7.3.2015   

DE

Amtsblatt der Europäischen Union

C 80/25


Vorherige Anmeldung eines Zusammenschlusses

(Sache M.7529 — Mohawk/International Flooring Systems)

(Text von Bedeutung für den EWR)

(2015/C 80/10)

1.

Am 2. März 2015 ist die Anmeldung eines Zusammenschlusses nach Artikel 4 der Verordnung (EG) Nr. 139/2004 des Rates (1) bei der Kommission eingegangen. Danach ist Folgendes beabsichtigt: Das Unternehmen Mohawk Industries, Inc („Mohawk“, USA) übernimmt im Sinne des Artikels 3 Absatz 1 Buchstabe b der Fusionskontrollverordnung durch Erwerb von Anteilen die Kontrolle über die Gesamtheit des Unternehmens International Flooring Systems S.A („IFS“, Luxemburg).

2.

Die beteiligten Unternehmen sind in folgenden Geschäftsbereichen tätig:

Mohawk Industries ist ein in den USA ansässiger, weltweit tätiger Hersteller und Anbieter von Sperrholz-, Holzfaser- und Holzspanplatten, Isoliermaterial und einer breiten Palette von Fußbodenprodukten einschließlich Teppichen und Läufern, Hartholzparkett, Laminat, Keramikfliesen, Steinen und Vinylbelägen. Im EWR ist das Unternehmen hauptsächlich über seine 100 %ige Tochtergesellschaft Unilin vertreten,

IFS ist eine in Luxemburg ansässige Unternehmensgruppe, die Vinylbeläge, Laminatböden und Sperrholz-, Holzfaser- und Holzspanplatten, insbesondere rohe und beschichtete MDF-Platten, herstellt und vertreibt.

3.

Die Kommission hat nach vorläufiger Prüfung festgestellt, dass das angemeldete Rechtsgeschäft unter die Fusionskontrollverordnung fallen könnte. Die endgültige Entscheidung zu diesem Punkt behält sie sich vor.

4.

Alle betroffenen Dritten können bei der Kommission zu diesem Vorhaben Stellung nehmen.

Die Stellungnahmen müssen bei der Kommission spätestens 10 Tage nach dieser Veröffentlichung eingehen. Sie können bei der Kommission unter Angabe des Aktenzeichens M.7529 — Mohawk/International Flooring Systems per Fax (+32 22964301), per E-Mail (COMP-MERGER-REGISTRY@ec.europa.eu) oder per Post an folgende Anschrift übermittelt werden:

Europäische Kommission

Generaldirektion Wettbewerb

Registratur Fusionskontrolle

1049 Bruxelles/Brussel

BELGIQUE/BELGIË


(1)  ABl. L 24 vom 29.1.2004, S. 1 („Fusionskontrollverordnung“).