18.3.2016 |
DE |
Amtsblatt der Europäischen Union |
C 103/5 |
Vorherige Anmeldung eines Zusammenschlusses
(Sache M.7950 — EGB/GP)
(Text von Bedeutung für den EWR)
(2016/C 103/05)
1. |
Am 10. März 2016 ist die Anmeldung eines Zusammenschlusses nach Artikel 4 der Verordnung (EG) Nr. 139/2004 des Rates (1) bei der Kommission eingegangen. Danach ist Folgendes beabsichtigt: Die Unternehmen Česká spořitelna, a.s. („CSAS“, Tchechische Republik), Slovenská sporiteľňa, a.s. („SLSP“, Slowakei) und Banca Comercială Română S.A. („BCR“, Rumänien), die der Erste Group Bank AG („EGB“, Österreich) angehören, und das Unternehmen Global Payments Inc. („GP“, USA) übernehmen im Sinne des Artikels 3 Absatz 1 Buchstabe b und Absatz 4 der Fusionskontrollverordnung durch Übertragung von Vermögenswerten und Erwerb von Anteilen an dem neu gegründeten Gemeinschaftsunternehmen Global Payments s.r.o. („JV“) die gemeinsame Kontrolle über dieses Gemeinschaftsunternehmen. |
2. |
Die beteiligten Unternehmen sind in folgenden Geschäftsbereichen tätig: — EGB: Bank-, Finanz- und Zahlungsdienstleistungen, darunter auch Acquiring-Dienstleistungen in Mittel- und Osteuropa; — GP: Dienstleistungen im Bereich Kartenzahlungsabwicklung, darunter auch Acquiring-Dienstleistungen im Europäischen Wirtschaftsraum und welweit; — JV: Acquiring-Dienstleistungen in der Tschechischen Republik, der Slowakei und Rumänien. |
3. |
Die Kommission hat nach vorläufiger Prüfung festgestellt, dass das angemeldete Rechtsgeschäft unter die Fusionskontrollverordnung fallen könnte. Die endgültige Entscheidung zu diesem Punkt behält sie sich vor. |
4. |
Alle betroffenen Dritten können bei der Kommission zu diesem Vorhaben Stellung nehmen. Die Stellungnahmen müssen bei der Kommission spätestens 10 Tage nach dieser Veröffentlichung eingehen. Sie können bei der Kommission unter Angabe des Aktenzeichens M.7950 — EGB/GP per Fax (+32 22964301), per E-Mail (COMP-MERGER-REGISTRY@ec.europa.eu) oder per Post an folgende Anschrift übermittelt werden:
|
(1) ABl. L 24 vom 29.1.2004, S. 1 („Fusionskontrollverordnung“).