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11.10.2016 |
DE |
Amtsblatt der Europäischen Union |
CA 372/1 |
Ausschreibung der Stelle des Exekutivdirektors der Europäischen Chemikalienagentur (ECHA) — Helsinki (Bediensteter auf Zeit (m/w) — Besoldungsgruppe AD 14)
COM/2016/20017
(2016/C 372 A/01)
Die Agentur
Die Europäische Chemikalienagentur (ECHA) wurde am 1. Juni 2007 durch die REACH-Verordnung eingerichtet und hat ihren Sitz in Helsinki (Finnland). Sie wirkt in zentraler Rolle an der Durchführung der REACH-, der CLP-, der BP- und der PIC-Verordnung mit.
REACH (1) ist die Verordnung über die Registrierung, Bewertung, Zulassung und Beschränkung chemischer Stoffe. Sie trat am 1. Juni 2007 in Kraft. In ihr werden die bestehenden Rechtsvorschriften über chemische Stoffe zusammengefasst und verbessert. In den Artikeln 75 bis 111 der REACH-Verordnung werden Arbeitsweise und Aufgaben der Agentur festgelegt.
CLP (2) ist die Verordnung über die Einstufung, Kennzeichnung und Verpackung von Stoffen und Gemischen. Sie trat am 20. Januar 2009 in Kraft. Die Aufgaben der Agentur werden in Artikel 50 festgelegt.
BPR (3) ist die Biozidprodukte-Verordnung, die die Bereitstellung auf dem Markt und die Verwendung von Biozidprodukten, deren Wirkstoffe zum Schutz von Menschen, Tieren und Erzeugnissen gegen Schadorganismen wie Schädlingen oder Bakterien eingesetzt werden. Sie trat 2013 in Kraft. Die Rolle der Agentur wird in Artikel 74 festgelegt.
PIC (4) ist die Verordnung, in der das Verfahren der vorherigen Zustimmung bei der Aus- und Einfuhr gefährlicher Chemikalien geregelt wird. Sie trat 2014 in Kraft und legt Unternehmen, die gefährliche Chemikalien in Drittländer ausführen wollen, bestimmte Verpflichtungen auf. Durch sie wird das Rotterdamer Übereinkommen über das Verfahren der vorherigen Zustimmung nach Inkenntnissetzung für bestimmte gefährliche Chemikalien sowie Pestizide im internationalen Handel in der Europäischen Union umgesetzt. Die Rolle der Agentur wird in Artikel 6 festgelegt.
Weitere Informationen sind der folgenden Website zu entnehmen:
http://www.ECHA.europa.eu/
Stellenprofil
Der Exekutivdirektor (*) ist der gesetzliche Vertreter der ECHA und vertritt diese nach außen. Er ist gegenüber dem Verwaltungsrat rechenschaftspflichtig, der durch Artikel 78 der Gründungsverordnung (EG) Nr. 1907/2006 eingesetzt wurde. Er leitet und verwaltet das ECHA und trägt die Gesamtverantwortung für alle Maßnahmen, die zur Verwirklichung der Ziele des ECHA zu ergreifen sind.
Der Exekutivdirektor nimmt seine Aufgaben völlig unabhängig wahr, unbeschadet der jeweiligen Zuständigkeiten der Kommission und des Verwaltungsrats.
