8.12.2015   

DE

Amtsblatt der Europäischen Union

CA 407/1


Generaldirektion Wettbewerb (COMP)

Ausschreibung der Stelle eines Chefökonomen für Wettbewerbsangelegenheiten (m/w) (Besoldungsgruppe AD 14)

Einstellung eines/einer Bediensteten auf Zeit gemäß Artikel 2 Buchstabe a der Beschäftigungsbedingungen für die sonstigen Bediensteten

COM(2015) 10363

(2015/C 407 A/01)

Die Generaldirektion Wettbewerb sucht einen Ersatz für den Chefökonomen für Wettbewerbsangelegenheiten, dessen Stelle am 1. September 2016 frei wird.

Die Generaldirektion Wettbewerb

Die Kommission setzt gemeinsam mit den Wettbewerbsbehörden der Mitgliedstaaten die EU-Wettbewerbsvorschriften unmittelbar durch, damit alle Unternehmen unter gleichen und fairen Bedingungen miteinander in Wettbewerb treten können und so die Funktionsweise der Märkte verbessert wird. Dies liegt im Interesse der Verbraucher, der Unternehmen und der europäischen Wirtschaft insgesamt.

Innerhalb der Kommission ist in erster Linie die Generaldirektion (GD) Wettbewerb für die Durchsetzung der Wettbewerbsvorschriften zuständig.

Aufgabe des Chefökonomen ist es, die GD Wettbewerb bei der Abschätzung der wirtschaftlichen Auswirkungen ihrer Maßnahmen in den Bereichen Fusionskontrolle, Kartellrecht und staatliche Beihilfen zu unterstützen.

Die Stelle wird auf Direktorenebene (AD 14) (1) besetzt. Das Beschäftigungsverhältnis ist auf drei Jahre befristet und kann um maximal zwei Jahre verlängert werden.

Stellenprofil

Der Chefökonom für Wettbewerbsangelegenheiten ist dem Generaldirektor direkt unterstellt. Seine drei Hauptaufgaben sind:

Beratung und Anleitung in methodischen Fragen ökonomischer und ökonometrischer Natur bei der Anwendung des EU-Wettbewerbsrechts. Dazu gehören gegebenenfalls auch die Ausarbeitung allgemeiner Politikinstrumente oder Analysetätigkeiten;

allgemeine Beratung und Anleitung bereits im Anfangsstadium der Wettbewerbsverfahren;

detaillierte Beratung und Anleitung in besonders bedeutenden und mit komplexen wirtschaftlichen Fragestellungen verbundenen Wettbewerbsfällen, insbesondere wenn sie einer schwierigen quantitativen Analyse bedürfen. In diesem Rahmen könnte es sich als notwendig erweisen, dass ein Mitarbeiter aus dem Team des Chefökonomen zur Zusammenarbeit mit den Sachbearbeitern einer bestimmten Wettbewerbssache abgestellt wird.

Die Empfehlungen des Chefökonomen zu den einzelnen wichtigen Wettbewerbssachen werden dem für Wettbewerb zuständigen Kommissionsmitglied und gegebenenfalls dem Kollegium der Kommissionsmitglieder übermittelt.

Der Chefökonom für Wettbewerbsangelegenheiten verfügt über einen Mitarbeiterstab von rund 30 spezialisierten Ökonomen, der sich je zur Hälfte aus Beamten und aus Bediensteten auf Zeit zusammensetzt. Der Chefökonom für Wettbewerbsangelegenheiten und seine Mitarbeiter arbeiten bei Bedarf mit den anderen Bediensteten der Generaldirektion zusammen, insbesondere mit denjenigen, die über wirtschaftliche Fachkenntnisse verfügen.

