22.9.2016   

DE

Amtsblatt der Europäischen Union

C 347/37


Vorherige Anmeldung eines Zusammenschlusses

(Sache M.8192 — Advent International/THL/inVentiv)

Für das vereinfachte Verfahren in Frage kommender Fall

(Text von Bedeutung für den EWR)

(2016/C 347/09)

1.

Am 15. September 2016 ist die Anmeldung eines Zusammenschlusses nach Artikel 4 der Verordnung (EG) Nr. 139/2004 des Rates (1) bei der Europäischen Kommission eingegangen. Danach ist Folgendes beabsichtigt: Die Unternehmen Advent International (USA) und Thomas H. Lee Partners (USA) übernehmen im Sinne des Artikels 3 Absatz 1 Buchstabe b der Fusionskontrollverordnung durch Erwerb von Anteilen die Kontrolle über einen Teil des Unternehmens inVentiv (USA).

2.

Die beteiligten Unternehmen sind in folgenden Geschäftsbereichen tätig:

Advent International ist eine Private-Equity-Gesellschaft, die Mehrheits- und Minderheitsbeteiligungen an Unternehmen aus folgenden Branchen erwirbt: Unternehmens- und Finanzdienstleistungen, Gesundheitswesen, Industrie, Einzelhandel & Konsumgüter sowie Technologie, Medien und Telekommunikation;

THL ist eine Private-Equity-Gesellschaft, die weltweit in Unternehmen der folgenden Branchen investiert: Konsumgüter und Gesundheitswesen, Medien und Informationsdienste sowie Unternehmens- und Finanzdienstleistungen;

inVentiv ist ein weltweit tätiger Anbieter von Dienstleistungen im Bereich klinische Entwicklung und Kommerzialisierung. Seine Kunden sind vor allem Unternehmen aus den Bereichen Pharmazie, Biotechnologie, Generika und Medizinprodukte.

3.

Die Kommission hat nach vorläufiger Prüfung festgestellt, dass das angemeldete Rechtsgeschäft unter die Fusionskontrollverordnung fallen könnte. Die endgültige Entscheidung zu diesem Punkt behält sie sich vor. Dieser Fall kommt für das vereinfachte Verfahren im Sinne der Bekanntmachung der Kommission über ein vereinfachtes Verfahren für bestimmte Zusammenschlüsse gemäß der Verordnung (EG) Nr. 139/2004 des Rates (2) in Frage.

4.

Alle betroffenen Dritten können bei der Kommission zu diesem Vorhaben Stellung nehmen.

Die Stellungnahmen müssen bei der Kommission spätestens 10 Tage nach dieser Veröffentlichung eingehen. Sie können der Kommission unter Angabe des Aktenzeichens M.8192 — Advent International/THL/inVentiv per Fax (+32 22964301), per E-Mail (COMP-MERGER-REGISTRY@ec.europa.eu) oder per Post an folgende Anschrift übermittelt werden:

Europäische Kommission

Generaldirektion Wettbewerb

Registratur Fusionskontrolle

1049 Bruxelles/Brussel

BELGIQUE/BELGIË


(1)  ABl. L 24 vom 29.1.2004, S. 1 („Fusionskontrollverordnung“).

(2)  ABl. C 366 vom 14.12.2013, S. 5.