12.11.2016   

DE

Amtsblatt der Europäischen Union

C 418/4


Vorherige Anmeldung eines Zusammenschlusses

(Sache M.8264 — Michelin/Limagrain/Exotic Systems)

Für das vereinfachte Verfahren infrage kommender Fall

(Text von Bedeutung für den EWR)

(2016/C 418/04)

1.

Am 4. November 2016 ist die Anmeldung eines Zusammenschlusses nach Artikel 4 der Verordnung (EG) Nr. 139/2004 des Rates (1) bei der Kommission eingegangen. Danach ist Folgendes beabsichtigt: Das Unternehmen Compagnie Générale des Etablissements Michelin („CGEM“, Frankreich) übernimmt mittels seiner 100 %igen Tochtergesellschaft Spika und die Limagrain-Gruppe („Limagrain“, Frankreich) mittels ihrer Tochtergesellschaft Vilmorin & Cie im Sinne des Artikels 3 Absatz 1 Buchstabe b der Fusionskontrollverordnung durch Erwerb von Anteilen die gemeinsame Kontrolle über Exotic Systems (Frankreich).

2.

Die beteiligten Unternehmen sind in folgenden Geschäftsbereichen tätig:

Bei CGEM handelt es sich um die Holdinggesellschaft der Michelin-Gruppe. Bei Michelin handelt es sich um eine französische Gruppe, die Reifen für Pkw, Kleinlastwagen, Lkw, Landmaschinen, Erdbaugeräte, Motorroller, Scooter, Fahrräder, Luftfahrzeuge, U-Bahnen und Straßenbahnen herstellt. Michelin ist im Bereich der Herstellung und des Vertriebs von Reifen über den Einzelhandel und über Online-Netze tätig.

Limagrain ist ein internationaler Agrarkonzern, der sich auf Feldfrucht- und Gemüsesaatgut sowie Getreideerzeugnisse spezialisiert hat. Vilmorin & Cie wird von Limagrain kontrolliert und ist für Forschung, Zucht, Produktion und den Verkauf von Saatgut an den gewerblichen Sektor verantwortlich.

Bei Exotic Systems handelt es sich um ein französisches Ingenieur-Beratungsbüro, das auf die Konzeption und Herstellung von vernetzten Geräten spezialisiert ist.

3.

Die Kommission hat nach vorläufiger Prüfung festgestellt, dass das angemeldete Rechtsgeschäft unter die Fusionskontrollverordnung fallen könnte. Die endgültige Entscheidung zu diesem Punkt behält sie sich vor. Dieser Fall kommt für das vereinfachte Verfahren im Sinne der Bekanntmachung der Kommission über ein vereinfachtes Verfahren für bestimmte Zusammenschlüsse gemäß der Verordnung (EG) Nr. 139/2004 des Rates (2) infrage.

4.

Alle betroffenen Dritten können bei der Kommission zu diesem Vorhaben Stellung nehmen.

Die Stellungnahmen müssen bei der Kommission spätestens 10 Tage nach dieser Veröffentlichung eingehen. Sie können der Kommission unter Angabe des Aktenzeichens M.8264 — Michelin/Limagrain/Exotic Systems per Fax (+32 22964301), per E-Mail (COMP-MERGER-REGISTRY@ec.europa.eu) oder per Post an folgende Anschrift übermittelt werden:

Europäische Kommission

Generaldirektion Wettbewerb

Registratur Fusionskontrolle

1049 Bruxelles/Brussel

BELGIQUE/BELGIË


(1)  ABl. L 24 vom 29.1.2004, S. 1 („Fusionskontrollverordnung“).

(2)  ABl. C 366 vom 14.12.2013, S. 5.