Anforderungsprofil (Auswahlkriterien)

Wir erwarten:

ausgewiesene Kenntnisse und Kompetenz in der Analyse der wirtschaftlichen Aspekte von Wettbewerbsfragen, belegt durch solide wissenschaftliche Leistungen wie insbesondere Veröffentlichungen in renommierten wissenschaftlichen Zeitschriften, Beratung öffentlicher Gremien, Studien und gegebenenfalls Beratungstätigkeiten in verschiedenen Bereichen der Wettbewerbspolitik;

ausgewiesene Fähigkeit zur Leitung eines Teams hoch qualifizierter Ökonomen, insbesondere mit Erfahrung in den Bereichen Organisation und Personalführung, einschließlich Prioritätensetzung, Einstellung und Beurteilung von Mitarbeitern, Laufbahnentwicklung, Vereinbarkeit von Beruf und Privatleben und Motivation;

ausgewiesene Kommunikationsfähigkeiten, um effizient und wirksam mit internen und externen Interessenträgern kommunizieren und die Kommission in europäischen und internationalen Gremien zu vertreten und dort ihren Standpunkt verteidigen zu können.

Idealerweise sind Sie Ökonom, haben sich nach dem Grundlagenstudium auf Industrieorganisation spezialisiert und verfügen über praktische Erfahrung in der Analyse individueller Wettbewerbsfälle.

Während der Vertragslaufzeit kann der Chefökonom für Wettbewerbsangelegenheiten Artikel veröffentlichen und in begrenztem Maße einer Lehrtätigkeit nachgehen, sofern ihn dies nicht in der Wahrnehmung seiner Aufgaben beeinträchtigt.

Zulassungskriterien

1.

Staatsangehörigkeit: Bewerben kann sich jede Person, die Staatsbürger eines Mitgliedstaats der Europäischen Union ist.

2.

Hochschulabschluss oder gleichwertiger Bildungsabschluss: Bewerber müssen über einen Hochschulabschluss verfügen. Eine weitere Voraussetzung ist die Promotion in einem Zweig der Ökonomie oder Ökonometrie mit Relevanz für die Wettbewerbspolitik.

3.

Berufserfahrung: Eine mindestens 15-jährige, nach dem Hochschulabschluss erworbene Berufserfahrung, davon mindestens zehn Jahre in einer höheren Führungsposition in einem mit dem Dienstposten in Zusammenhang stehenden Bereich (2).

4.

Sprachkenntnisse: Gründliche Kenntnisse einer Amtssprache der Europäischen Union und ausreichende Kenntnisse einer weiteren Amtssprache (3). Die Auswahlausschüsse überprüfen während des Gesprächs, ob die Bewerber über die geforderten ausreichenden Kenntnisse einer weiteren Amtssprache der Europäischen Union verfügen. Ein Teil des Gesprächs kann deshalb in dieser weiteren Sprache durchgeführt werden.

5.

Altersgrenze: Bewerber müssen in der Lage sein, mindestens die gesamte dreijährige Amtszeit vor Erreichen des regulären Ruhestandsalters wahrzunehmen, das für Zeitbedienstete der Europäischen Union nach dem letzten Tag des Monats beginnt, in dem das 66. Lebensjahr vollendet wurde (siehe Artikel 47 der Beschäftigungsbedingungen für die sonstigen Bediensteten) (4).

Unabhängigkeit und Erklärung zu etwaigen Interessenkonflikten

Vor Aufnahme ihrer Tätigkeit müssen sich die Bewerber in einer Erklärung verpflichten, unabhängig im öffentlichen Interesse zu handeln, und etwaige Interessen offenlegen, die ihre Unabhängigkeit beeinträchtigen könnten.

Ernennung und Beschäftigungsbedingungen

Die Auswahl des Chefökonomen für Wettbewerbsangelegenheiten erfolgt gemäß dem üblichen Verfahren (siehe hierzu „Compilation Document on Senior Officials Policy“  (5)). Während des Auswahlverfahrens kann die Kommission von externen Beratern, darunter international anerkannte Fachleute auf dem Gebiet der Wirtschaftswissenschaften, unterstützt werden.

