18.11.2016   

DE

Amtsblatt der Europäischen Union

C 424/10


Vorherige Anmeldung eines Zusammenschlusses

(Sache M.8295 — AXA/ATP/Target)

Für das vereinfachte Verfahren infrage kommender Fall

(Text von Bedeutung für den EWR)

(2016/C 424/04)

1.

Am 8. November 2016 ist die Anmeldung eines Zusammenschlusses nach Artikel 4 der Verordnung (EG) Nr. 139/2004 des Rates (1) bei der Kommission eingegangen. Danach ist Folgendes beabsichtigt: Die Unternehmen AXA S.A. („AXA“, Frankreich) und Arbejdsmarkedets Tillægspension („ATP“, Dänemark) übernehmen im Sinne des Artikels 3 Absatz 1 Buchstabe b der Fusionskontrollverordnung durch Erwerb von Anteilen an einem neu gegründeten Gemeinschaftsunternehmen indirekt die gemeinsame Kontrolle über ein in den Niederlanden im Bau befindliches Gebäude, das hauptsächlich als Hotel genutzt werden wird.

2.

Die beteiligten Unternehmen sind in folgenden Geschäftsbereichen tätig:

AXA ist eine weltweit tätige Versicherungsgruppe mit Sitz in Paris. Die Gruppenunternehmen von AXA sind in den Bereichen Lebens-, Kranken- und andere Arten von Versicherungen sowie Anlageverwaltung tätig.

ATP ist ein dänischer öffentlicher Pensionsfonds, der von der dänischen Finanzaufsichtsbehörde beaufsichtigt wird. Das Unternehmen verwaltet verschiedene Vorsorge- und Sozialversicherungssysteme.

3.

Die Kommission hat nach vorläufiger Prüfung festgestellt, dass das angemeldete Rechtsgeschäft unter die Fusionskontrollverordnung fallen könnte. Die endgültige Entscheidung zu diesem Punkt behält sie sich vor. Dieser Fall kommt für das vereinfachte Verfahren im Sinne der Bekanntmachung der Kommission über ein vereinfachtes Verfahren für bestimmte Zusammenschlüsse gemäß der Verordnung (EG) Nr. 139/2004 des Rates (2) infrage.

4.

Alle betroffenen Dritten können bei der Kommission zu diesem Vorhaben Stellung nehmen.

Die Stellungnahmen müssen bei der Kommission spätestens 10 Tage nach dieser Veröffentlichung eingehen. Sie können der Kommission unter Angabe des Aktenzeichens M.8295 — AXA/ATP/Target per Fax (+32 22964301), per E-Mail (COMP-MERGER-REGISTRY@ec.europa.eu) oder per Post an folgende Anschrift übermittelt werden:

Europäische Kommission

Generaldirektion Wettbewerb

Registratur Fusionskontrolle

1049 Bruxelles/Brussel

BELGIQUE/BELGIË


(1)  ABl. L 24 vom 29.1.2004, S. 1 („Fusionskontrollverordnung“).

(2)  ABl. C 366 vom 14.12.2013, S. 5.