27.8.2016   

DE

Amtsblatt der Europäischen Union

C 313/25


Vorherige Anmeldung eines Zusammenschlusses

(Sache M.8109 — FIH Mobile/Feature Phone Business of Microsoft Mobile)

(Text von Bedeutung für den EWR)

(2016/C 313/07)

1.

Am 19. August 2016 ist die Anmeldung eines Zusammenschlusses nach Artikel 4 der Verordnung (EG) Nr. 139/2004 des Rates (1) bei der Kommission eingegangen. Danach ist Folgendes beabsichtigt: Das Unternehmen FIH Mobile Limited („FIH“, Kaimaninseln) übernimmt von Microsoft Mobile Oy („Microsoft MO“, Finnland) und von einer Reihe von mit Microsoft MO verbundenen Unternehmen 1) 100 % des eingebrachten Gesellschaftskapitals von Microsoft Mobile (Vietnam) Limited Liability Company („MMV“) und 2) bestimmte andere Vermögenswerte (zusammen „Zielvermögenswerte“), die in der derzeit von Microsoft betriebenen Feature-Phone-Sparte genutzt werden. MMV ist eine Tochtergesellschaft von Microsoft MO und stellt die Telefone für die Feature-Phone-Sparte her.

2.

Die beteiligten Unternehmen sind in folgenden Geschäftsbereichen tätig:

FIH ist eine Tochtergesellschaft des Unternehmens Hon Hai Precision Industry Co., Ltd, das unter dem Namen Foxconn firmiert („Hon Hai“, Taiwan). Hon Hai stellt als Auftragsfertiger elektronische Produkte wie Computer, Mobiltelefone, Videospielkonsolen und Fernsehgeräte für Originalgerätehersteller (OEM) her. Hon Hai ist in Amerika, Asien und Europa tätig.

Microsoft MO ist eine Tochtergesellschaft der Microsoft Corporation („Microsoft“, USA). Microsoft entwirft, entwickelt und vertreibt Computersoftware und bestimmte Hardware-Produkte und bietet damit verbundene Dienstleistungen an. Das Kerngeschäft von Microsoft MO besteht in der Entwicklung, Lizenzierung und dem Support von Software-Produkten, Technologiedienstleistungen und Hardware-Produkten im Bereich Mobiltelefone.

3.

Die Kommission hat nach vorläufiger Prüfung festgestellt, dass das angemeldete Rechtsgeschäft unter die Fusionskontrollverordnung fallen könnte. Die endgültige Entscheidung zu diesem Punkt behält sie sich vor.

4.

Alle betroffenen Dritten können bei der Kommission zu diesem Vorhaben Stellung nehmen.

Die Stellungnahmen müssen bei der Kommission spätestens 10 Tage nach dieser Veröffentlichung eingehen. Sie können der Kommission unter Angabe des Aktenzeichens M.8109 — FIH Mobile/Feature Phone Business of Microsoft Mobile per Fax (+32 22964301), per E-Mail (COMP-MERGER-REGISTRY@ec.europa.eu) oder per Post an folgende Anschrift übermittelt werden:

Europäische Kommission

Generaldirektion Wettbewerb

Registratur Fusionskontrolle

1049 Bruxelles/Brussel

BELGIQUE/BELGIË


(1)  ABl. L 24 vom 29.1.2004, S. 1 („Fusionskontrollverordnung“).