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24.5.2016 |
DE |
Amtsblatt der Europäischen Union |
CA 185/31 |
STELLENAUSSCHREIBUNG PE/192/S
DIREKTOR
(Funktionsgruppe AD, Besoldungsgruppe 14)
DIREKTOR DER GENERALDIREKTION INTERNE POLITIKBEREICHE DER UNION — DIREKTION BÜRGERRECHTE UND KONSTITUTIONELLE FRAGEN
(2016/C 185 A/02)
1. Zu besetzende Stelle
Der Präsident des Europäischen Parlaments hat beschlossen, das Verfahren zur Besetzung der Stelle eines Direktors (1) (AD, Besoldungsgruppe 14) innerhalb der Generaldirektion Interne Politikbereiche der Union — Direktion Bürgerrechte und konstitutionelle Angelegenheiten — gemäß Artikel 29 Absatz 2 des Statuts der Beamten der Europäischen Union (2) (im Folgenden als „Statut“ bezeichnet) zu eröffnen.
Dieses Auswahlverfahren soll die Auswahlmöglichkeiten der Anstellungsbehörde erweitern und findet parallel zu den internen und interinstitutionellen Verfahren zur Stellenbesetzung statt.
Die Einstellung erfolgt in der Besoldungsgruppe AD 14 (3). Das monatliche Grundgehalt beträgt 13 641,95 EUR. Das Grundgehalt unterliegt der Gemeinschaftssteuer und ist von nationalen Steuern befreit. Es kann sich unter den im Statut vorgesehenen Bedingungen um bestimmte Zulagen erhöhen.
Die Bewerber werden darauf hingewiesen, dass diese Stelle der vom Präsidium des Europäischen Parlaments am 29. März 2004 angenommenen Regelung über die Mobilitätspolitik unterliegt.
Für diese Stelle sind Einsatzbereitschaft und zahlreiche interne und externe Kontakte, insbesondere zu den Mitgliedern des Europäischen Parlaments, erforderlich. Der Direktor wird häufig Dienstreisen an die verschiedenen Arbeitsorte des Europäischen Parlaments sowie außerhalb dieser Arbeitsorte zu unternehmen haben.
2. Einsatzort
Brüssel. Diese Stelle kann einem der anderen Arbeitsorte des Europäischen Parlaments zugewiesen werden.
3. Chancengleichheit
Das Europäische Parlament verfolgt eine Politik der Chancengleichheit und akzeptiert Bewerbungen ohne jede Diskriminierung aufgrund des Geschlechts, der Rasse, der Hautfarbe, der ethnischen oder sozialen Herkunft, der genetischen Merkmale, der Sprache, der Religion oder der Weltanschauung, der politischen oder einer sonstigen Anschauung, der Zugehörigkeit zu einer nationalen Minderheit, des Vermögens, der Geburt, einer Behinderung, des Alters, der sexuellen Orientierung, des Familienstandes oder der familiären Situation.
4. Beschreibung der Tätigkeit
Als hoher Beamter nimmt der Direktor im Rahmen der von den parlamentarischen Entscheidungsgremien und vom Generaldirektor erlassenen Leitlinien und Beschlüsse folgende Aufgaben wahr (4):
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Gewährleistung des reibungslosen Funktionierens einer großen Verwaltungseinheit im Generalsekretariat des Europäischen Parlaments, die mehrere Referate im Zuständigkeitsbereich der Direktion umfasst; |
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Leitung, Unterweisung, Motivierung und Koordinierung mehrerer Teams von Bediensteten, Optimierung des Einsatzes der Ressourcen der Verwaltungseinheit unter Gewährleistung der Qualität des Dienstes (Organisation, Verwaltung der Humanressourcen und der Haushaltsmittel, Innovation usw.) in seinen Tätigkeitsbereichen; |
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Planung der Tätigkeiten der Direktion (Festlegung von Zielen und Strategien), Fassen der zur Verwirklichung der festgesetzten Ziele erforderlichen Beschlüsse, Bewertung der Leistungen der Dienste zur Gewährleistung ihrer Qualität; |
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Beratung des Generaldirektors, des Generalsekretariats und der Mitglieder des Europäischen Parlaments in seinen Tätigkeitsbereichen; |
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Zusammenarbeit mit den verschiedenen Direktionen des Generalsekretariats, Vertretung des Organs und Aushandlung von Verträgen oder Vereinbarungen in seinen Tätigkeitsbereichen; |
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Verwaltung und Durchführung spezifischer Projekte, die finanzielle Verantwortlichkeiten mit sich bringen können; |
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Wahrnehmung der Aufgaben des nachgeordnet bevollmächtigten Anweisungsbefugten. |
5. Zulassungsbedingungen (Anforderungsprofil)