Im Zuge dieses Auswahlverfahrens werden die Bewerber, die vom Beratenden Ausschuss für Ernennungen zu einem Gespräch gebeten werden, vorher zu einem ganztägigen Assessment-Center eingeladen, das von externen Einstellungsberatern durchgeführt wird.

Aus praktischen Gründen und um das Auswahlverfahren im Interesse der Bewerber und des Organs so zügig wie möglich abzuwickeln, führt die Europäische Kommission dieses Auswahlverfahren nur in englischer und/oder französischer Sprache durch (6).

Der erfolgreiche Bewerber wird von der Kommission als Bediensteter auf Zeit gemäß Artikel 2 Buchstabe a der Beschäftigungsbedingungen für die sonstigen Bediensteten eingestellt. Dienstbezüge und Beschäftigungsbedingungen entsprechen denen von Bediensteten auf Zeit in einer Funktion, die der Grundamtsbezeichnung eines Direktors der Besoldungsgruppe AD 14 der Europäischen Union entspricht. Das Beschäftigungsverhältnis ist auf drei Jahre befristet und kann um maximal zwei Jahre verlängert werden.

Die Bewerber werden darauf hingewiesen, dass laut den Beschäftigungsbedingungen für die sonstigen Bediensteten eine neunmonatige Probezeit zu absolvieren ist.

Der Ort der dienstlichen Verwendung ist Brüssel. Es wird erwartet, dass der ausgewählte Bewerber die Stelle am 1. September 2016 antritt.

Chancengleichheit

Die Europäische Union verfolgt eine Politik der Chancengleichheit. Angesichts des geringen Anteils von Frauen in Leitungsfunktionen begrüßt die Kommission besonders Bewerbungen von Frauen.

Bewerbungsverfahren

Bitte prüfen Sie vor Einreichung Ihrer Bewerbung sorgfältig, ob Sie sämtliche Zulassungskriterien (siehe oben) erfüllen, vor allem, ob Sie über den verlangten Hochschulabschluss, die geforderte Berufserfahrung und die erforderlichen Sprachkenntnisse verfügen. Ist eines dieser Zulassungskriterien nicht erfüllt, werden Sie automatisch vom Auswahlverfahren ausgeschlossen.

Für die Bewerbung ist eine Online-Anmeldung auf folgender Website erforderlich:

https://ec.europa.eu/dgs/human-resources/seniormanagementvacancies/

Folgen Sie den dortigen Anleitungen zu den einzelnen Verfahrensschritten.

Sie müssen über eine gültige E-Mail-Adresse verfügen, die für die Bestätigung Ihrer Bewerbung und für den weiteren Schriftwechsel während der verschiedenen Stufen des Auswahlverfahrens verwendet wird. Änderungen Ihrer E-Mail-Adresse sind der Europäischen Kommission daher bitte mitzuteilen.

Ihre Bewerbung ist erst vollständig, wenn Sie Ihren Lebenslauf (als PDF-Datei) hochgeladen und ein Bewerbungsschreiben (Online-Formular, höchstens 8  000 Zeichen) eingegeben haben. Aus praktischen Gründen und um das Auswahlverfahren im Interesse der Bewerber und des Organs so zügig wie möglich abzuwickeln, sind Lebenslauf und Bewerbungsschreiben in deutscher, englischer oder französischer Sprache abzufassen.

Nach Abschluss der Online-Anmeldung erhalten Sie eine E-Mail, in der bestätigt wird, dass Ihre Bewerbung registriert wurde. Die E-Mail enthält auch eine Registrierungsnummer, die bei jeder künftigen Bezugnahme auf Ihre Bewerbung anzugeben ist. Wenn Sie keine Bestätigungsmail erhalten, wurde Ihre Bewerbung nicht registriert!

Bitte beachten Sie, dass sich der Fortgang Ihrer Bewerbung nicht online verfolgen lässt. Die Europäische Kommission wird sich direkt mit Ihnen in Verbindung setzen und Ihnen den Stand Ihrer Bewerbung mitteilen.

