17.10.2014   

DE

Amtsblatt der Europäischen Union

C 368/17


Vorherige Anmeldung eines Zusammenschlusses

(Sache M.7352 — GDF Suez/SOPER/Natixis/LCS 1/LCS 2/LCS 5/LCS 9/LCS GO)

Für das vereinfachte Verfahren in Frage kommender Fall

(Text von Bedeutung für den EWR)

2014/C 368/10

1.

Am 9. Oktober 2014 ist die Anmeldung eines Zusammenschlusses nach Artikel 4 der Verordnung (EG) Nr. 139/2004 des Rates (1) bei der Kommission eingegangen. Danach ist Folgendes beabsichtigt: Das Unternehmen La Compagnie du Vent („LCV“, Frankreich), das von GDF Suez („GDF Suez“, Frankreich) und SOPER („SOPER“, Frankreich) gemeinsam kontrolliert wird, und das Unternehmen Natixis Asset Management („Natixis“, Frankreich), das der Groupe Banque Populaire Caisse d’Epargne („Groupe BPCE“, Frankreich) angehört, erwerben im Sinne des Artikels 3 Absatz 1 Buchstabe b der Fusionskontrollverordnung durch Erwerb von Anteilen die gemeinsame Kontrolle über die Unternehmen La Compagnie du Soleil Investissement 1 („LCS 1“, Frankreich), La Compagnie du Soleil Investissement 2 („LCS 2“, Frankreich), La Compagnie du Soleil Investissement 5 („LCS 5“, Frankreich), La Compagnie du Soleil Investissement 9 („LCS 9“, Frankreich) und La Compagnie du Soleil Grand Ouest („LCS GO“, Frankreich).

2.

Die beteiligten Unternehmen sind in folgenden Geschäftsbereichen tätig:

LCV ist ein französisches Unternehmen, das in der Entwicklung, im Bau und im Betrieb von Wind- und Solarparks sowie in der Erzeugung und dem Erstabsatz von Strom in Frankreich tätig ist. LCV wird von GDF und SOPER gemeinsam kontrolliert. GDF ist ein integriertes Energieunternehmen, das in der gesamten Energiewertschöpfungskette von der Förderung von Gas bis zum Einzelhandel mit Gas und von der Erzeugung von Strom bis zum Einzelhandel mit Strom tätig ist. SOPER ist eine einer natürlichen Person gehörende Holdinggesellschaft, deren einziger Zweck es ist, ihre Anteile an LCV zu halten.

Natixis ist eine von der Groupe BPCE kontrollierte französische Geschäfts- und Investmentbank, die im Großkundengeschäft, im Investmentbanking und im Bereich Finanzdienstleistungen tätig ist.

LCS 1, LCS 2, LCS 5, LCS 9 und LCS GO betreiben Solarparks, die im Erstabsatz von Strom in Frankreich tätig sind.

3.

Die Kommission hat nach vorläufiger Prüfung festgestellt, dass das angemeldete Rechtsgeschäft unter die Fusionskontrollverordnung fallen könnte. Die endgültige Entscheidung zu diesem Punkt behält sie sich vor. Dieser Fall kommt für das vereinfachte Verfahren im Sinne der Bekanntmachung der Kommission über ein vereinfachtes Verfahren für bestimmte Zusammenschlüsse gemäß der Verordnung (EG) Nr. 139/2004 des Rates (2) in Frage.

4.

Alle betroffenen Dritten können bei der Kommission zu diesem Vorhaben Stellung nehmen.

Die Stellungnahmen müssen bei der Kommission spätestens 10 Tage nach dieser Veröffentlichung eingehen. Sie können der Kommission unter Angabe des Aktenzeichens M.7352 — GDF Suez/SOPER/Natixis/LCS 1/LCS 2/LCS 5/LCS 9/LCS GO per Fax (+32 22964301), per E-Mail (COMP-MERGER-REGISTRY@ec.europa.eu) oder per Post an folgende Anschrift übermittelt werden:

Europäische Kommission

Generaldirektion Wettbewerb

Registratur Fusionskontrolle

1049 Bruxelles/Brussel

BELGIQUE/BELGIË


(1)  ABl. L 24 vom 29.1.2004, S. 1 („Fusionskontrollverordnung“).

(2)  ABl. C 366 vom 14.12.2013, S. 5.