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13.3.2015 |
DE |
Amtsblatt der Europäischen Union |
C 86/4 |
Neue nationale Seite von Euro-Umlaufmünzen
(2015/C 86/04)
Euro-Umlaufmünzen haben im gesamten Euro-Währungsgebiet den Status eines gesetzlichen Zahlungsmittels. Zur Information der Fachkreise und der breiten Öffentlichkeit veröffentlicht die Kommission eine Beschreibung der Gestaltungsmerkmale aller neuen Euro-Münzen (1). Gemäß den Schlussfolgerungen des Rates vom 10. Februar 2009 (2) ist es den Mitgliedstaaten des Euro-Währungsgebiets sowie Ländern, die aufgrund eines Währungsabkommens mit der Europäischen Union Euro-Münzen ausgeben dürfen, unter bestimmten Bedingungen gestattet, für den Umlauf bestimmte Euro-Gedenkmünzen auszugeben. Dabei darf es sich ausschließlich um 2-Euro-Münzen handeln. Die Gedenkmünzen weisen die gleichen technischen Merkmale auf wie die üblichen 2-Euro-Münzen, sind jedoch auf der nationalen Seite mit einem national oder europaweit besonders symbolträchtigen Gedenkmotiv versehen.
Ausgabestaat : Italienische Republik
Anlass : EXPO Milano 2015
Beschreibung des Münzmotivs : Das Münzmotiv besteht aus mehreren zusammengesetzten Elementen und symbolisiert die Fruchtbarkeit der Erde: Auf einem Halbkreis, der die Erde darstellt, steht ein gewässertes Samenkorn vor der Keimung; über der Erde wachsen aus einem Baumstamm eine Weinrebe, ein Olivenzweig und eine Ähre; darum herum verläuft halbkreisförmig der Schriftzug „NUTRIRE IL PIANETA“; links finden sich die Initialen der Künstlerin Maria Grazia Urbani, „MGU“; rechts stehen das Monogramm der Italienischen Republik „RI“ und das Zeichen der Münze Rom „R“; in der Mitte ist das Logo der EXPO MILANO 2015 abgebildet.
Auf dem äußeren Münzring sind die zwölf Sterne der Europaflagge dargestellt.
Prägeauflage : 3,5 Mio.
Ausgabedatum : März 2015
(1) Zu den Gestaltungsmerkmalen der nationalen Seiten sämtlicher im Jahr 2002 ausgegebenen Euro-Münzen siehe ABl. C 373 vom 28.12.2001, S. 1.
(2) Siehe Schlussfolgerungen des Rates „Wirtschaft und Finanzen“ vom 10. Februar 2009 und Empfehlung der Kommission vom 19. Dezember 2008 zu gemeinsamen Leitlinien für die nationalen Seiten und die Ausgabe von für den Umlauf bestimmten Euro-Münzen (ABl. L 9 vom 14.1.2009, S. 52).