Wenn Sie sich wegen einer Behinderung nicht elektronisch anmelden können, können Sie Ihren Lebenslauf und Ihr Bewerbungsschreiben per Einschreiben an die folgende Anschrift richten: Europäische Kommission, Generaldirektion Humanressourcen und Sicherheit, Referat Führungskräfte und CCA-Sekretariat, SC 11 8/59, 1049 Brüssel, Belgien mit der Referenz: Ausschreibung der Stelle eines Chefökonomen für Wettbewerbsfragen (COM/2015/10363). Das Einschreiben muss spätestens am Tag des Bewerbungsschlusses versandt werden (es gilt das Datum des Poststempels). Der weitere Schriftverkehr mit der Kommission erfolgt dann auf dem Postweg. Bitte fügen Sie in diesem Fall Ihrer Bewerbung eine von zuständiger Stelle ausgestellte Bescheinigung über Ihre Behinderung bei. Geben Sie bitte auf einem gesonderten Blatt an, welche Vorkehrungen Ihres Erachtens notwendig sind, um Ihnen die Teilnahme am Auswahlverfahren zu erleichtern.

Zwecks weiterer Auskünfte und/oder bei technischen Problemen wenden Sie sich bitte per E-Mail an: HR-A2-MANAGEMENT-ONLINE@ec.europa.eu

Bewerbungsschluss

Bewerbungsschluss ist der 29. Januar 2016, 12.00 Uhr mittags, Brüsseler Ortszeit; danach ist keine Online-Anmeldung mehr möglich.

Die elektronische Bewerbung ist fristgerecht abzuschließen. Wir empfehlen dringend, mit der Bewerbung nicht bis zuletzt zu warten, da eine Überlastung der Leitungen oder eine Störung Ihrer Internetverbindung dazu führen kann, dass Sie den ganzen Vorgang wiederholen müssen, was nach Bewerbungsschluss nicht mehr möglich ist. Nach Bewerbungsschluss können keine Daten mehr eingegeben werden. Anmeldungen, die nach Bewerbungsschluss eingehen, werden nicht berücksichtigt.

Wichtige Hinweise für die Bewerber

Die Arbeiten der Auswahlausschüsse sind vertraulich. Den Bewerbern ist es untersagt, sich persönlich oder über Dritte an Mitglieder dieser Ausschüsse zu wenden.

Schutz personenbezogener Daten

Die Kommission trägt dafür Sorge, dass die personenbezogenen Daten der Bewerber gemäß der Verordnung (EG) Nr. 45/2001 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 18. Dezember 2000 zum Schutz natürlicher Personen bei der Verarbeitung personenbezogener Daten durch die Organe und Einrichtungen der Gemeinschaft und zum freien Datenverkehr (7) verarbeitet werden.


(1)  Jeder Hinweis in dieser Bekanntmachung auf eine Person männlichen Geschlechts gilt auch als Hinweis auf eine Person weiblichen Geschlechts.

(2)  Die Bewerber sollten in ihrem Lebenslauf zumindest Angaben zu den zehn Jahren machen, in denen sie Berufserfahrung in einer höheren Führungsposition erworben haben (z. B. Bezeichnung und genaue Beschreibung der Führungspositionen, die sie innehatten).

(3)  http://ec.europa.eu/languages/policy/linguistic-diversity/official-languages-eu_de.htm

(4)  http://eur-lex.europa.eu/LexUriServ/LexUriServ.do?uri=CONSLEG:1962R0031:20140101:DE:PDF

(5)  http://ec.europa.eu/civil_service/docs/official_policy_en.pdf

(6)  Der Auswahlausschuss stellt sicher, dass Muttersprachlern dieser zwei Sprachen kein ungebührlicher Vorteil erwächst.

(7)  ABl. L 8 vom 12.1.2001, S. 1.