An diesem Auswahlverfahren können Bewerber teilnehmen, die zum Zeitpunkt des Ablaufs der Frist für die Einreichung der Bewerbungen die nachstehenden Bedingungen erfüllen:
a) Allgemeine Bedingungen
Gemäß Artikel 28 des Statuts müssen die Bewerber
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Staatsangehörige eines der Mitgliedstaaten der Europäischen Union sein; |
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die bürgerlichen Ehrenrechte besitzen; |
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ihren Verpflichtungen aus den für sie geltenden Wehrgesetzen nachgekommen sein; |
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versichern, dass sie den sittlichen Anforderungen für die angestrebte Tätigkeit genügen. |
b) Besondere Bedingungen
i)
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Bildungsniveau, das einem abgeschlossenen Hochschulstudium, bescheinigt durch ein Abschlusszeugnis, entspricht, wenn die Regelstudienzeit mindestens vier Jahre beträgt, oder Bildungsniveau, das einem abgeschlossenen Hochschulstudium, bescheinigt durch ein Abschlusszeugnis, entspricht, und eine mindestens einjährige einschlägige Berufserfahrung (5), wenn die Regelstudienzeit mindestens drei Jahre beträgt. |
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Berufserfahrung von mindestens zwölf Jahren, die nach dem Erwerb der vorstehend genannten Qualifikationen erworben wurde, davon mindestens sechs Jahre in leitenden Funktionen. |
ii)
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hervorragende Allgemeinbildung in europäischen Angelegenheiten; |
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hervorragendes Verständnis interner, einzelstaatlicher und internationaler politischer Fragen; |
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hervorragende Kenntnis der Verträge; |
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sehr gutes Verständnis für die Vielfalt der in den Organen der EU vertretenen Kulturen; |
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hervorragende Kenntnis des Aufbaus des Generalsekretariats des Europäischen Parlaments, seiner Organisation, seines Umfelds und der beteiligten Akteure; |
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hervorragende Kenntnis der Geschäftsordnung des Europäischen Parlaments, der Legislativverfahren sowie der internen Regelungen und Methoden; |
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hervorragende Kenntnis des Statuts der Beamten, seiner Auslegung und der abgeleiteten Bestimmungen; |
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hervorragende Kenntnis der Haushaltsordnung für den Gesamthaushaltsplan der Union und ihrer Anwendungsbestimmungen sowie der internen Vorschriften und anderer untergeordneter Texte des Europäischen Parlaments; |
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sehr gute verwaltungstechnische Kenntnisse (Humanressourcen, Verwaltung, Haushalt, Finanzen, Datenverarbeitung, Recht usw.); |
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hervorragende Kenntnis von Managementtechniken. |
iii)
Es werden gründliche Kenntnisse in einer der Amtssprachen der Europäischen Union (6) sowie sehr gute Kenntnisse in mindestens einer weiteren dieser Sprachen verlangt.
Die Kenntnis weiterer Amtssprachen der Europäischen Union wird vom Beratenden Ausschuss berücksichtigt.
iv)
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strategisches Denken; |
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Führungsqualitäten; |
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vorausschauendes Planen; |
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Reaktionsvermögen; |
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Durchsetzungsvermögen; |
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Kommunikationsfähigkeit. |
6. Auswahlverfahren
Um der Anstellungsbehörde bei ihrer Entscheidung behilflich zu sein, erstellt der Beratende Ausschuss für die Ernennung hoher Beamter das Verzeichnis der Bewerber und gibt gegenüber dem Präsidium des Europäischen Parlaments eine Empfehlung ab, welche Personen zu einem Gespräch eingeladen werden sollen. Das Präsidium legt das endgültige Verzeichnis dieser Personen fest; der Ausschuss führt die Gespräche und legt dem Präsidium seinen Abschlussbericht zur Entscheidung vor. In diesem Rahmen kann das Präsidium eine Anhörung der Bewerber durchführen.
