4.9.2015 |
DE |
Amtsblatt der Europäischen Union |
C 290/12 |
Vorherige Anmeldung eines Zusammenschlusses
(Sache M.7728 — Amcor/Sidel/JV)
Für das vereinfachte Verfahren infrage kommender Fall
(Text von Bedeutung für den EWR)
(2015/C 290/07)
1. |
Am 27. August 2015 ist die Anmeldung eines Zusammenschlusses nach Artikel 4 der Verordnung (EG) Nr. 139/2004 des Rates (1) bei der Kommission eingegangen. Danach ist Folgendes beabsichtigt: Das Unternehmen Amcor Group GmbH (Schweiz), das der Amcor-Gruppe angehört, und das Unternehmen Sidel Participations SAS (Frankreich), das von der Tetra-Laval-Gruppe kontrolliert wird, übernehmen im Sinne des Artikels 3 Absatz 1 Buchstabe b und Absatz 4 der Fusionskontrollverordnung im Wege von Vereinbarungen die gemeinsame Kontrolle über ein Gemeinschaftsunternehmen, das aus der bestehenden Gesellschaft DISCMA AG („DISCMA“, Schweiz) und der neu gegründeten Gesellschaft LiquiForm Group LLC („LiquiForm“, USA) besteht. |
2. |
Die beteiligten Unternehmen sind in folgenden Geschäftsbereichen tätig: — Amcor: Herstellung und Lieferung starrer und flexibler Verpackungen für Lebensmittel, Getränke, Gesundheitspflege-, Haushalts- und Körperpflegeprodukte sowie die Tabakindustrie; — Sidel: Sidel gehört zur Tetra Laval Gruppe, einer privaten Unternehmensgruppe, die sich aus drei Industriegruppen zusammensetzt: Tetra Pak, Sidel und DeLaval. Tetra Pak ist in den Bereichen Lebensmittelverarbeitung und Verpackungslösungen tätig. Das Kerngeschäft des Unternehmens umfasst den Verkauf von Verpackungs- und Vertriebslösungen für Lebensmittel in Kartonverpackungen. Sidel ist ein weltweit tätiger Anbieter von Verpackungsanlagen und -lösungen, insbesondere Streckblasmaschinen zur Herstellung von PET-Plastikflaschen und Abfüllmaschinen für Plastik- und Glasflaschen sowie Dosen. DeLaval ist ein Komplettanbieter für Milchbauern. Das Unternehmen entwickelt, produziert und vertreibt Ausrüstung und Komplettsysteme für Milcherzeugung und Tierhaltung weltweit. — DISCMA und LiquiForm: Vermarktung einer neuen Technologie zum Formen und Füllen von polymerbasierten Behältern für Verbrauchsgüter. |
3. |
Die Kommission hat nach vorläufiger Prüfung festgestellt, dass das angemeldete Rechtsgeschäft unter die Fusionskontrollverordnung fallen könnte. Die endgültige Entscheidung zu diesem Punkt behält sie sich vor. Dieser Fall kommt für das vereinfachte Verfahren im Sinne der Bekanntmachung der Kommission über ein vereinfachtes Verfahren für bestimmte Zusammenschlüsse gemäß der Verordnung (EG) Nr. 139/2004 des Rates (2) infrage. |
4. |
Alle betroffenen Dritten können bei der Kommission zu diesem Vorhaben Stellung nehmen. Die Stellungnahmen müssen bei der Kommission spätestens 10 Tage nach dieser Veröffentlichung eingehen. Sie können bei der Kommission unter Angabe des Aktenzeichens M.7728 — Amcor/Sidel/JV per Fax (+32 22964301), per E-Mail (COMP-MERGER-REGISTRY@ec.europa.eu) oder per Post an folgende Anschrift übermittelt werden:
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(1) ABl. L 24 vom 29.1.2004, S. 1 („Fusionskontrollverordnung“).
(2) ABl. C 366 vom 14.12.2013, S. 5.