10.3.2016   

DE

Amtsblatt der Europäischen Union

C 94/7


Vorherige Anmeldung eines Zusammenschlusses

(Sache M.7952 — Bridgepoint Group/Smyk Group)

Für das vereinfachte Verfahren infrage kommender Fall

(Text von Bedeutung für den EWR)

(2016/C 94/04)

1.

Am 23. Februar 2016 ist die Anmeldung eines Zusammenschlusses nach Artikel 4 der Verordnung (EG) Nr. 139/2004 des Rates (1) bei der Europäischen Kommission eingegangen. Danach ist Folgendes beabsichtigt: Das Unternehmen Bridgepoint Group Limited (Vereinigtes Königreich) übernimmt im Sinne des Artikels 3 Absatz 1 Buchstabe b der Fusionskontrollverordnung durch Erwerb von Anteilen die Kontrolle über folgende Unternehmen der Smyk-Gruppe: Kids International sp. z o.o. (Polen), Smyk All for Kids SRL (Rumänien), Madras Enterprises Limited (Zypern), Prolex Services Ltd. (Zypern), Spiele Max Holding GmbH (Deutschland), E-Commerce Services sp. z o.o. (Polen), Paritet-Smyk LLC (Ukraine), LLC Smyk Rus (Russland), Spiele Max AG (Deutschland), Beteiligungs- und Dienstleistungs-GmbH (Deutschland), Smyk sp. z o.o. (Polen), Smyk Global Assets sp. z o.o. (Polen), Mexvet Enterprises Limited (Zypern) und Smyk Global Assets GmbH (Schweiz).

2.

Die beteiligten Unternehmen sind in folgenden Geschäftsbereichen tätig:

—   Bridgepoint Group Limited: Private-Equity-Gesellschaft, die auf Investitionen in europäische mittelständische Unternehmen aus verschiedenen Wirtschaftszweigen wie Einzelhandel, Unternehmensdienstleistungen, Finanzdienstleistungen, Gesundheitsversorgung und Medien spezialisiert ist;

—   Smyk Group: Einzelhandelsvertrieb (u. a. Online-Verkauf) von Produkten für Kinder wie Spielzeug, Kinderbekleidung und Kinder- bzw. Babypflegeprodukte sowie von entsprechendem Zubehör.

3.

Die Kommission hat nach vorläufiger Prüfung festgestellt, dass das angemeldete Rechtsgeschäft unter die Fusionskontrollverordnung fallen könnte. Die endgültige Entscheidung zu diesem Punkt behält sie sich vor. Dieser Fall kommt für das vereinfachte Verfahren im Sinne der Bekanntmachung der Kommission über ein vereinfachtes Verfahren für bestimmte Zusammenschlüsse gemäß der Verordnung (EG) Nr. 139/2004 des Rates (2) infrage.

4.

Alle betroffenen Dritten können bei der Kommission zu diesem Vorhaben Stellung nehmen.

Die Stellungnahmen müssen bei der Kommission spätestens 10 Tage nach dieser Veröffentlichung eingehen. Sie können der Kommission unter Angabe des Aktenzeichens M.7952 — Bridgepoint Group/Smyk Group per Fax (+32 22964301), per E-Mail (COMP-MERGER-REGISTRY@ec.europa.eu) oder per Post an folgende Anschrift übermittelt werden:

Europäische Kommission

Generaldirektion Wettbewerb

Registratur Fusionskontrolle

1049 Bruxelles/Brussel

BELGIQUE/BELGIË


(1)  ABl. L 24 vom 29.1.2004, S. 1 („Fusionskontrollverordnung“).

(2)  ABl. C 366 vom 14.12.2013, S. 5.