Der Exekutivdirektor ist verantwortlich für
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die laufende Verwaltung der ECHA mit einem Budget von rund 107 Mio. EUR im Jahr 2016 und 591 Mitarbeitern; |
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die Verwaltung der ECHA gemäß der Gründungsbestimmungen der REACH-Verordnung und im Einklang mit den geltenden Rechtsvorschriften und den Beschlüssen des Verwaltungsrates; |
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die allgemeine Verantwortung für die wirksame und effiziente Mitarbeiterführung sowie die Förderung von Teamgeist und gutem Arbeitsklima; |
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die Verwaltung aller Ressourcen der Agentur, die für die Tätigkeiten ihrer Gremien erforderlich sind, einschließlich der entsprechenden wissenschaftlichen und technischen Unterstützung; |
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die Erstellung der Strategie- und Arbeitsprogramme der ECHA sowie die Berichterstattung über deren Ausrichtung und die Verfahren für die Politikgestaltung an den Verwaltungsrat; |
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die Berichterstattung über die Umsetzung der vom Verwaltungsrat verabschiedeten Arbeitsprogramme und Beschlüsse; |
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die Wahrnehmung der Sekretariatsgeschäfte für den Verwaltungsrat; |
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die allgemeine Verantwortung für die Wahrnehmung der der ECHA zugewiesenen Aufgaben, einschließlich der Überwachung der Qualität ihrer internen Kontroll- und Managementsysteme; |
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die Aufstellung und Ausführung des Haushaltsplans der ECHA gemäß der Rahmenfinanzregelung für Einrichtungen (5) und die Gewährleistung einer effizienten und wirtschaftlichen Haushaltsführung; |
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die allgemeine Verantwortung für die finanziellen Angelegenheiten der ECHA zu übernehmen, u. a. für die endgültigen Abschlüsse und die Finanzierungsbeschlüsse; |
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die Vertretung der ECHA und die Kommunikation zu allen in ihren Aufgabenbereich fallenden Themen mit den Interessengruppen und der Öffentlichkeit; |
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die Gewährleistung der Zusammenarbeit mit der Europäischen Kommission, dem Europäischen Parlament und den Mitgliedstaaten sowie mit den Stellen in den Mitgliedstaaten, die ähnliche Aufgaben wie die ECHA wahrnehmen; |
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die Gewährleistung der Einhaltung der in den Vorschriften der Union für die Verabschiedung der Stellungnahmen der Agentur festgelegten Fristen; |
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die Gewährleistung einer angemessenen Koordinierung zwischen ihren Ausschüssen. |
Auswahlkriterien
Die Bewerberinnen und Bewerber sollten folgendes Profil haben:
a) Managementerfahrung, insbesondere:
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Fähigkeit, eine Organisation wie die ECHA auf strategischer und operativer Managementebene zu leiten; |
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ausgezeichnete Fähigkeit, eine strategische Vision zu entwickeln und umzusetzen und in einem multikulturellen und multilingualen Umfeld Mitarbeiter zu motivieren und zu leiten; |
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sehr gute Entscheidungsfähigkeit, einschließlich der Fähigkeit, Beschlüsse zu komplexen Fragen zu fassen; |
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nachgewiesene Erfahrung in der Verwaltung von Haushalts- und Finanzmitteln sowie Humanressourcen in einem nationalen, europäischen und/oder internationalen Umfeld; |
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klare Vorstellungen, wie die ECHA ihren Auftrag, die Gesundheit von Mensch und Umwelt sowie Innovation und Wettbewerbsfähigkeit zu fördern, ausgestalten und dabei ihren Leitgrundsätzen Offenheit, Transparenz, Unabhängigkeit und höchste wissenschaftliche Fachkompetenz verpflichtet bleibt. |
b) Fachkenntnisse, insbesondere:
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gute Kenntis der gesundheits-, umwelt, innovations- und binnenmarktpolitischen Dimension der EU-gesetzgebung zu chemischen Stoffen; |
