17.9.2014   

DE

Amtsblatt der Europäischen Union

C 319/17


Aufforderung zur Einreichung von Bewerbungen für die Auswahl von ad personam ernannten Sachverständigen

2014/C 319/08

1.   Hintergrund

Mit Beschluss (1) vom 7. Dezember 2011 wurde vom Generaldirektor eine Expertengruppe für Agrarmärkte eingesetzt, die sich insbesondere mit Aspekten befasst, die unter die Verordnung über die einheitliche GMO (E02730), Teilbereich Olivenöl, fallen (im Folgenden „die Gruppe“).

Aufgabe der Gruppe ist es, die Kommission bei folgenden Tätigkeiten zu unterstützen:

a)

Erarbeitung von Rechtsetzungsvorschlägen und Politikgestaltung im Bereich der Chemie und der Normierung von Olivenöl,

b)

verstärkte Überwachung der Einhaltung der chemischen und organoleptischen Anforderungen sowie der Echtheitskriterien für Olivenöl,

c)

Koordinierung des Erfahrungsaustauschs zwischen Mitgliedstaaten.

Die Gruppe besteht aus Vertreterinnen/Vertretern nationaler Behörden und Sachverständigen, die von der Kommission ad personam ernannt werden.

Die Kommission ruft daher zur Abgabe von Bewerbungen auf, um die Mitglieder der Gruppe ad personam zu ernennen und eine Reserveliste zu erstellen.

2.   Merkmale der Gruppe

2.1.   Zusammensetzung

Neben den Vertreterinnen/Vertretern nationaler Behörden sollte die Gruppe aus zehn Wissenschaftlerinnen/Wissenschaftlern und anderen Sachverständigen mit Fachkenntnissen im Bereich der Chemie in Bezug auf Olivenöl bestehen. Diese Mitglieder werden von der Kommission ad personam ernannt und unterstützen sie mit unabhängiger, fachlich kompetenter Beratung.

Die Zusammensetzung der Gruppe sollte in Hinblick auf Fachbereich, Geschlecht und geografische Herkunft der Mitglieder ausgewogen sein.

Die Kommission wird darüber hinaus eine Reserveliste von Bewerberinnen/Bewerbern erstellen, die nicht zu ständigen Mitgliedern ernannt werden konnten, jedoch während des Ausleseverfahrens als geeignet für eine Mitwirkung in der Gruppe erachtet wurden. Für diese Reserveliste werden höchstens fünf Sachverständige ausgewählt.

Auf diese Reserveliste kann zurückgegriffen werden, wenn Mitglieder der Gruppe zu ersetzen sind.

2.2.   Mandatsdauer

Die Mitglieder der Gruppe werden für die Dauer von fünf Jahren ernannt; Wiederernennung ist zulässig. Sie bleiben bis zum Ablauf ihres Mandats im Amt.

Die Zusammensetzung der Gruppe und der Reserveliste kann alle fünf Jahre überprüft werden.

2.3.   Unabhängigkeit und Vertraulichkeit

Die Mitglieder beraten die Kommission unabhängig von Weisungen Dritter und sind zur Wahrung des Berufsgeheimnisses nach Maßgabe der Verträge und ihrer Durchführungsvorschriften sowie zur Einhaltung der im Anhang zum Beschluss 2001/844/EG, EGKS, Euratom (2) enthaltenen Sicherheitsvorschriften der Kommission zum Schutz von EU-Verschlusssachen verpflichtet.

Sie verpflichten sich, unabhängig und im öffentlichen Interesse zu handeln. Bei jeder Sitzung geben sie jegliche spezifische Interessen an, die als abträglich für ihre Unabhängigkeit hinsichtlich der anstehenden Tagesordnungspunkte betrachtet werden könnten.

2.4.   Transparenz

Die Namen der Mitglieder, die ad personam in die Gruppe berufen werden, werden im Register der Expertengruppen der Kommission und anderer ähnlicher Einrichtungen veröffentlicht.

Die Erhebung, Verarbeitung und Veröffentlichung personenbezogener Daten erfolgt gemäß der Verordnung (EG) Nr. 45/2001 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 18. Dezember 2000 zum Schutz natürlicher Personen bei der Verarbeitung personenbezogener Daten durch die Organe und Einrichtungen der Gemeinschaft und zum freien Datenverkehr (3).

2.5.   Teilnahme an Sitzungen

Bewerberinnen/Bewerber sollten bereit sein, regelmäßig an Sitzungen teilzunehmen, sich aktiv in Diskussionen der Gruppe einzubringen, Unterlagen zu prüfen und zu erstellen und ad hoc als „Berichterstatter“ zu agieren.

Die Sitzungen der Gruppe finden in der Regel in den Gebäuden der Kommission zu den von ihr festgelegten Modalitäten und Terminen statt.

