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20.10.2016 |
DE |
Amtsblatt der Europäischen Union |
C 386/14 |
AUFFORDERUNG ZUR EINREICHUNG VON VORSCHLÄGEN 2017 — EAC/A03/2016
Programm Erasmus+
(2016/C 386/09)
1. Einleitung und Beschreibung der Ziele
Grundlage für diese Aufforderung zur Einreichung von Vorschlägen sind die Verordnung (EU) Nr. 1288/2013 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 11. Dezember 2013 zur Einrichtung von „Erasmus+“, dem Programm der Union für allgemeine und berufliche Bildung, Jugend und Sport, sowie die Jahresarbeitsprogramme 2016 und 2017 für Erasmus+. Das Programm Erasmus+ erstreckt sich auf den Zeitraum 2014-2020. Die allgemeinen und spezifischen Ziele des Programms sind in den Artikeln 4, 5, 11 und 16 der Verordnung beschrieben.
2. Maßnahmen
Diese Aufforderung betrifft folgende Maßnahmen des Programms Erasmus+:
Leitaktion 1 — Lernmobilität von Einzelpersonen
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Mobilität von Einzelpersonen in den Bereichen allgemeine und berufliche Bildung sowie Jugend |
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Strategische EFD-Projekte |
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Großveranstaltungen Europäischer Freiwilligendienst |
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Gemeinsame Masterabschlüsse im Rahmen von Erasmus Mundus |
Leitaktion 2 — Zusammenarbeit zur Förderung von Innovation und zum Austausch von bewährten Verfahren
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Strategische Partnerschaften in den Bereichen allgemeine und berufliche Bildung sowie Jugend |
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Wissensallianzen |
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Kapazitätsaufbau im Bereich Hochschulbildung |
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Kapazitätsaufbau im Bereich Jugend |
Leitaktion 3 — Unterstützung politischer Reformen
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Strukturierter Dialog: Treffen von jungen Menschen und Entscheidungsträgern des Bereichs Jugend |
Jean-Monnet-Aktivitäten
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Jean-Monnet-Lehrstühle |
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Jean-Monnet-Module |
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Jean-Monnet-Spitzenforschungszentren |
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Jean-Monnet-Förderung von Vereinigungen |
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Jean-Monnet-Netze |
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Jean-Monnet-Projekte |
Sport
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Kooperationspartnerschaften |
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Kleine Kooperationspartnerschaften |
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Gemeinnützige europäische Sportveranstaltungen |
3. Förderfähigkeit
Alle öffentlichen und privaten Einrichtungen, die in den Bereichen allgemeine und berufliche Bildung, Jugend und Sport tätig sind, können im Rahmen des Programms Erasmus+ Finanzierungsanträge stellen. Auch Gruppen junger Menschen, die in der Jugendarbeit, aber nicht unbedingt im Rahmen einer Jugendorganisation tätig sind, können Mittel für die Lernmobilität von jungen Menschen und Jugendbetreuern sowie für strategische Partnerschaften im Bereich Jugend beantragen.
Die folgenden Programmländer können in vollem Umfang an allen Maßnahmen des Programms Erasmus+ teilnehmen (1):
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die 28 Mitgliedstaaten der Europäischen Union, |
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die EFTA-/EWR-Länder: Island, Liechtenstein und Norwegen, |
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die EU-Kandidatenländer: Türkei und die ehemalige jugoslawische Republik Mazedonien. |
Bestimmte Maßnahmen des Programms Erasmus+ stehen zudem Organisationen aus Partnerländern offen.
Nähere Angaben zu den Teilnahmemodalitäten sind dem Erasmus+-Programmleitfaden zu entnehmen.