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Erfahrungen und Praxis in einem oder mehreren der nachstehenden Bereiche wären von Nutzen: Schutz der menschlichen Gesundheit und/oder der Umwelt, Risikobewertung von Chemikalien und/oder Risikomanagement, Informationstechnologien. Idealerweise sollte die einschlägige Erfahrung in einer nationalen, europäischen oder internationalen Organisation gewonnen worden sein; |
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sehr gute Kenntnis der EU-Organe, ihrer Funktionsweise und ihres Zusammenspiels. |
c) Kommunikationsfähigkeit und Verhandlungsgeschick, insbesondere:
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Fähigkeit zur effizienten, reibungslosen, offenen und transparenten Kommunikation mit den Interessenträgern, Bürgern, europäischen, internationalen, nationalen und kommunaler Behörden, internationalen Organisationen, den Medien usw.; |
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umfangreiche Erfahrungen im Bereich der Verhandlungsführung in einem internationalen Umfeld; |
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ausgezeichnete Sozialkompetenz und die Fähigkeit, Kontakte zu den EU-Organen und den zuständigen Behörden der Mitgliedstaaten zu pflegen. |
Zusätzlich von Vorteil:
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in einem multikulturellen Umfeld erworbene Berufserfahrung. |
Zulassungskriterien
Um bei der Auswahl Berücksichtigung zu finden, müssen folgende formale Kriterien bis zur Frist für die Antragstellung erfüllt sein:
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Staatsangehörigkeit: Die Bewerber müssen Staatsbürger eines Mitgliedstaats der Europäischen Union sein oder die Staatsangehörigkeit eines EWR-Staates besitzen. |
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Hochschulabschluss oder gleichwertiger Bildungsabschluss: Die Bewerber müssen Folgendes nachweisen:
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Der Hochschulabschluss wurde vorzugsweise auf einem für die Tätigkeit der Agentur relevanten Fachgebiet erworben.
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Berufserfahrung: Die Bewerber müssen nach Erwerb des Hochschulabschlusses mindestens 15 Jahre Berufserfahrung auf einer Ebene erworben haben, für die die o. g. Qualifikationen Voraussetzung sind; von diesen 15 Jahren Berufserfahrung müssen mindestens fünf Jahre in einem Tätigkeitsbereich erworben worden sein, der dem Tätigkeitsbereich der Agentur entspricht. |
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Managementerfahrung: von diesen 15 Jahren Berufserfahrung müssen mindestens fünf Jahre auf einer hohen Führungsebene erworben worden sein (6). |
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Sprachkenntnisse: solide Kenntnis einer Amtssprache der Europäischen Union sowie für die Wahrnehmung der Aufgaben ausreichende Kenntnis einer zweiten EU-Amtssprache. |
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Altersgrenze: Zum Zeitpunkt der Bewerbungsfrist müssen die Bewerber das volle fünfjährige Mandat gemäß Artikel 47 Buchstabe a der Beschäftigungsbedingungen für die sonstigen Bediensteten der Europäischen Union ableisten können. Für Zeitbedienstete der EU, die ab 1. Januar 2014 ihren Dienst antreten, beginnt der Ruhestand am Ende des Monats, in dem das 66. Lebensjahr vollendet wird (7). |
Unabhängigkeit und Erklärung zu etwaigen Interessenkonflikten
Der Exekutivdirektor handelt unabhängig und im öffentlichen Interesse und legt etwaige Interessen offen, die seine Unabhängigkeit beeinträchtigen könnten. Die Bewerber müssen in ihrer Bewerbung bestätigen, dass sie hierzu bereit sind.
Wegen der besonderen Art der Aufgaben müssen Bewerber, die zu Vorauswahlgesprächen eingeladen werden, eine Erklärung in Bezug auf gegenwärtige oder künftige Interessen abgeben, die ihre Unabhängigkeit beeinträchtigen könnten.
Die Bewerberinnen und Bewerber müssen ferner die Auswahlkriterien erfüllen, die der Verwaltungsrat der ECHA im Dokument MB/45/2013 final (8) festgelegt hat.
Gemäß Artikel 16 des Statuts (9), dessen Bestimmungen analog auch für Zeitbedienstete gelten, ist der Exekutivdirektor nach dem Ausscheiden aus dem Dienst verpflichtet, bei der Annahme gewisser Tätigkeiten oder Vorteile ehrenhaft und zurückhaltend zu sein.
