23.4.2016   

DE

Amtsblatt der Europäischen Union

C 144/20


Vorherige Anmeldung eines Zusammenschlusses

(Sache M.7992 — Starwood Capital Group/Banco Sabadell/JV)

Für das vereinfachte Verfahren infrage kommender Fall

(Text von Bedeutung für den EWR)

(2016/C 144/09)

1.

Am 15. April 2016 ist die Anmeldung eines Zusammenschlusses nach Artikel 4 der Verordnung (EG) Nr. 139/2004 des Rates (1) bei der Kommission eingegangen. Danach ist Folgendes beabsichtigt: Die Unternehmen Starwood Capital Group („SCG“, USA) und Hotel Investment Partnership, S.L. („HIP“, Spanien), das von der Banco de Sabadell, S.A. („BS“, Spanien) kontrolliert wird, übernehmen im Sinne des Artikels 3 Absatz 1 Buchstabe b und Absatz 4 der Fusionskontrollverordnung durch Erwerb von Anteilen die gemeinsame Kontrolle über das neu gegründete Gemeinschaftsunternehmen HI Partners Starwood Capital Holdco Value Added, S.L. („HPSC JV“, Spanien).

2.

Die beteiligten Unternehmen sind in folgenden Geschäftsbereichen tätig:

SCG tätigt insbesondere weltweite Immobilieninvestitionen. SGC investiert in eine Reihe von Anlageklassen (u. a. Mehrfamilien-, Büro-, Einzelhandels-, Hotel-, Industrie-, Wohn-, Gewerbe- Seniorenwohn-, Mischnutzungs- und Golfimmobilien) auf allen Ebenen der Kapitalstruktur.

BS bietet Bankdienstleistungen für Privat- und Unternehmenskunden an; über HIP betreibt das Unternehmen Hotels und erbringt Immobiliendienstleistungen.

3.

Die Kommission hat nach vorläufiger Prüfung festgestellt, dass das angemeldete Rechtsgeschäft unter die Fusionskontrollverordnung fallen könnte. Die endgültige Entscheidung zu diesem Punkt behält sie sich vor. Dieser Fall kommt für das vereinfachte Verfahren im Sinne der Bekanntmachung der Kommission über ein vereinfachtes Verfahren für bestimmte Zusammenschlüsse gemäß der Verordnung (EG) Nr. 139/2004 des Rates (2) infrage.

4.

Alle betroffenen Dritten können bei der Kommission zu diesem Vorhaben Stellung nehmen.

Die Stellungnahmen müssen bei der Kommission spätestens 10 Tage nach dieser Veröffentlichung eingehen. Sie können der Kommission unter Angabe des Aktenzeichens M.7992 — Starwood Capital Group/Banco Sabadell/JV per Fax (+32 22964301), per E-Mail (COMP-MERGER-REGISTRY@ec.europa.eu) oder per Post an folgende Anschrift übermittelt werden:

Europäische Kommission

Generaldirektion Wettbewerb

Registratur Fusionskontrolle

1049 Bruxelles/Brussel

BELGIQUE/BELGIË


(1)  ABl. L 24 vom 29.1.2004, S. 1 („Fusionskontrollverordnung“).

(2)  ABl. C 366 vom 14.12.2013, S. 5.