14.2.2015   

DE

Amtsblatt der Europäischen Union

C 55/14


Vorherige Anmeldung eines Zusammenschlusses

(Sache M.7459 — Becton Dickinson and Company/CareFusion)

(Text von Bedeutung für den EWR)

(2015/C 55/09)

1.

Am 6. Februar 2015 ist die Anmeldung eines Zusammenschlusses nach Artikel 4 der Verordnung (EG) Nr. 139/2004 des Rates (1) bei der Kommission eingegangen. Danach ist Folgendes beabsichtigt: Das Unternehmen Becton Dickinson and Company („Becton Dickinson“, USA) übernimmt im Sinne des Artikels 3 Absatz 1 Buchstabe b der Fusionskontrollverordnung durch Erwerb von Anteilen die Kontrolle über die Gesamtheit des Unternehmens CareFusion Corporation („CareFusion“, USA).

2.

Die beteiligten Unternehmen sind in folgenden Geschäftsbereichen tätig:

Becton Dickinson ist in der Gesundheitsindustrie tätig, insbesondere in Entwicklung, Herstellung und Verkauf von medizinischen Produkten, Instrumentensystemen und Reagenzien. Schwerpunkte sind Medizinprodukte zur Verbesserung der Verabreichung von Arzneimitteln und zur Verbesserung und Beschleunigung der Diagnose von Infektionskrankheiten und Krebs sowie die Erforschung, Entdeckung und Herstellung neuer Arzneimittel und Impfstoffe;

CareFusion ist in der Gesundheitsindustrie tätig und stellt insbesondere Waren und Dienstleistungen für Krankenhäuser bereit, z. B. Infusionspumpen und Sets für intravenöse Anwendungen, automatisierte Ausgabe- und Patientenidentifizierungssysteme, Belüftungs- und Beatmungsgeräte oder chirurgische Instrumente.

3.

Die Kommission hat nach vorläufiger Prüfung festgestellt, dass das angemeldete Rechtsgeschäft unter die Fusionskontrollverordnung fallen könnte. Die endgültige Entscheidung zu diesem Punkt behält sie sich vor.

4.

Alle betroffenen Dritten können bei der Kommission zu diesem Vorhaben Stellung nehmen.

Die Stellungnahmen müssen bei der Kommission spätestens 10 Tage nach dieser Veröffentlichung eingehen. Sie können bei der Kommission unter Angabe des Aktenzeichens M.7459 — Becton Dickinson and Company/CareFusion per Fax (+32 22964301), per E-Mail (COMP-MERGER-REGISTRY@ec.europa.eu) oder per Post an folgende Anschrift übermittelt werden:

Europäische Kommission

Generaldirektion Wettbewerb

Registratur Fusionskontrolle

1049 Bruxelles/Brussel

BELGIQUE/BELGIË


(1)  ABl. L 24 vom 29.1.2004, S. 1 („Fusionskontrollverordnung“).