7. Einreichung der Bewerbungen
Letzter Termin für die Einreichung der Bewerbungen ist der:
2. Juni 2016, 12.00 Uhr (mittags) Brüsseler Zeit.
Die Bewerber werden gebeten, ausschließlich per E-Mail und unter Angabe der Referenznummer der Bekanntmachung (PE/192/S) im Betreff der E-Mail ein Bewerbungsschreiben (z. Hd. des Herrn Generalsekretärs des Europäischen Parlaments, Stellenausschreibung Nr. PE/192/S) und einen Lebenslauf im Format Europass (7) als PDF-Dateien an folgende Adresse zu schicken:
EP-SENIOR-MANAGEMENT@ep.europa.eu
Datum und Uhrzeit der Absendung der E-Mail sind maßgeblich.
Die Bewerber müssen dafür sorgen, dass die eingescannten Unterlagen lesbar sind.
Die Bewerber, die zu einem Gespräch eingeladen werden, werden darauf hingewiesen, dass die bis zum Gesprächstermin vorzulegenden Nachweise über ihr Studium, ihre Berufserfahrung und die von ihnen derzeit ausgeübte Funktion nur als Kopien oder Fotokopien einzureichen sind (8) . Die Bewerber erhalten keine dieser Unterlagen zurück.
Die von den Bewerbern im Rahmen dieses Auswahlverfahrens übermittelten personenbezogenen Daten werden gemäß der Verordnung (EG) Nr. 45/2001 des Europäischen Parlaments und des Rates (9) verarbeitet.
(1) Jeder Hinweis in dieser Bekanntmachung auf eine Person männlichen Geschlechts gilt auch als Hinweis auf eine Person weiblichen Geschlechts.
(2) Vgl. Verordnung (EWG, Euratom, EGKS) Nr. 259/68 des Rates (ABl. L 56 vom 4.3.1968, S. 1), geändert durch die Verordnung (EG, Euratom) Nr. 723/2004 (ABl. L 124 vom 27.4.2004, S. 1) und zuletzt durch die Verordnung (EU, Euratom) Nr. 1023/2013 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 22. Oktober 2013 zur Änderung des Statuts der Beamten der Europäischen Union und der Beschäftigungsbedingungen für die sonstigen Bediensteten der Union (ABl. L 287 vom 29.10.2013, S. 15).
(3) Der Beamte wird bei seiner Einstellung gemäß Artikel 32 des Statuts eingestuft.
(4) Wichtigste Aufgaben: siehe Anlage.
(5) Diese einjährige Erfahrung wird bei der Bewertung der gemäß dem folgenden Unterabsatz erforderlichen Berufserfahrung nicht berücksichtigt.
(6) Die Amtssprachen der Europäischen Union sind: Bulgarisch, Dänisch, Deutsch, Englisch, Estnisch, Finnisch, Französisch, Griechisch, Irisch, Italienisch, Kroatisch, Lettisch, Litauisch, Maltesisch, Niederländisch, Polnisch, Portugiesisch, Rumänisch, Schwedisch, Slowakisch, Slowenisch, Spanisch, Tschechisch und Ungarisch.
(7) http://europass.cedefop.europa.eu/
(8) Dies gilt nicht für diejenigen Bewerber, die zum Zeitpunkt des Ablaufs der Bewerbungsfrist im Dienst des Europäischen Parlaments stehen.
(9) Verordnung (EG) Nr. 45/2001 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 18. Dezember 2000 zum Schutz natürlicher Personen bei der Verarbeitung personenbezogener Daten durch die Organe und Einrichtungen der Gemeinschaft und zum freien Datenverkehr (ABl. L 8 vom 12.1.2001, S. 1).
