30.1.2016   

DE

Amtsblatt der Europäischen Union

C 37/3


Vorherige Anmeldung eines Zusammenschlusses

(Sache M.7940 — Netto/Supermarkt in der Armitage Avenue, Little Hulton)

Für das vereinfachte Verfahren in Frage kommender Fall

(Text von Bedeutung für den EWR)

(2016/C 37/04)

1.

Am 22. Januar 2016 ist die Anmeldung eines Zusammenschlusses nach Artikel 4 der Verordnung (EG) Nr. 139/2004 des Rates (1) bei der Kommission eingegangen. Danach ist Folgendes beabsichtigt: Die Unternehmen J Sainsbury plc („Sainsbury’s“, Vereinigtes Königreich) und Dansk Supermarked („Dansk“, Dänemark), Muttergesellschaften des Teilfunktionsgemeinschaftsunternehmens Netto Limited, übernehmen im Sinne des Artikels 3 Absatz 1 Buchstabe b der Fusionskontrollverordnung von Wm Morrison Supermarkets plc („Morrisons“, Vereinigtes Königreich) durch Erwerb von Vermögenswerten die Kontrolle über ein Einzelhandelsgeschäft in der Armitage Avenue in Worsley (das „Zielgeschäft“, Vereinigtes Königreich).

2.

Die beteiligten Unternehmen sind in folgenden Geschäftsbereichen tätig:

—   Sainsbury’s: Einzelhandel mit Lebensmitteln und anderen Artikeln. Sainsbury’s ist auch im Einzelhandel mit Kraftstoffen und pharmazeutischen Produkten, im Privatkundenbankgeschäft und im Versicherungswesen tätig. Das Unternehmen betreibt im Vereinigten Königreich über 1 300 Filialen mit insgesamt 161 000 Mitarbeitern. Außerhalb des Vereinigten Königreichs verfügt Sainsbury’s über einen begrenzten Online-Vertrieb in Irland (über seine Geschäfte in Nordirland).

—   Dansk: Einzelhandel mit Lebensmitteln und anderen Artikeln in Dänemark, Deutschland, Polen, Schweden und dem Vereinigten Königreich (durch seine Beteiligung an Netto) über die Handelsketten Føtex, Bilka, Netto und Salling. Abgesehen von seiner Beteiligung an dem Gemeinschaftsunternehmen Netto ist Dansk nicht im Vereinigten Königreich tätig.

—   Netto: Discount-Einzelhandel mit Lebensmitteln und anderen Artikeln.

—   Zielgeschäft: Einzelhandelsgeschäft in der Armitage Avenue in Worsley (Vereinigtes Königreich).

3.

Die Kommission hat nach vorläufiger Prüfung festgestellt, dass das angemeldete Rechtsgeschäft unter die Fusionskontrollverordnung fallen könnte. Die endgültige Entscheidung zu diesem Punkt behält sie sich vor. Dieser Fall kommt für das vereinfachte Verfahren im Sinne der Bekanntmachung der Kommission über ein vereinfachtes Verfahren für bestimmte Zusammenschlüsse gemäß der Verordnung (EG) Nr. 139/2004 des Rates (2) in Frage.

4.

Alle betroffenen Dritten können bei der Kommission zu diesem Vorhaben Stellung nehmen.

Die Stellungnahmen müssen bei der Kommission spätestens 10 Tage nach dieser Veröffentlichung eingehen. Sie können der Kommission unter Angabe des Aktenzeichens M.7940 — Netto/Grocery Store at Armitage Avenue Little Hulton per Fax (+32 22964301), per E-Mail (COMP-MERGER-REGISTRY@ec.europa.eu) oder per Post an folgende Anschrift übermittelt werden:

Europäische Kommission

Generaldirektion Wettbewerb

Registratur Fusionskontrolle

1049 Bruxelles/Brussel

BELGIQUE/BELGIË


(1)  ABl. L 24 vom 29.1.2004, S. 1 („Fusionskontrollverordnung“).

(2)  ABl. C 366 vom 14.12.2013, S. 5.