19.9.2015   

DE

Amtsblatt der Europäischen Union

C 310/6


Vorherige Anmeldung eines Zusammenschlusses

(Sache M.7768 — Exor/PartnerRe)

Für das vereinfachte Verfahren infrage kommender Fall

(Text von Bedeutung für den EWR)

(2015/C 310/06)

1.

Am 11. September 2015 ist die Anmeldung eines Zusammenschlusses nach Artikel 4 der Verordnung (EG) Nr. 139/2004 des Rates (1) bei der Kommission eingegangen. Danach ist Folgendes beabsichtigt: Das Unternehmen Exor SpA („Exor“, Italien) übernimmt im Sinne des Artikels 3 Absatz 1 Buchstabe b der Fusionskontrollverordnung durch Erwerb von Anteilen die Kontrolle über das Unternehmen PartnerRe Ltd („Partner Re“, Bermudas).

2.

Die beteiligten Unternehmen sind in folgenden Geschäftsbereichen tätig:

—   Exor: Das an der Borsa Italiana notierte Unternehmen ist vor allem auf dem Gebiet der langfristigen Anlagen in verschiedenen Sektoren tätig. Dazu zählen u. a. die Kraftfahrzeugbranche (Kontrolle über Fiat Chrysler Automobiles NV und CNH Industrial NV) und in gewissem Umfang auch das Nichtlebensversicherungsgeschäft im EWR und in den USA.

—   PartnerRe: Das an der New Yorker Börse notierte und weltweit tätige Unternehmen ist insbesondere im Rückversicherungsgeschäft tätig. In begrenztem Umfang bietet es auch bestimmte Spezialversicherungen, z. B. in den Bereichen Luft- und Raumfahrt, Energie, Ingenieurwesen und Seetransport, sowie Spezialunfall- und Spezialschadenversicherungen an.

3.

Die Kommission hat nach vorläufiger Prüfung festgestellt, dass das angemeldete Rechtsgeschäft unter die Fusionskontrollverordnung fallen könnte. Die endgültige Entscheidung zu diesem Punkt behält sie sich vor. Dieser Fall kommt für das vereinfachte Verfahren im Sinne der Bekanntmachung der Kommission über ein vereinfachtes Verfahren für bestimmte Zusammenschlüsse gemäß der Verordnung (EG) Nr. 139/2004 des Rates (2) infrage.

4.

Alle betroffenen Dritten können bei der Kommission zu diesem Vorhaben Stellung nehmen.

Die Stellungnahmen müssen bei der Kommission spätestens 10 Tage nach dieser Veröffentlichung eingehen. Sie können der Europäischen Kommission unter Angabe des Aktenzeichens M.7768 — Exor/PartnerRe per Fax (+32 22964301), per E-Mail (COMP-MERGER-REGISTRY@ec.europa.eu) oder per Post an folgende Anschrift übermittelt werden:

Europäische Kommission

Generaldirektion Wettbewerb

Registratur Fusionskontrolle

1049 Bruxelles/Brussel

BELGIQUE/BELGIË


(1)  ABl. L 24 vom 29.1.2004, S. 1 („Fusionskontrollverordnung“).

(2)  ABl. C 366 vom 14.12.2013, S. 5.