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7.6.2016 |
DE |
Amtsblatt der Europäischen Union |
C 201/7 |
Vorherige Anmeldung eines Zusammenschlusses
(Sache M.8054 — 3i Group/Deutsche Alternative Asset Management/TCR CAPVEST)
Für das vereinfachte Verfahren infrage kommender Fall
(Text von Bedeutung für den EWR)
(2016/C 201/07)
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1. |
Am 31. Mai 2016 ist die Anmeldung eines Zusammenschlusses nach Artikel 4 der Verordnung (EG) Nr. 139/2004 des Rates (1) bei der Kommission eingegangen. Danach ist Folgendes beabsichtigt: Die Unternehmen 3i Group plc („3i Group“, Vereinigtes Königreich) und Deutsche Alternative Asset Management (Global) Limited („DAAM“, Vereinigtes Königreich), ein verbundenes Unternehmen der Deutsche Bank AG („Deutsche Bank“, Deutschland) übernehmen im Sinne des Artikels 3 Absatz 1 Buchstabe b der Fusionskontrollverordnung durch Erwerb von Anteilen die gemeinsame Kontrolle über das Unternehmen TCR CapVest SA („TCR“, Belgien). |
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2. |
Die beteiligten Unternehmen sind in folgenden Geschäftsbereichen tätig: — 3i Group: internationale Anlagen, Anlageverwaltung und Verwaltungsberatung in den Bereichen Private Equity, Infrastruktur und Schuldenverwaltung; — DAAM: Anlage- und Fondsverwaltung. Das Unternehmen ist eine 100 %ige Tochtergesellschaft des weltweit tätigen Finanzdienstleisters Deutsche Bank; — TCR: spezialisierter Anbieter unterstützender Bodendienstgeräte im Luftverkehrssektor in Bezug auf Anmietung, Instandhaltung/Reparatur/Bodenabfertigungs- und Flottenmanagementdienste für Nutzer unterstützender Bodendienstgeräte im Luftverkehrssektor. |
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3. |
Die Kommission hat nach vorläufiger Prüfung festgestellt, dass das angemeldete Rechtsgeschäft unter die Fusionskontrollverordnung fallen könnte. Die endgültige Entscheidung zu diesem Punkt behält sie sich vor. Dieser Fall kommt für das vereinfachte Verfahren im Sinne der Bekanntmachung der Kommission über ein vereinfachtes Verfahren für bestimmte Zusammenschlüsse gemäß der Verordnung (EG) Nr. 139/2004 des Rates (2) infrage. |
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4. |
Alle betroffenen Dritten können bei der Kommission zu diesem Vorhaben Stellung nehmen. Die Stellungnahmen müssen bei der Kommission spätestens 10 Tage nach dieser Veröffentlichung eingehen. Sie können der Kommission unter Angabe des Aktenzeichens M.8054 — 3i Group/Deutsche Alternative Asset Management/TCR CAPVEST per Fax (+32 22964301), per E-Mail (COMP-MERGER-REGISTRY@ec.europa.eu) oder per Post an folgende Anschrift übermittelt werden:
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(1) ABl. L 24 vom 29.1.2004, S. 1 („Fusionskontrollverordnung“).
(2) ABl. C 366 vom 14.12.2013, S. 5.