27.8.2016 |
DE |
Amtsblatt der Europäischen Union |
C 313/25 |
Vorherige Anmeldung eines Zusammenschlusses
(Sache M.8109 — FIH Mobile/Feature Phone Business of Microsoft Mobile)
(Text von Bedeutung für den EWR)
(2016/C 313/07)
1. |
Am 19. August 2016 ist die Anmeldung eines Zusammenschlusses nach Artikel 4 der Verordnung (EG) Nr. 139/2004 des Rates (1) bei der Kommission eingegangen. Danach ist Folgendes beabsichtigt: Das Unternehmen FIH Mobile Limited („FIH“, Kaimaninseln) übernimmt von Microsoft Mobile Oy („Microsoft MO“, Finnland) und von einer Reihe von mit Microsoft MO verbundenen Unternehmen 1) 100 % des eingebrachten Gesellschaftskapitals von Microsoft Mobile (Vietnam) Limited Liability Company („MMV“) und 2) bestimmte andere Vermögenswerte (zusammen „Zielvermögenswerte“), die in der derzeit von Microsoft betriebenen Feature-Phone-Sparte genutzt werden. MMV ist eine Tochtergesellschaft von Microsoft MO und stellt die Telefone für die Feature-Phone-Sparte her. |
2. |
Die beteiligten Unternehmen sind in folgenden Geschäftsbereichen tätig:
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3. |
Die Kommission hat nach vorläufiger Prüfung festgestellt, dass das angemeldete Rechtsgeschäft unter die Fusionskontrollverordnung fallen könnte. Die endgültige Entscheidung zu diesem Punkt behält sie sich vor. |
4. |
Alle betroffenen Dritten können bei der Kommission zu diesem Vorhaben Stellung nehmen. Die Stellungnahmen müssen bei der Kommission spätestens 10 Tage nach dieser Veröffentlichung eingehen. Sie können der Kommission unter Angabe des Aktenzeichens M.8109 — FIH Mobile/Feature Phone Business of Microsoft Mobile per Fax (+32 22964301), per E-Mail (COMP-MERGER-REGISTRY@ec.europa.eu) oder per Post an folgende Anschrift übermittelt werden:
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(1) ABl. L 24 vom 29.1.2004, S. 1 („Fusionskontrollverordnung“).