Dies umfasst die Verpflichtung zur ausreichend frühzeitigen Unterrichtung des ECHA-Verwaltungsrats über die Absicht der Ausübung einer entgeltlichen oder unentgeltlichen Tätigkeit vor Ablauf von zwei Jahren nach dem Ausscheiden aus dem Dienst. Steht die Tätigkeit in Zusammenhang mit der Tätigkeit, die der Beamte in den letzten drei Jahren seiner Dienstzeit ausgeführt hat, und könnte sie zu einem Konflikt mit den legitimen Interessen der ECHA führen, so kann der ECHA-Verwaltungsrat unter Berücksichtigung des dienstlichen Interesses beschließen, die Aufnahme dieser Tätigkeit zu untersagen oder vorbehaltlich von ihm als angemessen angesehener Auflagen seine Zustimmung erteilen.
Auswahl und Ernennung
Der Exekutivdirektor wird vom Verwaltungsrat der ECHA auf der Grundlage einer von der Europäischen Kommission erstellten Liste ernannt, nachdem er im Europäischen Parlament eine Erklärung abgegeben und Anfragen seiner Mitglieder beantwortet hat. Diese Ausschreibung ist die Grundlage für die Erstellung der von der Europäischen Kommission veröffentlichten Liste. Bitte beachten Sie, dass die Aufnahme in die Liste der Europäischen Kommission nicht die Ernennung garantiert.
Der Direktor der ETF wird von der Europäischen Kommission nach ihren üblichen Verfahren ausgewählt (siehe auch „Compilation Document on Senior Officials Policy“) (10). Zu diesem Zweck setzt die Kommission ein Auswahlgremium ein, das die Bewerber zu einem Gespräch einlädt, die die oben aufgeführten Zulassungskriterien erfüllen und deren Profil den besonderen Kompetenzanforderungen und den vorstehenden Auswahlkriterien am besten entspricht. Der Auswahlausschuss erstellt dann eine erste Liste der Bewerber für ein mögliches weiteres Gespräch mit dem Beratenden Ausschuss für Ernennungen (CCA). Vor dem Gespräch mit dem CCA unterziehen sich die eingeladenen Bewerber einem von externen Einstellungsberatern durchgeführten Assessment-Center.
Nach dem Gespräch erstellt der CCA eine Auswahlliste. Bewerber, die vom CCA in diese Auswahlliste aufgenommen wurden, werden dann zu einem Gespräch mit dem (den) zuständigen Kommissionsmitglied(ern) geladen.
Aus praktischen Gründen und um das Auswahlverfahren im Interesse der Bewerber und der ECHA so zügig wie möglich abzuwickeln, findet das Auswahlverfahren nur in englischer und/oder französischer Sprache statt (11). Die Auswahlausschüsse überprüfen jedoch während des Gesprächs, ob die Bewerber über die geforderten ausreichenden Kenntnisse in einer weiteren Amtssprache der Europäischen Union verfügen.
Nach dem Gespräch mit dem (den) zuständigen Kommissionsmitglied(ern) stellt die Europäische Kommission eine Auswahlliste der geeignetsten Bewerber auf, die dem Verwaltungsrat der ECHA übermittelt wird.
Letzterer führt Gespräche mit diesen Bewerbern und ernennt einen der auf der Auswahlliste der Kommission aufgeführten Bewerber zum Exekutivdirektor der ECHA. Vor seiner Ernennung durch den Verwaltungsrat wird der nominierte Bewerber aufgefordert, eine Erklärung vor dem Europäischen Parlament abzugeben und Fragen zu beantworten.
Die Bewerber können aufgefordert werden, neben den oben genannten Gesprächen weitere Gespräche oder Tests zu durchlaufen.
Chancengleichheit
Die Europäische Union verfolgt eine Politik der Chancengleichheit und Nichtdiskriminierung nach Artikel 1d des Beamtenstatuts (12). Sie achtet gewissenhaft darauf, dass jegliche Diskriminierung in ihren Einstellungsverfahren vermieden wird, und legt besonderen Wert darauf, dass weibliche Bewerber an dem Auswahlverfahren teilnehmen.
