14.8.2015   

DE

Amtsblatt der Europäischen Union

C 266/25


Vorherige Anmeldung eines Zusammenschlusses

(Sache M.7723 — KKR/Reggeborgh/Deutsche Glasfaser)

Für das vereinfachte Verfahren infrage kommender Fall

(Text von Bedeutung für den EWR)

(2015/C 266/08)

1.

Am 6. August 2015 ist die Anmeldung eines Zusammenschlusses nach Artikel 4 der Verordnung (EG) Nr. 139/2004 des Rates (1) bei der Kommission eingegangen. Danach ist Folgendes beabsichtigt: Die Unternehmen KKR Co. LP („KKR“, Vereinigte Staaten von Amerika) und Reggeborgh Invest BV („Reggeborgh“, Niederlande) übernehmen im Sinne des Artikels 3 Absatz 1 Buchstabe b der Fusionskontrollverordnung durch Erwerb von Anteilen die gemeinsame Kontrolle über das Unternehmen Deutsche Glasfaser Holding GmbH („Deutsche Glasfaser“, Deutschland).

2.

Die beteiligten Unternehmen sind in folgenden Geschäftsbereichen tätig:

—   KKR: Beratung zu und Verwaltung von Investitionen weltweit;

—   Reggeborgh: langfristige Investitionen in verschiedenen Branchen, unter anderem Telekommunikation, Baugewerbe, Immobilien, Herstellung und Verkauf von Zuschlagstoffen sowie Abfallverbrennung;

—   Deutsche Glasfaser: Erbringung von Telekommunikationsdienstleistungen, unter anderem Internetzugang, Festnetzsprachkommunikation und Bezahlfernsehen, auf der Endkunden- und Vorleistungsebene in Deutschland durch Aufbau und Betrieb von Glasfasernetzen.

3.

Die Kommission hat nach vorläufiger Prüfung festgestellt, dass das angemeldete Rechtsgeschäft unter die Fusionskontrollverordnung fallen könnte. Die endgültige Entscheidung zu diesem Punkt behält sie sich vor. Dieser Fall kommt für das vereinfachte Verfahren im Sinne der Bekanntmachung der Kommission über ein vereinfachtes Verfahren für bestimmte Zusammenschlüsse gemäß der Verordnung (EG) Nr. 139/2004 des Rates (2) infrage.

4.

Alle betroffenen Dritten können bei der Kommission zu diesem Vorhaben Stellung nehmen.

Die Stellungnahmen müssen bei der Kommission spätestens 10 Tage nach dieser Veröffentlichung eingehen. Sie können bei der Kommission unter Angabe des Aktenzeichens M.7723 — KKR/Reggeborgh/Deutsche Glasfaser per Fax (+32 22964301), per E-Mail (COMP-MERGER-REGISTRY@ec.europa.eu) oder per Post an folgende Anschrift übermittelt werden:

Europäische Kommission

Generaldirektion Wettbewerb

Registratur Fusionskontrolle

1049 Bruxelles/Brussel

BELGIQUE/BELGIË


(1)  ABl. L 24 vom 29.1.2004, S. 1 („Fusionskontrollverordnung“).

(2)  ABl. C 366 vom 14.12.2013, S. 5.