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15.3.2016 |
DE |
Amtsblatt der Europäischen Union |
C 99/4 |
AUFFORDERUNG ZUR EINREICHUNG VON VORSCHLÄGEN — EACEA/05/2016
im Rahmen des Programms Erasmus+
Leitaktion 3: Unterstützung politischer Reformen
Soziale Integration durch Projekte in den Bereichen allgemeine und berufliche Bildung und Jugend
(2016/C 99/05)
1. Beschreibung, Ziele
Im Rahmen dieser Aufforderung zur Einreichung von Vorschlägen sollen Projekte in den Bereichen allgemeine und berufliche Bildung und Jugend unterstützt werden, die auf die Ausweitung und Verbreitung innovativer bewährter Verfahren abzielen, die in den Geltungsbereich der Erklärung zur Förderung von Politischer Bildung und der gemeinsamen Werte von Freiheit, Toleranz und Nichtdiskriminierung vom 17. März 2015 (nachfolgend: „Pariser Erklärung“ (1)) fallen.
Die im Rahmen dieser Aufforderung eingereichten Vorschläge müssen im Wesentlichen eine der beiden folgenden allgemeinen Zielsetzungen zum Gegenstand haben, die im Antragsformular anzugeben ist:
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1. |
Verhütung von Gewaltbereitschaft und Radikalisierung sowie Förderung von demokratischen Werten, Grundrechten, des interkulturellen Verständnisses und aktiver Bürgerschaft; |
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2. |
Förderung der Integration benachteiligter Lernender, einschließlich Personen mit Migrationshintergrund, sowie Verhütung und Bekämpfung diskriminierender Praktiken. |
Des Weiteren muss jeder Vorschlag mindestens eines und höchstens drei der folgenden spezifischen Ziele zum Gegenstand haben:
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1. |
Verbesserung des Erwerbs von sozialer Kompetenz und Bürgerkompetenz, Förderung der Kenntnisse, des Verständnisses und der Eigenverantwortung im Bereich der demokratischen Werte und Grundrechte; |
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2. |
Verhütung und Bekämpfung jeder Form von Diskriminierung und Segregation im Bildungsbereich; |
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3. |
Förderung der Gleichstellung der Geschlechter im Lernumfeld, Bekämpfung geschlechtsspezifischer Stereotypen und Verhütung geschlechtsspezifischer Gewalt; |
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4. |
Verbesserung des Zugangs zu einer hochwertigen und inklusiven allgemeinen und beruflichen Regelschulbildung, mit Schwerpunkt auf den Bedürfnissen benachteiligter Lernender; |
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5. |
Förderung des gegenseitigen Verständnisses und des gegenseitigen Respekts zwischen Menschen mit unterschiedlichen ethnischen oder religiösen Hintergründen, Weltanschauungen oder Gesinnungen, unter anderem durch die Bekämpfung von Stereotypen und die Förderung des interkulturellen Dialogs; |
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6. |
Verbesserung des kritischen Denkens sowie der Internet- und Medienkompetenz von Kindern, jungen Menschen, Jugendarbeitern und pädagogischem Personal; |
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7. |
Schaffung inklusiver und demokratischer Lernumgebungen; |
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8. |
Unterstützung von Lehrkräften und Pädagogen beim Umgang mit Konflikten und Diversität; |
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9. |
Verhütung von Radikalisierung in Haftanstalten und geschlossenen Einrichtungen; |
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10. |
Förderung der Teilhabe Jugendlicher am sozialen und gesellschaftlichen Leben und Entwicklung inklusiver und aufsuchender Verfahren, um junge Menschen zu erreichen; |
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11. |
Förderung des Erwerbs der Unterrichtssprache/n durch neu angekommene Migranten; |
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12. |
Bewertung des Wissensstands und Validierung früher erworbener Kenntnisse neu angekommener Migranten; |
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13. |
Verbesserung der Qualität von nichtformalen Lernaktivitäten, Verfahren der Jugendarbeit und Freiwilligentätigkeiten. |
Diese Aufforderung umfasst zwei Lose:
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Los 1 |
: |
Allgemeine und berufliche Bildung |
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Los 2 |
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Jugend |
Die Vorschläge der Antragsteller dürfen nur eines der beiden oben genannten Lose zum Gegenstand haben, das im Antragsformular anzugeben ist.