Beschäftigungsbedingungen
Der Exekutivdirektor wird für einen Zeitraum von fünf Jahren als ECHA-Bediensteter entsprechend Artikel 2 Buchstabe a der Beschäftigungsbedingungen für die sonstigen Bediensteten der Europäischen Union (13) als Bediensteter auf Zeit der Besoldungsgruppe AD 14 eingestellt. Dieser Zeitraum kann einmal verlängert werden.
Der Ort der dienstlichen Verwendung ist Helsinki, wo die ECHA ihren Sitz hat.
Bewerbungsverfahren
Bitte prüfen Sie vor Einreichung Ihrer Bewerbung sorgfältig, ob Sie sämtliche Zulassungsbedingungen erfüllen, vor allem, ob Sie über den verlangten Hochschulabschluss und die geforderte Führungs- und Berufserfahrung sowie die erforderlichen Sprachkenntnisse verfügen. Ist eines der Zulassungskriterien nicht erfüllt, werden Sie automatisch vom Auswahlverfahren ausgeschlossen.
Die Bewerbung erfolgt online über folgende Website:
https://ec.europa.eu/dgs/human-resources/seniormanagementvacancies/CV_Encadext/index.cfm?fuseaction=premierAcces&langue=DE
Bitte folgen Sie der dortigen Anleitung zu den einzelnen Verfahrensschritten.
Sie benötigen eine gültige E-Mail-Adresse. über die der Eingang Ihrer Bewerbung bestätigt werden kann und die für den weiteren Schriftwechsel während der verschiedenen Stufen des Auswahlverfahrens verwendet wird. Änderungen Ihrer E-Mail-Adresse teilen Sie der Europäischen Kommission daher bitte mit.
Ihre Bewerbung ist erst vollständig, wenn Sie Ihren Lebenslauf (als PDF-Datei) hochgeladen und ein Bewerbungsschreiben (Online-Formular, höchstens 8 000 Zeichen) eingegeben haben. Lebenslauf und Bewerbungsschreiben sind in deutscher, englischer oder französischer Sprache abzufassen.
Nach Abschluss der Online-Anmeldung erhalten Sie eine E-Mail, in der bestätigt wird, dass Ihre Bewerbung registriert wurde. Diese E-Mail enthält auch eine Registrierungsnummer, die bei jeder künftigen Bezugnahme auf Ihre Bewerbung anzugeben ist. Wenn Sie keine Bestätigungsmail erhalten, wurde Ihre Bewerbung nicht registriert!
Der Fortgang Ihrer Bewerbung lässt sich nicht online verfolgen. Sie werden zum Stand Ihrer Bewerbung direkt kontaktiert.
Wenn Sie sich wegen einer Behinderung nicht elektronisch bewerben können, so können Sie Ihre Bewerbung (Lebenslauf und Bewerbungsschreiben) per Einschreiben (14) unter folgendem Betreff einreichen: Ausschreibung der Stelle eines Direktors in der Europäische Chemikalienagentur (ECHA) (COM/2016/20017). Das Einschreiben muss spätestens am Tag des Bewerbungsschlusses versandt werden (es gilt das Datum des Poststempels). Der weitere Schriftverkehr mit der Europäischen Kommission erfolgt dann auf dem Postweg. Die betreffenden Bewerber müssen ihrem Lebenslauf und ihrem Bewerbungsschreiben eine von zuständiger Stelle ausgestellte Bescheinigung beifügen, aus der ihr Behindertenstatus hervorgeht. Geben Sie bitte auf einem gesonderten Blatt an, welche Vorkehrungen Ihres Erachtens notwendig sind, um Ihnen die Teilnahme am Auswahlverfahren zu erleichtern.
Zwecks weiterer Auskünfte oder bei technischen Problemen wenden Sie sich bitte per E-Mail an: HR-MANAGEMENT-ONLINE@ec.europa.eu.
