1.6.2016   

DE

Amtsblatt der Europäischen Union

CA 194/1


STELLENAUSSCHREIBUNG ECA/2016/6

Leiter der Dienststelle „Sicherheit“

(Funktionsgruppe AD, Besoldungsgruppen 10 bis 12)

Generalsekretariat — Direktion „Personal, Finanzen und Allgemeine Dienste“ (SG1)

(2016/C 194 A/01)

 

WIR SIND

Der Europäische Rechnungshof ist das gemäß dem Vertrag für die Prüfung der EU-Finanzen zuständige Organ der Europäischen Union (EU). Als externer Prüfer der EU trägt er zur Verbesserung des EU-Finanzmanagements bei und fungiert zugleich als unabhängiger Hüter der finanziellen Interessen der Steuerzahler.

Der Sitz des Rechnungshofs ist Luxemburg.

Die Dienststelle „Sicherheit“ ist für die Sicherheit des Organs zuständig und mit sämtlichen Sicherheitsvorkehrungen betraut, die für die Gebäude des Hofes und für Dienstreisen zu treffen sind, sowie mit organisatorischen Angelegenheiten im Bereich Sicherheit.

WIR BIETEN

Der Hof hat beschlossen, auf der Grundlage von Artikel 29 Absatz 2 des Statuts der Beamten der Europäischen Union das Verfahren zur Besetzung des Postens eines Leiters (*) der Dienststelle „Sicherheit“ zu eröffnen. Dieses Auswahlverfahren wird parallel zum internen und zum interinstitutionellen Verfahren für die Besetzung der Stelle durchgeführt, um eine größere Auswahl an Bewerbern zu erhalten.

Das monatliche Grundgehalt für die Besoldungsgruppe AD 10 (Dienstaltersstufe 1) beläuft sich auf 8 324,49 Euro, für die Besoldungsgruppe AD 11 (Dienstaltersstufe 1) auf 9 418,62 Euro und für die Besoldungsgruppe AD 12 (Dienstaltersstufe 1) auf 10 656,56 Euro. Das Grundgehalt unterliegt der Unionssteuer und ist von nationalen Steuern befreit. Es kann sich unter den im Statut vorgesehenen Bedingungen um bestimmte Zulagen erhöhen.

WIR SUCHEN

Der Hof sucht für die Dienststelle „Sicherheit“ einen dynamischen Leiter, der über mindestens zehn Jahre Berufserfahrung verfügt, in Bezug auf die Arbeitszeiten ein hohes Maß an Flexibilität mitbringt und bereit ist, gegebenenfalls auch an Wochenenden und Feiertagen zu arbeiten.

Unter der Verantwortung des Direktors für „Personal, Finanzen und Allgemeine Dienste“ wird der Leiter der Dienststelle „Sicherheit“

für die Dienststelle „Sicherheit“ (Generalsekretariat) zuständig sein;

Gefahrenabschätzungen vornehmen, um sicherzustellen, dass in Bezug auf Instrumente und Verfahren zur Krisenbewältigung zeitnah und wirksam geeignete Maßnahmen eingeführt werden, einschließlich im Bereich Evakuierung;

regelmäßig die Lage analysieren und anerkannte Instrumente zur Risikoanalyse einsetzen;

mit der Zusammenarbeit und dem Ausbau fachlicher Beziehungen zur Polizei und zu den Sicherheitsbehörden vor Ort, zum Sicherheitspersonal anderer EU-Organe und zu den Sicherheitsbehörden in den Mitgliedstaaten betraut sein.

An diesem Auswahlverfahren können Bewerber teilnehmen, die am Stichtag für die Einreichung der Bewerbung die nachstehenden Bedingungen erfüllen:

Gemäß Artikel 5 des Statuts:

Bildungsniveau, das einem abgeschlossenen Universitätsstudium, bescheinigt durch ein Diplom, entspricht, wenn die Regelstudienzeit vier Jahre oder darüber beträgt, oder

Bildungsniveau, das einem abgeschlossenen Universitätsstudium, bescheinigt durch ein Diplom, entspricht, und eine mindestens einjährige einschlägige Berufserfahrung, wenn die Regelstudienzeit mindestens drei Jahre beträgt, oder

wenn es das Interesse des Dienstes rechtfertigt, eine gleichwertige Berufsausbildung.

