22.11.2016   

DE

Amtsblatt der Europäischen Union

C 429/6


Vorherige Anmeldung eines Zusammenschlusses

(Sache M.8289 — Engie/Omnes Capital/Prédica/Maïa Eolis)

(Text von Bedeutung für den EWR)

(2016/C 429/05)

1.

Am 11. November 2016 ist die Anmeldung eines Zusammenschlusses nach Artikel 4 der Verordnung (EG) Nr. 139/2004 des Rates (1) bei der Kommission eingegangen. Danach ist Folgendes beabsichtigt: Die Unternehmen Engie S.A. („Engie“, Frankreich), Omnes Capital (Frankreich) und Prédica Prévoyance Dialogue du Crédit Agricole S.A. („Prédica“, Frankreich) übernehmen im Sinne des Artikels 3 Absatz 1 Buchstabe b der Fueionskontrollverordnung durch Erwerb von Anteilen die gemeinsame Kontrolle über die in Betrieb befindlichen Windparks des Unternehmens Maïa Eolis (Frankreich) (im Folgenden „geplanter Zusammenschluss“). Engie, Omnes Capital, Prédica und Maïa Eolis werden im Folgenden zusammen „beteiligte Unternehmen“ genannt.

2.

Die beteiligten Unternehmen sind in folgenden Geschäftsbereichen tätig:

Engie ist ein in den Bereichen Gas, Elektrizität und Energiedienstleistungen tätiges Industrieunternehmen, das in der gesamten Energiewertschöpfungskette präsent ist.

Omnes Capital ist eine unabhängige französische Vermögensverwaltungsgesellschaft, die Finanzbeteiligungen von Investoren sammelt und in verschiedenen Private-Equity-Branchen tätig ist, insbesondere im Bereich der erneuerbaren Energien. Omnes Capital verwaltet mehrere Investmentfonds, von denen einige Beteiligungen an im Energiesektor tätigen Unternehmen halten.

Prédica ist eine 100 %ige Tochtergesellschaft des im Versicherungssektor tätigen Unternehmens Crédit Agricole S.A.

Maïa Eolis ist im Bereich der Erzeugung von Strom in französischen Windparks tätig. Im Eigentum des Unternehmens stehen mehrere Zweckgesellschaften, von denen einige in Betrieb befindliche Windparks, andere in Entwicklung befindliche Windparks und wieder andere sowohl in Betrieb befindliche als auch in der Entwicklung befindliche Windparks umfassen. Der geplante Zusammenschluss betrifft lediglich die in Betrieb befindlichen Windparks von Maïa Eolis.

3.

Die Kommission hat nach vorläufiger Prüfung festgestellt, dass das angemeldete Rechtsgeschäft unter die Fusionskontrollverordnung fallen könnte. Die endgültige Entscheidung zu diesem Punkt behält sie sich vor. Dieser Fall kommt für das vereinfachte Verfahren im Sinne der Bekanntmachung der Kommission über ein vereinfachtes Verfahren für bestimmte Zusammenschlüsse gemäß der Verordnung (EG) Nr. 139/2004 des Rates (2) in Frage.

4.

Alle betroffenen Dritten können bei der Kommission zu diesem Vorhaben Stellung nehmen.

Die Stellungnahmen müssen bei der Kommission spätestens 10 Tage nach dieser Veröffentlichung eingehen. Sie können der Kommission unter Angabe des Aktenzeichens M.8289 — Engie/Omnes Capital/Prédica/Maïa Eolis per Fax (+32 22964301), per E-Mail (COMP-MERGER-REGISTRY@ec.europa.eu) oder per Post an folgende Anschrift übermittelt werden:

Europäische Kommission

Generaldirektion Wettbewerb

Registratur Fusionskontrolle

1049 Bruxelles/Brussel

BELGIQUE/BELGIË


(1)  ABl. L 24 vom 29.1.2004, S. 1 („Fusionskontrollverordnung“).

(2)  ABl. C 366 vom 14.12.2013, S. 5.