20.12.2014   

DE

Amtsblatt der Europäischen Union

C 461/45


Vorherige Anmeldung eines Zusammenschlusses

(Sache M.7474 — QIA/BPP/Songbird)

Für das vereinfachte Verfahren in Frage kommender Fall

(Text von Bedeutung für den EWR)

(2014/C 461/18)

1.

Am 15. Dezember 2014 ist die Anmeldung eines Zusammenschlusses nach Artikel 4 der Verordnung (EG) Nr. 139/2004 des Rates (1) bei der Kommission eingegangen. Danach ist Folgendes beabsichtigt: Die Unternehmen Qatar Investment Authority („QIA“, Katar) und Brookfield Property Partners LP („BPP“, Bermuda) übernehmen im Sinne des Artikels 3 Absatz 1 Buchstabe b der Fusionskontrollverordnung im Wege eines angekündigten öffentlichen Übernahmeangebots die gemeinsame Kontrolle über das Unternehmen Songbird Estates plc („Songbird“, Vereinigtes Königreich).

2.

Die beteiligten Unternehmen sind in folgenden Geschäftsbereichen tätig:

QIA ist ein staatlicher Investmentfonds des Emirats Katar.

BPP steht unter der alleinigen Kontrolle von Brookfield Asset Management Inc (Kanada), einer Verwaltungsgesellschaft für alternative Vermögenswerte, die in den Bereichen Immobilien, erneuerbare Energien, Infrastruktur und Beteiligungskapital investiert.

Songbird ist die Muttergesellschaft der Canary Wharf Group plc, die vor allem im Londoner Stadtteil Canary Warf in den Bereichen Immobilienentwicklung, -investment und -verwaltung tätig ist.

3.

Die Kommission hat nach vorläufiger Prüfung festgestellt, dass das angemeldete Rechtsgeschäft unter die Fusionskontrollverordnung fallen könnte. Die endgültige Entscheidung zu diesem Punkt behält sie sich vor. Dieser Fall kommt für das vereinfachte Verfahren im Sinne der Bekanntmachung der Kommission über ein vereinfachtes Verfahren für bestimmte Zusammenschlüsse gemäß der Verordnung (EG) Nr. 139/2004 des Rates (2) in Frage.

4.

Alle betroffenen Dritten können bei der Kommission zu diesem Vorhaben Stellung nehmen.

Die Stellungnahmen müssen bei der Kommission spätestens 10 Tage nach dieser Veröffentlichung eingehen. Sie können bei der Kommission unter Angabe des Aktenzeichens M.7474 — QIA/BPP/Songbird per Fax (+32 22964301), per E-Mail (COMP-MERGER-REGISTRY@ec.europa.eu) oder per Post an folgende Anschrift übermittelt werden:

Europäische Kommission

Generaldirektion Wettbewerb

Registratur Fusionskontrolle

1049 Bruxelles/Brussel

BELGIQUE/BELGIË


(1)  ABl. L 24 vom 29.1.2004, S. 1 („Fusionskontrollverordnung“).

(2)  ABl. C 366 vom 14.12.2013, S. 5.