ANLAGE
GENERALDIREKTION INTERNE POLITIKBEREICHE DER UNION DIREKTION BÜRGERRECHTE UND KONSTITUTIONELLE ANGELEGENHEITEN
WICHTIGSTE AUFGABEN
(Verwaltungseinheit mit 109 Bediensteten, davon 59 AD, 48 AST und 2 AST/SC zum Zeitpunkt der Veröffentlichung)
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Leitung, Koordinierung und Betreuung der Referate und Dienststellen der Direktion; |
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Abwicklung von Projekten; |
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Vertretung der Direktion in verschiedenen internen Ausschüssen und/oder interinstitutionellen Gremien; |
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Wahrnehmung der Aufgaben des nachgeordnet bevollmächtigten Anweisungsbefugten. |
SEKRETARIAT DES AUSSCHUSSES FÜR BÜRGERLICHE FREIHEITEN, JUSTIZ UND INNERES
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Unterstützung des Sekretariats des Ausschusses (Organisation von Sitzungen des Ausschusses und von Sitzungen von Koordinatoren, Planung, Präsidentenblätter, Protokolle, Schreiben des Präsidenten und andere Schreiben, interinstitutionelle Kontakte usw.); |
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Unterstützung der Mitglieder des Europäischen Parlaments bei der Ausübung ihrer Aufgaben als Präsident, Vizepräsident, Koordinator, Berichterstatter und Verfasser einer Stellungnahme durch schriftliche und mündliche Beiträge; Vorbereitung von Arbeitsdokumenten/Berichtsentwürfen, Änderungsanträgen, Stimmlisten (legislative und nichtlegislative Verfahren), Sicherstellung der Weiterbehandlung der „Komitologie“-Akten; |
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Teilnahme am interinstitutionellen Dialog, insbesondere im Zusammenhang mit den Einigungen in erster Lesung („Triloge“); |
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Organisation von öffentlichen Anhörungen und Konferenzen, Dienstreisen oder Delegationen; |
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Sicherstellung der Kontakte zu der Agentur der Europäischen Union für Grundrechte (FRA), der Europäischen Beobachtungsstelle für Drogen und Drogensucht (OEDT), zu EUROJUST, EUROPOL, FRONTEX, CEPOL, EASO, eu-LISA, CEPD; |
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Sicherstellung der Pflege der Website des LIBE-Ausschusses und des LIBE-Newsletters in Bezug auf den Raum der Freiheit, der Sicherheit und des Rechts (Titel V des Vertrags über die Arbeitsweise der Europäischen Union und Anlage VI der Geschäftsordnung des Europäischen Parlaments — Kompetenzen des LIBE). |
SEKRETARIAT DES RECHTSAUSSCHUSSES
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Unterstützung der Mitglieder des Europäischen Parlaments bei der Ausübung ihrer Aufgaben durch die Erstellung verschiedener Dokumente: Ausarbeitung von Arbeitsdokumenten/Berichtsentwürfen/Stellungnahmen (legislative und nichtlegislative Verfahren), schriftlichen und mündlichen Beiträgen, Entschließungen, u. a. auch Stellungnahmen zu Rechtsgrundlagen, Prüfung der Mandate und Rechtsstreitigkeiten; |
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Unterstützung des Sekretariats des Ausschusses (Organisation von Sitzungen: des Ausschusses, der Koordinatoren, mit den Fraktionen, Triloge, technische Sitzungen, der Schattenberichterstatter, der Arbeitsgruppen, Planung, Protokolle); |
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Organisation von öffentlichen Anhörungen, Workshops, Arbeitsgruppen und Dienstreisen des Ausschusses außerhalb der Arbeitsorte; |
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Erstellung und Verwaltung (Entgegennahme, Registrierung) von Schreiben für den Vorsitz des Ausschusses und andere Gremien; |
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Vorbereitung und Weiterverfolgung von Abstimmungen (Ausarbeitung und Formatierung von Änderungsanträgen, Stimmlisten und angenommenen Dokumenten); |
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Weiterverfolgung delegierter Rechtsakte und Durchführungsrechtsakte sowie der Behandlung begründeter Stellungnahmen der nationalen Parlamente; |
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Sicherstellung der Kontakte zu den anderen Organen (insbesondere Gerichtshof und das Amt der Europäischen Union für Geistiges Eigentum, (EUIPO), interessierten Kreisen und der Zivilgesellschaft. |
SEKRETARIAT DES AUSSCHUSSES FÜR KONSTITUTIONELLE FRAGEN
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Unterstützung des Sekretariats des Ausschusses: Organisation von Sitzungen des AFCO-Ausschusses, der AFCO-Koordinatoren, von öffentlichen Anhörungen, von Dienstreisen, Aussprachen mit wichtigen Persönlichkeiten, Studientagen, von interparlamentarischen Ausschusssitzungen mit Vertretern der nationalen Parlamente, Planung, Protokolle; |