Aus operativen Gründen sind gute Englisch- und Französischkenntnisse erforderlich. Kenntnisse in weiteren Sprachen wären von Vorteil.

Die Bewerber müssen außerdem über Folgendes verfügen:

Berufserfahrung, die nach dem Erwerb der oben genannten Qualifikation nachweislich in einem EU-Mitgliedstaat auf hoher Ebene bei Sicherheitskräften, der Polizei oder dem Militär (hochrangiger Offizier) gewonnen wurde; für die Besoldungsgruppe AD 10 sind mindestens 10 Jahre, für die Besoldungsgruppe AD 11 mindestens 12 Jahre und für die Besoldungsgruppe AD 12 mindestens 15 Jahre Berufserfahrung erforderlich;

praktische operative Erfahrungen mit der Leitung von Teams im Zusammenhang mit dem Schutz von Mitarbeitern, Gebäuden, Zugängen zum Sicherheitsperimeter oder Informationen;

Berufserfahrung in Bezug auf die Erstellung von Gefahrenanalysen und -berichten;

Kompetenzen zum Ausbau fachlicher Beziehungen zur Polizei und zu Sicherheitsbehörden;

Fähigkeit, unter Stress und schwierigen Bedingungen zu arbeiten.

Ebenfalls von Vorteil wäre Folgendes:

nachweisliche Erfahrungen in Hochrisikobereichen (Botschaften, Konsulate, internationale Organisationen usw.);

Erfahrung im Umgang mit streng vertraulichen Angelegenheiten;

Fähigkeit, zur Ausarbeitung von Sicherheitsstrategien und -verfahren beizutragen;

spezifische technische Ausbildung im Sicherheitsbereich;

grundlegende Kenntnisse in Bezug auf lebensrettende Sofortmaßnahmen.

EINSTELLUNGSPOLITIK

Der Hof verfolgt eine Politik der Chancengleichheit unter Ausschluss jeder Form der Diskriminierung und fordert sowohl Männer als auch Frauen zur Einreichung ihrer Bewerbung auf. Dabei wird eine möglichst breite geografische Streuung innerhalb der EU-Mitgliedstaaten angestrebt. Der Hof unterstützt die Vereinbarkeit von Berufs- und Privatleben und bietet die Möglichkeit, Arbeitsplätze an die Bedürfnisse von Menschen mit Behinderungen anzupassen.

EINSTELLUNGSBEDINGUNGEN

Gemäß Artikel 28 des Statuts muss der erfolgreiche Bewerber

Staatsangehöriger eines der Mitgliedstaaten der Europäischen Union sein;

im Besitz seiner staatsbürgerlichen Rechte sein;

seinen Verpflichtungen aus den für ihn geltenden Wehrgesetzen nachgekommen sein;

den an die Ausübung der angestrebten Funktion zu stellenden sittlichen Anforderungen genügen.

AUSWAHLVERFAHREN

Zulässige Bewerbungen werden von einem Einstellungsausschuss geprüft. Nach Abschluss dieser Prüfung werden die zehn besten Bewerber (Höchstzahl) eingeladen, eine Fallstudie zu bearbeiten, die sie dann im Rahmen eines Vorstellungsgesprächs präsentieren.

Am Ende des Auswahlverfahrens erstellt der Ausschuss eine Reserveliste, in die die sechs Bewerber, die den in der Stellenausschreibung genannten Kriterien am besten entsprechen, in alphabetischer Reihenfolge aufgenommen werden.

Diese Liste gilt bis zum 31. Dezember 2017 und ist verlängerbar.

EINREICHUNG DER BEWERBUNGEN

Die Bewerbungen müssen in englischer oder französischer Sprache abgefasst sein. Sie sind auf elektronischem Weg unter folgender Adresse einzureichen: vacancies@eca.europa.eu.