Im Rahmen dieser Aufforderung werden Projekte in drei Aktionsbereichen unterstützt:
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Teilbereich 1 |
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Länderübergreifende Kooperationsprojekte (Los 1 und Los 2) |
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Teilbereich 2 |
: |
Groß angelegte Freiwilligenprojekte (Los 2) |
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Teilbereich 3 |
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Vernetzte Zusammenarbeit der nationalen Agenturen des Programms Erasmus+ (2) (Los 2) |
Die Vorschläge der Antragsteller dürfen nur einen der oben genannten Aktionsbereiche zum Gegenstand haben, der im Antragsformular anzugeben ist.
2. Förderfähige Antragsteller
Förderfähig sind öffentliche und private Einrichtungen, die auf dem Gebiet der allgemeinen und beruflichen Bildung und Jugend in den unter die Pariser Erklärung fallenden Bereichen tätig sind. Folgende Antragsteller gelten im Sinne dieser Aufforderung zur Einreichung von Vorschlägen als förderfähig:
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Lehranstalten und andere Bildungsanbieter; |
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für die allgemeine und berufliche Bildung und den Jugendbereich zuständige Behörden auf nationaler/regionaler/lokaler Ebene; |
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Nichtregierungsorganisationen (NRO); |
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Forschungseinrichtungen; |
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Berufsverbände und Sozialpartner; |
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Beratungseinrichtungen und Anerkennungsstellen; |
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internationale Organisationen; |
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Privatunternehmen; |
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Netzwerke der oben genannten Einrichtungen sind ebenfalls förderfähig, sofern sie Rechtspersönlichkeit besitzen; |
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im Jugendbereich tätige nationale Agenturen des Programms Erasmus+ (3). |
Förderfähig sind ausschließlich Anträge juristischer Personen, die in einem der folgenden Länder niedergelassen sind:
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die 28 Mitgliedstaaten der Europäischen Union, |
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EFTA/EWR-Länder: Island, Liechtenstein, Norwegen, |
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EU-Kandidatenländer: Türkei, ehemalige jugoslawische Republik Mazedonien. |
Mindestanforderungen an die Zusammensetzung der Partnerschaft
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Teilbereich 1 |
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vier Einrichtungen, die vier förderfähige Länder vertreten. Sind Netzwerke an dem Projekt beteiligt, muss die Partnerschaft mindestens zwei Einrichtungen umfassen, die keine Mitglieder des Netzwerks sind (d. h. zwei Partner des Netzwerks sowie zwei Einrichtungen, die nicht Mitglied des Netzwerks sind); |
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Teilbereich 2 |
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drei Einrichtungen, die drei förderfähige Länder vertreten; |
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Teilbereich 3 |
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vier nationale Agenturen des Programms Erasmus+, die vier förderfähige Länder vertreten. |
3. Förderfähige Aktivitäten und Projektlaufzeit
Die Aktivitäten müssen zwischen dem 1. und dem 31. Dezember 2016 beginnen. Die Projektlaufzeit muss entweder 24 oder 36 Monate betragen. Sollten jedoch die Begünstigten nach Unterzeichnung der Vereinbarung und Beginn des Projekts feststellen, dass es — aus hinreichend nachgewiesenen und nicht von ihnen zu verantwortenden Gründen — unmöglich geworden ist, das Projekt in der vorgesehenen Laufzeit abzuschließen, kann eine Verlängerung des Förderzeitraums gewährt werden. Eine Verlängerung um höchstens sechs Monate kann gewährt werden, wenn dies vor Ablauf der in der Finanzhilfevereinbarung genannten Frist beantragt wird. Die Projektlaufzeit beträgt in diesem Fall höchstens 42 Monate.
