20.10.2015   

DE

Amtsblatt der Europäischen Union

C 347/11


Vorherige Anmeldung eines Zusammenschlusses

(Sache M.7777 — Solvay/Cytec)

(Text von Bedeutung für den EWR)

(2015/C 347/07)

1.

Am 13. Oktober 2015 ist die Anmeldung eines Zusammenschlusses nach Artikel 4 der Verordnung (EG) Nr. 139/2004 des Rates (1) bei der Europäischen Kommission eingegangen. Danach ist Folgendes beabsichtigt: Das Unternehmen Solvay SA („Solvay“, Belgien) übernimmt im Sinne des Artikels 3 Absatz 1 Buchstabe b der Fusionskontrollverordnung die Kontrolle über die Gesamtheit des Unternehmens Cytec Industries Inc. („Cytec“, USA).

2.

Die beteiligten Unternehmen sind in folgenden Geschäftsbereichen tätig:

Solvay ist weltweit in Forschung, Entwicklung, Produktion, Vermarktung und Verkauf von Chemikalien, einschließlich Chemikalien für den Bergbau, und Kunststoffen tätig.

Cytec ist ein weltweit tätiger Anbieter von Chemikalien, Verbundmaterialien und Klebstoffen für unterschiedliche Branchen wie Luft- und Raumfahrt, Landwirtschaft, Verteidigung und Bergbau.

3.

Die Kommission hat nach vorläufiger Prüfung festgestellt, dass das angemeldete Rechtsgeschäft unter die Fusionskontrollverordnung fallen könnte. Die endgültige Entscheidung zu diesem Punkt behält sie sich vor.

4.

Alle betroffenen Dritten können bei der Kommission zu diesem Vorhaben Stellung nehmen.

Die Stellungnahmen müssen bei der Kommission spätestens 10 Tage nach dieser Veröffentlichung eingehen. Sie können der Kommission unter Angabe des Aktenzeichens M.7777 — Solvay/Cytec per Fax (+32 22964301), per E-Mail (COMP-MERGER-REGISTRY@ec.europa.eu) oder per Post an folgende Anschrift übermittelt werden:

Europäische Kommission

Generaldirektion Wettbewerb

Registratur Fusionskontrolle

1049 Bruxelles/Brussel

BELGIQUE/BELGIË


(1)  ABl. L 24 vom 29.1.2004, S. 1 („Fusionskontrollverordnung“).