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31.5.2016 |
DE |
Amtsblatt der Europäischen Union |
C 192/5 |
Vorherige Anmeldung eines Zusammenschlusses
(Sache M.8045 — Boskalis/Volker Wessels Offshore business)
Für das vereinfachte Verfahren infrage kommender Fall
(Text von Bedeutung für den EWR)
(2016/C 192/05)
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1. |
Am 20. Mai 2016 ist die Anmeldung eines Zusammenschlusses nach Artikel 4 der Verordnung (EG) Nr. 139/2004 des Rates (1) bei der Europäischen Kommission eingegangen. Danach ist Folgendes beabsichtigt: Das Unternehmen Royal Boskalis Westminster NV („Boskalis“, Niederlande) übernimmt im Sinne des Artikels 3 Absatz 1 Buchstabe b der Fusionskontrollverordnung durch Erwerb von Anteilen die alleinige Kontrolle über die Gesamtheit der Unternehmen Stemat Holding B.V. („Stemat“, Niederlande), Volker Stevin International Holding B.V., („VSI“, Niederlande) und VBMS Holding B.V. („VBMS“, Niederlande) (zusammen „Volker Wessels Offshore business“). |
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2. |
Die beteiligten Unternehmen sind in folgenden Geschäftsbereichen tätig: — Boskalis: Baggerarbeiten, Offshore-Anlagen, Offshore-Transport, Schlepp- und Bergungsdienste sowie Binneninfrastruktur. Boskalis bietet vor allem für die Öl- und Gasindustrie, für Windkraftanlagen, Häfen und Vorhaben zur Landgewinnung und für den Küstenschutz Dienstleistungen an, — Volker Wessels Offshore business: Vermietung und Verpachtung von Massengutschiffen; Verlegung, Instandhaltung und Ersatz von Seekabeln für die Stromversorgung und von Mehrzweckkabeln; Offshore-Baudienstleistungen. Diese Dienstleistungen werden überwiegend für Offshore-Windkraftanlagen erbracht. |
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3. |
Die Kommission hat nach vorläufiger Prüfung festgestellt, dass das angemeldete Rechtsgeschäft unter die Fusionskontrollverordnung fallen könnte. Die endgültige Entscheidung zu diesem Punkt behält sie sich vor. Dieser Fall kommt für das vereinfachte Verfahren im Sinne der Bekanntmachung der Kommission über ein vereinfachtes Verfahren für bestimmte Zusammenschlüsse gemäß der Verordnung (EG) Nr. 139/2004 des Rates (2) infrage. |
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4. |
Alle betroffenen Dritten können bei der Kommission zu diesem Vorhaben Stellung nehmen. Die Stellungnahmen müssen bei der Kommission spätestens 10 Tage nach dieser Veröffentlichung eingehen. Sie können der Kommission unter Angabe des Aktenzeichens M.8045 — Boskalis/Volker Wessels Offshore business per Fax (+32 22964301), per E-Mail (COMP-MERGER-REGISTRY@ec.europa.eu) oder per Post an folgende Anschrift übermittelt werden:
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(1) ABl. L 24 vom 29.1.2004, S. 1 („Fusionskontrollverordnung“).
(2) ABl. C 366 vom 14.12.2013, S. 5.