Im Rahmen dieser Aufforderung zur Einreichung von Vorschlägen werden unter anderem die folgenden Aktivitäten gefördert (Aufstellung nicht erschöpfend):
Teilbereich 1 — Länderübergreifende Kooperationsprojekte
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Kooperationen/Partnerschaften und Netzwerkmodelle aus einschlägigen (öffentlichen/privaten) Akteuren aus unterschiedlichen Sektoren; |
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Anpassung von Lernverfahren, -instrumenten und -materialien, einschließlich Lehrplänen und Ausbildungsdesign; |
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— |
Konferenzen, Seminare, Workshops und Treffen mit politischen und anderen Entscheidungsträgern; |
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— |
Bewertung, Austausch und Validierung von bewährten Verfahren und Lernerfahrungen; |
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— |
Schulungen und andere Aktivitäten für den Kapazitätsaufbau (z. B. für Lehrkräfte, Jugendarbeiter, Kommunalbehörden, Personal von Haftanstalten usw.); |
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— |
Hilfs- und aufsuchende Tätigkeiten junger Menschen für junge Menschen; |
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— |
gezielte Sensibilisierungs- und Verbreitungsaktivitäten auf der Grundlage wirksamer Kommunikationsstrategien und unter Einbindung von Informationsmaterial; |
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— |
praktische oder strategische Empfehlungen im Bereich der allgemeinen und beruflichen Bildung und Jugend, die für die Zielsetzungen der Pariser Erklärung relevant sind; |
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— |
Evaluierungstätigkeiten. |
Teilbereich 2 — Groß angelegte Freiwilligenprojekte
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Freiwilligentätigkeiten junger Menschen im Alter zwischen 17 und 30 Jahren mit Wohnsitz in einem der förderfähigen Länder für einen Zeitraum zwischen zwei und zwölf Monaten; |
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— |
gezielte Sensibilisierungs- und Verbreitungsaktivitäten unter Einbindung von Informationsmaterial und wirksamen Kommunikationsstrategien; |
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Konferenzen, Seminare, Workshops und Treffen mit politischen und anderen Entscheidungsträgern; |
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— |
praktische oder strategische Empfehlungen im Bereich der Freiwilligentätigkeit, die für neu angekommene Migranten relevant sind; |
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Hilfs- und aufsuchende Tätigkeiten junger Menschen für junge Menschen aus benachteiligten Bevölkerungsgruppen; |
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Evaluierungstätigkeiten. |
Teilbereich 3 — Vernetzte Zusammenarbeit der nationalen Agenturen des Programms Erasmus+
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gezielte Sensibilisierungs- und Verbreitungsaktivitäten unter Einbindung von Informationsmaterial und wirksamen Kommunikationsstrategien; |
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— |
Konferenzen, Seminare, Workshops und Treffen mit politischen und anderen Entscheidungsträgern; |
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— |
Bewertung, Austausch und Validierung von bewährten Verfahren und Lernerfahrungen; |
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— |
Kooperationen/Partnerschaften und Netzwerkmodelle aus einschlägigen (öffentlichen/privaten) Akteuren aus unterschiedlichen Sektoren; |
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— |
Entwicklung von Lernverfahren, -instrumenten und -materialien; |
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— |
Erarbeitung von strategischen Empfehlungen und Beispielen für vorbildliche Verfahren; |
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Hilfs- und aufsuchende Tätigkeiten für junge Menschen aus benachteiligten Bevölkerungsgruppen; |
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Schulungen und andere Aktivitäten für den Kapazitätsaufbau für Organisationen/Einrichtungen, darunter auch für Jugendarbeiter und Freiwillige; |
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Integration und umfassende Einbindung erprobter innovativer/bewährter Verfahren in die kommunalen, regionalen, nationalen und europäischen Systeme; |
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Jugendarbeit und Freiwilligenaktivitäten an der Basis, um die gewonnenen Erkenntnisse zu überprüfen; |
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Evaluierungstätigkeiten. |
Im Rahmen der Aktionsbereiche 1 und 3 kommen ausschließlich Aktivitäten in förderfähigen Ländern für eine Förderung in Frage. Im Rahmen des Aktionsbereichs 2 kommen ausschließlich Aktivitäten in EU-Mitgliedstaaten für eine Förderung in Frage.
4. Vergabekriterien
Förderfähige Anträge werden anhand von Ausschluss-, Auswahl- und Vergabekriterien beurteilt (4).
