15.10.2015   

DE

Amtsblatt der Europäischen Union

C 340/4


AUFFORDERUNG ZUR EINREICHUNG VON VORSCHLÄGEN — EACEA/41/2015

im Rahmen des Programms Erasmus+

„KA3 — Unterstützung für kleine und mittlere Unternehmen, die Ausbildungsplätze anbieten“

(2015/C 340/05)

1.   Ziele und Beschreibung

Angesichts der hohen Jugendarbeitslosigkeit und des Missverhältnisses zwischen Qualifikationsangebot und -nachfrage werden hochwertige Ausbildungsplätze benötigt, um zu gewährleisten, dass die im Zuge der Ausbildung erworbenen Kenntnisse, Qualifikationen und Kompetenzen den Anforderungen des Arbeitsmarktes entsprechen. Zudem ist der Erfolg politischer Initiativen für die Schaffung von Ausbildungsplätzen weitgehend davon abhängig, dass mehr kleine und mittlere Unternehmen (KMU), einschließlich Kleinstunternehmen, Ausbildungsplätze anbieten. Die Evidenzdaten belegen, dass große Unternehmen häufiger Ausbildungsplätze anbieten als kleinere (1). KMU sind für die Schaffung von Arbeitsplätzen von zentraler Bedeutung. Dementsprechend könnten sie auch im Hinblick auf das Angebot von Ausbildungsplätzen eine aktivere Rolle übernehmen und damit zur Beschäftigungsfähigkeit junger Menschen beitragen.

Ziel dieser Aufforderung ist die Einreichung von Vorschlägen für die Bereitstellung von Unterstützung von kleinen und mittleren Unternehmen (KMU), die entweder erstmals Ausbildungsplätze anbieten oder ihr derzeitiges Angebot von Ausbildungsplätzen deutlich ausbauen. Es ist zu beachten, dass mit dieser Aufforderung zur Einreichung von Vorschlägen keine unmittelbare Vergabe von Finanzhilfen an KMU verbunden ist.

Mit dieser Aufforderung zur Einreichung von Vorschlägen wird eine Erweiterung des Angebots von Ausbildungsplätzen angestrebt, wie sie als eine der fünf europäischen Prioritäten für die berufliche Bildung für den Zeitraum 2015 bis 2020 sowie als eines der Hauptziele im Rahmen der Europäischen Ausbildungsallianz vereinbart wurde.

2.   Förderfähige Antragsteller

Los 1:

Beim Antragsteller (Koordinator) muss es sich um eine der folgenden Einrichtungen oder eine Gruppe solcher Einrichtungen handeln:

Industrie-, Handels- und Handwerkskammern oder ähnliche einschlägige Branchen- und Berufsverbände;

öffentliche oder private Unternehmen;

Berufsbildungseinrichtungen;

andere Einrichtungen, die für die Unterstützung von KMU bei der Erweiterung ihres Angebots von Ausbildungsplätzen von Bedeutung sind.

Die Partnerschaft muss Einrichtungen in mindestens zwei förderfähigen Ländern (von denen eines am Programm Erasmus+ beteiligt sein muss) umfassen.

Los 2:

Beim Antragsteller (Projektkoordinator) muss es sich um ein Netzwerk oder eine Organisation mit Mitgliedern oder verbundenen Einrichtungen in mindestens zwölf am Programm Erasmus+ beteiligten Ländern handeln, von denen mindestens sechs als Partner an dem Projekt mitwirken.

Zu den förderfähigen teilnehmenden Organisationen (Los 1 und Los 2) zählen:

Ministerien;

Sozialpartner (Arbeitgeber- und Arbeitnehmerorganisationen);

öffentliche oder private Unternehmen;

Industrie-, Handels- und Handwerkskammern oder ähnliche einschlägige Branchen- und Berufsverbände (z. B. Handwerksorganisationen);

öffentliche Arbeitsverwaltungen;

öffentliche Regional- und Kommunalbehörden;

Berufsbildungseinrichtungen;

Berufsbildungsagenturen/-zentren;

Schulen oder andere Bildungseinrichtungen;

Hochschuleinrichtungen;

Forschungszentren;

internationale Organisationen;

Nichtregierungsorganisationen (NRO);

Jugendorganisationen;

Elternverbände;

andere einschlägige Einrichtungen.

Natürliche Personen und Einzelunternehmen sind nicht antragsberechtigt.