Bitte geben Sie in der Betreffzeile die Referenznummer der Stellenausschreibung an. Der Bewerbung sind die folgenden Unterlagen beizulegen:

ein Bewerbungsschreiben von höchstens einer  Seite;

ein aktueller, mittels Formatvorlage „Europass-Lebenslauf“ erstellter Lebenslauf von höchstens drei Seiten; abrufbar unter folgender Internetadresse: http://europass.cedefop.europa.eu;

ausgefüllte, mit einem Datum versehene und unterzeichnete ehrenwörtliche Erklärung;

zwei Referenzschreiben in Bezug auf vorangehende Stellen.

Bewerbungen, die den vorstehenden Angaben nicht genau entsprechen, werden abgelehnt.

Bewerbungsschluss ist der 30. Juni 2016 um 12 Uhr.

ANTRAG AUF ÜBERPRÜFUNG — RECHTSBEHELFE — BESCHWERDEN BEIM EUROPÄISCHEN BÜRGERBEAUFTRAGTEN

In jeder Phase des Auswahlverfahrens können die Bewerber bei einer sie ihrer Ansicht nach beschwerenden Entscheidung von folgenden Möglichkeiten Gebrauch machen:

ANTRAG AUF ÜBERPRÜFUNG DER VOM VORAUSWAHLAUSSCHUSS GETROFFENEN ENTSCHEIDUNGEN

Die Überprüfung einer Entscheidung des Vorauswahlausschusses kann innerhalb von 10 Kalendertagen nach Absendung des Schreibens, mit dem die Entscheidung mitgeteilt wurde, schriftlich unter Angabe von Gründen beantragt werden. Der Antrag ist an die folgende Adresse zu senden: vacancies@eca.europa.eu

RECHTSBEHELFE

Gegen eine Entscheidung der Anstellungsbehörde können Sie gemäß Artikel 90 Absatz 2 des Statuts der Beamten der Europäischen Union binnen drei Monaten nach Bekanntgabe der Entscheidung eine Beschwerde an die Anstellungsbehörde richten:

Europäischer Rechnungshof

Generalsekretariat

12, rue Alcide de Gasperi

1615 Luxemburg

LUXEMBURG

Sie können gemäß Artikel 91 des Statuts bei folgender Stelle Rechtsmittel einlegen:

Gericht für den öffentlichen Dienst der Europäischen Union

Rue du Fort Niedergrünewald

2925 Luxemburg

LUXEMBURG

BESCHWERDEN BEIM EUROPÄISCHEN BÜRGERBEAUFTRAGTEN

Wie jeder Bürger der Union können Sie eine Beschwerde an den Europäischen Bürgerbeauftragten richten:

Europäischer Bürgerbeauftragter

1, avenue du Président Robert Schuman — BP 403

67001 Straßburg Cedex

FRANKREICH

Rechtsgrundlage für die Beschwerde ist Artikel 228 Absatz 1 des Vertrags über die Arbeitsweise der Europäischen Union; hierbei gelten die Voraussetzungen, die im Beschluss 94/262/EGKS, EG, Euratom des Europäischen Parlaments vom 9. März 1994 über die Regelungen und allgemeinen Bedingungen für die Ausübung der Aufgaben des Bürgerbeauftragten festgelegt sind (1).

Bitte beachten Sie, dass durch die Befassung des Bürgerbeauftragten die von Amts wegen einzuhaltende Frist, die gemäß Artikel 90 Absatz 2 bzw. Artikel 91 des Statuts für die Einreichung einer Beschwerde bzw. einer Klage beim Gericht für den öffentlichen Dienst der Europäischen Union gemäß Artikel 270 des Vertrags über die Arbeitsweise der Europäischen Union gilt, nicht ausgesetzt wird.

DATENSCHUTZ

Gemäß Artikel 7 Absatz 3 der Verordnung (EG) Nr. 45/2001 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 18. Dezember 2000 zum Schutz natürlicher Personen bei der Verarbeitung personenbezogener Daten durch die Organe und Einrichtungen der Gemeinschaft und zum freien Datenverkehr (2) verarbeitet der Hof die personenbezogenen Daten nur für die Zwecke, für die sie bereitgestellt wurden.


(*)  Jeder Hinweis in dieser Bekanntmachung auf eine Person männlichen Geschlechts gilt auch als Hinweis auf eine Person weiblichen Geschlechts.

(1)  ABl. L 113 vom 4.5.1994, S. 15.

(2)  ABl. L 8 vom 12.1.2001, S. 1.


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