24.6.2015   

DE

Amtsblatt der Europäischen Union

C 207/16


Vorherige Anmeldung eines Zusammenschlusses

(Sache M.7559 — Pfizer/Hospira)

(Text von Bedeutung für den EWR)

(2015/C 207/14)

1.

Am 15. Juni 2015 ist die Anmeldung eines Zusammenschlusses nach Artikel 4 der Verordnung (EG) Nr. 139/2004 des Rates (1) bei der Kommission eingegangen. Danach ist Folgendes beabsichtigt: Das Unternehmen Pfizer Inc. („Pfizer“, USA) übernimmt im Sinne des Artikels 3 Absatz 1 Buchstabe b der Fusionskontrollverordnung durch Erwerb von Anteilen die Kontrolle über das Unternehmen Hospira Inc. („Hospira“, USA).

2.

Die beteiligten Unternehmen sind in folgenden Geschäftsbereichen tätig:

Pfizer ist ein weltweit tätiges Unternehmen, das Forschung auf biomedizinischem und pharmazeutischem Gebiet betreibt und innovative Produkte der Humanmedizin entwickelt, produziert, vermarktet und verkauft;

Hospira ist ein weltweit tätiger Anbieter von injizierbaren Arzneimitteln und von Infusionstechnologien mit einem breiten Angebot an generischen Humanarzneimitteln, Markenarzneimitteln und Nachahmeprodukten von Original-Biologika (Biosimilars).

3.

Die Kommission hat nach vorläufiger Prüfung festgestellt, dass das angemeldete Rechtsgeschäft unter die Fusionskontrollverordnung fallen könnte. Die endgültige Entscheidung zu diesem Punkt behält sie sich vor.

4.

Alle betroffenen Dritten können bei der Kommission zu diesem Vorhaben Stellung nehmen.

Die Stellungnahmen müssen bei der Kommission spätestens 10 Tage nach dieser Veröffentlichung eingehen. Sie können bei der Kommission unter Angabe des Aktenzeichens M.7559 — Pfizer/Hospira per Fax (+32 22964301), per E-Mail (COMP-MERGER-REGISTRY@ec.europa.eu) oder per Post an folgende Anschrift übermittelt werden:

Europäische Kommission

Generaldirektion Wettbewerb

Registratur Fusionskontrolle

1049 Bruxelles/Brussel

BELGIQUE/BELGIË


(1)  ABl. L 24 vom 29.1.2004, S. 1 („Fusionskontrollverordnung“).