20.10.2016   

DE

Amtsblatt der Europäischen Union

C 386/14


AUFFORDERUNG ZUR EINREICHUNG VON VORSCHLÄGEN 2017 — EAC/A03/2016

Programm Erasmus+

(2016/C 386/09)

1.   Einleitung und Beschreibung der Ziele

Grundlage für diese Aufforderung zur Einreichung von Vorschlägen sind die Verordnung (EU) Nr. 1288/2013 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 11. Dezember 2013 zur Einrichtung von „Erasmus+“, dem Programm der Union für allgemeine und berufliche Bildung, Jugend und Sport, sowie die Jahresarbeitsprogramme 2016 und 2017 für Erasmus+. Das Programm Erasmus+ erstreckt sich auf den Zeitraum 2014-2020. Die allgemeinen und spezifischen Ziele des Programms sind in den Artikeln 4, 5, 11 und 16 der Verordnung beschrieben.

2.   Maßnahmen

Diese Aufforderung betrifft folgende Maßnahmen des Programms Erasmus+:

Leitaktion 1 — Lernmobilität von Einzelpersonen

Mobilität von Einzelpersonen in den Bereichen allgemeine und berufliche Bildung sowie Jugend

Strategische EFD-Projekte

Großveranstaltungen Europäischer Freiwilligendienst

Gemeinsame Masterabschlüsse im Rahmen von Erasmus Mundus

Leitaktion 2 — Zusammenarbeit zur Förderung von Innovation und zum Austausch von bewährten Verfahren

Strategische Partnerschaften in den Bereichen allgemeine und berufliche Bildung sowie Jugend

Wissensallianzen

Kapazitätsaufbau im Bereich Hochschulbildung

Kapazitätsaufbau im Bereich Jugend

Leitaktion 3 — Unterstützung politischer Reformen

Strukturierter Dialog: Treffen von jungen Menschen und Entscheidungsträgern des Bereichs Jugend

Jean-Monnet-Aktivitäten

Jean-Monnet-Lehrstühle

Jean-Monnet-Module

Jean-Monnet-Spitzenforschungszentren

Jean-Monnet-Förderung von Vereinigungen

Jean-Monnet-Netze

Jean-Monnet-Projekte

Sport

Kooperationspartnerschaften

Kleine Kooperationspartnerschaften

Gemeinnützige europäische Sportveranstaltungen

3.   Förderfähigkeit

Alle öffentlichen und privaten Einrichtungen, die in den Bereichen allgemeine und berufliche Bildung, Jugend und Sport tätig sind, können im Rahmen des Programms Erasmus+ Finanzierungsanträge stellen. Auch Gruppen junger Menschen, die in der Jugendarbeit, aber nicht unbedingt im Rahmen einer Jugendorganisation tätig sind, können Mittel für die Lernmobilität von jungen Menschen und Jugendbetreuern sowie für strategische Partnerschaften im Bereich Jugend beantragen.

Die folgenden Programmländer können in vollem Umfang an allen Maßnahmen des Programms Erasmus+ teilnehmen (1):

die 28 Mitgliedstaaten der Europäischen Union,

die EFTA-/EWR-Länder: Island, Liechtenstein und Norwegen,

die EU-Kandidatenländer: Türkei und die ehemalige jugoslawische Republik Mazedonien.

Bestimmte Maßnahmen des Programms Erasmus+ stehen zudem Organisationen aus Partnerländern offen.

Nähere Angaben zu den Teilnahmemodalitäten sind dem Erasmus+-Programmleitfaden zu entnehmen.

4.   Budget und Projektlaufzeit

Das für diese Aufforderung vorgesehene Gesamtbudget beträgt rund 2 157,1 Mio. EUR:

Allgemeine und berufliche Bildung

:

1 905,4 Mio. EUR (2)

Jugend

:

209,1 Mio. EUR

Jean Monnet

:

10,8 Mio. EUR

Sport

:

31,8 Mio. EUR

Der für die Aufforderung zur Einreichung von Vorschlägen vorgesehene Gesamtetat und seine Aufteilung sind vorläufig und können durch eine Änderung der Jahresarbeitsprogramme für Erasmus+ geändert werden. Potenzielle Antragstellerinnen und Antragsteller werden gebeten, die Jahresarbeitsprogramme für Erasmus+ und ihre Änderungen regelmäßig aufzurufen

http://ec.europa.eu/dgs/education_culture/more_info/awp/index_en.htm,

um zu sehen, wie viele Mittel für die einzelnen von der Aufforderung betroffenen Maßnahmen zur Verfügung stehen.

Die Höhe der gewährten Finanzhilfen und die Laufzeit der Projekte variieren; maßgeblich sind Faktoren wie die Art des Projekts und die Anzahl der beteiligten Partner.

5.   Frist für die Einreichung von Anträgen

Alle unten angegebenen Fristen enden um 12.00 Uhr (mittags) Brüsseler Ortszeit.

Leitaktion 1:

Mobilität von Einzelpersonen im Bereich allgemeine und berufliche Bildung

2. Februar 2017

Mobilität von Einzelpersonen im Bereich Jugend

2. Februar 2017

Mobilität von Einzelpersonen im Bereich Jugend

26. April 2017

Mobilität von Einzelpersonen im Bereich Jugend

4. Oktober 2017

Strategische EFD-Projekte

26. April 2017

Großveranstaltungen Europäischer Freiwilligendienst

5. April 2017

Gemeinsame Masterabschlüsse im Rahmen von Erasmus Mundus

16. Februar 2017

Leitaktion 2:

Strategische Partnerschaften in den Bereichen allgemeine und berufliche Bildung

29. März 2017

Strategische Partnerschaften im Bereich Jugend

2. Februar 2017

Strategische Partnerschaften im Bereich Jugend

26. April 2017

Strategische Partnerschaften im Bereich Jugend

4. Oktober 2017

Wissensallianzen

28. Februar 2017

Kapazitätsaufbau im Bereich Hochschulbildung

9. Februar 2017

Kapazitätsaufbau im Bereich Jugend

8. März 2017

Leitaktion 3:

Treffen von jungen Menschen und Entscheidungsträgern des Bereichs Jugend

2. Februar 2017

 

26. April 2017

 

4. Oktober 2017

Aktion Jean Monnet

Lehrstühle, Module, Spitzenforschungszentren, Unterstützung von Vereinen, Netze, Projekte

23. Februar 2017

Sport

Kooperationspartnerschaften

6. April 2017

Kleine Kooperationspartnerschaften

6. April 2017

Gemeinnützige europäische Sportveranstaltungen

6. April 2017

Nähere Angaben zur Einreichung der Anträge sind dem Programmleitfaden zu entnehmen.

6.   Ausführliche Informationen

Die genauen Bestimmungen für diese Aufforderung zur Einreichung von Vorschlägen, einschließlich der Prioritäten, sind dem Programmleitfaden zu entnehmen, abrufbar unter: http://ec.europa.eu/programmes/erasmus-plus/resources_de

Der Programmleitfaden ist fester Bestandteil dieser Aufforderung, und die darin enthaltenen Teilnahme- und Finanzierungsbestimmungen sind uneingeschränkt auf diese Aufforderung anwendbar.


(1)  Für Jean-Monnet-Aktivitäten können sich Einrichtungen aus der ganzen Welt bewerben.

(2)  Dieser Betrag umfasst die Mittel für die Internationale Dimension der Hochschulbildung (insgesamt 301,6 Mio. EUR).