Bewerbungsschluss
Bewerbungsschluss ist der 10. November 2016. Online-Anmeldungen werden nach 12.00 Uhr (mittags) Brüsseler Zeit nicht mehr angenommen.
Das elektronische Bewerbungsformular ist fristgerecht auszufüllen. Wir empfehlen dringend, mit der Anmeldung nicht bis zuletzt zu warten, da eine Überlastung der Leitungen oder eine Störung Ihrer Internet-Verbindung dazu führen kann, dass Sie den ganzen Vorgang wiederholen müssen, was nach Anmeldeschluss nicht mehr möglich ist. Nach Ablauf der Frist werden keine Bewerbungen mehr entgegengenommen. Verspätete Anmeldungen per E-Mail sind nicht möglich.
Wichtige Hinweise für die Bewerber
Die Arbeiten der verschiedenen Auswahlausschüsse sind vertraulich. Den Bewerbern ist es untersagt, sich persönlich oder über Dritte an Mitglieder dieser Ausschüsse zu wenden.
Schutz personenbezogener Daten
Die Europäische Kommission (während der Vorbereitungsphase) und in der Folge die ECHA tragen dafür Sorge, dass die personenbezogenen Daten der Bewerber gemäß den Bestimmungen der Verordnung (EG) Nr. 45/2001 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 18. Dezember 2000 zum Schutz natürlicher Personen bei der Verarbeitung personenbezogener Daten durch die Organe und Einrichtungen der Union und zum freien Datenverkehr (15) verarbeitet werden.
(1) http://eur-lex.europa.eu/legal-content/DE/TXT/PDF/?uri=CELEX:02006R1907-20140410&from=DE
(2) http://eur-lex.europa.eu/LexUriServ/LexUriServ.do?uri=OJ:L:2008:353:0001:1355:de:PDF
(3) http://eur-lex.europa.eu/LexUriServ/LexUriServ.do?uri=OJ:L:2012:167:0001:0123:de:PDF
(4) http://eur-lex.europa.eu/LexUriServ/LexUriServ.do?uri=OJ:L:2012:201:0060:0106:de:PDF
(*) Jeder Hinweis in dieser Bekanntmachung, der sich auf Personen männlichen Geschlechts bezieht, gilt grundsätzlich ebenso für Frauen.
(5) http://eur-lex.europa.eu/legal-content/DE/TXT/PDF/?uri=CELEX:32013R1271&from=DE
(6) Die Bewerber sind gehalten, in ihrem Lebenslauf zumindest zu den fünf Jahren Berufserfahrung in einer hohen Führungsposition folgende Angaben zu machen: 1. Bezeichnung der Führungspositionen und Zuständigkeitsbereiche, 2. Zahl der unterstellten Mitarbeiter, 3. Höhe des verwalteten Etats, 4. Zahl der unter- und übergeordneten Hierarchie-Ebenen sowie der Führungskräfte auf gleicher Ebene.
(7) Statut der Beamten der Europäischen Gemeinschaften und Beschäftigungsbedingungen für die sonstigen Bediensteten der Europäischen Union: http://eur-lex.europa.eu/LexUriServ/LexUriServ.do?uri=CONSLEG:1962R0031:20140101:DE:PDF
(8) http://echa.europa.eu/documents/10162/13555/final_mb_45_2013_eligibility_crit_guid_en.pdf
(9) Siehe Fußnote 7.
(10) http://ec.europa.eu/civil_service/docs/official_policy_en.pdf
(11) Der Auswahlausschuss stellt sicher, dass Muttersprachlern kein ungerechtfertigter Vorteil erwächst.
(12) Siehe Fußnote 7.
(13) Siehe Fußnote 7.
(14) Europäische Kommission, Generaldirektion Humanressourcen und Sicherheit, Referat Leitungsfunktionen und CCA, SC11 8/62, 1049 Brüssel, Belgien.
(15) ABl. L 8 vom 12.1.2001, S. 1.