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Ausarbeitung von Arbeitsdokumenten/Berichtsentwürfen/Entwürfen von Stellungnahmen (legislative und nichtlegislative Verfahren, interinstitutionelle Vereinbarungen, Auslegung und Anwendung der Geschäftsordnung); |
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Unterstützung der Mitglieder des Europäischen Parlaments bei der Ausübung ihrer Aufgaben als Präsident, Vizepräsident, Berichterstatter und Verfasser einer Stellungnahme durch schriftliche und mündliche Beiträge (einschließlich der Arbeitsgruppe „Revisiting the Rules of Procedure“, Projektteams, Schattenberichterstatter); |
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Sicherstellung der Einhaltung der Verfahren zur Umsetzung des Vertrags von Lissabon, einschließlich Reisen außerhalb der Arbeitsorte, parlamentarische Treffen und Konferenz der Sonderorgane für EU-Angelegenheiten (COSAC); |
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Wahrnehmung der Verwaltung und internen Kommunikation (Dienstbesprechungen, Feedback, Website, eCommittee, Statistik, Schulungen); |
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Wahrnehmung der Kontakte zu den anderen Organen, den interessierten Kreisen und der Zivilgesellschaft. |
SEKRETARIAT DES AUSSCHUSSES FÜR DIE RECHTE DER FRAU UND DIE GLEICHSTELLUNG DER GESCHLECHTER
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Unterstützung des Sekretariats des Ausschusses (Organisation von Sitzungen, Sitzungen von Koordinatoren, Planung, Protokolle); |
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Unterstützung der Mitglieder des Europäischen Parlaments bei der Ausübung ihrer Aufgaben als Präsident, Vizepräsident, Berichterstatter und Verfasser einer Stellungnahme durch schriftliche und mündliche Beiträge; Vorbereitung von Arbeitsdokumenten/Berichtsentwürfen/Stellungnahmen (legislative und nichtlegislative Verfahren); |
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Organisation von öffentlichen Anhörungen, Reisen von Arbeitsgruppen außerhalb der Arbeitsorte; |
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Wahrnehmung der Kontakte mit den anderen Organen, interessierten Kreisen und der Zivilgesellschaft; Wahrnehmung der Kontakte mit Einrichtungen der Vereinten Nationen und anderen einschlägigen Organisationen; |
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Wahrnehmung der Kommunikationsaktivitäten (FEMM-Website, Facebook, Newsletter). |
SEKRETARIAT DES PETITIONSAUSSCHUSSES
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Zusammenfassen, Verwalten und Sicherstellen der Weiterverfolgung von Petitionen — Vorbereitung von Schreiben, e-Petition, Website, Informationsbesuche; |
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Unterstützung des Sekretariats des Ausschusses (Organisation von Sitzungen, Sitzungen von Koordinatoren, Planung, Protokolle etc.); |
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Wahrnehmung der Beziehungen zu Petenten; |
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Pflege der Kontakte zu den anderen Organen (Generalsekretariat der Europäischen Kommission, ständige Vertretungen und diplomatische Dienste der Mitgliedstaaten und von Drittstaaten), interessierten Kreisen und der Zivilgesellschaft; |
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Pflege der Kontakte zum Europäischen Bürgerbeauftragten und den Petitionsausschüssen der nationalen Parlamente; |
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Unterstützung der Mitglieder des Europäischen Parlaments bei der Ausübung ihrer Aufgaben als Präsident, Vizepräsident, Berichterstatter und Verfasser einer Stellungnahme durch schriftliche und mündliche Beiträge; |
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Ausarbeitung von Arbeitsdokumenten/Berichtsentwürfen (legislative und nichtlegislative Verfahren). |
FACHABTEILUNG BÜRGERRECHTE UND KONSTITUTIONELLE ANGELEGENHEITEN
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Unterstützung der parlamentarischen Gremien sowie der Sekretariate der parlamentarischen Ausschüsse (externe und interne Studien und Aufzeichnungen, Workshops, Vermerke für die Kabinette des Präsidenten und des Generalsekretärs) im Bereich der Bürgerrechte und konstitutionellen Angelegenheiten (betroffene Ausschüsse: AFCO, FEMM, JURI, LIBE, PETI); |
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Organisation der Bereitstellung der Arbeiten externer Sachverständiger für die parlamentarischen Ausschüsse (Bedarfsermittlung, Ausschreibungen, Bewertung), Aufbau des Austausches mit externen Sachverständigen, Forschungseinrichtungen und Hochschulen; |
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Aktualisierung der technischen Datenblätter; |
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Aufbau der Beziehungen mit der GD EPRS, der Verteilung der Arbeiten der Fachabteilung, der Arbeitsmittel der Fachabteilung; |
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Teilnahme an der Umsetzung einer modernen IT-Umgebung für das Wissensmanagement. |