4. Budget und Projektlaufzeit
Das für diese Aufforderung vorgesehene Gesamtbudget beträgt rund 2 157,1 Mio. EUR:
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Allgemeine und berufliche Bildung |
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1 905,4 Mio. EUR (2) |
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Jugend |
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209,1 Mio. EUR |
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Jean Monnet |
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10,8 Mio. EUR |
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Sport |
: |
31,8 Mio. EUR |
Der für die Aufforderung zur Einreichung von Vorschlägen vorgesehene Gesamtetat und seine Aufteilung sind vorläufig und können durch eine Änderung der Jahresarbeitsprogramme für Erasmus+ geändert werden. Potenzielle Antragstellerinnen und Antragsteller werden gebeten, die Jahresarbeitsprogramme für Erasmus+ und ihre Änderungen regelmäßig aufzurufen
http://ec.europa.eu/dgs/education_culture/more_info/awp/index_en.htm,
um zu sehen, wie viele Mittel für die einzelnen von der Aufforderung betroffenen Maßnahmen zur Verfügung stehen.
Die Höhe der gewährten Finanzhilfen und die Laufzeit der Projekte variieren; maßgeblich sind Faktoren wie die Art des Projekts und die Anzahl der beteiligten Partner.
5. Frist für die Einreichung von Anträgen
Alle unten angegebenen Fristen enden um 12.00 Uhr (mittags) Brüsseler Ortszeit.
Leitaktion 1:
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Mobilität von Einzelpersonen im Bereich allgemeine und berufliche Bildung |
2. Februar 2017 |
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Mobilität von Einzelpersonen im Bereich Jugend |
2. Februar 2017 |
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Mobilität von Einzelpersonen im Bereich Jugend |
26. April 2017 |
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Mobilität von Einzelpersonen im Bereich Jugend |
4. Oktober 2017 |
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Strategische EFD-Projekte |
26. April 2017 |
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Großveranstaltungen Europäischer Freiwilligendienst |
5. April 2017 |
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Gemeinsame Masterabschlüsse im Rahmen von Erasmus Mundus |
16. Februar 2017 |
Leitaktion 2:
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Strategische Partnerschaften in den Bereichen allgemeine und berufliche Bildung |
29. März 2017 |
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Strategische Partnerschaften im Bereich Jugend |
2. Februar 2017 |
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Strategische Partnerschaften im Bereich Jugend |
26. April 2017 |
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Strategische Partnerschaften im Bereich Jugend |
4. Oktober 2017 |
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Wissensallianzen |
28. Februar 2017 |
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Kapazitätsaufbau im Bereich Hochschulbildung |
9. Februar 2017 |
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Kapazitätsaufbau im Bereich Jugend |
8. März 2017 |
Leitaktion 3:
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Treffen von jungen Menschen und Entscheidungsträgern des Bereichs Jugend |
2. Februar 2017 |
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26. April 2017 |
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4. Oktober 2017 |
Aktion Jean Monnet
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Lehrstühle, Module, Spitzenforschungszentren, Unterstützung von Vereinen, Netze, Projekte |
23. Februar 2017 |
Sport
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Kooperationspartnerschaften |
6. April 2017 |
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Kleine Kooperationspartnerschaften |
6. April 2017 |
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Gemeinnützige europäische Sportveranstaltungen |
6. April 2017 |
Nähere Angaben zur Einreichung der Anträge sind dem Programmleitfaden zu entnehmen.
6. Ausführliche Informationen
Die genauen Bestimmungen für diese Aufforderung zur Einreichung von Vorschlägen, einschließlich der Prioritäten, sind dem Programmleitfaden zu entnehmen, abrufbar unter: http://ec.europa.eu/programmes/erasmus-plus/resources_de
Der Programmleitfaden ist fester Bestandteil dieser Aufforderung, und die darin enthaltenen Teilnahme- und Finanzierungsbestimmungen sind uneingeschränkt auf diese Aufforderung anwendbar.
(1) Für Jean-Monnet-Aktivitäten können sich Einrichtungen aus der ganzen Welt bewerben.
(2) Dieser Betrag umfasst die Mittel für die Internationale Dimension der Hochschulbildung (insgesamt 301,6 Mio. EUR).