22.8.2015   

DE

Amtsblatt der Europäischen Union

C 278/7


Vorherige Anmeldung eines Zusammenschlusses

(Sache M.7711 — Advent International/Bain Capital/ICBPI)

(Text von Bedeutung für den EWR)

(2015/C 278/07)

1.

Am 12. August 2015 ist die Anmeldung eines Zusammenschlusses nach Artikel 4 der Verordnung (EG) Nr. 139/2004 des Rates (1) bei der Europäischen Kommission eingegangen. Danach ist Folgendes beabsichtigt: Fonds, die von dem Unternehmen Advent International Corporation („Advent International“, USA) verwaltet werden, und Fonds, die von dem Unternehmen Bain Capital Investors, LLC. („Bain Capital“, USA) verwaltet werden, übernehmen im Sinne des Artikels 3 Absatz 1 Buchstabe b und Absatz 4 der Fusionskontrollverordnung durch Erwerb von Anteilen die gemeinsame Kontrolle über die Bankengruppe Istituto Centrale delle Banche Popolari Italiane SpA („ICBPI“, Italien).

2.

Die beteiligten Unternehmen sind in folgenden Geschäftsbereichen tätig:

—   Advent International: Private-Equity-Gesellschaft mit Beteiligungen in verschiedenen Branchen, unter anderem Industrie, Einzelhandel, Medien, Kommunikation, Informationstechnologie, Internet, Gesundheitswesen und Arzneimittel;

—   Bain Capital: Private-Equity-Gesellschaft, die in Unternehmen aus fast allen Wirtschaftszweigen, darunter Informationstechnologie, Gesundheitswesen, Einzelhandel, Konsumgüter, Kommunikation, Finanzwesen und Industrie bzw. verarbeitendes Gewerbe, investiert;

—   ICBPI: italienische Bankengruppe, die in folgenden Bereichen tätig ist: Ausgabe von Zahlungskarten, Acquiring, Terminalmanagement, Zahlungsdienste, Wertpapierdienstleistungen sowie Dienstleistungen in den Bereichen Regulierungs- und Compliance-Management.

3.

Die Kommission hat nach vorläufiger Prüfung festgestellt, dass das angemeldete Rechtsgeschäft unter die Fusionskontrollverordnung fallen könnte. Die endgültige Entscheidung zu diesem Punkt behält sie sich vor.

4.

Alle betroffenen Dritten können bei der Kommission zu diesem Vorhaben Stellung nehmen.

Die Stellungnahmen müssen bei der Kommission spätestens 10 Tage nach dieser Veröffentlichung eingehen. Sie können bei der Kommission unter Angabe des Aktenzeichens M.7711 — Advent International/Bain Capital/ICBPI per Fax (+32 22964301), per E-Mail (COMP-MERGER-REGISTRY@ec.europa.eu) oder per Post an folgende Anschrift übermittelt werden:

Europäische Kommission

Generaldirektion Wettbewerb

Registratur Fusionskontrolle

1049 Bruxelles/Brussel

BELGIQUE/BELGIË


(1)  ABl. L 24 vom 29.1.2004, S. 1 („Fusionskontrollverordnung“).