27.8.2016   

DE

Amtsblatt der Europäischen Union

C 313/23


Vorherige Anmeldung eines Zusammenschlusses

(Sache M.8193 — Teva/Anda)

Für das vereinfachte Verfahren infrage kommender Fall

(Text von Bedeutung für den EWR)

(2016/C 313/05)

1.

Am 19. August 2016 ist die Anmeldung eines Zusammenschlusses nach Artikel 4 der Verordnung (EG) Nr. 139/2004 des Rates (1) bei der Kommission eingegangen. Danach ist Folgendes beabsichtigt: Das Unternehmen Teva Pharmaceuticals Industries Ltd. („Teva“, Israel) übernimmt im Sinne des Artikels 3 Absatz 1 Buchstabe b der Fusionskontrollverordnung durch Erwerb von Anteilen die Kontrolle über die Gesamtheit des Unternehmens Anda Distribution Business („Anda“, USA), das derzeit im Eigentum von Allergan plc steht.

2.

Die beteiligten Unternehmen sind in folgenden Geschäftsbereichen tätig:

Teva ist ein israelisches Pharmaunternehmen, das weltweit in Entwicklung, Herstellung, Vermarktung, Verkauf und Vertrieb von Generika, Markenarzneimitteln, Biopharmaka und pharmazeutischen Wirkstoffen tätig ist.

Anda verkauft Generika, pharmazeutische Marken- und Spezialprodukte sowie rezeptfreie Arzneimittel an unabhängige Apotheken bzw. Apothekenketten, Pflegeheime, Versandapotheken, Krankenhäuser und Arztpraxen. Tätigkeiten und Umsatz des Unternehmens sind vollständig auf die USA beschränkt.

3.

Die Kommission hat nach vorläufiger Prüfung festgestellt, dass das angemeldete Rechtsgeschäft unter die Fusionskontrollverordnung fallen könnte. Die endgültige Entscheidung zu diesem Punkt behält sie sich vor. Dieser Fall kommt für das vereinfachte Verfahren im Sinne der Bekanntmachung der Kommission über ein vereinfachtes Verfahren für bestimmte Zusammenschlüsse gemäß der Verordnung (EG) Nr. 139/2004 des Rates (2) infrage.

4.

Alle betroffenen Dritten können bei der Kommission zu diesem Vorhaben Stellung nehmen.

Die Stellungnahmen müssen bei der Kommission spätestens 10 Tage nach dieser Veröffentlichung eingehen. Sie können der Kommission unter Angabe des Aktenzeichens M.8193 — Teva/Anda per Fax (+32 22964301), per E-Mail (COMP-MERGER-REGISTRY@ec.europa.eu) oder per Post an folgende Anschrift übermittelt werden:

Europäische Kommission

Generaldirektion Wettbewerb

Registratur Fusionskontrolle

1049 Bruxelles/Brussel

BELGIQUE/BELGIË


(1)  ABl. L 24 vom 29.1.2004, S. 1 („Fusionskontrollverordnung“).

(2)  ABl. C 366 vom 14.12.2013, S. 5.