8.2.2017   

DE

Amtsblatt der Europäischen Union

C 41/16


Vorherige Anmeldung eines Zusammenschlusses

(Sache M.8318 — Samsung Electronics/Harman International Industries)

Für das vereinfachte Verfahren infrage kommender Fall

(Text von Bedeutung für den EWR)

(2017/C 41/07)

1.

Am 31. Januar 2017 ist die Anmeldung eines Zusammenschlusses nach Artikel 4 der Verordnung (EG) Nr. 139/2004 des Rates (1) bei der Europäischen Kommission eingegangen. Danach ist Folgendes beabsichtigt: Das Unternehmen Samsung Electronics Co., Ltd („Samsung“, Südkorea) erwirbt im Sinne von Artikel 3 Absatz 1 Buchstabe b der Fusionskontrollverordnung durch Kauf von Anteilen die Kontrolle über die Gesamtheit des Unternehmens Harman International Industries, Incorporated („Harman“, Vereinigte Staaten).

2.

Die beteiligten Unternehmen sind in folgenden Geschäftsbereichen tätig:

Samsung ist ein weltweit tätiges Unternehmen, dessen Geschäftstätigkeit in drei Sparten unterteilt ist: i) Unterhaltungselektronik, ii) Informationstechnologie und Mobilkommunikation und iii) Gerätelösungen.

Harman ist ein weltweit tätiges Unternehmen, das Gesamtprodukte und -lösungen für Autohersteller, Verbraucher und Unternehmen anbietet und in vier Sparten unterteilt ist: i) vernetzte Fahzeuge, ii) Lifestyle-Audiotechnologie, iii) Unternehmenslösungen und iv) vernetzte Dienstleistungen.

3.

Die Kommission hat nach vorläufiger Prüfung festgestellt, dass das angemeldete Rechtsgeschäft unter die Fusionskontrollverordnung fallen könnte. Die endgültige Entscheidung zu diesem Punkt behält sie sich vor. Dieser Fall kommt für das vereinfachte Verfahren im Sinne der Bekanntmachung der Kommission über ein vereinfachtes Verfahren für bestimmte Zusammenschlüsse gemäß der Verordnung (EG) Nr. 139/2004 des Rates (2) infrage.

4.

Alle betroffenen Dritten können bei der Kommission zu diesem Vorhaben Stellung nehmen.

Die Stellungnahmen müssen bei der Kommission spätestens 10 Tage nach dieser Veröffentlichung eingehen. Sie können bei der Kommission unter Angabe des Aktenzeichens M.8318 — Samsung Electronics/Harman International Industries per Fax (+32 22964301), per E-Mail (COMP-MERGER-REGISTRY@ec.europa.eu) oder per Post an folgende Anschrift übermittelt werden:

Europäische Kommission

Generaldirektion Wettbewerb

Registratur Fusionskontrolle

1049 Bruxelles/Brussel

BELGIQUE/BELGIË


(1)  ABl. L 24 vom 29.1.2004, S. 1 („Fusionskontrollverordnung“).

(2)  ABl. C 366 vom 14.12.2013, S. 5.