Zusätzlich zu den Sitzungen können jedoch auch elektronische Arbeitsgruppen eingesetzt werden, um ein schnelleres Vorankommen der Arbeiten zu ermöglichen.

Die Reise- und Aufenthaltskosten der Mitglieder im Zusammenhang mit den Tätigkeiten der Gruppe werden von der Kommission nach den für sie geltenden Vorschriften und nach Maßgabe der von den zuständigen Dienststellen der Kommission festgelegten Haushaltsmittel erstattet.

Die Tätigkeit der Mitglieder wird nicht vergütet.

Die Arbeitsunterlagen liegen überwiegend in englischer Sprache vor, und die Sitzungen werden im Regelfall in mehrere EU-Amtssprachen verdolmetscht.

Die Bewerberinnen/Bewerber sollten berücksichtigen, dass Sitzungen im Allgemeinen mit Vorarbeiten verbunden sind.

3.   Bewerbungsverfahren

Interessierte müssen ihre Bewerbung der Europäischen Kommission vorlegen.

Eine Bewerbung gilt nur als zulässig, wenn sie die folgenden Unterlagen enthält:

1.

Ein Bewerbungsschreiben, in dem insbesondere die Beweggründe der Bewerberinnen/Bewerber, dieser Aufforderung Folge zu leisten, dargestellt werden.

2.

Ein Auswahlformular (siehe Anlage), in dem die Bewerberinnen/Bewerber ihre Berufserfahrung und ihr Fachwissen in Bezug auf die in dieser Aufforderung aufgeführten Kriterien beschreiben.

3.

Ein Lebenslauf, vorzugsweise von nicht mehr als drei Seiten, in dem die Bewerberinnen/Bewerber ihre Berufserfahrung und ihr Fachwissen in vollem Umfang dokumentieren. Alle Lebensläufe sind unter Verwendung des EU-Formats zu erstellen:

http://europass.cedefop.europa.eu/europass/home/vernav/Europass+Documents/Europass+CV.csp

Bewerbungen sind in englischer oder französischer Sprache einzureichen.

4.   Anforderungen

A.   Zulassungskriterien

1.

Ausbildungsniveau, das einem abgeschlossenen Hochschulstudium mit mindestens dreijähriger Studiendauer auf dem Fachgebiet der Chemie entspricht, bescheinigt durch ein Diplom.

2.

Zum Zeitpunkt der Einreichung der Bewerbung und seit Erlangung des unter Nummer 1 aufgeführten Diploms insgesamt mindestens fünf Jahre fachliche und/oder wissenschaftliche Berufserfahrung auf diesem Gebiet.

3.

Sehr gute Kenntnisse der englischen Sprache (4).

4.

Die Bewerberinnen/Bewerber müssen zum Zeitpunkt der Veröffentlichung dieser Aufforderung die Staatsangehörigkeit eines Mitgliedstaats der Europäischen Union besitzen.

5.

Die Bewerberinnen/Bewerber müssen alle unter Abschnitt 3 „Bewerbungsverfahren“ aufgelisteten Unterlagen vorlegen.

B.   Auswahlkriterien

Für die Auswahl auf der Grundlage der Qualifikationen werden folgende Kriterien berücksichtigt:

nachweisliche Erfahrung und hohe Kompetenz auf dem Gebiet der Chemie und insbesondere in Bezug auf Olivenöl.

Erfahrung in der Arbeit mit Rechtsvorschriften, Politik und Normen im Bereich der Chemie des Olivenöls.

Berufserfahrung in der Behörde/Organisation, für die die Bewerberinnen/Bewerber tätig sind, und die Dauer dieser beruflichen Tätigkeit.

Berufserfahrung in anderen Behörden/Organisationen, für die die Bewerberinnen/Bewerber in der Vergangenheit tätig waren.

Berufserfahrung auf dem Gebiet allgemeiner chemischer Laborverfahren, einschließlich Massenspektrometrie, chromatografische Trennung, Analyseverfahren (GC, HPLC mit verschiedenen Detektoren, GC-MS, HPLC-MS) usw.

Berufserfahrung auf dem Gebiet der Validierung von Analyseverfahren und der Vergleiche zwischen Laboratorien.

Konkrete Projekte und/oder Aufgaben, an denen die Bewerberinnen/Bewerber in einem internationalen Rahmen beteiligt waren.

Alle Tätigkeiten, die die Bewerberinnen/Bewerber im Fachbereich dieses Aufrufs durchgeführt haben (Lehrtätigkeit, Mitwirkung in einer Expertengruppe, Publikationen …).

Alle relevanten beruflichen Aufgaben, die im Fachbereich Olivenöl in naher Zukunft zu erwarten sind.

Die Erfassung, Verarbeitung und Veröffentlichung personenbezogener Daten erfolgt nach den Bestimmungen der Verordnung (EG) Nr. 45/2001.

