28.3.2017   

DE

Amtsblatt der Europäischen Union

C 96/4


Vorherige Anmeldung eines Zusammenschlusses

(Sache M.8059 — Investindustrial/Black Diamond/Polynt/Reichhold)

(Text von Bedeutung für den EWR)

(2017/C 96/05)

1.

Am 17. März 2017 ist die Anmeldung eines Zusammenschlusses nach Artikel 4 der Verordnung (EG) Nr. 139/2004 des Rates (1) bei der Kommission eingegangen. Danach ist Folgendes beabsichtigt: Über Global Chemicals S.à.r.l mit Investindustrial verbundene Fonds („Investindustrial“, Luxemburg) und mit Black Diamond Capital Management L.L.C. („Black Diamond“, USA) verbundene Fonds übernehmen im Sinne des Artikels 3 Absatz 1 Buchstabe b der Fusionskontrollverordnung durch Erwerb von Anteilen die gemeinsame Kontrolle über den Polynt-Konzern („Polynt“, Italien) und die Reichhold-Gruppe („Reichhold“, USA). Eine Anmeldung dieses Zusammenschlusses war bereits am 26. Oktober 2016 bei der Kommission eingegangen, wurde jedoch am 24. November 2016 zurückgenommen.

2.

Die beteiligten Unternehmen sind in folgenden Geschäftsbereichen tätig:

—   Polynt: Entwicklung, Herstellung und Vertrieb von Spezialchemikalien und Sonderchemikalien. Polynts Kerntätigkeit besteht in der Herstellung von ungesättigten Polyesterharzen, chemischen Zwischenprodukten (Anhydriden), zugehörigen Grundstoffen (Weichmachern) und Spezialchemikalien (Duroplastverbindungen);

—   Reichhold: Herstellung und Auslieferung von Harzen für Verbundwerkstoffe und Beschichtungen;

—   Investindustrial: Holdinggesellschaft, die Beteiligungen an anderen Unternehmen erwirbt und verwaltet;

—   Black Diamond: Anlageberatungsgesellschaft mit vier Schwerpunktbereichen: i) Kontrolle von ausfallgefährdeten Vermögenswerten/privaten Beteiligungsfonds, ii) Hedgefonds, iii) Mezzanine-Fonds und durch ein Darlehensportfolio gesicherte Wertpapiere und iv) andere strukturierte Anlageinstrumente.

3.

Die Kommission hat nach vorläufiger Prüfung festgestellt, dass das angemeldete Rechtsgeschäft unter die Fusionskontrollverordnung fallen könnte. Die endgültige Entscheidung zu diesem Punkt behält sie sich vor.

4.

Alle betroffenen Dritten können bei der Kommission zu diesem Vorhaben Stellung nehmen.

Die Stellungnahmen müssen bei der Kommission spätestens 10 Tage nach dieser Veröffentlichung eingehen. Sie können der Kommission unter Angabe des Aktenzeichens M.8059 — Investindustrial/Black Diamond/Polynt/Reichhold per Fax (+32 22964301), per E-Mail (COMP-MERGER-REGISTRY@ec.europa.eu) oder per Post an folgende Anschrift übermittelt werden:

Europäische Kommission

Generaldirektion Wettbewerb

Registratur Fusionskontrolle

1049 Bruxelles/Brussel

BELGIQUE/BELGIË


(1)  ABl. L 24 vom 29.1.2004, S. 1 („Fusionskontrollverordnung“).