Folgende Länder sind förderfähig:

Für Los 1 und Los 2:

Die am Programm Erasmus+ teilnehmenden Länder:

die 28 Mitgliedstaaten der Europäischen Union,

die EFTA/EWR-Länder Island, Liechtenstein und Norwegen,

EU-Kandidatenländer: Albanien, ehemalige jugoslawische Republik Mazedonien, Montenegro, Serbien und Türkei.

Vorschläge von Antragstellern in EFTA/EWR-Ländern, Kandidatenländern oder assoziierten Ländern können unter der Voraussetzung ausgewählt werden, dass zum Zeitpunkt der Zuschlagserteilung Vereinbarungen unterzeichnet wurden, in denen die Regelungen für die Teilnahme dieser Länder an dem Programm festgelegt sind.

Die folgenden Partnerländer des Programms Erasmus+:

potenzielle EU-Kandidatenländer: Bosnien und Herzegowina, Kosovo.

3.   Förderfähige Aktivitäten

Ziel dieser Aufforderung ist die Unterstützung von Projekten auf europäischer Ebene, die KMU bei der Bereitstellung von Ausbildungsplätzen helfen. Vorschläge sind für eines der beiden folgenden Lose einzureichen:

a)

Partnerschaften für den Aufbau der Kapazitäten von zwischengeschalteten Stellen oder Partnerschaften großer Unternehmen zur Unterstützung von KMU (Los 1)

Im Rahmen dieses Loses unterstützte Projekte sollten Partnerschaften zwischen Unternehmen, Berufsbildungseinrichtungen und zwischengeschalteten Stellen sowie gegebenenfalls öffentlichen Behörden und Sozialpartnern aufbauen, um dafür zu sorgen, dass mehr KMU Ausbildungsplätze anbieten. Sie sollten somit einer der folgenden Zielsetzungen dienen:

Aufbau der Kapazitäten von zwischengeschalteten Stellen (wie beispielsweise Handels-, Industrie- und Handwerkskammern oder anderen Berufsverbänden) zur Unterstützung des Angebots von Ausbildungsplätzen durch KMU;

Aufbau von Partnerschaften durch größere Unternehmen, in deren Rahmen diese ihre Lieferkette nutzen, um KMU beim Ausbau ihres Angebots von Ausbildungsplätzen zu unterstützen.

b)

Netzwerke und Organisationen auf europäischer Ebene, die KMU durch ihre nationalen Mitglieder oder verbundenen Einrichtungen unterstützen (Los 2)

Im Rahmen dieser Aufforderung zur Einreichung von Vorschlägen wird zudem eine begrenzte Zahl von Projekten unterstützt, die von bestehenden europäischen Netzwerken und Organisationen vorgeschlagen werden, um die strategischen Aktivitäten zwischen ihrem Dachverband auf europäischer Ebene und ihren nationalen Mitgliedern oder verbundenen Einrichtungen zur Ausweitung des Angebots von Ausbildungsplätzen durch KMU zu fördern.

Diese Partnerschaften sollten eine Zusammenarbeit auf nationaler oder regionaler Ebene (grenz- und regionenübergreifend) und/oder eine Zusammenarbeit auf Branchenebene vorsehen.

Die Begünstigten sollten die folgenden Aktivitäten durchführen:

 

Los 1

Aufbau der Kapazitäten von zwischengeschalteten Stellen (wie beispielsweise Handels-, Industrie- und Handwerkskammern oder anderen Berufsverbänden) oder Nutzung der Lieferkette größerer Unternehmen für die Entwicklung und den Aufbau von Unterstützungsstrukturen für KMU, insbesondere für jene, die zuvor keine Ausbildungsplätze angeboten haben;

 

Los 2

gezielte Zusammenarbeit zwischen den Dachverbänden bestehender europäischer Netzwerke und Organisationen und ihren nationalen Mitgliedern oder verbundenen Einrichtungen mit dem Ziel der Entwicklung und des Aufbaus von Unterstützungsstrukturen für KMU, insbesondere für Unternehmen, die zuvor keine Ausbildungsplätze angeboten haben.