5.   Auswahlverfahren

Das Auswahlverfahren gliedert sich in vier Stufen:

1.

Überprüfung der Zulassungs- und Eignungskriterien;

2.

Bewertung von Bewerbungen in Bezug auf die Auswahlkriterien;

3.

Erstellung einer Liste der geeignetsten Bewerberinnen/Bewerber;

4.

Ernennung der Gruppenmitglieder und Erstellung der Reserveliste.

6.   Einreichung von Bewerbungen und Annahmefrist

Bewerbungen müssen bis spätestens 31. Oktober 2014, 17.00 Uhr Brüsseler Ortszeit, über folgende Wege eingehen:

per Einschreiben (es gilt das Datum des Poststempels) an die folgende Adresse:

Europäische Kommission

Generaldirektion Landwirtschaft und ländliche Entwicklung

Referat C.2 — Wein, Spirituosen, Gartenbauprodukte und Sonderkulturen

Rue de la Loi/Wetstraat 130, 7/66

1049 Bruxelles/Brussel

BELGIQUE/BELGIË

oder

per E-Mail (es gilt das Sendedatum der E-Mail). Bewerbungen per E-Mail sind an folgende Adresse zu richten: agri-c2@ec.europa.eu

Auf den Briefumschlägen bzw. in der Betreffzeile der E-Mail muss Folgendes aufscheinen: „Teilbereich Olivenöl — Aufforderung zur Einreichung von Bewerbungen“

Die Kommission behält sich das Recht vor, nach diesem Datum eingegangene Bewerbungen nicht zu berücksichtigen.

Persönlich überreichte Bewerbungen können nicht akzeptiert werden.

Für weitere Informationen kontaktieren Sie bitte die funktionale Mailbox:

agri-c2@ec.europa.eu

7.   Ernennung der Mitglieder

Alle Kandidatinnen/Kandidaten, die sich im Rahmen dieser Aufforderung zur Einreichung von Bewerbungen bewerben, werden über den Ausgang des Auswahlverfahrens in Kenntnis gesetzt.


(1)  Ares (2011) 1319969 vom 7.12.2011.

(2)  Beschluss 2001/844/EG, EGKS, Euratom der Kommission vom 29. November 2001 zur Änderung ihrer Geschäftsordnung (ABl. L 317 vom 3.12.2001, S. 1).

(3)  ABl. L 8 vom 12.1.2001, S. 1.

(4)  „Sehr gute Kenntnisse“ entsprechen dem Niveau B2 oder höher (d. h. Niveau C1 oder C2), wie im Referenzdokument des Europarats für das Europäische Sprachenportfolio festgelegt („Gemeinsamer Europäischer Referenzrahmen für Sprachen: Lernen, Lehren und Bewerten“). Nähere Informationen finden Sie unter http://www.coe.int/t/dg4/linguistic/Source/Framework_en.pdf


ANLAGE

Auswahlformular (1)

Auswahlkriterien

Ihre Angaben (2)

Nachweisliche Erfahrung und hohe Kompetenz auf dem Gebiet der Chemie und insbesondere in Bezug auf Olivenöl

 

Erfahrung in der Arbeit mit Rechtsvorschriften, Politik und Normen im Bereich der Chemie des Olivenöls

 

Berufserfahrung in der Behörde/Organisation, für die Sie arbeiten, und die Dauer dieser beruflichen Tätigkeit

 

Berufserfahrung in anderen Behörden/Organisationen, für die Sie in der Vergangenheit gearbeitet haben

 

Berufserfahrung auf dem Gebiet allgemeiner chemischer Laborverfahren, einschließlich Massenspektrometrie, chromatografische Trennung, Analyseverfahren (GC, HPLC mit verschiedenen Detektoren, GC-MS, HPLC-MS) usw.

 

Berufserfahrung auf dem Gebiet der Validierung von Analyseverfahren und der Vergleiche zwischen Laboratorien

 

Konkrete Projekte und/oder Aufgaben, an denen Sie in einem internationalen Rahmen beteiligt waren

 

Alle Tätigkeiten, die Sie im Fachbereich dieser Aufforderung durchgeführt haben (Lehrtätigkeit, Mitwirkung in einer Expertengruppe, Publikationen …)

 

Alle relevanten beruflichen Aufgaben, die im Fachbereich Olivenöl in naher Zukunft zu erwarten sind

 

Anrede: …

Nachname: …

Datum: …

Unterschrift: …


(1)  Dieses Formular muss vollständig ausgefüllt, unterschrieben und zusammen mit der Bewerbung zurückgesandt werden.

(2)  Bitte geben Sie in dieser Spalte Ihre Berufserfahrung für jeden in der Spalte der „Auswahlkriterien“ dargelegten Punkt an.