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27.9.2016 |
DE |
Amtsblatt der Europäischen Union |
C 351/4 |
Vorherige Anmeldung eines Zusammenschlusses
(Sache M.8174 — Talanx/Aberdeen/Escala Vila Franca/PNH Parque)
Für das vereinfachte Verfahren in Frage kommender Fall
(Text von Bedeutung für den EWR)
(2016/C 351/04)
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1. |
Am 21. September 2016 ist die Anmeldung eines Zusammenschlusses nach Artikel 4 der Verordnung (EG) Nr. 139/2004 des Rates (1) bei der Kommission eingegangen. Danach ist Folgendes beabsichtigt: Die Unternehmen Talanx AG („Talanx“, Deutschland) und Aberdeen Infrastructure (Holdco) B.V. („Aberdeen“, Niederlande) übernehmen im Sinne des Artikels 3 Absatz 1 Buchstabe b der Fusionskontrollverordnung durch Erwerb von Anteilen die Kontrolle über die Gesamtheit der Unternehmen Escala Vila Franca — Sociedade Gestora do Edifício, S.A. („Escala Vila Franca“, Portugal) und PNH — Parque do Novo Hospital, S.A. („PNH Parque“, Portugal). |
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2. |
Die beteiligten Unternehmen sind in folgenden Geschäftsbereichen tätig: — Talanx: Versicherungs- und Rückversicherungsgeschäft in rund 150 Ländern; — Aberdeen: Investmentfonds, der Eigenkapitalinvestionen in Infrastrukturprojekte in den Bereichen Verkehr, Gesundheit, Unterkunft, Abfälle und Schienenverkehr verwaltet; — Escala Vila Franca: Inhaber der Konzession für Konzeption, Planung, Bau, Verwaltung und Betrieb, Erhaltung und Instandhaltung der Infrastruktur des Vila-Franca-Krankenhauses für einen Zeitraum von 30 Jahren; — PNH Parque: für die Verwaltung der Parkplätze des Vila-Franca-Krankenhauses zuständiger Unterauftragnehmer. |
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3. |
Die Kommission hat nach vorläufiger Prüfung festgestellt, dass das angemeldete Rechtsgeschäft unter die Fusionskontrollverordnung fallen könnte. Die endgültige Entscheidung zu diesem Punkt behält sie sich vor. Dieser Fall kommt für das vereinfachte Verfahren im Sinne der Bekanntmachung der Kommission über ein vereinfachtes Verfahren für bestimmte Zusammenschlüsse gemäß der Verordnung (EG) Nr. 139/2004 des Rates (2) in Frage. |
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4. |
Alle betroffenen Dritten können bei der Kommission zu diesem Vorhaben Stellung nehmen. Die Stellungnahmen müssen bei der Kommission spätestens 10 Tage nach dieser Veröffentlichung eingehen. Sie können der Kommission unter Angabe des Aktenzeichens M.8174 — Talanx/Aberdeen/Escala Vila Franca/PNH Parque per Fax (+32 22964301), per E-Mail (COMP-MERGER-REGISTRY@ec.europa.eu) oder per Post an folgende Anschrift übermittelt werden:
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(1) ABl. L 24 vom 29.1.2004, S. 1 („Fusionskontrollverordnung“).
(2) ABl. C 366 vom 14.12.2013, S. 5.