28.8.2014   

DE

Amtsblatt der Europäischen Union

C 287/3


Vorherige Anmeldung eines Zusammenschlusses

(Sache M.7346 — Montagu Funds/Astorg Funds/Diacine France)

Für das vereinfachte Verfahren in Frage kommender Fall

(Text von Bedeutung für den EWR)

2014/C 287/04

1.

Am 19. August 2014 ist die Anmeldung eines Zusammenschlusses nach Artikel 4 der Verordnung (EG) Nr. 139/2004 des Rates (1) bei der Kommission eingegangen. Danach ist Folgendes beabsichtigt: Der Fonds Montagu, der von dem Unternehmen Montagu Private Equity SAS („Montagu“, Frankreich) verwaltet und kontrolliert wird, das seinerseits von dem Unternehmen Montagu Private Equity LLP (Vereinigtes Königreich) kontrolliert wird, und der Fonds Astorg, der von dem Unternehmen Astorg Partners SAS („Astorg“, Frankreich) verwaltet und kontrolliert wird, erwerben im Sinne des Artikels 3 Absatz 1 Buchstabe b der Fusionskontrollverordnung durch Erwerb von Anteilen und Wertpapieren die gemeinsame Kontrolle über das Unternehmen Diacine France SAS („Diacine France“, Frankreich).

2.

Die beteiligten Unternehmen sind in folgenden Geschäftsbereichen tätig:

—   Montagu: französischer Fondsmanager, der mehrere Unternehmen in einem breiten Spektrum von Branchen kontrolliert, insbesondere Bewertung von Gebrauchtwagen, Herstellung von Margarine, Gesundheit und Bildung;

—   Astorg: unabhängige Beteiligungsgesellschaft französischen Rechts, die Fonds verwaltet, die in einem breiten Spektrum von Branchen investieren, unter anderem Gesundheit, Herstellung von Glasflaschen, Zement und Versicherungsvermittlung;

—   Diacine France: Holdinggesellschaft der Sebia SA, eines auf In-vitro-Diagnostik spezialisiertes Unternehmens, das innovative Diagnostiklösungen für Biologen und Ärzte in den Bereichen Onkologie, Hämoglobinopathien und andere Stoffwechselstörungen einschließlich Diabetes entwickelt.

3.

Die Kommission hat nach vorläufiger Prüfung festgestellt, dass das angemeldete Rechtsgeschäft unter die Fusionskontrollverordnung fallen könnte. Die endgültige Entscheidung zu diesem Punkt behält sie sich vor. Dieser Fall kommt für das vereinfachte Verfahren im Sinne der Bekanntmachung der Kommission über ein vereinfachtes Verfahren für bestimmte Zusammenschlüsse gemäß der Verordnung (EG) Nr. 139/2004 des Rates (2) in Frage.

4.

Alle betroffenen Dritten können bei der Kommission zu diesem Vorhaben Stellung nehmen.

Die Stellungnahmen müssen bei der Kommission spätestens 10 Tage nach dieser Veröffentlichung eingehen. Sie können der Kommission unter Angabe des Aktenzeichens M.7346 — Montagu Funds/Astorg Funds/Diacine France per Fax (+32 22964301), per E-Mail (COMP-MERGER-REGISTRY@ec.europa.eu) oder per Post an folgende Anschrift übermittelt werden:

Europäische Kommission

Generaldirektion Wettbewerb

Registratur Fusionskontrolle

1049 Bruxelles/Brussel

BELGIQUE/BELGIË


(1)  ABl. L 24 vom 29.1.2004, S. 1 („Fusionskontrollverordnung“).

(2)  ABl. C 366 vom 14.12.2013, S. 5.