25.5.2017   

DE

Amtsblatt der Europäischen Union

C 167/9


Vorherige Anmeldung eines Zusammenschlusses

(Sache M.8489 — Cinven/Eurovita)

Für das vereinfachte Verfahren infrage kommender Fall

(Text von Bedeutung für den EWR)

(2017/C 167/08)

1.

Am 19. Mai 2017 ist die Anmeldung eines Zusammenschlusses nach Artikel 4 der Verordnung (EG) Nr. 139/2004 des Rates (1) bei der Kommission eingegangen. Danach ist Folgendes beabsichtigt: Das Unternehmen Ergo Previdenza S.p.A. („Ergo Previdenza“), ein Unternehmen, das in letzter Instanz von Fonds kontrolliert wird, die von Cinven Capital Management (V) General Partner Limited („Cinven“) verwaltet oder beraten werden, übernimmt im Sinne des Artikels 3 Absatz 1 Buchstabe b der Fusionskontrollverordnung die Kontrolle über Eurovita Assicurazioni S.p.A („Eurovita“).

2.

Die beteiligten Unternehmen sind in folgenden Geschäftsbereichen tätig:

—   Cinven: Private-Equity-Unternehmen, das eine Reihe von Portfoliogesellschaften in verschiedenen Wirtschaftszweigen, einschließlich Lebensversicherungen, in einer Reihe von Ländern kontrolliert.;

—   Eurovita: Im Lebensversicherungssektor tätiges Unternehmen, das Lebensversicherungen und Anlageprodukte ausschließlich in Italien anbietet.

3.

Die Kommission hat nach vorläufiger Prüfung festgestellt, dass das angemeldete Rechtsgeschäft unter die Fusionskontrollverordnung fallen könnte. Die endgültige Entscheidung zu diesem Punkt behält sie sich vor. Dieser Fall kommt für das vereinfachte Verfahren im Sinne der Bekanntmachung der Kommission über ein vereinfachtes Verfahren für bestimmte Zusammenschlüsse gemäß der Verordnung (EG) Nr. 139/2004 des Rates (2) infrage.

4.

Alle betroffenen Dritten können bei der Kommission zu diesem Vorhaben Stellung nehmen.

Die Stellungnahmen müssen bei der Kommission spätestens 10 Tage nach dieser Veröffentlichung eingehen. Sie können der Kommission unter Angabe des Aktenzeichens M.8489 — Cinven/Eurovita per Fax (+32 22964301), per E-Mail (COMP-MERGER-REGISTRY@ec.europa.eu) oder per Post an folgende Anschrift übermittelt werden:

Europäische Kommission

Generaldirektion Wettbewerb

Registratur Fusionskontrolle

1049 Bruxelles/Brussel

BELGIQUE/BELGIË


(1)  ABl. L 24 vom 29.1.2004, S. 1 („Fusionskontrollverordnung“).

(2)  ABl. C 366 vom 14.12.2013, S. 5.