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22.11.2016 |
DE |
Amtsblatt der Europäischen Union |
C 429/6 |
Vorherige Anmeldung eines Zusammenschlusses
(Sache M.8289 — Engie/Omnes Capital/Prédica/Maïa Eolis)
(Text von Bedeutung für den EWR)
(2016/C 429/05)
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1. |
Am 11. November 2016 ist die Anmeldung eines Zusammenschlusses nach Artikel 4 der Verordnung (EG) Nr. 139/2004 des Rates (1) bei der Kommission eingegangen. Danach ist Folgendes beabsichtigt: Die Unternehmen Engie S.A. („Engie“, Frankreich), Omnes Capital (Frankreich) und Prédica Prévoyance Dialogue du Crédit Agricole S.A. („Prédica“, Frankreich) übernehmen im Sinne des Artikels 3 Absatz 1 Buchstabe b der Fueionskontrollverordnung durch Erwerb von Anteilen die gemeinsame Kontrolle über die in Betrieb befindlichen Windparks des Unternehmens Maïa Eolis (Frankreich) (im Folgenden „geplanter Zusammenschluss“). Engie, Omnes Capital, Prédica und Maïa Eolis werden im Folgenden zusammen „beteiligte Unternehmen“ genannt. |
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2. |
Die beteiligten Unternehmen sind in folgenden Geschäftsbereichen tätig:
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3. |
Die Kommission hat nach vorläufiger Prüfung festgestellt, dass das angemeldete Rechtsgeschäft unter die Fusionskontrollverordnung fallen könnte. Die endgültige Entscheidung zu diesem Punkt behält sie sich vor. Dieser Fall kommt für das vereinfachte Verfahren im Sinne der Bekanntmachung der Kommission über ein vereinfachtes Verfahren für bestimmte Zusammenschlüsse gemäß der Verordnung (EG) Nr. 139/2004 des Rates (2) in Frage. |
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4. |
Alle betroffenen Dritten können bei der Kommission zu diesem Vorhaben Stellung nehmen. Die Stellungnahmen müssen bei der Kommission spätestens 10 Tage nach dieser Veröffentlichung eingehen. Sie können der Kommission unter Angabe des Aktenzeichens M.8289 — Engie/Omnes Capital/Prédica/Maïa Eolis per Fax (+32 22964301), per E-Mail (COMP-MERGER-REGISTRY@ec.europa.eu) oder per Post an folgende Anschrift übermittelt werden:
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(1) ABl. L 24 vom 29.1.2004, S. 1 („Fusionskontrollverordnung“).
(2) ABl. C 366 vom 14.12.2013, S. 5.