30.6.2015   

DE

Amtsblatt der Europäischen Union

C 214/11


Vorherige Anmeldung eines Zusammenschlusses

(Sache M.7632 — Nokia/Alcatel-Lucent)

(Text von Bedeutung für den EWR)

(2015/C 214/07)

1.

Am 19. Juni 2015 ist die Anmeldung eines Zusammenschlusses nach Artikel 4 der Verordnung (EG) Nr. 139/2004 des Rates (1) bei der Kommission eingegangen. Danach ist Folgendes beabsichtigt: Das Unternehmen Nokia Corporation („Nokia“, Finnland) übernimmt im Sinne des Artikels 3 Absatz 1 Buchstabe b der Fusionskontrollverordnung im Wege eines öffentlichen Übernahmeangebots die Kontrolle über die Gesamtheit des Unternehmens Alcatel-Lucent SA („Alcatel-Lucent“, Frankreich).

2.

Die beteiligten Unternehmen sind in folgenden Geschäftsbereichen tätig:

Nokia ist ein Anbieter von Mobilfunknetzausrüstung und damit verbundenen Diensten und außerdem in digitaler Kartierung mit entsprechenden Diensten tätig,

Alcatel-Lucent ist ein Anbieter von Mobilfunk- und Festnetzausrüstung und damit verbundenen Diensten.

3.

Die Kommission hat nach vorläufiger Prüfung festgestellt, dass das angemeldete Rechtsgeschäft unter die Fusionskontrollverordnung fallen könnte. Die endgültige Entscheidung zu diesem Punkt behält sie sich vor.

4.

Alle betroffenen Dritten können bei der Kommission zu diesem Vorhaben Stellung nehmen.

Die Stellungnahmen müssen bei der Kommission spätestens 10 Tage nach dieser Veröffentlichung eingehen. Sie können bei der Kommission unter Angabe des Aktenzeichens M.7632 — Nokia/Alcatel-Lucent per Fax (+32 22964301), per E-Mail (COMP-MERGER-REGISTRY@ec.europa.eu) oder per Post an folgende Anschrift übermittelt werden:

Europäische Kommission

Generaldirektion Wettbewerb

Registratur Fusionskontrolle

1049 Bruxelles/Brussel

BELGIQUE/BELGIË


(1)  ABl. L 24 vom 29.1.2004, S. 1 („Fusionskontrollverordnung“).