Darüber hinaus sollten die Begünstigten eine der folgenden Aktivitäten durchführen (im Rahmen von Los 1 und Los 2):

Ermittlung von Lösungen für spezifische strategische Herausforderungen, die KMU bei der erstmaligen oder erweiterten Bereitstellung von Ausbildungsplätzen zu bewältigen haben, wie beispielsweise die Überprüfung und Entwicklung der Steuerung, der Curricula oder der Qualitätssicherung der Lehrlingsausbildungssysteme;

Entwicklung von Strukturen für die finanzielle und nicht finanzielle Unterstützung von KMU (beispielsweise in Form von Unterstützung bei der Akkreditierung als Ausbildungsbetrieb, bei der Schulung und Unterweisung innerbetrieblicher Ausbilder, bei den Verwaltungsverfahren sowie bei der Beurteilung der Lehrlinge und der Ausstellung von Zeugnissen) sowie von Kostenteilungsmodellen, die KMU, Berufsbildungseinrichtungen und Lernenden Anreize bieten;

Maßnahmen zur Unterstützung von KMU bei der Verbesserung der Qualität ihrer innerbetrieblichen Ausbilder und der Intensivierung der Zusammenarbeit mit Berufsbildungseinrichtungen;

Förderung der Kompetenzen im Hinblick auf die Lehrlingsausbildung und/oder die Integration benachteiligter Lernender in die Lehrlingsausbildung;

Entwicklung von Strategien für die Einrichtung gemeinsamer Ausbildungszentren oder kollaborativer Bildungsangebote, die von mehreren KMU genutzt werden können, die bei der Lehrlingsausbildung zusammenarbeiten;

Herstellung und Verbreitung von Lehr- und Informationsmaterial oder anderen praktischen Instrumenten, die speziell auf KMU abzielen;

Durchführung von Kampagnen zur Verbesserung der Attraktivität der Lehrlingsausbildung, um zu gewährleisten, dass sich KMU in diesem Bereich engagieren;

Ermittlung und Entwicklung von Strategien und Strukturen zur Förderung der grenzübergreifenden Mobilität der Lehrlinge in KMU (diese sollten jedoch nicht die Mobilität von Lehrlingen selbst zum Gegenstand haben);

sonstige einschlägige Aktivitäten zur Unterstützung von KMU bei der Ausweitung ihres Angebots von Ausbildungsplätzen.

4.   Zuschlagskriterien

Förderfähige Anträge werden anhand der folgenden Kriterien bewertet:

a)

Relevanz des Projekts (maximal 40 Punkte — Mindestanforderung 20 Punkte)

b)

Qualität der Projektkonzeption und -durchführung (maximal 20 Punkte — Mindestanforderung 10 Punkte)

c)

Qualität des Projektkonsortiums und der Kooperationsvereinbarungen (maximal 20 Punkte — Mindestanforderung 10 Punkte)

d)

Wirkung und Verbreitung (maximal 20 Punkte — Mindestanforderung 10 Punkte)

Dem Bewertungsausschuss werden nur Vorschläge vorgelegt, die mindestens 60 Punkte (von insgesamt 100 Punkten) erzielt haben.

5.   Mittelausstattung

Insgesamt sind für die Kofinanzierung von Projekten Mittel in Höhe von schätzungsweise höchstens 8,7 Mio. EUR vorgesehen (5,2 Mio. EUR für Los 1 und 3,5 Mio. EUR für Los 2).

Die einzelnen Finanzhilfen werden sich im Rahmen von Los 1 auf 300 000 EUR bis 600 000 EUR und im Rahmen von Los 2 auf 600 000 EUR bis 800 000 EUR belaufen. Die Agentur plant, etwa 15 Vorschläge zu kofinanzieren (bis zu zehn Projekte im Rahmen von Los 1 und bis zu fünf Projekte im Rahmen von Los 2).

Die Agentur behält sich vor, nicht alle verfügbaren Mittel zu vergeben.

6.   Stichtag für die Einreichung von Anträgen

Die Anträge sind spätestens bis zum 15. Januar 2016, 12.00 Uhr mittags (Brüsseler Zeit), einzureichen.

Die Anträge müssen den folgenden Anforderungen genügen:

Sie sind ausschließlich online und unter Verwendung des dafür vorgesehenen offiziellen Antragsformulars einzureichen;

sie sind in einer Amtssprache der EU abzufassen.

Anträge, die diesen Anforderungen nicht entsprechen, werden abgelehnt.

7.   Vollständige Informationen

Die Leitlinien und das elektronische Antragsformular können unter der folgenden Internetadresse abgerufen werden:

https://eacea.ec.europa.eu/erasmus-plus/funding/support-for-policy-reform-support-for-small-and-medium-sized-enterprises-engaging-in-apprenticeships_en

Die Anträge müssen allen Bestimmungen der Leitlinien entsprechen.


(1)  Good for Youth, Good for Business, Europäische Kommission, Broschüre 2015, S. 19 f.