19.11.2015   

DE

Amtsblatt der Europäischen Union

C 385/17


Vorherige Anmeldung eines Zusammenschlusses

(Sache M.7848 — ATP/AXA/Club Quarters/Cleavon)

Für das vereinfachte Verfahren infrage kommender Fall

(Text von Bedeutung für den EWR)

(2015/C 385/08)

1.

Am 13. November 2015 ist die Anmeldung eines Zusammenschlusses nach Artikel 4 der Verordnung (EG) Nr. 139/2004 des Rates (1) bei der Europäischen Kommission eingegangen. Danach ist Folgendes beabsichtigt: Die Unternehmen AXA SA („AXA“, Frankreich) und Arbejdsmarkedets Tillægspension (ATP, Dänemark) übernehmen im Sinne des Artikels 3 Absatz 1 Buchstabe b der Fusionskontrollverordnung durch Erwerb von Anteilen die gemeinsame Kontrolle über das Unternehmen Cleavon SARL (Luxemburg), das Eigentümer von zwei Hotels und dazugehörigen Einzelhandelsgeschäften in London ist. Im Rahmen bestehender Hotelmanagementverträge werden AXA und ATP zusammen mit Club Quarters Management LLC („Club Quarters“, USA) die gemeinsame Kontrolle über die beiden Hotels erwerben.

2.

Die beteiligten Unternehmen sind in folgenden Geschäftsbereichen tätig:

—   AXA: Lebens-, Kranken- und andere Arten von Versicherungen sowie Anlageverwaltung;

—   ATP: Verwaltung verschiedener Vorsorge- und Sozialversicherungssysteme, die zur Bereitstellung einer Grundsicherung für die dänischen Bürger beitragen;

—   Club Quarters: Besitz, Verwaltung und Betrieb von Hotels sowie Entwicklung von Immobilien wie Hotels und gemischt genutzten Immobilien.

3.

Die Kommission hat nach vorläufiger Prüfung festgestellt, dass das angemeldete Rechtsgeschäft unter die Fusionskontrollverordnung fallen könnte. Die endgültige Entscheidung zu diesem Punkt behält sie sich vor. Dieser Fall kommt für das vereinfachte Verfahren im Sinne der Bekanntmachung der Kommission über ein vereinfachtes Verfahren für bestimmte Zusammenschlüsse gemäß der Verordnung (EG) Nr. 139/2004 des Rates (2) infrage.

4.

Alle betroffenen Dritten können bei der Kommission zu diesem Vorhaben Stellung nehmen.

Die Stellungnahmen müssen bei der Kommission spätestens 10 Tage nach dieser Veröffentlichung eingehen. Sie können der Kommission unter Angabe des Aktenzeichens M.7848 — ATP/AXA/Club Quarters/Cleavon per Fax (+32 22964301), per E-Mail (COMP-MERGER-REGISTRY@ec.europa.eu) oder per Post an folgende Anschrift übermittelt werden:

Europäische Kommission

Generaldirektion Wettbewerb

Registratur Fusionskontrolle

1049 Bruxelles/Brussel

BELGIQUE/BELGIË


(1)  ABl. L 24 vom 29.1.2004, S. 1 („Fusionskontrollverordnung“).

(2)  ABl. C 366 vom 14.12.2013, S. 5.