3.7.2017   

DE

Amtsblatt der Europäischen Union

C 213/2


Zuteilung der Richter zu den Kammern

(2017/C 213/02)

Am 8. Juni 2017 hat die Vollversammlung des Gerichts nach dem Amtsantritt von Richter Mac Eochaidh auf Vorschlag des Präsidenten gemäß Artikel 13 Absatz 2 der Verfahrensordnung beschlossen, die Entscheidung über die Zuteilung der Richter zu den Kammern vom 21. September 2016 (1) für die Zeit vom 8. Juni 2017 bis zum 31. August 2019 zu ändern und die Richter wie folgt den Kammern zuzuteilen:

Erste erweiterte Kammer mit fünf Richtern:

Kammerpräsidentin Pelikánová, Richter Valančius, Nihoul, Svenningsen und Öberg.

Erste Kammer mit drei Richtern:

Kammerpräsidentin Pelikánová;

a)

Richter Nihoul und Svenningsen;

b)

Richter Valančius und Öberg.

Zweite erweiterte Kammer mit fünf Richtern:

Kammerpräsident Prek, Richter Buttigieg, Schalin und Berke, Richterin Costeira.

Zweite Kammer mit drei Richtern:

Kammerpräsident Prek;

a)

Richter Schalin und Richterin Costeira;

b)

Richter Buttigieg und Berke.

Dritte erweiterte Kammer mit fünf Richtern:

Kammerpräsident Frimodt Nielsen, Richter Kreuschitz und Forrester, Richterin Półtorak, Richter Perillo.

Dritte Kammer mit drei Richtern:

Kammerpräsident Frimodt Nielsen;

a)

Richter Forrester und Perillo;

b)

Richter Kreuschitz und Richterin Półtorak.

Vierte erweiterte Kammer mit fünf Richtern:

Kammerpräsident Kanninen, Richter Schwarcz, Iliopoulos und Calvo-Sotelo Ibáñez-Martín, Richterin Reine.

Vierte Kammer mit drei Richtern:

Kammerpräsident Kanninen;

a)

Richter Schwarcz und Iliopoulos;

b)

Richter Calvo-Sotelo Ibáñez-Martín und Richterin Reine.

Fünfte erweiterte Kammer mit fünf Richtern:

Kammerpräsident Gratsias, Richterin Labucka, Richter Dittrich, Ulloa Rubio und Xuereb.

Fünfte Kammer mit drei Richtern:

Kammerpräsident Gratsias;

a)

Richter Dittrich und Xuereb;

b)

Richterin Labucka und Richter Ulloa Rubio.

Sechste erweiterte Kammer mit fünf Richtern:

Kammerpräsident Berardis, Richter Papasavvas, Spielmann und Csehi, Richterin Spineanu-Matei.

Sechste Kammer mit drei Richtern:

Kammerpräsident Berardis;

a)

Richter Papasavvas und Richterin Spineanu-Matei;

b)

Richter Spielmann und Csehi.

Siebte erweiterte Kammer mit fünf Richtern:

Kammerpräsidentin Tomljenović, Richterin Kancheva, Richter Bieliūnas, Richterin Marcoulli, Richter Kornezov.

Siebte Kammer mit drei Richtern:

Kammerpräsidentin Tomljenović;

a)

Richter Bieliūnas und Kornezov;

b)

Richter Bieliūnas und Richterin Marcoulli;

c)

Richterin Marcoulli und Richter Kornezov.

Achte erweiterte Kammer mit fünf Richtern:

Kammerpräsident Collins, Richterin Kancheva, Richter Bieliūnas, Barents und Passer.

Achte Kammer mit drei Richtern:

Kammerpräsident Collins;

a)

Richter Barents und Passer;

b)

Richterin Kancheva und Richter Barents;

c)

Richterin Kancheva und Richter Passer.

Neunte erweiterte Kammer mit fünf Richtern:

Kammerpräsident Gervasoni, Richter Madise und da Silva Passos, Richterin Kowalik-Bańczyk, Richter Mac Eochaidh.

Neunte Kammer mit drei Richtern:

Kammerpräsident Gervasoni;

a)

Richter Madise und da Silva Passos;

b)

Richterin Kowalik-Bańczyk und Richter Mac Eochaidh.

Die zwei mit vier Richtern besetzten Kammern tagen mit einem fünften Richter, indem ein Richter (mit Ausnahme des Kammerpräsidenten) aus der anderen mit vier Richtern besetzten Kammer hinzugefügt wird, der gemäß der in Artikel 8 der Verfahrensordnung festgelegten Rangordnung für ein Jahr bestimmt wird. Die Siebte Kammer wird somit durch Hinzufügung eines Richters der Achten Kammer und die Achte Kammer durch Hinzufügung eines Richters der Siebten Kammer erweitert.


(1)  ABl. 2016, C 392, S. 2.