11.5.2016   

DE

Amtsblatt der Europäischen Union

C 167/20


Vorherige Anmeldung eines Zusammenschlusses

(Sache M.8028 — Fairfax Financial Holdings/OPG Commercial Holdings/Eurolife ERB Insurance Group Holding)

Für das vereinfachte Verfahren in Frage kommender Fall

(Text von Bedeutung für den EWR)

(2016/C 167/12)

1.

Am 29. April 2016 ist die Anmeldung eines Zusammenschlusses nach Artikel 4 der Verordnung (EG) Nr. 139/2004 des Rates (1) bei der Kommission eingegangen. Danach ist Folgendes beabsichtigt: Das Unternehmen Fairfax Financial Holdings Limited („Fairfax“, Kanada) und die OPG Commercial Holdings S.à r.l. („OPG“), die der OMERS-Gruppe („OMERS“, Kanada) angehört, übernehmen im Sinne des Artikels 3 Absatz 1 Buchstabe b der Fusionskontrollverordnung durch Erwerb von Anteilen die gemeinsame Kontrolle über das Unternehmen Eurolife ERB Insurance Group Holdings S.A. (Griechenland).

2.

Die beteiligten Unternehmen sind in folgenden Geschäftsbereichen tätig:

Fairfax ist über seine Tochtergesellschaften in den Bereichen Sach- und Haftpflichtversicherung, Rückversicherung und Vermögensverwaltung tätig. Das Unternehmen ist an der Börse von Toronto notiert.

OPG ist eine Holdinggesellschaft mit Sitz in Luxemburg, die zum Ontario Municipal Employees Retirement System Primary Pension Plan (OMERS — Pensionsplan für die Gemeindebediensteten von Ontario) gehört.

Eurolife ist über seine Tochtergesellschaften in den Bereichen Lebens- und Nichtlebensversicherung, Rückversicherung und Versicherungsvertrieb in Griechenland und Rumänien tätig.

3.

Die Kommission hat nach vorläufiger Prüfung festgestellt, dass das angemeldete Rechtsgeschäft unter die Fusionskontrollverordnung fallen könnte. Die endgültige Entscheidung zu diesem Punkt behält sie sich vor. Dieser Fall kommt für das vereinfachte Verfahren im Sinne der Bekanntmachung der Kommission über ein vereinfachtes Verfahren für bestimmte Zusammenschlüsse gemäß der Verordnung (EG) Nr. 139/2004 des Rates (2) in Frage.

4.

Alle betroffenen Dritten können bei der Kommission zu diesem Vorhaben Stellung nehmen.

Die Stellungnahmen müssen bei der Kommission spätestens 10 Tage nach dieser Veröffentlichung eingehen. Sie können der Kommission unter Angabe des Aktenzeichens M.8028 — Fairfax Financial Holdings/OPG Commercial Holdings/Eurolife ERB Insurance Group Holding per Fax (+32 22964301), per E-Mail (COMP-MERGER-REGISTRY@ec.europa.eu) oder per Post an folgende Anschrift übermittelt werden:

Europäische Kommission

Generaldirektion Wettbewerb

Registratur Fusionskontrolle

1049 Bruxelles/Brussel

BELGIQUE/BELGIË


(1)  ABl. L 24 vom 29.1.2004, S. 1 („Fusionskontrollverordnung“).

(2)  ABl. C 366 vom 14.12.2013, S. 5.