Es gelten folgende Vergabekriterien für die Finanzierung eines Vorschlags:
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1. |
Relevanz (30 %); |
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2. |
Qualität der Projektkonzeption und -durchführung (20 %); |
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3. |
Qualität der Partnerschaft und der Kooperationsvereinbarungen (20 %); |
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4. |
Wirkung, Verbreitung und Nachhaltigkeit (30 %). |
Für EU-Finanzhilfen kommen nur Vorschläge in Betracht, die
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mindestens 60 % der möglichen Gesamtpunktzahl (d. h. der Punktzahl für die vier Vergabekriterien insgesamt) und |
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mindestens 50 % der möglichen Punktzahl für jedes einzelne Kriterium |
erreicht haben.
5. Mittelausstattung
Insgesamt stehen für die Kofinanzierung von Projekten im Rahmen dieser Aufforderung zur Einreichung von Vorschlägen 13 000 000 EUR zur Verfügung, die wie folgt zugewiesen werden:
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Los 1 |
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Allgemeine und berufliche Bildung 10 000 000 EUR |
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Los 2 |
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Jugend 3 000 000 EUR |
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Mittelausstattung je Los und Richtbetrag je Aktionsbereich |
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Gesamtbetrag: 10 500 000 EUR Los 1: 10 000 000 EUR Los 2: 500 000 EUR |
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Los 2: 1 000 000 EUR |
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Los 2: 1 500 000 EUR |
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Der finanzielle Beitrag der EU ist auf höchstens 90 % der förderfähigen Projektkosten beschränkt.
Die Finanzhilfe für ein Projekt beläuft sich auf höchstens 500 000 EUR.
Die Agentur behält sich vor, nicht alle für diese Aufforderung zur Einreichung von Vorschlägen verfügbaren Mittel zu vergeben.
6. Einreichungsverfahren und Frist
Vor der Einreichung eines elektronischen Antrags müssen die Antragsteller ihre Organisation über das Teilnehmerportal Bildung, Audiovisuelles, Kultur, Bürgerschaft und Freiwilligenarbeit („Participant Portal“) registrieren und erhalten einen Teilnehmeridentifikationscode („Participant Identification Code“, PIC). Der PIC ist im Antragsformular anzugeben.
Das Teilnehmerportal dient der Verwaltung aller rechtlichen und finanziellen Informationen über die Organisationen. Informationen zur Registrierung sind im Portal unter folgender Adresse abrufbar: http://ec.europa.eu/education/participants/portal
Die Antragsteller sind aufgefordert, sämtliche Informationen über die Aufforderung zur Einreichung von Vorschlägen und das Einreichungsverfahren sorgfältig zu lesen und die Unterlagen zu verwenden, die Teil des Antrags (Antragspaket) sind und abgerufen werden können unter: https://eacea.ec.europa.eu/erasmus-plus/funding/key-action-3-initiatives-for-policy-innovation-social-inclusion-through-education-training-and-youth_en
Das Antragspaket ist online unter Verwendung des korrekten, ordnungsgemäß ausgefüllten elektronischen Formulars einzureichen, das alle relevanten Anhänge und Belegunterlagen enthält. Die Antragsformulare können unter folgender Internetadresse heruntergeladen werden: https://eacea.ec.europa.eu/PPMT/.
Antragsformulare, die nicht sämtliche erforderlichen Informationen enthalten oder nicht fristgerecht online eingereicht werden, werden nicht berücksichtigt.
Anträge auf Finanzhilfen sind in einer der EU-Amtssprachen einzureichen.
Einreichungsfrist: 30. Mai 2016, 12.00 mittags MEZ.
7. Weitere Informationen
Weitere Informationen sind dem Leitfaden für Antragsteller zu entnehmen.
Der Leitfaden zu dieser Aufforderung zur Einreichung von Vorschlägen und das Antragspaket sind über die folgende Website abrufbar:
https://eacea.ec.europa.eu/erasmus-plus/funding/key-action-3-initiatives-for-policy-innovation-social-inclusion-through-education-training-and-youth_en
E-Mail-Kontakt: EACEA-Policy-Support@ec.europa.eu
(1) http://ec.europa.eu/education/news/2015/documents/citizenship-education-declaration_de.pdf.
(2) Eine Aufstellung der nationalen Agenturen des Programms Erasmus+ im Bereich Jugend ist verfügbar unter http://ec.europa.eu/youth/partners_networks/national_agencies_en.htm
(3) Nur Aktionsbereich 3.
(4) Siehe die Abschnitte 7, 8 und 9 des Leitfadens für Antragsteller.