Nachhaltigkeit und Skalierbarkeit der Projektergebnisse und letztlich die Verhaltensänderung wurden sichergestellt.

2.   Förderfähige Antragsteller

Antragsteller, die im Sinne dieses Aufrufs zur Einreichung von Vorschlägen als förderfähig gelten, müssen die nachstehenden Voraussetzungen erfüllen.

Sie müssen eine öffentliche oder private juristische Person sein, z. B.:

eine Organisation, Vereinigung, Nichtregierungsorganisation ohne Erwerbszweck,

eine auf lokaler, regionaler oder nationaler Ebene tätige staatliche Stelle,

eine Hochschulstiftung,

ein Privatunternehmen;

sie müssen in einem der 28 Mitgliedstaaten eingetragen sein und einen Nachweis ihres Landes der Eintragung beibringen, aus dem hervorgeht, dass der Antragsteller seit mehr als zwei Jahren ordnungsgemäß niedergelassen und eingetragen ist.

Öffentliche Stellen, die Fördermittel oder Unterstützung des EUIPO aus anderen Finanzierungsmaßnahmen wie beispielsweise Kooperationsprogrammen beziehen, die dieselben Ziele wie der vorliegende Aufruf verfolgen, sind nicht förderfähig (z. B. nationale und regionale Behörden für geistiges Eigentum oder internationale Organisationen).

Im Falle einer Zusammenarbeit mit assoziierten Partnern, die sich an einem Vorschlag beteiligen, müssen die einzelnen Partner unabhängig von ihrer Rolle bei dem Projekt die für den Antragsteller selbst geltenden Kriterien für die Förderfähigkeit erfüllen und eine Absichtserklärung unterzeichnen.

Ein Antrag kann im Namen aller Beteiligten nur von einem Antragsteller, dem gesetzlichen Vertreter der beantragenden Organisation, koordiniert und eingereicht werden.

Natürliche Personen sind nicht antragsberechtigt.

3.   Förderfähige Maßnahmen

Die Höchstdauer (Förderungszeitraum) beträgt zwölf Monate ab dem Datum der Unterzeichnung der Finanzhilfevereinbarung. Eine Verlängerung um höchstens sechs weitere Monate könnte gewährt werden.

Die spezifischen Gebiete oder Themen, auf die sich die Maßnahmen beziehen müssen, sind geistiges Eigentum und Fragen im Zusammenhang mit Nachahmung und Produktpiraterie im Bereich der Rechte des geistigen Eigentums.

Die Maßnahmen müssen in einem oder mehreren EU-Mitgliedstaaten durchgeführt werden.

Es werden nur Maßnahmen berücksichtigt, die zu den drei nachstehenden Losen eingereicht werden und die vorgegebenen spezifischen Maßnahmenarten beachten. Eine Stelle kann Anträge zu den verschiedenen Losen einreichen und folglich in den folgenden einzelnen Losen einen Zuschuss zuerkannt bekommen.

 

Los 1: Kinder über Bildungsmaßnahmen für Schulen erreichen

 

Los 2: Die jüngere Generation und junge Bürger erreichen

 

Los 3: Politische Entscheidungsträger und Multiplikatoren über Konferenzen und Foren erreichen

Der Begünstigte muss zu Beginn der Maßnahme eine quantitative und qualitative Einschätzung der Ergebnisse vorlegen, um die Wirksamkeit der geplanten Ziele sicherzustellen. Der tatsächliche Wert wird zum Schluss vorgelegt.

Die folgenden Maßnahmenarten sind nicht förderfähig:

Projekte, die nur oder hauptsächlich Einzelförderungen für die Beteiligung an Workshops, Seminaren, Konferenzen und Kongressen oder sonstigen Veranstaltungen bzw. für Redebeiträge in diesen Veranstaltungen betreffen;

Projekte, die nur oder hauptsächlich Einzelförderungen für Studien oder Fortbildungen betreffen.

Beispiele für Maßnahmen, die im Rahmen dieses Aufrufs finanziert werden (nicht erschöpfende Aufzählung):

Für Lose 1 und 2:

Auf Medien und soziale Medien ausgerichtete Maßnahmen;

Erstellung und Verbreitung von audio-visuellem Material, Veröffentlichungen oder elektronischen Mitteilungen;

Organisation von Veranstaltungen, Messen, Ausstellungen oder Fortbildungsmaßnahmen;

Infotainment (informierende Unterhaltung in Form von Debatten, Jugendprogrammen, Ratespielen, Videospielen oder Musikprogrammen);

internetgestützte Tools, Maßnahmen, Lösungen.

Für Los 3:

Internationale Konferenzen mit EU-Bezug;

Foren;

Debatten.

Nähere Einzelheiten sind Abschnitt 6 der Leitlinien für Antragsteller zu entnehmen.

4.   Ausschlusskriterien

Die Antragsteller dürfen sich nicht in einer Situation befinden, aufgrund derer sie von der Teilnahme und/oder der Zuschlagserteilung gemäß der Haushaltsordnung für den Gesamthaushalt der Europäischen Union und den Durchführungsbestimmungen ausgeschlossen sind.

5.   Auswahlkriterien

Die Antragsteller müssen eine ehrenwörtliche Erklärung, ausgefüllt und unterschrieben, abgeben, die ihren Status als juristische Person belegt und aus der hervorgeht, dass sie über die finanzielle und operative Leistungsfähigkeit verfügen, die für die Durchführung der vorgeschlagenen Maßnahmen erforderlich ist.

Nähere Einzelheiten sind Abschnitt 10 der Leitlinien für Antragsteller zu entnehmen.

6.   Zuschlagskriterien

Bei den Zuschlagskriterien für die Bewertung eines Vorschlags wird auf der Grundlage der folgenden Gewichtung eine Punktzahl zwischen 1 und 100 vergeben.

 

Mindestpunktzahl

Höchstpunktzahl

1.

Relevanz und allgemeiner Nutzen des Projekts

25

35

2.

Reichweite und Auswirkungen

25

35

3.

Nachhaltigkeit und Methodik

14

20

4.

Kostenwirksamkeit

6

10

Insgesamt

70

100

Für eine Förderung kommen Vorschläge in Betracht, die

eine Gesamtpunktzahl von mindestens 70 erreichen,

und

bei den einzelnen Unterkriterien die Mindestpunktzahl erreichen.

Nähere Einzelheiten sind Abschnitt 11 der Leitlinien für Antragsteller zu entnehmen.

7.   Budget

Für die Kofinanzierung von Projekten im Rahmen des vorliegenden Aufrufs steht ein Gesamtbudget von 1 000 000 EUR zur Verfügung.

Der vorliegende Aufruf zur Einreichung von Vorschlägen hängt von der Verfügbarkeit der Mittel nach Annahme des Haushalts 2018 durch die Haushaltsbehörde des EUIPO ab.

Der Finanzbeitrag des EUIPO darf 80 % der vom Antragsteller eingereichten förderfähigen Gesamtkosten nicht übersteigen und muss einem Betrag zwischen den im Folgenden angegebenen Mindest- und Höchstbeträgen gemäß den drei verschiedenen verfügbaren Losen entsprechen:

Für Los 1: Kinder über Bildungsmaßnahmen für Schulen erreichen (verfügbares Budget: 400 000 EUR)

Mindestbetrag: 20 000 EUR

Höchstbetrag: 60 000 EUR

Für Los 2: Die jüngere Generation über Einflussnehmer und Multiplikatoren erreichen (verfügbares Budget: 400 000 EUR)

Mindestbetrag: 20 000 EUR

Höchstbetrag: 60 000 EUR

Für Los 3: Entscheidungsträger/politische Entscheidungsträger und Multiplikatoren über Konferenzen und Foren erreichen (verfügbares Budget: 200 000 EUR)

Mindestbetrag: 15 000 EUR

Höchstbetrag: 40 000 EUR

Das EUIPO behält sich das Recht vor, nicht alle verfügbaren Mittel zu verwenden.

8.   Frist für die Einreichung von Anträgen

Das Paket mit den Antragsunterlagen kann im Internet unter folgender Adresse abgerufen werden: https://euipo.europa.eu/ohimportal/en/grants

Anträge sind unter Verwendung des Online-Antragsformulars (E-Formulars) spätestens am 25. September 2017, 13.00 Uhr (Ortszeit), beim EUIPO einzureichen.

Ein anderes Verfahren für die Antragseinreichung ist nicht zulässig.

Antragsteller müssen sicherstellen, dass alle Unterlagen, die in dem E-Formular verlangt und aufgeführt sind, eingereicht werden.

Anträge, die nicht sämtliche vorgegebenen Anlagen enthalten und nicht vor Ablauf der Einreichungsfrist eingereicht werden, finden keine Berücksichtigung.

Nähere Einzelheiten sind Abschnitt 16 der Leitlinien für Antragsteller zu entnehmen.

9.   Ausführliche Informationen

Der vollständige Wortlaut der Leitlinien für Antragsteller kann im Internet unter folgender Adresse abgerufen werden: https://euipo.europa.eu/ohimportal/en/grants

Anträge müssen alle in den Leitlinien genannten Bedingungen erfüllen und unter Verwendung der bereitgestellten Formulare eingereicht werden.

10.   Kontaktadresse:

Weitere Informationen können unter der folgenden Mailbox erbeten werden: grants@euipo.europa.eu